Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss bzw. der Ausschuss für Schule und Sport nimmt das Arbeitsprogramm 2015 des Amtes für Jugend, Schule und Sport zu Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Das Amt für Jugend, Schule und Sport veröffentlicht
seit dem Jahre 2011 jährlich, jeweils im letz-ten Quartal, ein Arbeitsprogramm
für das Folgejahr, um die Fachausschüsse über die wesentli-chen
Arbeitsschwerpunkte zu informieren.
Dieses Vorgehen soll die Planungen des Amtes und seine
Weiterentwicklung transparent darstel-len und ist als ein Bestandteil der
strategischen Ausrichtung des Amtes zu verstehen (siehe auch SV 9-14 51/131).
Aus dem nachfolgenden Arbeitsprogramm gehen alle
(größeren) Aufgaben und Maßnahmen des Amtes für Jugend, Schule und Sport
hervor, die in 2015 einen Schwerpunkt der Arbeit bilden wer-den. Ein Fokus ist
hierbei insbesondere auf die qualitative Weiterentwicklung von Angeboten und
Maßnahmen gelegt worden.
Geschäfte der laufenden Verwaltung, kleinere Projekte,
Maßnahmen und sogenannte „Basisarbeiten“ (wie etwa die Beratung von
Ratsuchenden im ASD oder der Psychologischen Beratungsstelle) bleiben
ungenannt.
Unterjährig sind selbstverständlich Modifikationen
möglich, sofern diese durch gesetzliche Ände-rungen, Modellprojekte etc.
erforderlich werden.
Die Umsetzung des Arbeitsprogramms wird jeweils durch
den im darauffolgenden Jahr erschei-nenden Geschäftsbericht dokumentiert.
Die finanziellen Auswirkungen sind im
Haushaltsplanentwurf 2015 enthalten.
gez Birgit Alkenings