Betreff
Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans 2015ff
Vorlage
WP 14-20 SV 51/032
Aktenzeichen
III/51 Wa/Ka
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Entwurf des Kinder- und Jugendförderplanes zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die abgestimmte abschließende Fassung in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Beschlussfassung vorzulegen.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Hiermit legt die Verwaltung den Entwurf des dritten Hildener Kinder- und Jugendförderplans für die Wahlperiode 2015-2020 vor. Somit findet eine fristgerechte Fortschreibung des zweiten Kinder- und Jugendförderplans von 2010 statt.

 

Mit der Erarbeitung erfüllt das Amt für Jugend, Schule und Sport die im 3. Ausführungsgesetz des KJHG beschriebenen Auflagen des Landes NRW zur Vorlage eines kommunalen Planungsinstrumentes, welches der Zielbestimmung und der Festschreibung der Rahmenbedingungen im Segment der Kinder- und Jugendarbeit dient.

 

Der vorliegende Plan ist eine erste Entwurfsfassung und bietet somit noch die Möglichkeit, Anregungen aus der Kommunalpolitik aufzunehmen und einzuarbeiten. Ein Einbezug der Zielgruppe (Kinder und Jugendliche) und eine Beteiligung der freien Träger der Jugendhilfe, sind wie gesetzlich gefordert bereits erfolgt.

 

Der Einbezug der Ausschussmitglieder soll zusätzlich zur Aufnahme der Rückmeldung im JHA am 11.12.2014 durch die Einrichtung einer Rückmeldefrist bis zum 15.01.2015 erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt können sich alle Mitglieder des Jugendhilfeausschusses mit Änderungs- und Ergänzungsbedarf an das Amt für Jugend, Schule und Sport (Frau Stefanie Walder, stefanie.walder@hilden.de) wenden, um eine fristgerechte Fertigstellung zu ermöglichen. Im Nachgang soll der Plan in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 19.02.2015 verabschiedet werden. In diesem Zuge wird auch das Layout des Planes aufbereitet, welches die Inhalte graphisch unterstützen wird und einen leichten Überblick ermöglichen soll.

 

Der neue Kinder- und Jugendförderplan legt seinen Schwerpunkt auf die Entwicklung der offenen Kinder- und Jugendarbeit für den Zeitraum 2015-2020. Hierbei macht er deutlich, wie vielfältig und flexibel die heutigen Angebote für Kinder und Jugendliche ausgerichtet sein müssen, um den neuen Entwicklungen wie etwa den medialen Einflüssen und Veränderungen oder dem Lebensraum Schule (Ganztagsschulen) adäquat Rechnung zu tragen.

 

Der vorliegende Kinder- und Jugendförderplan hat sich unter anderem ausführlich mit der stadtteilbezogenen Kinder- und Jugendarbeit auseinandergesetzt. Er liefert damit auch Antworten auf den im laufenden Verfahren am 26.03.2014 im Rat gestellten Antrag der Bürgeraktion. Hier war zu prüfen, ob ein Jugendtreff im Stadtzentrum eingerichtet werden kann. Der Jugendhilfeausschuss beschloss am 25.09.2014, den Antrag in den laufenden Planungsprozess zum Kinder- und Jugendförderplan einzubeziehen und zusammen mit dem vorliegenden Entwurf zu beraten (vgl. WP 14-20 SV 51/021). Der Antrag ist nochmals als Anlage beigefügt.

 

Die Verwaltung kommt zu dem Schluss, dass es für den Stadtteil Hilden Mitte keines zusätzlichen Jugendcafés/Jugendtreffs oder ähnlichem bedarf. Dies begründet sich im Ergebnis wie folgt:

 

