Betreff
RW-Kanalsanierung Heerstraße
-hier: Unterlagen nach §14 GemHVO
Vorlage
WP 14-20 SV 66/015
Aktenzeichen
IV/66-dr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die Sanierung der Regenwasserkanäle in der Heerstraße und stimmt den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 285.000,00 € zu.

 

Nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips sollen die Gesamtkosten wie folgt veranschlagt werden:

 

                       

bisher bereitgestellt    (Ansatz 2013) -             20.000,00 €   (Planung u.Planungsvorbereit.)

                                   Ansatz 2015    -           155.000,00 €    

                                   VE 2015          -           110.000,00 €

                                   Ansatz 2016    -           110.000,00 €

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Regenwasserkanal in der Heerstraße zwischen Gerresheimer Str. und Heinrich-Heine-Straße (Haltungen R595-R4136; siehe Kanalbestandsplan Anlage 1) ist auf der Grundlage des vom Rat am 6.4.2011 (SV 66/037) beschlossenen Generalentwässerungsplanes (GEP) sanierungsbedürftig. Die vorgesehene Sanierung ist daher auch in dem vom Rat beschlossenen (SV 66/112) und der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegten Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) für 2015 enthalten. Der GEP basiert auf den ausgewerteten und klassifizierten Kanal-TV-Untersuchungsdaten der vergangenen Jahre nach Maßgabe der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SÜVKan) und der hydrodynamischen Berechnung des Kanalnetzes.

Nach den Auswertungen der Untersuchungen wurden zahlreiche bauliche Schäden wie Undichtigkeiten, Risse, Wurzeleinwuchs, Betonkorrosion und nicht fachgerecht eingebaute Stutzen festgestellt. Die Schäden wurden nach dem DWA Arbeitsblatt A149 klassifiziert und die Haltungen den entsprechenden Zustandsklassen zugeordnet. Das Ergebnis (sofortiger und kurzfristiger Sanierungsbedarf) ist der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Die hydrodynamische Berechnung ergab eine Ãœberlastung der betroffenen Haltungen im Ist-Zustand.

Durch diese Schäden und die Überlastung ist ein schadloser Regenwasserabfluss nicht mehr gewährleistet.

Der hydraulische Abfluss ist derart eingeschränkt, dass es bei starken Regenfällen zu Rückstauerscheinungen und somit zu Überschwemmungen kommen kann.

 

Darüber hinaus kann es durch die Undichtigkeiten zu Exfiltrationen von Regenwasser in den Untergrund kommen. Dadurch ist eine latente Gefahr von Hohlraumbildungen im Erdreich und Einbrüchen im Straßenbereich gegeben.

 

Eine Sanierung der Kanäle ist also aus baulichen und hydraulischen Gründen erforderlich.

 

Alle betroffenen Kanalhaltungen sind abgeschrieben (Baujahr 1960).

 

Der Regenwasserkanal Heerstraße gehört zum Teileinzugsgebiet DE-03-H. Die Einleitung erfolgt in den Hoxbach über das komb. Regenklär- und Regenrückhaltebecken Westring-Süd. Das Einzugsgebiet ist im Übersichtplan der Anlage 3 dargestellt.

 

Bei der Sanierungsplanung des RWK-Kanals Heerstraße mussten sowohl die Randbedingungen in der Heerstraße selbst, als auch die Randbedingungen aus dem Gesamteinzugsgebiet und der Einleitung in den Hoxbach berücksichtigt werden. Ebenfalls Berücksichtigung fand die in 2013 /2014 durchgeführte Kanalsanierungsmaßnahme in der Herderstraße.

Die Einleitungsstelle selbst war wasserrechtlich bis zum 31.12.2013 genehmigt. Ein erforderlicher Verlängerungsantrag wurde zwischenzeitlich rechtzeitig bei der unteren Wasserbehörde gestellt.

 

Die Sanierung der RW-Kanäle in der Heerstraße erfolgt in offener Bauweise im öffentlichen Straßenbereich. Der Verlauf der geplanten RW-Kanäle ist im Kanalsanierungslageplan (Anlage 4) dargestellt. Die Verlegung erfolgt in der Trasse der alten Kanäle.

 

Die alten Betonrohre werden durch neue Kanäle ersetzt. Abhängig von der Tiefe, dem Durchmesser und der sich daraus ergebenen geringen Überdeckung kommen wandverstärkte Betonrohre und Stahlbetonrohre (DN 300 – DN 600) zur Anwendung. Die vorhandenen alten Kanäle werden außer Betrieb genommen und im Zuge der Maßnahme entfernt, die vorh. Grundstücks- und Sinkkastenanschlüsse werden umgeschlossen oder teilweise erneuert.

 

Die Straßenwiederherstellung erfolgt nach den anerkannten Regeln des Straßenbaus (RSTO) durch Schließen der Aufbrüche.

 

Im Rahmen  der Planung wurden im Laufe des Jahres 2013  alle Grundstücksanschlüsse (Regenwasser- und Schmutzwasseranschlüsse) mittels optischer Inspektion auf ihren baulichen Zustand überprüft, um festzustellen, ob Reparaturen / Erneuerungen im Rahmen der Baumaßnahme in offener Bauweise durchgeführt werden müssen.

Hierzu wurden die betroffenen Grundstückeigentümer informiert. Jeder Eigentümer erhält für sein Grundstück die entsprechende Auswertung und wird über die weitere Vorgehensweise informiert.

 

 

Die Baukosten für die Sanierung der Regenwasserkanäle betragen gemäß beigefügter Kostenberechnung (Anlage 5):

 

Planung u. vorbereit. Maßnahmen:                          -   20.000,00 €

Baukosten für Sanierung in offener Bauweise:        - 265.000,00 €

                                                                                   ______________

                                                                                   -285.000,00 €

 

Die Maßnahme soll 2015 durchgeführt  werden.

 

Nach Bereitstellung der Planungskosten im Jahre 2013     =      20.000,00 €       

sollen die Baukosten              =    265.000,00 €

 

nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips folgendermaßen veranschlagt werden:

Ansatz 2013   =          20.000,00 €    

Ansatz 2015   =          155.000,00 €

VE 2015         =          110.000,00 €

Ansatz 2016   =          110.000,00 €

 

Der Sitzungsvorlage sind folgende Anlagen beigefügt:

 

Anlage 1:  Lageplan - Auszug aus dem Kanalbestandsplan

Anlage 2:  Liste der Stammdaten - Auszug aus der Kanaldatenbank

Anlage 3:  Einzugsgebietsplan

Anlage 4:  Kanalsanierungslageplan

Anlage 5:  Kostenberechnung

Anlage 6:  Folgekostenermittlung

           

 

 

 

 

Birgit Alkenings


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

110302

Stadtentwässerung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I661200171

RWK-San. Heerstraße

Haushaltsjahr:

2013 -2016

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1103020010

Abwassernetz

785200

Ausz. für Tiefbaumaßnahmen

285.000,00

davon

Im Haushaltsplan 2015

 

2013

20.000,00

 

enthalten

 

2015

155.000,00

 

 

VE

2015

(VE 110.000,00)

 

 

 

2016

110.000,00

 

 

 

 

 

1103020010

Abwassernetz

471100

Aktivierte Eigenleistungen

15.600,00

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1103020010

Abwassernetz

432300

Benutzungs-gebühren Stadtentwässerung-

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Vermerk Kämmerer:

 

Gesehen Klausgrete