Beschlussvorschlag:
Nach
Vorberatungen im Ausschuss für Schule und Sport und im Jugendhilfeausschuss
beschließt der Rat der Stadt Hilden die Schulsozialarbeit nach BuT auf der
Grundlage des vorgelegten Konzeptes im Umfang von 1,75 Vollzeitstellen
dauerhaft fortzusetzen.
Erläuterungen und Begründungen:
In den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses
vom 05.12.2013 und 13.02.2014Â sowie in
den Sitzungen des Ausschusses für Schule und Sport vom 12.12.2013 und
05.02.2014 hat die Verwaltung ausführlich über die Arbeit der
Schulsozialarbeiter nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz (Bildungs- und
Teilhabecoaches) berichtet und auf die Notwendigkeit einer Weiterführung der
Arbeit über das Jahr 2014 hinaus hingewiesen.
Beide Ausschüsse haben in ihren letzten
Sitzungen einstimmig beschlossen:
-
Das vorgelegte Konzept zur Weiterführung der
Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket wird zur Kenntnis
genommen
-
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Aktivitäten auf allen Ebenen und mit allen verantwortlichen Akteuren
fortzusetzen, um eine dauerhafte Finanzierung mit Bund- und/oder Landesmitteln
zu erreichen
-
Über die Ergebnisse ist in der nächsten
Sitzung der Fachausschüsse zu berichten.Â
Das
Modell in Hilden – Die Wegweiser
Zur Arbeit der Bildungs- und Teilhabecoaches
gab es bereits ausführliche Tätigkeitsbeschreibungen in den
Sitzungsvorlagen 51/274 und 51/294 im
Jugendhilfeausschuss und im Ausschuss für Schule und Sport. Auf Grund der veränderten Zusammensetzungen
von Ausschüssen und Rat stellt das Fachamt die wesentlichen Hintergründe der
Arbeit in aktualisierter Form hier noch einmal vor.
Wegbereitend für das Konzept der Bildungs-
und Teilhabecoaches war die Entscheidung der Verwaltung, die Vergabe der 2011
im Rahmen eines Bundesgesetzes beschlossenen Leistungen des sogenannten
Bildungspaketes im Rahmen der Jugendhilfe anzusiedeln. Der Grundgedanke dafür
war, den Anspruchsberechtigten Familien diese Leistungen nicht nur zukommen zu
lassen, sondern mit diesen Familien, die sich in teilweise prekären Lebenssituationen
befinden, in einen kontinuierlichen Dialog zu kommen. Die bessere Vermittlung von in Hilden vorhandenen Leistungen und
Angeboten war schließlich auch ein zentrales Ziel und Ergebnis des 2010 erstellten
Familienberichtes. Zur Umsetzung dieses Ansatzes bedurfte es eines
pädagogischen Instrumentes. Es brauchte Fachkräfte, die sich in den Hildener
Netzwerken auskennen und gleichzeitig die Ressourcen haben, mit den
festgestellten Zielgruppen in einen zielorientierten Dialog zu gehen. Dieses
Instrument ergab sich durch die über eine Bundesfinanzierung bereitgestellten
Fachkräfte.
In Hilden wurden die Schulsozialarbeiter in
Rahmen von Bildung und Teilhabe als Bildungs- und Teilhabecoaches (Die
Wegweiser) räumlich, wie auch konzeptionell im Familien- und Bildungsbüro Stellwerk
als Teil des Amtes für Jugend, Schule und Sport eingebunden. Dies brachte den
Vorteil mit sich, dass die Wegweiser nicht nur im schulischen Kontext, sondern
auch in anderen Bereichen der Jugendhilfe (Kindertageseinrichtungen,
Jugendeinrichtungen, soziale Dienste) ihre Wirkungen entfalten konnten.
Die Wegweiser haben direkte Schnittstellen zu
den im Sachgebiet Stellwerk verorteten Arbeitsbereichen: Familienbüro,
Bildungskoordination/Jugendhilfeplanung und Zahlstelle BuT. Inhaltlich
existieren enge Verbindungen zu den Themenbereichen Interkulturelle Bildung,
Kinderarmut (Pro.Te.Kt) und Inklusion.
Durch ein sozialräumlich ausgerichtetes und
mobiles Gesprächsangebot können die Wegweiser zusätzlich auch „vor Ort“
Beratungshemmschwellen abbauen und Familien sicher durch den „Behörden- und
Antragsdschungel“ führen. Durch diese sozialräumliche Ausrichtung sind die
Wegweiser im jeweiligen Stadtteil ein fester und konstanter Ansprechpartner für
Familien und Kollegen geworden.
Seit Konzeptstart sind 300 Familien im Rahmen
der Antragstellung bezüglich einer Förderung aus dem Bildungspaket betreut
worden (Stand 31.07.2014). Davon sind 210 Familien über Bildung- und Teilhabe
hinaus auch in weiteren (schulischen, finanziellen, erziehungsrelevanten, etc.)
Angelegenheiten beraten bzw. an Netzwerkpartner weitergeleitet worden. Zudem
sind 227 Familien in anderen Angelegenheiten beraten worden, die nicht unmittelbar
mit einer Antragstellung auf Förderung aus dem Bildungspaket in Verbindung
stehen, bzw. bei denen die Familien
nicht explizit zum Kreis der Anspruchsberechtigten gehören.
Der internen statistischen Erfassung ist
abzuleiten, dass die Anzahl an Erstanträge im Vergleich zu den Jahren 2012 und
2013 im Jahr 2014 tendenziell rückläufig ist. Dieser Trend ist durch die
flächendeckende und gute Informationsarbeit der Wegweiser in Hinblick auf das
Bildungspaket zurückzuführen, die vor allem in 2012 und 2013 durchgeführt
worden ist.
Es wird deutlich, dass durch die erfolgreiche
Umsetzung des Konzeptes nur noch wenigen
Familien die Fördermöglichkeiten unbekannt sind, so dass sich die alltägliche
Arbeit der Wegweiser von der reinen Information zum Bildungspaket hin, zu
weitergehenden und individuellen Unterstützungsangeboten der Familien gewandelt
hat. Infolgedessen ist in der weiteren
statistischen Erfassung seit Beginn des Jahres 2013 ein stetiger Zuwachs an
Beratungskontakten insgesamt zu erkennen.
Der stetige Zuwachs an Beratungskontakten
lässt sich u.a. wie folgt herleiten: Es ist einerseits zu einem Rückgang der
Erstanträge für Bildungs- und Teilhableistungen gekommen, anderseits wird das
Büro der Wegweiser aber nun verstärkt von Familien als niederschwellige
Beratungsinstitution aufgesucht. Diese Familien haben zusätzlichen Beratungsbedarf
zu individuellen Sachverhalten / Lebenslagen (z. B. Übergang Kita – Schule,
Antragstellung ALG II, etc.) die nicht unmittelbar in einem Bezug zum Bildungs-
und Teilhabe Paket stehen. Hinzu kommt, dass das Büro der Wegweiser von einer
Vielzahl von Familien langfristig und regelmäßig für Beratungen bzw.
Informationen aufgesucht wird.Â
Auch sind die Beratungskontakte, die in
keinem Zusammenhang mit dem Bildungspaket stehen (z.B. Unterstützung bei der
Antragsstellung von Kindergeld, Elterngeld, Betreuungsgeld, Kinderzuschlag –
erste Beratung in Trennungssituationen etc.), im laufenden Jahr 2014
angestiegen. Im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Vorjahr um rd. 40 %. Ein
elementares Ziel des Familienberichtes und des daraus abgeleiteten
Maßnahmenkataloges wurde durch die Einbindung der Schulsozialarbeiter im
Familien- und Bildungsbüro erreicht. Vorhandene Erziehungsangebote werden
passgenau an die bedürftigen Familien vermittelt
Erkannte
Bedarfe und weitere Handlungsfelder
Die Erfahrungen aus der zweieinhalbjährigen
Arbeit haben gezeigt, dass Schwierigkeiten,Â
die in Kita oder Schule auffallen, oft nicht unabhängig von anderen
familiären Lebensbereichen betrachtet werden können. Bildungserfolg ist auch
von einem wirtschaftlich stabilen Familienleben abhängig. Lösungsansätze müssen
daher eine ganzheitliche Perspektive aufweisen und ggf. unterschiedliche Bereiche
der sozialen Hilfesystems mit einbeziehen. Somit versteht sich die Arbeit der
Wegweiser als eine schulübergreifende Sozialarbeit. Sie soll die Fachkräfte der
klassischen Schulsozialarbeit über fest definierte Schnittstellen von
begleitender Fallarbeit entlasten und so Ressourcen für diese Fachkräfte freisetzen.
Durch den intensiven und regelmäßigen Kontakt
zu Familien in unterschiedlichen Lebenslagen ergibt sich für die Wegweiser die
Möglichkeit, frühzeitig auftretende Bedarfe zu erkennen, zu analysieren und
Lösungsansätze zu entwickeln.
SoÂ
wurde aus den Erfahrungen in der Arbeit mit den Familien in Kooperation
mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst der Stadt Hilden das Angebot eines „Familiencoaching“
entwickelt. Das Familiencoaching wird
seit Mai 2013 angeboten und durchgeführt. Es handelt sich hierbei um eine themenzentrierte
Unterstützung von Familien, die Schwierigkeiten haben, sich mit behördlichen
und finanziellen Angelegenheiten zu Recht finden. Fachkräfte der sozialen
Dienste treten in diesen Fällen an die Wegweiser heran, der Bedarf wird
gemeinsam festgestellt und ein gemeinsamer Termin mit der Familie vereinbart.
Die Fachkräfte legen gemeinsam Ziele für die Arbeit fest, die in der Regel nach 3 Monaten überprüft werden.
Die Familien gewinnen auf diese Weise an Sicherheit in behördlichen Angelegenheiten
und werden motiviert und gestärkt, diese eigenständig in die Hand zu nehmen.
Das Familiencoaching ist ein niederschwelliges, freiwilliges Angebot für
Familien, um behördliche Angelegenheiten zu regeln. Es beinhaltet ausdrücklich
keine pädagogischen Themenbereiche, so dass es sich von Art und Inhalt einer
flexiblen Erziehungshilfe deutlich unterscheidet. Es bewegt sich in seiner
Ausrichtung vor oder am unteren Rand einer Beratung nach § 16 SGB VIII. Im
Idealfall kann das Familiencoaching allerdings dazu beitragen den Einsatz einer
flexiblen Hilfe zu vermeiden oder zu verkürzen.
Ein weiteres Beispiel eines bedarfsgerechten
Angebots ist der seit Mai 2013 installierteÂ
„Willkommenskurs“. Unter den von den Wegweisern betreuten
Familien befanden und befinden sich Familien mit wenig oder gar keinen
Deutschkenntnissen. Diese Familien werden von den Wegweisern bezüglich eines
Austauschs mit anderen Behörden, Schulen etc. intensiver betreut. Die Familien
haben somit einen erleichterten Start in Hilden und einen zuverlässigen Ansprechpartner.
Dieser Kurs wurde zusätzlich als weitere Erleichterung für Mütter zunächst in den Räumen des Stellwerks, aktuell bei der
AWO auf der Schulstraße eingerichtet. Hier können besonders die Frauen ohne
Deutschkenntnisse eine erste alltagsrelevante Sprachförderung in Deutsch
erhalten, bevor sie zu den Integrationskursen angemeldet sind. Auch immer wiederkehrende Fragen bzw.
Problemstellungen werden von den Wegweisern erfasst, so dass man sich in
bestimmten Fragestellungen ein Expertenwissen (z.B. SGB II) angeeignet hat.
Da seit Anfang 2013 vermehrt südeuropäische
Einwanderer ohne bzw. mit geringfügigen Deutschkenntnissen
das Beratungsangebot der Wegweiser nutzen, wurde für die entsprechenden
Familien ein gesondertes Betreuungs- bzw. Begleitungssetting konzipiert, die Betreuung
der Seiteneinsteiger. Die
Beratung und Betreuung dieses Personenkreises vollzieht sich in enger
Abstimmung mit den Fachkolleginnen des Amtes für Soziales und Integration,
sowie dem Kreisintegrationszentrum. Ziel der Wegweiser ist dabei zunächst die
Heranführung der Kinder und Jugendlichen dieser Familien an unser
Bildungssystem. Dabei stellen die Überwindung behördlicher Hürden, aber auch
die Zuführung zustehender Leistungen, zentrale Arbeitsschwerpunkt dar.Â
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf einer
ausführlichen Beratung zum deutschen Betreuungs- und Bildungssystem. In Folge
dessen werden Familien mit geringfügigen Deutschkenntnissen auch bei der Integration
der Kinder in das hiesige Betreuungs- bzw. Schulsystem begleitet. Dies kann z.
B. die Zusammenstellung aller für die Anmeldung relevanter Unterlagen, die
Begleitung zur Anmeldung oder bei Bedarf auch zur amtsärztlichen Untersuchung
beinhalten.
Den Kitas und Schulen wird für die
Anfangszeit der entsprechende Bildungs- und Teilhabecoach als fester
Ansprechpartner und Vermittler zwischen Familie und Einrichtung garantiert.
Dieses Begleitungssetting hat sich bislang als erfolgreich erwiesen. Die Wegweiser
konnten einen engen Kontakt zwischen Eltern und Einrichtungen aufbauen, sodass
aufkommende Missverständnisse bei Eltern und Einrichtungen vermieden bzw.
geklärt werden konnten.
Zurzeit werden einige Familien auch bezüglich
der Übergänge an weiterführende Schulen begleitet. Seit April 2013 wurden 17
Familien im Kontext des schulischen bzw. sprachlichen Seiteneinstieges beraten.
Davon sind 15 Familien aus dem EU-Raum. Hiervon befinden sich 8 Familien in
einem längerfristigen Begleitungssetting d. h., neben BuT werden auch sämtliche
Kita bzw. schulische Angelegenheiten von den Wegweisern strukturiert und
begleitet. Zusätzlich ist der Wegweiser also als permanenter Ansprechpartner
und Mittler für die entsprechende Kita oder Schule eingesetzt. Bereits als Anlage
zur Vorlage im Februar 2014 verdeutlichten sowohl die
Sekundarschule/Wilhelm-Fabry Realschule, wie auch das städtische
Helmholtz-Gymnasium die positiven und unterstützenden Wirkungen der
Schulsozialarbeit nach BuT in einem gemeinsamen Schreiben. Auch in zahlreiche
alltägliche Abläufe der Hildener Grundschulen (Schulfeiern, Elternabende,
Projektwochen) sind die Fachkräfte fest eingebunden.
Finanzierung im Jahr 2014
Mit der Ãœbertragung von Restmitteln aus der
Bundesfinanzierung der Jahre 2011 – 2013 und einer gleichzeitigen Reduzierung
des Stellenumfangs gelang es im Kreis Mettmann, die Schulsozialarbeit – wenn
auch in einem reduzierten Umfang- in einigen Kommunen bis zum 31.12.2014
fortzuführen und zu finanzieren. Für die Stadt Hilden bedeutet dies, dass bis
zum 30.06.2014 die bisherigen Stellenanteile von 3,34 VZÄ erhalten blieben und
in der Folge bis zum Jahresende eine Reduzierung auf 2,24 VZÄ eintrat. Damit
kann bis 31.12. 2014 die Arbeit fortgeführt und mit den noch zur Verfügung
stehenden Bundesmitteln auch vollständig finanziert werden. Die Arbeitsverträge
wurden entsprechend gestaltet.
Die Reduzierung der personellen Ressource um
mehr als eine volle Stelle zog ab dem 1. Juli 2014 eine konzeptionelle
Anpassung der Arbeit nach sich, die sich in veränderten Öffnungszeiten und
reduzierten Netzwerkaktivitäten dokumentierte. Dabei wurde sichergestellt, dass
sich dies nicht in einer verminderten Beratungsqualität niederschlägt.
Perspektiven nach dem 31.12.2014
Aufgrund des großen Erfolges der Schulsozialarbeit
im Rahmen des BTP wurden Anstrengungen auf unterschiedlichen Ebenen
unternommen, um eine Anschlussfinanzierung der wichtigen Aufgabe auch weiterhin
zu ermöglichen. So hatten sich die Länder Nordrhein-Westfalen und
Rheinland-Pfalz in der vergangenen Legislaturperiode des Bundestages im Wege
eines Bundesratsantrages für eine dauerhafte Finanzierung der weiteren
Schulsozialarbeit eingesetzt.
Im Rahmen der Beratungen dieses Antrages in
den Fachausschüssen des Bundestages hatte die seinerzeitige Regierungskoalition
auf die von Anfang an befristete Finanzierung und auf die grundsätzliche
Verantwortung der Länder für den Bereich der Bildung hingewiesen und eine
dauerhafte Finanzierung mit Bundesmitteln abgelehnt. Im ersten Halbjahr
2014Â hat sich die Arbeitsgemeinschaft
der kommunalen Spitzenverbände NRW – also Städtetag, Landkreistag und Städte-
und Gemeindebund an die Ministerpräsidentin und den zuständigen Minister des
Landes NRW gewandt und sich für die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit eingesetzt.
Das Ergebnis, dass zur Zeit der letzten Sitzung noch ausstand, ist inzwischen
bekannt und offiziell. „Der Silberstreifen am Horizont“ ist verpufft. Nach wie
vor steht nicht fest, ob eine dauerhafte Finanzierung der von Bund, Ländern und
Kommunen als wertvolle und unverzichtbare Aufgabe bezeichnete Leistung gelingen
wird.
Mit dem Auslaufen
der finanziellen Förderung über Bundesmittel für die Bildungs- und Teilhabecoaches
besteht nunmehr die konkrete Gefahr, dass die oben ausgeführten Leistungen den
Hildener Bürgerinnen und Bürgern dann nicht mehr zur Verfügung stehen. Das
würde das soziale Gefüge der Stadt Hilden in mehrfacher Hinsicht betreffen.
Zunächst verlören
die zurzeit 300 Hildener Familien ihre zentralen Ansprechpartner rund um das Thema
Bildung und Teilhabe. Die auf Vertrauen und Bindung ausgelegten Hilfestrukturen
würden erheblichen Schaden nehmen. Das Familien- und Bildungsbüro Stellwerk
könnte ohne die fachlich versierten Mitarbeiter der Wegweiser dieses Angebot
nur völlig unzureichend kompensieren. Weitere Beratungsbedarfe könnten nicht im
bisherigen Rahmen bedient werden.
Neubürger oder
Familien, die erstmalig Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes erhalten,
könnten sich mit ihren Anliegen nicht an eine zentrale Stelle in der Stadt
wenden. Ihnen bliebe ausschließlich die antragstechnische Beratung im Rahmen
des Antragsbearbeitungsverfahrens im Stellwerk oder beim Jobcenter.
Damit würde sich
zwangsläufig der Beratungsdruck bei
anderen, öffentlichen Instanzen erheblich erhöhen. Betroffen wären Schulen,
Kindertageseinrichtungen, Soziale Dienste in der Stadt Hilden, Kirchen,
Sportvereine etc. Alternativ könnten sich die betroffenen Familien aber auch
zukünftig wieder in ihren „Nichtteilhabestrukturen“ einrichten und zumindest
teilweise auf die ihnen zustehenden Leistungen verzichten. Aus prekären
Lebenssituationen resultierende Problemlagen könnten sich manifestieren und
möglicherweise zu persönlichen Krisen eskalieren, unter denen die Kinder der
Familien am allermeisten leiden.
Das Projekt
Pro.Te.Kt zur Prävention von Kinderarmut in Hilden verlöre bei einer solchen
Entwicklung ein zentrales Handlungselement. Der Aufbau eines Mittlernetzwerkes
als Ergebnis von Pro.Te.Kt ist für alle Mittler ein Aufwand, der „on top“ also
zusätzlich zur alltäglichen beruflichen Belastung zu leisten ist. Das findet
nachvollziehbar seine Grenzen in der Realisierung der alltäglichen
pädagogischen oder sozialen Arbeit. Hier übernehmen die Wegweiser als
professionelle Mittler oder stehen den Erstkontaktmittlern beratend zur Seite.
Dieses wichtige Unterstützungselement würde entfallen.
Letztlich geriete
das Hildener Familien und Bildungsbüro Stellwerk aus seiner - mit großem
Einsatz und allein mit dem vorhandenen Personal aufgebauten - Balance. Die Vernetzung des Quartetts Familie(nbüro),
Bildung(snetzwerk), Teilhabe(paket) und dessen Antragsbearbeitung war in den
vergangenen fast 4 Jahren ein großer Kraftakt für das Amt für Jugend, Schule
und Sport und trägt mittlerweile gute Früchte. Der Wegfall einer tragenden
Säule dieses Konstrukts hätte erhebliche Folgewirkungen für das Sachgebiet
Stellwerk und die mit ihm verbundenen Arbeitsbereiche.
Finanzierung
Die von der Verwaltung um Unterstützung
gebetenen Mitglieder des Landtages verweisen auf die jeweils unterschiedlichen
Verantwortlichkeiten der Bundes- und Landesebene. Noch im Februar 2014 teilte
Minister Schneider dem Sozialausschuss des Landtages mit:
„ Das Ministerium für Arbeit, Integration und
Soziales wird den Dialog zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit aus
Bundesmitteln ab dem Jahr 2015 mit den Beteiligten fortsetzen.“ Bis heute ist allerdings
kein Ergebnis vorhanden.
Aus diesem Grunde hatten die Städte Hilden,
Mettmann und Ratingen die Initiative ergriffen und mit der Kreisverwaltung
folgenden Vorschlag entwickelt:
- Zweckgebundene Restmittel für Schulsozialarbeit auch im Jahr 2015
den kreisangehörigen Städten zur Verfügung zu stellen.
- Die Schulsozialarbeit mit der Hälfte des ursprünglichen Personals
kreisweit mit Mitteln des Kreises im Jahr 2015 zu finanzieren und
fortzusetzen. Insgesamt hat der Kreis Mettmann in den Jahren 2011- 2013
4,9 Millionen der vom Bund erhaltenen Mittel für die Leistungspakete des
BuT nicht verausgabt.
Der Kreiskämmerer hatte angekündigt, die
entsprechenden Mittel in den Entwurf des Kreishaushaltes einzusetzen, sofern alle
kreisangehörigen Städte dem Vorschlag des Arbeitskreises zustimmen würden. In
mehreren Konferenzen haben die Jugend, Schul- und Sozialdezernenten der Städte das Konzept und die damit
verbundene Vorgehensweise befürwortet. In der abschließenden Kämmererkonferenz
hat sich die Stadt Monheim überraschenderweise gegen den Vorschlag
ausgesprochen. Ein einheitliches Votum für eine Kreisfinanzierung ist damit
bislang nicht zustande gekommen. Zwischenzeitlich haben die Städte Monheim und
Mettmann entschieden, die Schulsozialarbeiter im bisherigen, vollen Umfang
dauerhaft weiter zu beschäftigen. Auch der Kreis Mettmann wird 4 Stellen für
die Schulsozialarbeit an den Berufskollegs dauerhaft einrichten.
Die Verwaltung hatte bereits in den letzten
Sitzungen des Ausschusses für Schule und Sport und des Jugendhilfeausschusses
vorgeschlagen, das in Hilden entwickelte Konzept mit der Hälfte der bisherigen
Personalausstattung dauerhaft fortzuführen. Für die sich daraus ergebenden
Stellenanteile von 1,75 Vollzeitstellen sind jährliche Personalkosten in Höhe
von 86.900 € erforderlich. Im Jahr 2015 könnten mit vorhandenen Restmitteln in
Höhe von 32.630,75 € 4 Monate weiterfinanziert werden
Eine dauerhafte, aber nochmals
reduzierte Fortsetzung der
Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket mit 1,75 VZÄ ab 1.1.2015
wäre aus Sicht des Fachamtes ein notwendiger aber auch ein vertretbarer
Schritt. Dabei würde der „Kernauftrag“ des Tätigkeitsfeldes Förderung
von Bildungschancen und Ermöglichung von Teilhabe sichergestellt
werden.
Aus Sicht des Fachamtes bliebe aber auch bei
einer Ausstattung mit 1,75 VZÄ ein effektives und schlagkräftiges Instrument
zur Sicherung von Bildungs- und Teilhabemöglichkeiten von Familien in prekären
Lebenssituationen erhalten.
In jedem Fall ist aber eine Entscheidung über
eine Anschlusslösung nach dem 31.12.2014Â
zum jetzigen Zeitpunkt zwingend notwendig. Ein weiteres Zuwarten auf
Entscheidungen von Kreis-Â Landes- oder
Bundesebene ist auf Grund der auslaufenden Verträge nicht möglich. Sollte sich
in naher oder ferner Zukunft dennoch eine Refinanzierungsoption auf dieser
Ebene entwickeln, so würde diese selbstverständlich zur Entlastung des kommunalen
Haushaltes auch genutzt.
Die in diesem Arbeitsfeld tätigen Fachkräfte
sind seit nunmehr über 3 Jahren in einer Befristung. Bei anhaltender Unklarheit
über die individuelle Zukunftsperspektive werden sich die Fachkräfte spätestens
im letzten Quartal 2014 um Anschlussverträge kümmern bzw. arbeitslos melden müssen
Das würde mit großer Sicherheit zu einem „Ausbluten“ des Arbeitsbereiches
führen. Die in dieser Vorlage vorgeschlagene Reduzierung der Schulsozialarbeit
nach dem Bildungs und Teilhabegesetz auf 1,75 VZÄ lässt sich unter anderem auch
nur deshalb realisieren, weil sich die vorhandenen Fachkräfte ihre Sachkenntnis
durch die Umsetzung des Konzeptes erarbeitet haben und zukünftig von ihren gesammelten
Erfahrungen profitieren werden. Eine Fortsetzung mit einem neuen Team, möglicherweise
mit befristeten Arbeitsverhältnissen oder gar ein späterer Neustart des
Konzeptes ist auf Grundlage des hier vorgestellten Rahmens nicht vorstellbar.
Die zukunftsorientierte Entscheidung über
eine dauerhafte Fortsetzung der Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und
Teilhabepaketkann ist aus diesen Gründen von einem engen zeitlichen Korridor
begrenzt, der im September dieses Jahres endet.
Von daher schlägt die Verwaltung vor, auf der
Grundlage des vorgestellten Konzeptes und der damit verbundenen
Personalreduzierung auf 1,75 Vollzeitkräfte die Schulsozialarbeit im Rahmen des
BuT dauerhaft fortzusetzen.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
06030500 |
Beratungsangebote für
Familien - Stellwerk |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2015 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung  Â
X |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0603050060 |
Bildungs und teilhabecoaches |
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86.900 € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
1.1.
2018 |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Die
anfallenden Personalkosten müssen bei positiver Beschlussfassung im
Haushaltsplan 2015 zusätzlich bereitgestellt werden. gez. in
Vertretung Danscheidt |
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Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
|
nein |
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Planstelle(n): 1,75 VZÄ |
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Vermerk Personaldezernent Die Planstellen müssten bei
positiver Beschlussfassung im Stellenplan 2015 eingerichtet werden und
erhöhen die Personalkosten entsprechend. gez. Danscheidt |