  1. Mit der evangelischen Jugendeinrichtung „SonderBar“ ist bereits ein zentraler Standort in Hildenener Innenstadt (Eisengasse) vorhanden. Der Träger wird nach Beschluss des vorliegenden Kinder- und Jugendförderplanes in konkrete Kontraktverhandlungen mit der Stadt treten. Die damit verbundene Erweiterung des Leistungsspektrums sieht auch zusätzliche Öffnungszeiten vor.
  2. Ein Ergebnis der in 2013 durchgeführten Jugendbefragung ist, das Jugendliche ein grundsätzliches Interesse an der Gestaltung ihrer Freizeit im öffentlichen Raum haben. Eine Antwort auf diesen Bedarf hat das Jugendparlament in der letzten Ausschusssitzung gegeben, in der die Parlamentarierinnen und Parlamentarier ihre Zukunftsvorstellungen für das Außengelände im Holterhöfchen präsentiert haben (vgl. WP 14-20 SV 51/001). Die Verwaltung unterstützt einen Großteil der Vorschläge. Zu beachten ist, dass es hier auch explizit um Treffmöglichkeiten ohne pädagogische Aufsicht gehen soll. Dies ist auch der Grund, warum sich Gruppen von Jugendlichen immer wieder auf Spielplätzen etc. treffen. Nicht der Mangel an Alternativen, sondern das Zusammensein ohne Aufsicht von Erwachsenen sind hier handlungsleitend.
  3. Im Pädagogischen Zentrum am Standort Holterhöfchen, soll es nach Fertigstellung des Umbaus der Sekundarschule eine Treffmöglichkeit für Schülerinnen und Schüler geben, in der sie ihre Freizeit im Anschluss an Schule verbringen können.   
  4. Bei der Gründung eines Jugendcafés in der Innenstadt. wäre zu bedenken, dass es sich bei einer erforderlichen Anbindung an das Amt für Jugend, Schule und Sport oder einen freien Jugendhilfeträger nicht mehr um die bereits erwähnte „pädagogikfreie“ Zone handeln würde. Zudem zeigen die Erfahrungen aus Nachbarkommunen, z.B. Monheim, dass mit Kosten in Höhe von 100.000 € zu rechnen wäre. Diese resultieren aus Mietkosten, Nebenkosten und Personalkosten für die Betreuung der Einrichtung. Eine Selbstverwaltung einer solchen Anlaufstelle ist nach allen Erfahrungen, auch aus anderen Kommunen nicht realistisch.
  5. Eine Umfrage unter den Hildener Wirten hat ergeben, dass zumindest einige Interesse an der jungen Zielgruppe haben. Hier wird seitens der Verwaltung versucht werden, zwischen den kommerziellen Einrichtungen und den Jugendlichen zu vermitteln.

 

Die ausführliche Bestands- und Bedarfsanalyse zum Stadtteil ist in Kapitel V des vorliegenden Kinder- und Jugendförderplans dargestellt.

 

Die im Kinder- und Jugendförderplan veranschaulichte Qualitätsentwicklung in den verschiedenen Handlungsfeldern der allgemeinen Förderung führt zu unterschiedlichen personellen und strukturellen Veränderungen bzw. Verbesserungen - bei insgesamt gleichbleibenden Kosten.

 

Dies ist vor allem dem Einsatz der freien Träger zu danken, die über den gesamten Planungsprozess hinweg mit Rat und Tat zur Seite standen. In zahlreichen Qualitätszirkeln und Chefrunden ist es gelungen, das Profil der Offenen Kinder- und Jugendarbeit  sowohl insgesamt, als auch auf die einzelnen Stadtteile bezogen zu schärfen und sinnvolle Entwicklungen gemeinsam nachzuvollziehen. Für die anstehenden Kontraktierungen im Sommer nächsten Jahres ist vor diesem Hintergrund vorgesehen:

 

 

Hilden Mitte

Erstmalige Kontraktierung des evangelischen

Kinder- und Jugendtreffs SonderBar

 

Hilden Ost

 

Pädagogische Qualifizierung des „Treffpunkt Ost“ durch

Übernahme der Trägerschaft  über die SPE Mühle

 

Hilden Süd

Erweiterung des Kontraktes für den Kinder- und Jugendtreff St. Konrad auf 1,5 Stellen (bisher 1 VZÄ St. Konrad und 0,5 VZÄ Kid´s Corner, letztere Einrichtung wurde im Sommer 2012 geschlossen)

 

Hilden Nord

Hier wird es bei der Finanzierung der pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen nach dem vorliegenden Plan keine Änderungen des Rahmens ergeben.

 

Hilden West

Keine Änderungen geplant.

 

 

Die aufgebaute Gremienstruktur mit den freien Trägern (Qualitätszirkel und Chefrunden) soll auch nach Beendigung des Kinder- und Jugendförderplanverfahrens beibehalten werden. Dann wird es vor allem um die Umsetzung der avisierten Maßnahmen (hier vor allem die Bildungspartnerschaften im Grundschulbereich) und die weitere Qualitätsentwicklung (Differenzierung des aufgestellten Kriterienkatalogs für Qualität in der offenen Arbeit, Berichtswesen, strategische Weiterentwicklungen)  gehen.

 

Durch die Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans entsteht kein finanzieller Mehrbedarf.

 

 

Gez. Birgit Alkenings

 

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

060107

Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

Ab 2015

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

Neu zu installieren

Zuschüsse Evangelische Kirchengemeinde Hilden „Sonderbar“

 

Aufwendungen für Zuschüsse „Sonderbar“

7.500 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0601070050

Zuschüsse Jugendtreff Ost

531800

Einsparungen in den Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche

4.300 €

0602010010

Betreiben von Jugendzentren

414100

Zuweisungen vom Land

3.200 €

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete