Betreff
Gründung einer interkommunalen Gesellschaft Bildung³ der Städte Hilden, Langenfeld und Monheim am Rhein
Vorlage
WP 14-20 SV 20/004
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

1.  Der Rat der Stadt Hilden stimmt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss  und im Haupt- und Finanzausschuss der Verschmelzung der GGA Gemeinnützige Gesellschaft gegen Arbeitslosigkeit mbH (GGA) mit dem Sitz in Langenfeld auf die Gemeinnützige Jugendwerkstatt Hilden Gesellschaft mbH (GJwH) mit dem Sitz in Hilden und einem Stammkapital von € 26.000,00 mit Wirkung zum 1. Januar 2015 gemäß dem im Entwurf beigefügten notariell zu beurkundenden Verschmelzungsvertrag (Anlage 1) zu. Hiernach überträgt die GGA ihr Vermögen als Ganzes und mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme auf die GJwH gegen Gewährung eines Geschäftsanteils im Nennwert von € 26.000,00 an der übernehmenden GJwH. Ãœbersteigt der Unternehmenswert der GJwH den Unternehmenswert der GGA, ist der Differenzbetrag durch entsprechende Zuzahlung der Stadt Langenfeld in die Kapitalrücklage der übernehmenden GJwH auszugleichen. Aufgrund einer vorläufigen Plan-Ãœbernahmebilanz zum 1. Januar 2015 (Anlage 2) ist von einer Zuzahlung der Stadt Langenfeld in Höhe von rund T€ 114 auszugehen.

 

2.  Der Rat der Stadt Hilden stimmt dem Eintritt der Stadt Monheim am Rhein als weiterer Gesellschafter in die übernehmende GJwH im Rahmen einer Kapitalerhöhung durch Bareinlage und Ãœbernahme eines Geschäftsanteils im Nennwert von € 26.000,00 zu. Der Differenzbetrag zum Unternehmenswert der GJwH ist durch eine entsprechende Zuzahlung der Stadt Monheim am Rhein in die Kapitalrücklage der übernehmenden GJwH auszugleichen. Aufgrund der unter Ziffer 1. genannten vorläufigen Plan-Ãœbernahmebilanz ist von einer Zuzahlung der Stadt Monheim am Rhein in Höhe von rund T€ 216 auszugehen.

 

3.  Der Rat der Stadt Hilden stimmt der vollständigen Neufassung des Gesellschaftsvertrages der übernehmenden GJwH gemäß dem im Entwurf beigefügten Gesellschaftsvertrag (Anlage 3) zu. Die neue Firma der Gesellschaft lautet: Bildung³ gemeinnützige GmbH der Städte Hilden, Langenfeld und Monheim am Rhein.

 

4.  Die Zusammenarbeit der Städte Hilden, Langenfeld und Monheim am Rhein richtet sich nach dem im Entwurf beigefügten Konsortialvertrag (Anlage 4).

 

5.  Als Mitglied der Gesellschafterversammlung der Bildung³ gemeinnützige GmbH der Städte Hilden, Langenfeld und Monheim am Rhein für die Stadt Hilden wird Frau Bürgermeisterin Birgit Alkenings entsendet. Als Vertreter wird Herr Beig. Reinhard Gatzke entsendet.

 

6.  Als erste Mitglieder des Aufsichtsrats der Bildung³ gemeinnützige GmbH für die Stadt Hilden werden entsendet:

 

     Herr / Frau ……………………………      Vertreter: Herr / Frau ………………………..…. 

     Herr / Frau ……………………..…….       Vertreter: Herr / Frau ………………………..…. 

     Herr / Frau ……………………………      Vertreter: Herr / Frau ………………………..….       

                                                                                                          

Als weiteres Mitglied des Aufsichtsrats wird ein von der Bürgermeisterin der Stadt Hilden benannter Vertreter und zwar Herr Beig. Reinhard Gatzke entsendet.

Als Vertreter wird Herr Heinrich Klausgrete benannt.

 

8.  Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und die notariellen Beurkundungen zu beauftragen.

