Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Hilden stimmt nach
Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und
im Haupt- und Finanzausschuss der Verschmelzung der GGA Gemeinnützige
Gesellschaft gegen Arbeitslosigkeit mbH (GGA) mit dem Sitz in Langenfeld auf
die Gemeinnützige Jugendwerkstatt Hilden Gesellschaft mbH (GJwH) mit dem Sitz
in Hilden und einem Stammkapital von € 26.000,00 mit Wirkung zum 1. Januar 2015
gemäß dem im Entwurf beigefügten notariell zu beurkundenden
Verschmelzungsvertrag (Anlage 1) zu. Hiernach überträgt die GGA ihr Vermögen
als Ganzes und mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung
im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme auf die GJwH gegen Gewährung eines
Geschäftsanteils im Nennwert von € 26.000,00 an der übernehmenden GJwH.
Ãœbersteigt der Unternehmenswert der GJwH den Unternehmenswert der GGA, ist der
Differenzbetrag durch entsprechende Zuzahlung der Stadt Langenfeld in die
Kapitalrücklage der übernehmenden GJwH auszugleichen. Aufgrund einer
vorläufigen Plan-Übernahmebilanz zum 1. Januar 2015 (Anlage 2) ist von einer
Zuzahlung der Stadt Langenfeld in Höhe von rund T€ 114 auszugehen.
2. Der Rat der Stadt Hilden stimmt dem Eintritt
der Stadt Monheim am Rhein als weiterer Gesellschafter in die übernehmende GJwH
im Rahmen einer Kapitalerhöhung durch Bareinlage und Übernahme eines
Geschäftsanteils im Nennwert von € 26.000,00 zu. Der Differenzbetrag zum
Unternehmenswert der GJwH ist durch eine entsprechende Zuzahlung der Stadt
Monheim am Rhein in die Kapitalrücklage der übernehmenden GJwH auszugleichen.
Aufgrund der unter Ziffer 1. genannten vorläufigen Plan-Übernahmebilanz ist von
einer Zuzahlung der Stadt Monheim am Rhein in Höhe von rund T€ 216
auszugehen.
3. Der Rat der Stadt Hilden stimmt der
vollständigen Neufassung des Gesellschaftsvertrages der übernehmenden GJwH
gemäß dem im Entwurf beigefügten Gesellschaftsvertrag (Anlage 3) zu. Die neue
Firma der Gesellschaft lautet: Bildung³ gemeinnützige GmbH der Städte Hilden,
Langenfeld und Monheim am Rhein.
4. Die Zusammenarbeit der Städte Hilden,
Langenfeld und Monheim am Rhein richtet sich nach dem im Entwurf beigefügten
Konsortialvertrag (Anlage 4).
5. Als Mitglied der Gesellschafterversammlung der
Bildung³ gemeinnützige GmbH der Städte Hilden, Langenfeld und Monheim am Rhein für die Stadt Hilden wird Frau
Bürgermeisterin Birgit Alkenings entsendet. Als Vertreter wird Herr Beig.
Reinhard Gatzke entsendet.
6. Als erste Mitglieder des Aufsichtsrats der
Bildung³ gemeinnützige GmbH für die Stadt Hilden werden entsendet:
    Herr / Frau ……………………………     Vertreter: Herr / Frau ………………………..….Â
    Herr / Frau ……………………..…….      Vertreter: Herr / Frau
………………………..….Â
    Herr / Frau ……………………………     Vertreter: Herr / Frau ………………………..….     Â
                                                                                                         Â
Als weiteres Mitglied
des Aufsichtsrats wird ein von der Bürgermeisterin der Stadt Hilden benannter
Vertreter und zwar Herr Beig. Reinhard Gatzke entsendet.
Als Vertreter wird
Herr Heinrich Klausgrete benannt.
8. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, alle
erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und die notariellen Beurkundungen zu
beauftragen.
Erläuterungen und
Begründungen:
Am 25. April 2013
trafen sich die Verantwortlichen der Städte Hilden, Langenfeld und Monheim am
Rhein, um die Situation der kommunalen Bildungsträger im Südkreis Mettmann, die
Rahmenbedingungen für die Durchführung von Maßnahmen im Bereich der
Arbeitsförderung und die daraus resultierenden Erfordernisse zu diskutieren. An
diesem Treffen nahmen teil:
-
Frau
Annette Berg, damalige
Bereichsleitung Kinder, Jugend und Familie der Stadt Monheim am Rhein
-
Herr
Jürgen Öxmann, Fachbereichsleiter Zentrale Servicedienste der Stadt Langenfeld
und Geschäftsführer der GGA Langenfeld
-
Herr
Ulrich Moenen, Fachbereichsleiter Jugend, Schule und Sport der Stadt Langenfeld
und Geschäftsführer der GGA Langenfeld
-
Herr
Beigeordneter Reinhard Gatzke, Leiter des Dezernates III der Stadt Hilden
-
Olaf
Schüren, Geschäftsführer der GJwH GmbH
Es herrschte
Einigkeit darin, die Arbeit der kommunalen Bildungsträger weiterführen zu
wollen, auszubauen und neue Formen der Kooperation zu entwickeln. So wurde die
Idee eines einzigen Bildungsträgers in Form einer gGmbH für den Südkreis
geboren, welcher die über viele Jahrzehnte erworbene profunden Erfahrungen
aller Träger vereint. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Gerhold und Partner
aus Langenfeld wurde hinzugezogen, ein Muster Gesellschafts- und Konsortialvertrag
wurden erarbeitet. Die vorläufigen Ergebnisse wurden in allen drei Städten mit
den jeweiligen Verwaltungsvorständen abgestimmt und letztlich befürwortet.
Von Seiten der
Stadt Hilden wurde weiterhin die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst &
Young hinzugezogen um die Auswirkungen auf unsere GJwH zu überprüfen,
insbesondere weil es sich um eine „gemeinnützige“ Gesellschaft handelt. Die
Anmerkungen und Hinweise wurden im weiteren Verfahren dann sowohl in den
Gesellschaftsvertrag als auch in den Konsortialvertrag eingearbeitet.
Mit der Gründung einer
interkommunalen Bildungsgesellschaft des Südkreises treten die drei beteiligten
Kommunen als lokale Verantwortungsgemeinschaft für Maßnahmen und Angebote zur
Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit, zur beruflichen Qualifizierung und
Bildung und in Teilbereichen der Jugendberufshilfe auf. Die bisherigen Angebote
der Einrichtungen: „Gemeinnützige Jugendwerkstatt Hilden“ (GJwH), der
„Gemeinnützige Gesellschaft gegen Arbeitslosigkeit mbH“ (GGA) Langenfeld und
der Jugendwerkstatt der Stadt Monheim am Rhein fusionieren und werden zukünftig
über die Bildungsgesellschaft gesteuert.
Mit der Gründung
einer interkommunalen Bildungsgesellschaft verfolgen die beteiligten Kommunen
das Ziel, vor allem jungen Menschen optimale Zukunftschancen und berufliche
Perspektiven zu ermöglichen. Insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene aus
benachteiligten Lebenssituationen und mit individuellen Beeinträchtigungen
benötigen hierbei Unterstützung und sozialpädagogische Hilfen, um deren
Eingliederung in die Arbeitswelt und soziale Integration zu fördern.
Folgendes
Angebotsspektrum wird die Bildungsgesellschaft, zur erfolgreichen beruflichen
Integration von unter 25jährigen und Erwachsenen zukünftig vorhalten:
-
die
Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen, die der Eingliederung erwerbsloser
Jugendlicher und junger Erwachsener in das Arbeitsleben dienen;
-
die
Entwicklung, Durchführung und Unterstützung von Aktivitäten, die geeignet sind,
von Arbeitslosigkeit bedrohte und betroffeneÂ
Personen im regulären Arbeitsmarkt zu platzieren, die Position von
Beschäftigten am Arbeitsmarkt durch Qualifizierung zu verbessern sowie
Gelegenheit zur Beschäftigung anzubieten;
-
die
Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Bildung, Beratung
und Orientierung;
-
die
Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Jugendsozialarbeit und
der Jugendberufshilfe gem. § 13 SGB VIII Sozialgesetzbuch in der jeweils
gültigen Fassung, die helfen, soziale Benachteiligung und individuelle
Beeinträchtigungen von jungen Menschen zu verringern und ihre soziale,
schulische und berufliche Integration zu fördern;
-
die
Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen der Fachkräftesicherung vor Ort, insbesondere
der Begleitung in die Ausbildung und während der Ausbildung;
-
die
Integration von Behinderten, sozial Bedürftigen und Benachteiligten und
Langzeitarbeitslosen in Arbeitsförderungs-, Bildungs- und
Beschäftigungsmaßnahmen;
-
die
Zusammenarbeit mit Institutionen, die sich einem gleichen oder ähnlichen Gesellschaftszweck
widmen bzw. diesen fördern.
Die interkommunale
Zusammenarbeit bietet neue Chancen, das vorhandene Leistungspotential der
beteiligten Kommunen zu optimieren und im Wettbewerb zu bestehen. Hierzu
gehören beispielsweise
-
Synergieeffekte und nachfolgend
Qualitätssteigerungen durch Zusammenführung des Know-how und der vorhandenen
Fachkompetenzen der drei Kommunen.
-
Eine effizientere Nutzung bestehender
Ressourcen.
-
Ein zusätzliches, effektives Glied in
der Wirkungskette der angebotenen Hilfen der jeweiligen Kommune, insbesondere
an den Übergängen Schule-Beruf-Arbeitswelt.
-
Eine Verbesserung der Marktposition
durch Bündelung der Nachfrage.
-
Eine bessere Positionierung gegenüber
anderen Leistungsanbietern und somit die Vermeidung der Privatisierung von
wichtigen Teilen des Bildungsmarktes.
-
Attraktivitätssteigerung des jeweiligen
Standortes.
Die allgemeinen
Fördermöglichkeiten von Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung können durch
Verkettung von Angeboten, Absprachen zwischen Fachkräften und Koordinierung von
Unterstützungsleistungen besser aufeinander abgestimmt werden. Die Jugendlichen
können durch die Verknüpfung von Beschäftigungsförderung und Jugendhilfe einen
besseren Zugang zum Erwerbsleben erhalten.
In Hilden, Langenfeld
und Monheim am Rhein haben Ansätze der o.g. Arbeit auf lokaler Ebene seit über
25 Jahren als kommunale Aufgabe eine lange Tradition. Alle drei Städte verfügen
mit ihren derzeitigen Bildungsträgern über eine große Erfahrung in allen
Bereichen der Jugendberufshilfe. Ziel war es dabei immer, Maßnahmen und
Beiträge zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit, zur Beseitigung von
Langzeitarbeitslosigkeit und damit verbundener sozialer Ausgrenzung wie auch
zur beruflichen Qualifizierung und Bildung anzubieten und durchzuführen. In
jeder Kommune mit unterschiedlicher Gewichtung. Die Veränderungen in den zur
Verfügung stehenden arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, wie die Modalitäten
bei den Ausschreibungen, die Verschlechterung der Qualität und eine
einhergehende erhebliche Mittelkürzung erfordert eine Anpassung der
Organisationsstruktur der drei Kommunen. So dass weiter im Bereich der
Jugendberufshilfe, der beruflichen Weiterbildung und der öffentlich geförderten
Beschäftigung der kommunale Einfluss auf diese Hilfen geltend gemacht und sie
aktiv mitgestaltet werden. Kommunale Bildungs- und Beschäftigungsträger können
nur unter großen Schwierigkeiten am Markt bestehen, wenn sie nicht über die
Stadtgrenzen hinaus tätig werden. Diese Entwicklung spricht für einen
Zusammenschluss der drei Kommunen Hilden, Langenfeld und Monheim am Rhein, im
Rahmen der Gründung eines kommunalen beruflichen Bildungs- und Beschäftigungsdienstleisters.
Mit dem Konstrukt
einer interkommunalen gGmbH dieser drei Kommunen haben diese als lokale Verantwortungsgemeinschaft
die Möglichkeit, die Bildungsarbeit im Südkreis gemeinsam voran zu treiben.
Durch den Verbund der Städte können wertvolle Kompetenzen gebündelt und die Bildungsarbeit
der Kommunen gezielt ergänzt und verbessert werden.
Aufbau der interkommunalen
Bildungsgesellschafft in Form einer gGmbH
Die
Kooperationspartner befürworten die Form einer gemeinnützigen Gesellschaft mit
beschränkter Haftung. Die Zusammenarbeit der drei Kommunen, der gegenseitige
Austausch, die Sicherung und Weiterentwicklung der qualitativ hochwertigen
Arbeit, u.a. im Rahmen der Jugendberufshilfe, wird durch die Gründung der
Gesellschaft und durch einen Gesellschaftervertrag verbindlich untermauert.
