Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt:
- Der Bericht zur Untersuchung des Sachgebietes Soziale Dienste des
Fachinstitutes INSO und der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes werden
zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt die Handlungsempfehlungen auf der
Grundlage der Berichte umzusetzen und im Stellenplan 2015 1,2
Vollzeitstellen zusätzlich vorzusehen.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Bereich der Hilfen zur Erziehung ist ein
hochsensibler und auch risikobehafteter kommunaler Leistungsbereich. Kernaufgaben
sind die Konzeptionierung, Bereitstellung undÂ
Kontrolle effektiver Hilfen für Familien und junge Menschen in Hilden.
Erziehungsberechtige sollen so unterstützt werden, dass sie ihrer
Erziehungsverantwortung gerecht werden können. Für junge Menschen sollen
angemessene Bedingungen für die Entwicklung zu einer eigenständigen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geschaffen und junge Menschen, soweit wie
möglich, vor Gefahren für ihr Wohl geschützt werden. Diese kommunalen
Pflichtaufgaben erfordern erhebliche finanzielle Aufwendungen. Der Bereich der
Hilfen zur Erziehung wurde durch das Fachamt beständig in Hinblick auf die
Qualität der Hilfen und die fachliche und wirtschaftliche Steuerung
weiterentwickelt.
Gleichwohl bestand der Wunsch der Dezernats-
uns Amtsleitung durch eine externe Untersuchung mögliche Optimierungspotentiale
im Bereich der Qualitätsstandards, der Arbeitsorganisation und der Steuerung
des Sachgebietes „Soziale Dienste“ zu ermitteln. Damit sollte eine Untersuchung
und Entwicklung  einer
fortschreibungsfähigen Personalbemessung verbunden werden. Ziel war es auch,
durch eine solche Begutachtung gleichzeitig der gesetzlich eingeführten
Verpflichtung des § 79a SGB VIII zur Qualitätsentwicklung gerecht zu werden.
Mit dieser Untersuchung wurde das Fachinstitut für Sozialplanung und
Organisationsentwicklung – IN/S/O GmbH – aus Essen beauftragt, welches auch für
die Stadt Ratingen eine ähnliche Aufgabe übernommen hatte. Der Abschlussbericht
des Institutes ist als Anlage beigefügt. Der Geschäftsführer, Herr Bruno
Hastrich, wird in der Sitzung eine Zusammenfassung der Handlungsempfehlungen
vortragen. Bis zu der beauftragten externen Untersuchung fand folgender
Entwicklungsprozess in dem Sachgebiet statt:
Prozessstandards
Zur Steuerungsoptimierung wurden seit 2005
für alle Kernprozesse Prozessstandards entwickelt. Im November 2009 wurden die
Standards durch den Jugendhilfeausschuss verabschiedet (JHA am 17.11.2009
„Standards der Aufgabenerfüllung im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes
und Konzept der Passgenauen Hilfen“ WP 09-14 SV 51/012). Hilden war damit eine
der ersten Kommunen, die verbindliche Prozessvorgaben für den Bereich der
Hilfen zur Erziehung und des Kinderschutzes verabschiedete. Im weiteren Verlauf
wurden alle weiteren Kernprozesse und die relevanten Schnittstellen definiert
und in einem umfangreichen Qualitätshandbuch zusammengeführt. Zur Absicherung
der Umsetzung der Prozessstandards wurden für die erfolgskritischen Bereiche
erweiterte interne Kontrollsysteme entwickelt. Im Rahmen des Projektes
„Passgenaue Hilfen“ wurden neue Steuerungsmaßnahmen in der Praxis getestet und
implementiert (JHA am 13.07.2011 „Projekt Passgenaue erzieherische Hilfen“ WP
09-14 SV 51/132). Die Prozessstandards wurden aktuell durch das Institut INSO
mit den Fachkräften überprüft, ergänztÂ
und fortgeschrieben.
Wirkungsorientierung
Zur Erfassung der Zielerreichung der Hilfen
zur Erziehung wurde bereits im März 2006 mit dem Institut e/l/s zusammen ein
System zur Überprüfung der Zielerreichung entwickelt und umgesetzt. Die
Zielerreichungsbögen unterstützten dabei sowohl die Steuerung des Einzelfalls
im Rahmen des Hilfeplanverfahrens als auch die konzeptionelle Weiterentwicklung
von Hilfen und deren zielgerichteten Einsatz. Das System wurde 2013
eingestellt, da es den gestiegenen Anforderungen an eine wirkungsorientierte
Steuerung nicht mehr ausreichend entsprach. Möglichkeiten einer erweiterten
Ziel- und Wirkungssteuerung wurden durch die Fachstelle Controlling /
Steuerungsunterstützung ( JHA 26.07.2013 „HzE-Report-Hilden“ WP 09-14 SV
51/252) und aktuell durch das Institut
INSO geprüft. Erweiterte Zielerreichungskontrollen wurden entwickelt. Die
Umsetzung wird durch das Institut INSO begleitet.
Frühe Hilfen / Kinderschutz
Bereits 2005 wurde mit dem Aufbau eines
Netzwerkes zum Bereich Frühe Hilfen und Kinderschutz begonnen. Dieses wurde
kontinuierlich ausgebaut und fand regional und überregional Beachtung. In
Hilden besteht ein enges Netzwerk von Jugendhilfe, Gesundheitshilfe und anderen
für Kinder und Familien relevanten Institutionen, das frühe und
multiprofessionelle Hilfen für Familien und Kinder ermöglicht (u.a. JHA
27.11.2007 - SV 51/311 und JHA 03.12.2008 - SV 51/382 „Berichte zum Hildener
Kinderschutzsystem“). Die Angebote der Frühen Hilfen wurden beständig erweitert
(u.a. Babybegrüßungsbesuche, Elternbegleitbuch, Schwangerschaftsbegleitbuch,
HILDA, Eltern Café für junge Eltern, Familienhebammen, KinderZukunft Hilden). Im Januar 2014 konnte die neue Fachstelle
Kinderschutz / Frühe Hilfen besetzt werden. Hierdurch wurde die Grundlage geschaffen,
die gesetzlichen Aufgaben des Bundeskinderschutzgesetzes zu erfüllen (JHA
21.06.2012 „Auswirkungen des Bundeskinderschutzgesetzes“ WP 09-14 SV 51/203 und
JHA 29.11.2012 „Umsetzung des neuen Bundeskinderschutzgesetzes“ WP 09-14 SV
51/218). Die Netzwerke und die Beratung und Fortbildung der Personen, die beruflich mit Kindern und
Jugendlichen in Kontakt sind, werden weiter ausgebaut und qualifiziert.
Controlling / Steuerungsunterstützung
Die Finanzsteuerung im Bereich der Hilfen zur
Erziehung ist aufgrund der großen Prognoseunsicherheiten und der gesetzlich
vorgeschriebenen Orientierung am Einzelfall schwierig. Zur Qualifizierung
dieses Bereiches wurde bereits 2005 ein spezieller Arbeitsschwerpunkt
geschaffen. Die Instrumente zur Budgetkontrolle und – planung wurden
kontinuierlich weiterentwickelt. Mit der Einrichtung und Besetzung einer
Fachstelle Controlling und Steuerungsunterstützung im August 2012 wurde dieser
Bereich deutlich ausgebaut und qualifiziert (JHA 27.06.2013 „Controlling und
Steuerungsunterstützung in den „Sozialen Diensten“ WP 09-14 SV 51/251“).
Bestehende Instrumente werden optimiert und neue Steuerungsinstrumente
entwickelt. Der Bereich Controlling wurde aktuell gemeinsam mit dem Institut
INSO in Hinblick auf Optimierungsmöglichkeiten untersucht, entsprechende
Änderungen wurden vorgenommen und werden zurzeit umgesetzt.
Qualitätsentwicklung nach § 79a SGB VIII
Mit dem Bundeskinderschutzgesetz wurden die
überörtlichen und örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet
die Qualitätsentwicklung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe voranzutreiben
und zu koordinieren. Nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins und des
Landesjugendamtes soll und kann dies nur schrittweise erfolgen.
Erfolgskritische Bereiche sind prioritär zu behandeln. Im Vorgriff auf diese
gesetzliche Regelung wurde durch das Fachamt die Untersuchung des Bereiches
Hilfen zur Erziehung durch eine externe Beratungsfirma beantragt, um weitere
Optimierungspotentiale durch einen externen Blick identifizieren zu können.
Hierbei sollten die bestehenden Prozessstandards und Schnittstellen überprüft,
ergänzt und weiterentwickelt und die dafür notwendigen Personalressourcen im
Rahmen eines fortschreibungsfähigen Personalbemessungsinstrumentes ermittelt
werden. Die Weiterentwicklung sollte in enger Zusammenarbeit mit den
Fachkräften erfolgen. Für diesen Prozess ist dezidiertes fachliches Knowhow erforderlich.
Der Auftrag wurde an das Essener Institut INSO vergeben. INSO entwickelte
zusammen mit dem Bayerischen Landesjugendamt ein fortschreibungsfähiges
Personalbemessungsinstrument. Das Verfahren wird vom Bayerischen Kommunalen
Prüfungsverband (analog GPA) anerkannt. Bundesweit wird das Modell in über 100
Kommunen inzwischen angewandt.
Untersuchung durch das INSO-Institut
Der Projektstart erfolgte im Rahmen einer
Dienstbesprechung mit den Fachkräften der betroffenen Bereiche am 18.09.2013
und einer Lenkungsgruppensitzung am 24.09.2013 (Jugenddezernent, Personaldezernent,
Leiter des Rechnungsprüfungsamtes, Personalratsvorsitzende, Leiterin des Amtes
für Jugend, Schule und Sport, Gleichstellungsbeauftrage, Sachgebietsleitung
Soziale Dienste). Im ersten Abschnitt wurden mit den Fachkräften des
Allgemeinen Sozialdienstes und der Wirtschaftlichen Jugendhilfe die bestehenden
Prozesse (einzelfallbezogene Leistungen) und Schnittstellen geprüft, ergänzt
und fortgeschrieben. Auch die fallübergreifenden und koordinierenden Leistungen
(Systemzeit) wurden analysiert. Anschließend wurden zunächst im Allgemeinen
Sozialdienst und später auch in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe und der Sachgebietsleitung
die hierfür erforderlichen
durchschnittlichen Arbeitszeiten bestimmt.Â
Parallel wurde der Bereich Controlling gemeinsam analysiert und neue
Prozessabläufe definiert. Im Januar 2014 wurde der Auftrag um eine Aktenanalyse
im Allgemeinen Sozialen Dienst und gemeinsame Fallwerkstätten und
Fallrevisionen mit den Fachkräften erweitert. Die Ergebnisse der Untersuchung
wurden in der Lenkungsgruppe am 24.07.2014 und einer Info-Veranstaltung mit den
Fachkräften am 25.07.2014 vorgestellt.
Im Ergebnis konnten durch die Untersuchung
die Prozesse und Schnittstellen optimiert und der Personalbedarf im Bereich
Allgemeiner Sozialdienst, Wirtschaftliche Jugendhilfe und Sachgebietsleitung
fortschreibungsfähig ermittelt werden. Die Abläufe im Bereich Controlling
wurden geschärft. Für die
Weiterentwicklung der Arbeit wurden eine Vielzahl von Impulsen gesetzt. Die
vorgeschlagene Neuzuordnung der Wirtschaftlichen Jugendhilfe zum Bereich
Controlling, die Ausgliederung der Beratung nach §8b SGB VIII aus dem
Allgemeinen Sozialdienst und die Übertragung der administrativen Tätigkeiten im
Rahmen der UTeilnahmeDatVO auf eine Verwaltungsstelle optimieren die Aufbau-
und Ablauforganisation. Die festgestellte Ãœberlastung im Mitarbeiter- und
Leitungsbereich soll durch die Schaffung von 1,2 Vollzeitstellen beendet
werden.
Der fast einjährige Untersuchungsprozess
gestaltete sich aufwändig und band auf allen Ebenen erhebliche
Personalressourcen. Das Ergebnis zeigt jedoch, dass dies eine richtige
Investition in die Zukunft darstellt. Die Umsetzung der Empfehlungen ist
anspruchsvoll. Die Implementierung der Empfehlungen in die Praxis erfordert
zwingend die kurzfristige Bereitstellung der notwendigen zusätzlichen
Personalressourcen und eine erweiterte Technikunterstützung. Die konsequente Verknüpfung
der Qualitätsstandards mit zielorientiertem Handeln, Personalbedarf und
Controlling gewährleistet, dass in diesem zentralen Feld der Kinder- und
Jugendhilfe weiterhin orientiert am Kindeswohl, der Elternverantwortung und dem
Gebot der Wirtschaftlichkeit der gesetzliche Auftrag erfüllt wird.
Auch das Rechnungsprüfungsamt plante im
vergangenen Jahr eine eigenständige Prüfung des Bereiches Hilfen zur Erziehung.
In Abstimmung mit Amt III/51 wurde vereinbart, diese Prüfung und die Prüfung
durch das Institut INSO miteinander zu verkoppeln. Aus diesem Grunde waren die
Prüfer des RPA, sowie Mitarbeiter der städtischen Organisationsabteilung voll umfänglich in die
Untersuchungsabläufe von INSO einbezogen. Aus diesen Erkenntnissen speist sich
auch der hier im Anhang befindliche Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes. In
Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Herrn
Grünendahl wird dieser Bericht vorab und vorbehaltlich des Beratungsergebnisses
des Rechnungsprüfungsausschusses, dem
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis gebracht.
Beide Berichte unterstreichen die engagierte
und qualifizierte Arbeit in dem untersuchten Bereich und weisen auf die
deutlich gewordene Arbeitsüberlastung hin. Die vom Gutachter festgestellten
Optimierungs- und Entwicklungspotentiale und die damit verbundenen
Handlungsempfehlungen werden vom Rechnungsprüfungsamt bestätigt.Â
Gez. Birgit
Alkenings
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
060301 |
Bereitstellung von Hilfen innerhalb und außerhalb von Familien |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2015 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Personalaufwendungen |
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1,0 VZÄ S 15 |
57.400 € |
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Personalaufwendungen |
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0,2 VZÄ |
12.000 € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Hinweis: Die
benötigten Personalaufwendungen sind nicht in der bisherigen Finanzplanung
enthalten. |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
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nein |
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Planstelle(n): 1,0 VZÄ S 15 0,2 VZÄ S 14 |
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Vermerk Personaldezernent Der Stellenmehrbedarf wird in
den Stellenplan 2015 aufgenommen. gez. Danscheidt |