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Am 25. April 2013 trafen sich die Verantwortlichen der Städte Hilden, Langenfeld und Monheim am Rhein, um die Situation der kommunalen Bildungsträger im Südkreis Mettmann, die Rahmenbedingungen für die Durchführung von Maßnahmen im Bereich der Arbeitsförderung und die daraus resultierenden Erfordernisse zu diskutieren. An diesem Treffen nahmen teil:

 

-      Frau Annette Berg, damalige Bereichsleitung Kinder, Jugend und Familie der Stadt Monheim am Rhein

-      Herr Jürgen Öxmann, Fachbereichsleiter Zentrale Servicedienste der Stadt Langenfeld und Geschäftsführer der GGA Langenfeld

-      Herr Ulrich Moenen, Fachbereichsleiter Jugend, Schule und Sport der Stadt Langenfeld und Geschäftsführer der GGA Langenfeld

-      Herr Beigeordneter Reinhard Gatzke, Leiter des Dezernates III der Stadt Hilden

-      Olaf Schüren, Geschäftsführer der GJwH GmbH

 

Es herrschte Einigkeit darin, die Arbeit der kommunalen Bildungsträger weiterführen zu wollen, auszubauen und neue Formen der Kooperation zu entwickeln. So wurde die Idee eines einzigen Bildungsträgers in Form einer gGmbH für den Südkreis geboren, welcher die über viele Jahrzehnte erworbene profunden Erfahrungen aller Träger vereint. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Gerhold und Partner aus Langenfeld wurde hinzugezogen, ein Muster Gesellschafts- und Konsortialvertrag wurden erarbeitet. Die vorläufigen Ergebnisse wurden in allen drei Städten mit den jeweiligen Verwaltungsvorständen abgestimmt und letztlich befürwortet.

 

Von Seiten der Stadt Hilden wurde weiterhin die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young hinzugezogen um die Auswirkungen auf unsere GJwH zu überprüfen, insbesondere weil es sich um eine „gemeinnützige“ Gesellschaft handelt. Die Anmerkungen und Hinweise wurden im weiteren Verfahren dann sowohl in den Gesellschaftsvertrag als auch in den Konsortialvertrag eingearbeitet.

 

Mit der Gründung einer interkommunalen Bildungsgesellschaft des Südkreises treten die drei beteiligten Kommunen als lokale Verantwortungsgemeinschaft für Maßnahmen und Angebote zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit, zur beruflichen Qualifizierung und Bildung und in Teilbereichen der Jugendberufshilfe auf. Die bisherigen Angebote der Einrichtungen: „Gemeinnützige Jugendwerkstatt Hilden“ (GJwH), der „Gemeinnützige Gesellschaft gegen Arbeitslosigkeit mbH“ (GGA) Langenfeld und der Jugendwerkstatt der Stadt Monheim am Rhein fusionieren und werden zukünftig über die Bildungsgesellschaft gesteuert.

 

Mit der Gründung einer interkommunalen Bildungsgesellschaft verfolgen die beteiligten Kommunen das Ziel, vor allem jungen Menschen optimale Zukunftschancen und berufliche Perspektiven zu ermöglichen. Insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene aus benachteiligten Lebenssituationen und mit individuellen Beeinträchtigungen benötigen hierbei Unterstützung und sozialpädagogische Hilfen, um deren Eingliederung in die Arbeitswelt und soziale Integration zu fördern.

 

Folgendes Angebotsspektrum wird die Bildungsgesellschaft, zur erfolgreichen beruflichen Integration von unter 25jährigen und Erwachsenen zukünftig vorhalten:

 

-      die Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen, die der Eingliederung erwerbsloser Jugendlicher und junger Erwachsener in das Arbeitsleben dienen;

-      die Entwicklung, Durchführung und Unterstützung von Aktivitäten, die geeignet sind, von Arbeitslosigkeit bedrohte und betroffene  Personen im regulären Arbeitsmarkt zu platzieren, die Position von Beschäftigten am Arbeitsmarkt durch Qualifizierung zu verbessern sowie Gelegenheit zur Beschäftigung anzubieten;

-      die Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Bildung, Beratung und Orientierung;

-      die Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Jugendsozialarbeit und der Jugendberufshilfe gem. § 13 SGB VIII Sozialgesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung, die helfen, soziale Benachteiligung und individuelle Beeinträchtigungen von jungen Menschen zu verringern und ihre soziale, schulische und berufliche Integration zu fördern;

-      die Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen der Fachkräftesicherung vor Ort, insbesondere der Begleitung in die Ausbildung und während der Ausbildung;

-      die Integration von Behinderten, sozial Bedürftigen und Benachteiligten und Langzeitarbeitslosen in Arbeitsförderungs-, Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen;

-   die Zusammenarbeit mit Institutionen, die sich einem gleichen oder ähnlichen Gesellschaftszweck widmen bzw. diesen fördern.

 

Die interkommunale Zusammenarbeit bietet neue Chancen, das vorhandene Leistungspotential der beteiligten Kommunen zu optimieren und im Wettbewerb zu bestehen. Hierzu gehören beispielsweise

 

-      Synergieeffekte und nachfolgend Qualitätssteigerungen durch Zusammenführung des Know-how und der vorhandenen Fachkompetenzen der drei Kommunen.

-      Eine effizientere Nutzung bestehender Ressourcen.

-      Ein zusätzliches, effektives Glied in der Wirkungskette der angebotenen Hilfen der jeweiligen Kommune, insbesondere an den Ãœbergängen Schule-Beruf-Arbeitswelt.

-      Eine Verbesserung der Marktposition durch Bündelung der Nachfrage.

-      Eine bessere Positionierung gegenüber anderen Leistungsanbietern und somit die Vermeidung der Privatisierung von wichtigen Teilen des Bildungsmarktes.

-      Attraktivitätssteigerung des jeweiligen Standortes.

 

Die allgemeinen Fördermöglichkeiten von Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung können durch Verkettung von Angeboten, Absprachen zwischen Fachkräften und Koordinierung von Unterstützungsleistungen besser aufeinander abgestimmt werden. Die Jugendlichen können durch die Verknüpfung von Beschäftigungsförderung und Jugendhilfe einen besseren Zugang zum Erwerbsleben erhalten.

 

In Hilden, Langenfeld und Monheim am Rhein haben Ansätze der o.g. Arbeit auf lokaler Ebene seit über 25 Jahren als kommunale Aufgabe eine lange Tradition. Alle drei Städte verfügen mit ihren derzeitigen Bildungsträgern über eine große Erfahrung in allen Bereichen der Jugendberufshilfe. Ziel war es dabei immer, Maßnahmen und Beiträge zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit, zur Beseitigung von Langzeitarbeitslosigkeit und damit verbundener sozialer Ausgrenzung wie auch zur beruflichen Qualifizierung und Bildung anzubieten und durchzuführen. In jeder Kommune mit unterschiedlicher Gewichtung. Die Veränderungen in den zur Verfügung stehenden arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, wie die Modalitäten bei den Ausschreibungen, die Verschlechterung der Qualität und eine einhergehende erhebliche Mittelkürzung erfordert eine Anpassung der Organisationsstruktur der drei Kommunen. So dass weiter im Bereich der Jugendberufshilfe, der beruflichen Weiterbildung und der öffentlich geförderten Beschäftigung der kommunale Einfluss auf diese Hilfen geltend gemacht und sie aktiv mitgestaltet werden. Kommunale Bildungs- und Beschäftigungsträger können nur unter großen Schwierigkeiten am Markt bestehen, wenn sie nicht über die Stadtgrenzen hinaus tätig werden. Diese Entwicklung spricht für einen Zusammenschluss der drei Kommunen Hilden, Langenfeld und Monheim am Rhein, im Rahmen der Gründung eines kommunalen beruflichen Bildungs- und Beschäftigungsdienstleisters.

Mit dem Konstrukt einer interkommunalen gGmbH dieser drei Kommunen haben diese als lokale Verantwortungsgemeinschaft die Möglichkeit, die Bildungsarbeit im Südkreis gemeinsam voran zu treiben. Durch den Verbund der Städte können wertvolle Kompetenzen gebündelt und die Bildungsarbeit der Kommunen gezielt ergänzt und verbessert werden.

 

Aufbau der interkommunalen Bildungsgesellschafft in Form einer gGmbH

Die Kooperationspartner befürworten die Form einer gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Zusammenarbeit der drei Kommunen, der gegenseitige Austausch, die Sicherung und Weiterentwicklung der qualitativ hochwertigen Arbeit, u.a. im Rahmen der Jugendberufshilfe, wird durch die Gründung der Gesellschaft und durch einen Gesellschaftervertrag verbindlich untermauert.

 

Hier sind durch das GmbH-Gesetz klare Vertretungsgrundlagen vorgegeben. Zudem haften die Gesellschafter der gGmbH lediglich mit ihrem Stammkapital. In der gGmbH prüfen externe Wirtschaftsprüfer die Gewinn- und Verlustrechnung und die Jahresbilanz. Außerdem können die Gesellschafter auch einzelne darüber hinaus gehende Prüfungsaufträge extern erteilen. So ist eine notwendige Fachlichkeit der wirtschaftlichen Aktivitäten sicher gestellt. Die Gesellschaft finanziert sich zu einem großen Anteil über Drittmittel. Neben dem Stammkapital (jeweils 26.000 Euro pro Kommune) sind das die regelmäßigen Zuschüsse der drei Kommunen für den regelmäßigen Betrieb der Gesellschaft (nach Zugrundelegung der Daten aus 2013 ca. 530.000 Euro), Projektförderungen (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Landesmittel oder ESF) und Bildungsdienstleistungen im Rahmen von Einzelaufträgen und Spenden.

 

Diese Gesellschaft bietet für den Südkreis ihre Leistungen in unterschiedlichen Marktsegmenten an. Dazu zählen neben Leistungsangeboten in klassischen Berufsausbildungsbereichen, ebenso Leistungen in den Bereichen begleitende Hilfen, arbeitsmotivierende und vorbereitende Hilfen, orientierende Hilfen, Beschäftigung und Beratung oder sonstige innovative Dienstleistungen. Die Aktivitäten sind verschiedenen Aufgabenbereichen zuzuordnen, die in der Regel von Fachkräften mit unterschiedlichen berufsfachlichen und sozialpädagogischen Kompetenzen ausgefüllt werden. Über die enge Kooperation der Fachkräfte mit den Kommunen und den im Netzwerk tätigen Akteuren wird eine Verknüpfung der Aktivitäten hergestellt und die erforderliche Lernfeldqualität geschaffen, bzw. entsprechend den situativen Anforderungen weiterentwickelt.

 

Das abgebildete Organigramm ist eine grafische Darstellung der Aufbauorganisation der geplanten gGmbH. Die näheren Zuständigkeiten sind im Gesellschaftsvertrag, das Innenverhältnis der Gesellschafter und deren Zusammenarbeit im Konsortialvertrag geregelt. Sinnvoll wäre zukünftig ein beratendes Modul z.B. in Form eines Beirates, dem unterschiedliche Fachleute aus allen drei Kommunen angehören. Dem Aufsichtsrat obliegt die Errichtung eines zusätzlichen fakultativen Beirats.

 

 


 

Die Ausgangssituation in der Arbeit mit jungen Menschen in den Kommunen ist ähnlich und doch unterschiedlich, ebenso die Kooperation zwischen den verschiedenen Entscheidungsträgern und Einrichtungen. Folgende Grundsätze gelten für die Arbeit der Bildungsgesellschaft in allen drei beteiligten Kommunen gleichermaßen:

 

-      Ausrichtung der Förderangebote auf die tatsächlichen Bedarfe der jungen Menschen. Leitgedanke muss immer ein umfassendes sozialpädagogisch orientiertes Hilfsangebot sein, welches über die reine berufliche Förderung hinausgeht.

-      Für Jugendliche sind Anreize zu schaffen, sich frühzeitig mit beruflicher Realität auseinanderzusetzen. Wird in ersten Werkstatterfahrungen beim Bildungsdienstleister im „geschützten Raum“ Interesse geweckt und werden erste berufliche Grundfertigkeiten vermittelt, so kann sich daran eine betriebsintegrierte Form der Berufsvorbereitung bzw. -qualifizierung anschließen.

-      Der Anschlussorientierung muss eine sehr viel stärkere Aufmerksamkeit gewidmet werden, so dass jungen Menschen nach durchlaufenen Hilfsangeboten Zukunftsperspektiven eröffnet werden. Dementsprechend sind auch beschäftigungsfördernde Maßnahmen als Einstieg in die Berufswelt zuzulassen.

-      Die Gesellschaft wird sich aktiv in die vorhandenen Kooperationsnetzwerke in den Kommunen einbringen. Sie richtet neu zu entwickelnde Maßnahmen und Angebote auf die Anforderungen der örtlichen Konzepte aus und trägt somit dazu bei, diese weiter zu entwickeln.


 

Kostenüberschlag der voraussichtlichen regelmäßig aufzubringenden Kosten für eine interkommunale gGmbH der Städte Hilden, Langenfeld und Monheim am Rhein. Geschätzt nach den vorliegenden Daten. Stand September 2014.

 

Kostenart

 

Beschreibung

 

Ausgaben

 

 

 

 

 

Personalkosten

 

 

 

 

Geschäftsführung

1 Stelle

Entgeltgruppe 15 TVöD

Ag.b.

p.a.-ca.

100.000 Euro

Prokurist/-in/ Verwaltung

1 Stelle

Entgeltgruppe 10 TVöD

Ag.b.

p.a.-ca.

70.000 Euro

Verwaltung

2/3 Stelle

Entgeltgruppe   9 TVöD

Ag.b.

p.a.-ca.

50.000 Euro

Zwischensumme

220.000 Euro

Gebäudeunterhaltung

 

 

 

 

Johann-Vaillant-Str. 8, 40721 Hilden

ca.

2.500 m2

Gebäudemiete

p.a.-ca.

130.000 Euro

Winkelsweg 38,

40764 Langenfeld

Mietnebenkosten (GSW, Reinigung, etc.)

p.a.-ca.

60.000 Euro

Düsselweg 8,

40789 Monheim a. R.

Instandhaltung/ Renovierung

p.a.-ca.

10.000 Euro

Zwischensumme

200.000 Euro

Sach- und

Nebenkosten

 

 

 

 

GVV, Versicherungen, Abgaben, etc.

 

div.

p.a.-ca.

20.000 Euro

Wartungskosten

 

EDV, techn. Anlagen

p.a.-ca.

10.000 Euro

KFZ Betriebskosten

 

Vers., Steuer, lfd. Kosten

p.a.-ca.

15.000 Euro

Verbrauchsmaterial

 

Hauswirtschaftsmaterial, Elektromaterial, Büromaterial, Handwerkerbedarf, etc.

p.a.-ca.

20.000 Euro

Kommunikation

 

Telefon, Porto, etc.

p.a.-ca.

8.000 Euro

externe Dienstleistungen

 

Finanz-, Lohnbuchhaltung, Wirtschaftsprüfung

p.a.-ca.

32.000 Euro

Mieten, Beiträge, Gebühren

 

div.

p.a.-ca.

5.000 Euro

Zwischensumme

110.000 Euro

 

Geschätzter laufender Zuschussbedarf pro Jahr ca. 530.000 Euro.

 

 

 

Besetzung des Aufsichtsrates

Bedingt durch die komplette Neustrukturierung der Gesellschaft ist auch der Aufsichtsrat der Gesellschaft Bildung³ gemeinnützige GmbH der Städte Hilden, Langenfeld und Monheim am Rhein neu zu besetzen. Gemäß § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat aus 12 Mitgliedern, wovon 9 Mitglieder und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter durch die Räte der Städte Hilden, Langenfeld und Monheim am Rhein in gleichen Verhältnissen entsendet werden. Die weiteren 3 Mitglieder sind die von der Bürgermeisterin oder den Bürgermeistern entsendeten Vertreter der Städte. So gesehen muss der Rat der Stadt Hilden 3 Aufsichtsratsmitglieder zuzüglich einer persönlichen Vertretung benennen.

 

Gemäß § 113 Abs. 4 der Gemeindeordnung erfolgt die Bestellung der gemeindlichen Vertreter nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach Hare-Niemeyer:

 

Berechnung bei 3 Sitzen

Liste

Stimmen

Sitze ges.

Sitze       ungerundet

Sitze

 

1. Größte

Sitze

SPD

16

3

1,1429

1

0,1429

 

1

CDU

14

3

1,0000

1

0,0000

 

1

Bündnis 90 / Die Grünen

4

3

0,2857

0

0,2857

1

1

FDP

3

3

0,2143

0

0,2143

 

0

Bürgeraktion

3

3

0,2143

0

0,2143

 

0

Allianz

2

3

0,1429

0

0,1429

 

0

Bernd Hoppe

 

3

0,0000

0

0,0000

 

0

Prof. Dr. Bommermann

 

3

0,0000

0

0,0000

 

0

gesamt:

 

 

 

2

 

1

3

 

Danach erhalten die SPD-Fraktion, die CDU-Fraktion und die Fraktion  Bündnis 90/Die Grünen jeweils 1 Sitz im Aufsichtsrat.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Durch die Verschmelzung der beiden Gesellschaften GJwH und GGA Langenfeld und die Einbringung der Geschäftsanteile der Städte Langenfeld und Monheim ist die Gesellschaft finanziell gut ausgestattet. Die Stadt Monheim wird auf der Basis des vorläufigen Jahresabschlusses 2014 voraussichtlich 216.000,- € zuzüglich des Geschäftsanteils von 26.000,- € erbringen müssen.