Hier sind durch
das GmbH-Gesetz klare Vertretungsgrundlagen vorgegeben. Zudem haften die
Gesellschafter der gGmbH lediglich mit ihrem Stammkapital. In der gGmbH prüfen
externe Wirtschaftsprüfer die Gewinn- und Verlustrechnung und die Jahresbilanz.
Außerdem können die Gesellschafter auch einzelne darüber hinaus gehende Prüfungsaufträge
extern erteilen. So ist eine notwendige Fachlichkeit der wirtschaftlichen
Aktivitäten sicher gestellt. Die Gesellschaft finanziert sich zu einem großen
Anteil über Drittmittel. Neben dem Stammkapital (jeweils 26.000 Euro pro
Kommune) sind das die regelmäßigen Zuschüsse der drei Kommunen für den
regelmäßigen Betrieb der Gesellschaft (nach Zugrundelegung der Daten aus 2013 ca.
530.000 Euro), Projektförderungen (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Landesmittel
oder ESF) und Bildungsdienstleistungen im Rahmen von Einzelaufträgen und
Spenden.
Diese
Gesellschaft bietet für den Südkreis ihre Leistungen in unterschiedlichen
Marktsegmenten an. Dazu zählen neben Leistungsangeboten in klassischen
Berufsausbildungsbereichen, ebenso Leistungen in den Bereichen begleitende
Hilfen, arbeitsmotivierende und vorbereitende Hilfen, orientierende Hilfen,
Beschäftigung und Beratung oder sonstige innovative Dienstleistungen. Die
Aktivitäten sind verschiedenen Aufgabenbereichen zuzuordnen, die in der Regel
von Fachkräften mit unterschiedlichen berufsfachlichen und sozialpädagogischen
Kompetenzen ausgefüllt werden. Über die enge Kooperation der Fachkräfte mit den
Kommunen und den im Netzwerk tätigen Akteuren wird eine
Verknüpfung der Aktivitäten hergestellt und die erforderliche Lernfeldqualität
geschaffen, bzw. entsprechend den situativen Anforderungen weiterentwickelt.
Das abgebildete
Organigramm ist eine grafische Darstellung der Aufbauorganisation der geplanten
gGmbH. Die näheren Zuständigkeiten sind im Gesellschaftsvertrag, das
Innenverhältnis der Gesellschafter und deren Zusammenarbeit im
Konsortialvertrag geregelt. Sinnvoll wäre zukünftig ein beratendes Modul z.B.
in Form eines Beirates, dem unterschiedliche Fachleute aus allen drei Kommunen
angehören. Dem Aufsichtsrat obliegt die Errichtung eines zusätzlichen
fakultativen Beirats.
Die
Ausgangssituation in der Arbeit mit jungen Menschen in den Kommunen ist ähnlich
und doch unterschiedlich, ebenso die Kooperation zwischen den verschiedenen
Entscheidungsträgern und Einrichtungen. Folgende Grundsätze gelten für die
Arbeit der Bildungsgesellschaft in allen drei beteiligten Kommunen
gleichermaßen:
-
Ausrichtung der Förderangebote auf die tatsächlichen Bedarfe der
jungen Menschen. Leitgedanke muss immer ein umfassendes sozialpädagogisch
orientiertes Hilfsangebot sein, welches über die reine berufliche Förderung
hinausgeht.
-
Für Jugendliche sind Anreize zu schaffen, sich frühzeitig mit
beruflicher Realität auseinanderzusetzen. Wird in ersten Werkstatterfahrungen
beim Bildungsdienstleister im „geschützten Raum“ Interesse geweckt und werden
erste berufliche Grundfertigkeiten vermittelt, so kann sich daran eine
betriebsintegrierte Form der Berufsvorbereitung bzw. -qualifizierung
anschließen.
-
Der Anschlussorientierung muss eine sehr viel stärkere
Aufmerksamkeit gewidmet werden, so dass jungen Menschen nach durchlaufenen
Hilfsangeboten Zukunftsperspektiven eröffnet werden. Dementsprechend sind auch
beschäftigungsfördernde Maßnahmen als Einstieg in die Berufswelt zuzulassen.
-
Die Gesellschaft wird sich aktiv in die vorhandenen
Kooperationsnetzwerke in den Kommunen einbringen. Sie richtet neu zu
entwickelnde Maßnahmen und Angebote auf die Anforderungen der örtlichen
Konzepte aus und trägt somit dazu bei, diese weiter zu entwickeln.
Kostenüberschlag der voraussichtlichen regelmäßig
aufzubringenden Kosten für eine interkommunale gGmbH der Städte Hilden,
Langenfeld und Monheim am Rhein. Geschätzt nach den vorliegenden Daten. Stand
September 2014.
Kostenart |
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Beschreibung |
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Ausgaben |
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Personalkosten |
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Geschäftsführung |
1 Stelle |
Entgeltgruppe 15 TVöD |
Ag.b. p.a.-ca. |
100.000 Euro |
Prokurist/-in/ Verwaltung |
1 Stelle |
Entgeltgruppe 10 TVöD |
Ag.b. p.a.-ca. |
70.000 Euro |
Verwaltung |
2/3 Stelle |
Entgeltgruppe  9 TVöD |
Ag.b. p.a.-ca. |
50.000 Euro |
Zwischensumme |
220.000
Euro |
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Gebäudeunterhaltung |
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Johann-Vaillant-Str. 8, 40721 Hilden |
ca. 2.500 m2 |
Gebäudemiete |
p.a.-ca. |
130.000 Euro |
Winkelsweg 38, 40764 Langenfeld |
Mietnebenkosten (GSW, Reinigung, etc.) |
p.a.-ca. |
60.000 Euro |
|
Düsselweg 8, 40789 Monheim a. R. |
Instandhaltung/ Renovierung |
p.a.-ca. |
10.000 Euro |
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Zwischensumme |
200.000
Euro |
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Sach- und Nebenkosten |
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GVV, Versicherungen, Abgaben, etc. |
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div. |
p.a.-ca. |
20.000 Euro |
Wartungskosten |
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EDV, techn. Anlagen |
p.a.-ca. |
10.000 Euro |
KFZ Betriebskosten |
|
Vers., Steuer, lfd. Kosten |
p.a.-ca. |
15.000 Euro |
Verbrauchsmaterial |
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Hauswirtschaftsmaterial, Elektromaterial, Büromaterial,
Handwerkerbedarf, etc. |
p.a.-ca. |
20.000 Euro |
Kommunikation |
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Telefon, Porto, etc. |
p.a.-ca. |
8.000 Euro |
externe Dienstleistungen |
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Finanz-, Lohnbuchhaltung, Wirtschaftsprüfung |
p.a.-ca. |
32.000 Euro |
Mieten, Beiträge, Gebühren |
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div. |
p.a.-ca. |
5.000 Euro |
Zwischensumme |
110.000
Euro |
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Geschätzter
laufender Zuschussbedarf pro Jahr ca. 530.000 Euro. |
Besetzung des Aufsichtsrates
Bedingt durch die
komplette Neustrukturierung der Gesellschaft ist auch der Aufsichtsrat der Gesellschaft
Bildung³ gemeinnützige GmbH der Städte Hilden,
Langenfeld und Monheim am Rhein
neu zu besetzen. Gemäß § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages besteht der
Aufsichtsrat aus 12 Mitgliedern, wovon 9 Mitglieder und deren Stellvertreterinnen
und Stellvertreter durch die Räte der Städte Hilden, Langenfeld und Monheim am
Rhein in gleichen Verhältnissen entsendet werden. Die weiteren 3 Mitglieder
sind die von der Bürgermeisterin oder den Bürgermeistern entsendeten Vertreter der Städte. So
gesehen muss der Rat der Stadt Hilden 3 Aufsichtsratsmitglieder zuzüglich einer
persönlichen Vertretung benennen.
Gemäß § 113 Abs. 4 der Gemeindeordnung erfolgt die Bestellung der
gemeindlichen Vertreter nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach
Hare-Niemeyer:
Danach erhalten die SPD-Fraktion, die CDU-Fraktion und die Fraktion  Bündnis 90/Die Grünen jeweils 1 Sitz im
Aufsichtsrat. |
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Finanzielle Auswirkungen
Durch die Verschmelzung der beiden Gesellschaften GJwH
und GGA Langenfeld und die Einbringung der Geschäftsanteile der Städte
Langenfeld und Monheim ist die Gesellschaft finanziell gut ausgestattet. Die Stadt
Monheim wird auf der Basis des vorläufigen Jahresabschlusses 2014 voraussichtlich
216.000,- € zuzüglich des Geschäftsanteils von 26.000,- € erbringen müssen.
Die Stadt Langenfeld wird, neben dem Vermögen, welches
im Rahmen der Verschmelzung mit in die  Gesellschaften eingebracht wird,
voraussichtlichen eine weitere Zuzahlung von 114.000,- € zuzüglich des Geschäftsanteils von 26.000,- € leisten. Die
endgültigen Werte werden erst mit Fertigstellung der Jahresabschlüsse 2014 der
GJwH und der GGA Langenfeld feststehen. Von daher sind die Werte vorläufig.
Der laufende jährliche Zuschussbedarf wird mit einem
Höchstwert von rd. 180.000 € prognostiziert, wie in Anlage 4 beigefügter
vorläufiger Kostenaufstellung dargestellt.
Durch die hohen Zuführungen in die Kapitalrücklage der
Städte Monheim und Langenfeld, wird es im kommenden Jahr möglich sein, dass
voraussichtlich kein Zuschuss gezahlt werden muss. Dieses wird im
Haushaltsplanentwurf 2015 entsprechend berücksichtigt.
Beteiligung Kreis
Gemäß § 115
Gemeindeordnung sind Entscheidungen der Gemeinde über die wesentliche Erweiterung
einer Gesellschaft, die Änderung des Gesellschaftszwecks oder sonstige
wesentliche Änderungen des Gesellschaftervertrages der Kommunalaufsicht
spätestens sechs Wochen vor Beginn des Vollzugs anzuzeigen. Â
Die Verwaltung hat
im Vorfeld der Kommunalaufsicht die Absicht der Gründung einer interkommunalen
Gesellschaft angezeigt. Die Frist beginnt aber erst dann zu laufen, wenn alle
Räte eine Entscheidung getroffen haben.Â
Zusammenfassung:
- Die GJwH wird mit der GGA Langenfeld
verschmolzen.
- Der Standtort in Hilden bleibt erhalten.
- Die Geschäftsführung wird weiterhin durch den
Geschäftsführer – Herrn Schüren - vorgenommen.
- Die Stadt Monheim tritt der Gesellschaft bei.
- Die Gesellschaft trägt den Namen Bildung³ gemeinnützige
GmbH der Städte Hilden, Langenfeld und Monheim am Rhein.
- Der finanzielle Ausgleich ist durch
Zuzahlungen geregelt.
- Die Rechte und Pflichten, die
Verbindlichkeiten der beiden Gesellschaften, die Anzahl der Mitarbeiter
etc. ergeben sich aus dem Konsortialvertrag.
- Mit der neuen Gesellschaft Bildung³ treten die drei beteiligten Kommunen als
gleichberechtigte Partner als lokale Verantwortungsgemeinschaft für
Maßnahmen und Angebote zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit, zur
beruflichen Qualifizierung und Bildung und in Teilbereichen der
Jugendberufshilfe auf.
- Die drei
beteiligten Kommunen verfolgen mit der Gründung einer interkommunalen Bildungsgesellschaft
das Ziel, vor allem jungen Menschen optimale Zukunftschancen und berufliche
Perspektiven zu ermöglichen. Insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene
aus benachteiligten Lebenssituationen und mit individuellen
Beeinträchtigungen benötigen hierbei Unterstützung und sozialpädagogische
Hilfen, um deren Eingliederung in die Arbeitswelt und die soziale
Integration zu fördern.
- „Bildung³ gGmbH“ wird sich zukünftig an allen relevanten
Ausschreibeverfahren z.B. des Jobcenters oder Förderprogrammen des Landes,
des Bundes oder der EU beteiligen und die jeweiligen Maßnahmen und Projekte
in den beteiligten Kommunen durchführen.
- Anlage 1:
Entwurf Verschmelzungsvertrag
- Anlage 2:
Vorläufige Plan-Übernahmebilanz zum 1. Januar 2015
- Anlage 3:
Entwurf Gesellschaftsvertrag der Bildung³ gemeinnützige GmbH
- Anlage 4:
Entwurf Konsortialvertrag
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
060107 |
Förderung der Kinder- und
Jugendarbeit |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2015 ff. |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Die Veränderungen werden im
Haushaltsplanentwurf 2015 dargestellt. Im Jahre 2014 hat die Stadt Hilden
einen Zuschuss von 270.000,- € gezahlt. |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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