Erläuterungen und Begründungen:
Hiermit legt die Verwaltung den Entwurf des dritten Hildener
Kinder- und Jugendförderplans für die Wahlperiode 2015-2020 vor. Somit findet
eine fristgerechte Fortschreibung des zweiten Kinder- und Jugendförderplans von
2010 statt.
Mit der Erarbeitung erfüllt das Amt für Jugend, Schule und
Sport die im 3. Ausführungsgesetz des KJHG beschriebenen Auflagen des Landes
NRW zur Vorlage eines kommunalen Planungsinstrumentes, welches der
Zielbestimmung und der Festschreibung der Rahmenbedingungen im Segment der
Kinder- und Jugendarbeit dient.
Der vorliegende Plan ist eine erste Entwurfsfassung und
bietet somit noch die Möglichkeit, Anregungen aus der Kommunalpolitik
aufzunehmen und einzuarbeiten. Ein Einbezug der Zielgruppe (Kinder und Jugendliche)
und eine Beteiligung der freien Träger der Jugendhilfe, sind wie gesetzlich
gefordert bereits erfolgt.
Der Einbezug der Ausschussmitglieder soll zusätzlich zur
Aufnahme der Rückmeldung im JHA am 11.12.2014 durch die Einrichtung einer
Rückmeldefrist bis zum 15.01.2015 erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt können sich
alle Mitglieder des Jugendhilfeausschusses mit Änderungs- und Ergänzungsbedarf
an das Amt für Jugend, Schule und Sport (Frau Stefanie Walder, stefanie.walder@hilden.de)
wenden, um eine fristgerechte Fertigstellung zu ermöglichen. Im Nachgang soll
der Plan in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 19.02.2015 verabschiedet
werden. In diesem Zuge wird auch das Layout des Planes aufbereitet, welches die
Inhalte graphisch unterstützen wird und einen leichten Überblick ermöglichen
soll.
Der
neue Kinder- und Jugendförderplan legt seinen Schwerpunkt auf die Entwicklung
der offenen Kinder- und Jugendarbeit für den Zeitraum 2015-2020. Hierbei macht
er deutlich, wie vielfältig und flexibel die heutigen Angebote für Kinder und
Jugendliche ausgerichtet sein müssen, um den neuen Entwicklungen wie etwa den
medialen Einflüssen und Veränderungen oder dem Lebensraum Schule
(Ganztagsschulen) adäquat Rechnung zu tragen.
Der
vorliegende Kinder- und Jugendförderplan hat sich unter anderem ausführlich mit
der stadtteilbezogenen Kinder- und Jugendarbeit auseinandergesetzt. Er liefert
damit auch Antworten auf den im laufenden Verfahren am 26.03.2014 im
Rat gestellten Antrag der Bürgeraktion. Hier war zu prüfen, ob ein Jugendtreff
im Stadtzentrum eingerichtet werden kann. Der Jugendhilfeausschuss beschloss am
25.09.2014, den Antrag in den laufenden Planungsprozess zum Kinder- und Jugendförderplan
einzubeziehen und zusammen mit dem vorliegenden Entwurf zu beraten (vgl. WP 14-20 SV 51/021). Der Antrag ist
nochmals als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung kommt zu dem Schluss, dass es für den
Stadtteil Hilden Mitte keines zusätzlichen Jugendcafés/Jugendtreffs oder
ähnlichem bedarf. Dies begründet sich im Ergebnis wie folgt:
- Mit der evangelischen
Jugendeinrichtung „SonderBar“ ist bereits ein zentraler Standort in Hildenener
Innenstadt (Eisengasse) vorhanden. Der Träger wird nach Beschluss des vorliegenden
Kinder- und Jugendförderplanes in konkrete Kontraktverhandlungen mit der
Stadt treten. Die damit verbundene Erweiterung des Leistungsspektrums
sieht auch zusätzliche Öffnungszeiten vor.
- Ein Ergebnis der in 2013
durchgeführten Jugendbefragung ist, das Jugendliche ein grundsätzliches
Interesse an der Gestaltung ihrer Freizeit im öffentlichen Raum haben.
Eine Antwort auf diesen Bedarf hat das Jugendparlament in der letzten
Ausschusssitzung gegeben, in der die Parlamentarierinnen und
Parlamentarier ihre Zukunftsvorstellungen für das Außengelände im
Holterhöfchen präsentiert haben (vgl. WP 14-20 SV 51/001). Die Verwaltung
unterstützt einen Großteil der Vorschläge. Zu beachten ist, dass es hier
auch explizit um Treffmöglichkeiten ohne pädagogische Aufsicht gehen soll.
Dies ist auch der Grund, warum sich Gruppen von Jugendlichen immer wieder
auf Spielplätzen etc. treffen. Nicht der Mangel an Alternativen, sondern
das Zusammensein ohne Aufsicht von Erwachsenen sind hier handlungsleitend.
- Im Pädagogischen Zentrum am
Standort Holterhöfchen, soll es nach Fertigstellung des Umbaus der Sekundarschule
eine Treffmöglichkeit für Schülerinnen und Schüler geben, in der sie ihre
Freizeit im Anschluss an Schule verbringen können. Â
- Bei der Gründung eines Jugendcafés
in der Innenstadt. wäre zu bedenken, dass es sich bei einer erforderlichen
Anbindung an das Amt für Jugend, Schule und Sport oder einen freien
Jugendhilfeträger nicht mehr um die bereits erwähnte „pädagogikfreie“ Zone
handeln würde. Zudem zeigen die Erfahrungen aus Nachbarkommunen, z.B.
Monheim, dass mit Kosten in Höhe von 100.000
€ zu rechnen wäre. Diese resultieren aus Mietkosten, Nebenkosten und
Personalkosten für die Betreuung der Einrichtung. Eine Selbstverwaltung
einer solchen Anlaufstelle ist nach allen Erfahrungen, auch aus anderen
Kommunen nicht realistisch.
- Eine Umfrage unter den
Hildener Wirten hat ergeben, dass zumindest einige Interesse an der jungen
Zielgruppe haben. Hier wird seitens der Verwaltung versucht werden,
zwischen den kommerziellen Einrichtungen und den Jugendlichen zu vermitteln.
Die ausführliche Bestands- und Bedarfsanalyse zum Stadtteil
ist in Kapitel V des vorliegenden Kinder- und Jugendförderplans dargestellt.
Die im Kinder- und Jugendförderplan veranschaulichte
Qualitätsentwicklung in den verschiedenen Handlungsfeldern der allgemeinen Förderung
führt zu unterschiedlichen personellen und strukturellen Veränderungen bzw.
Verbesserungen - bei insgesamt
gleichbleibenden Kosten.
Dies ist vor allem dem Einsatz der freien Träger zu danken,
die über den gesamten Planungsprozess hinweg mit Rat und Tat zur Seite standen.
In zahlreichen Qualitätszirkeln und Chefrunden ist es gelungen, das Profil der
Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowohl
insgesamt, als auch auf die einzelnen Stadtteile bezogen zu schärfen und
sinnvolle Entwicklungen gemeinsam nachzuvollziehen. Für die anstehenden
Kontraktierungen im Sommer nächsten Jahres ist vor diesem Hintergrund
vorgesehen:
Hilden Mitte |
Erstmalige Kontraktierung des evangelischen Kinder- und Jugendtreffs SonderBar |
Hilden Ost |
Pädagogische Qualifizierung des „Treffpunkt Ost“ durch Ãœbernahme der TrägerschaftÂ
über die SPE Mühle |
Hilden Süd |
Erweiterung des Kontraktes für den Kinder- und Jugendtreff
St. Konrad auf 1,5 Stellen (bisher 1 VZÄ St. Konrad und 0,5 VZÄ Kid´s Corner,
letztere Einrichtung wurde im Sommer 2012 geschlossen) |
Hilden Nord |
Hier wird es bei der Finanzierung der pädagogischen Arbeit
mit Kindern und Jugendlichen nach dem vorliegenden Plan keine Änderungen des
Rahmens ergeben. |
Hilden West |
Keine Änderungen geplant. |
Die aufgebaute Gremienstruktur mit den freien Trägern
(Qualitätszirkel und Chefrunden) soll auch nach Beendigung des Kinder- und
Jugendförderplanverfahrens beibehalten werden. Dann wird es vor allem um die
Umsetzung der avisierten Maßnahmen (hier vor allem die Bildungspartnerschaften
im Grundschulbereich) und die weitere Qualitätsentwicklung (Differenzierung des
aufgestellten Kriterienkatalogs für Qualität in der offenen Arbeit,
Berichtswesen, strategische Weiterentwicklungen)Â gehen.
Durch die Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans
entsteht kein finanzieller Mehrbedarf.
Gez. Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
||||||
Produktnummer
/ -bezeichnung |
060107 |
Förderung der Kinder- und Jugendarbeit |
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
|||||
Haushaltsjahr: |
Ab 2015 |
||||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
|||
|
|||||||
Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
Neu zu installieren |
Zuschüsse Evangelische Kirchengemeinde Hilden „Sonderbar“ |
|
Aufwendungen für Zuschüsse „Sonderbar“ |
7.500 € |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
0601070050 |
Zuschüsse Jugendtreff Ost |
531800 |
Einsparungen in den Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche |
4.300 € |
|||
0602010010 |
Betreiben von Jugendzentren |
414100 |
Zuweisungen vom Land |
3.200 € |
|||
|
|
|
|
|
|||
Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
|||||
Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
||||||
Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
|||||
Finanzierung: |
|||||||
Vermerk Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
|||||||