 

Die Stadt Langenfeld wird, neben dem Vermögen, welches im Rahmen der Verschmelzung mit in die  Gesellschaften eingebracht wird, voraussichtlichen eine weitere Zuzahlung von 114.000,- € zuzüglich des  Geschäftsanteils von 26.000,- € leisten. Die endgültigen Werte werden erst mit Fertigstellung der Jahresabschlüsse 2014 der GJwH und der GGA Langenfeld feststehen. Von daher sind die Werte vorläufig.

 

Der laufende jährliche Zuschussbedarf wird mit einem Höchstwert von rd. 180.000 € prognostiziert, wie in Anlage 4 beigefügter vorläufiger Kostenaufstellung dargestellt.

Durch die hohen Zuführungen in die Kapitalrücklage der Städte Monheim und Langenfeld, wird es im kommenden Jahr möglich sein, dass voraussichtlich kein Zuschuss gezahlt werden muss. Dieses wird im Haushaltsplanentwurf 2015 entsprechend berücksichtigt.

 

 

Beteiligung Kreis

Gemäß § 115 Gemeindeordnung sind Entscheidungen der Gemeinde über die wesentliche Erweiterung einer Gesellschaft, die Änderung des Gesellschaftszwecks oder sonstige wesentliche Änderungen des Gesellschaftervertrages der Kommunalaufsicht spätestens sechs Wochen vor Beginn des Vollzugs anzuzeigen.  

 

Die Verwaltung hat im Vorfeld der Kommunalaufsicht die Absicht der Gründung einer interkommunalen Gesellschaft angezeigt. Die Frist beginnt aber erst dann zu laufen, wenn alle Räte eine Entscheidung getroffen haben. 

 

 

Zusammenfassung:

  1. Die GJwH wird mit der GGA Langenfeld verschmolzen.
  2. Der Standtort in Hilden bleibt erhalten.
  3. Die Geschäftsführung wird weiterhin durch den Geschäftsführer – Herrn Schüren - vorgenommen.
  4. Die Stadt Monheim tritt der Gesellschaft bei.
  5. Die Gesellschaft trägt den Namen Bildung³ gemeinnützige GmbH der Städte Hilden, Langenfeld und Monheim am Rhein.
  6. Der finanzielle Ausgleich ist durch Zuzahlungen geregelt.
  7. Die Rechte und Pflichten, die Verbindlichkeiten der beiden Gesellschaften, die Anzahl der Mitarbeiter etc. ergeben sich aus dem Konsortialvertrag.
  8. Mit der neuen Gesellschaft Bildung³ treten die drei beteiligten Kommunen als gleichberechtigte Partner als lokale Verantwortungsgemeinschaft für Maßnahmen und Angebote zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit, zur beruflichen Qualifizierung und Bildung und in Teilbereichen der Jugendberufshilfe auf.
  9. Die drei beteiligten Kommunen verfolgen mit der Gründung einer interkommunalen Bildungsgesellschaft das Ziel, vor allem jungen Menschen optimale Zukunftschancen und berufliche Perspektiven zu ermöglichen. Insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene aus benachteiligten Lebenssituationen und mit individuellen Beeinträchtigungen benötigen hierbei Unterstützung und sozialpädagogische Hilfen, um deren Eingliederung in die Arbeitswelt und die soziale Integration zu fördern.
  10. „Bildung³ gGmbH“ wird sich zukünftig an allen relevanten Ausschreibeverfahren z.B. des Jobcenters oder Förderprogrammen des Landes, des Bundes oder der EU beteiligen und die jeweiligen Maßnahmen und Projekte in den beteiligten Kommunen durchführen.

 

 

 

- Anlage 1: Entwurf Verschmelzungsvertrag

- Anlage 2: Vorläufige Plan-Übernahmebilanz zum 1. Januar 2015

- Anlage 3: Entwurf Gesellschaftsvertrag der Bildung³ gemeinnützige GmbH

- Anlage 4: Entwurf Konsortialvertrag

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

060107

Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2015 ff.

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

Die Veränderungen werden im Haushaltsplanentwurf 2015 dargestellt. Im Jahre 2014 hat die Stadt Hilden einen Zuschuss von 270.000,- € gezahlt.

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete