Betreff
Fortsetzung der Schulsozialarbeit nach BuT
Vorlage
WP 14-20 SV 51/013
Aktenzeichen
III/51 UB/WP
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

Nach Vorberatungen im Ausschuss für Schule und Sport und im Jugendhilfeausschuss beschließt der Rat der Stadt Hilden die Schulsozialarbeit nach BuT auf der Grundlage des vorgelegten Konzeptes im Umfang von 1,75 Vollzeitstellen dauerhaft fortzusetzen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

In den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses vom 05.12.2013 und 13.02.2014  sowie in den Sitzungen des Ausschusses für Schule und Sport vom 12.12.2013 und 05.02.2014 hat die Verwaltung ausführlich über die Arbeit der Schulsozialarbeiter nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz (Bildungs- und Teilhabecoaches) berichtet und auf die Notwendigkeit einer Weiterführung der Arbeit über das Jahr 2014 hinaus hingewiesen.

Beide Ausschüsse haben in ihren letzten Sitzungen einstimmig beschlossen:

-      Das vorgelegte Konzept zur Weiterführung der Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket wird zur Kenntnis genommen

-      Die Verwaltung wird beauftragt, die Aktivitäten auf allen Ebenen und mit allen verantwortlichen Akteuren fortzusetzen, um eine dauerhafte Finanzierung mit Bund- und/oder Landesmitteln zu erreichen

-      Ãœber die Ergebnisse ist in der nächsten Sitzung der Fachausschüsse zu berichten. 

 

 

Das Modell in Hilden – Die Wegweiser

Zur Arbeit der Bildungs- und Teilhabecoaches gab es bereits ausführliche Tätigkeitsbeschreibungen in den Sitzungsvorlagen  51/274 und 51/294 im Jugendhilfeausschuss und im Ausschuss für Schule und Sport.  Auf Grund der veränderten Zusammensetzungen von Ausschüssen und Rat stellt das Fachamt die wesentlichen Hintergründe der Arbeit in aktualisierter Form hier noch einmal vor.

Wegbereitend für das Konzept der Bildungs- und Teilhabecoaches war die Entscheidung der Verwaltung, die Vergabe der 2011 im Rahmen eines Bundesgesetzes beschlossenen Leistungen des sogenannten Bildungspaketes im Rahmen der Jugendhilfe anzusiedeln. Der Grundgedanke dafür war, den Anspruchsberechtigten Familien diese Leistungen nicht nur zukommen zu lassen, sondern mit diesen Familien, die sich in teilweise prekären Lebenssituationen befinden, in einen kontinuierlichen Dialog zu kommen. Die bessere Vermittlung von in Hilden vorhandenen Leistungen und Angeboten war schließlich auch ein zentrales Ziel und  Ergebnis des 2010 erstellten Familienberichtes. Zur Umsetzung dieses Ansatzes bedurfte es eines pädagogischen Instrumentes. Es brauchte Fachkräfte, die sich in den Hildener Netzwerken auskennen und gleichzeitig die Ressourcen haben, mit den festgestellten Zielgruppen in einen zielorientierten Dialog zu gehen. Dieses Instrument ergab sich durch die über eine Bundesfinanzierung bereitgestellten Fachkräfte.

In Hilden wurden die Schulsozialarbeiter in Rahmen von Bildung und Teilhabe als Bildungs- und Teilhabecoaches (Die Wegweiser) räumlich, wie auch konzeptionell im Familien- und Bildungsbüro Stellwerk als Teil des Amtes für Jugend, Schule und Sport eingebunden. Dies brachte den Vorteil mit sich, dass die Wegweiser nicht nur im schulischen Kontext, sondern auch in anderen Bereichen der Jugendhilfe (Kindertageseinrichtungen, Jugendeinrichtungen, soziale Dienste) ihre Wirkungen entfalten konnten.

Die Wegweiser haben direkte Schnittstellen zu den im Sachgebiet Stellwerk verorteten Arbeitsbereichen: Familienbüro, Bildungskoordination/Jugendhilfeplanung und Zahlstelle BuT. Inhaltlich existieren enge Verbindungen zu den Themenbereichen Interkulturelle Bildung, Kinderarmut (Pro.Te.Kt) und Inklusion.

Durch ein sozialräumlich ausgerichtetes und mobiles Gesprächsangebot können die Wegweiser zusätzlich auch „vor Ort“ Beratungshemmschwellen abbauen und Familien sicher durch den „Behörden- und Antragsdschungel“ führen. Durch diese sozialräumliche Ausrichtung sind die Wegweiser im jeweiligen Stadtteil ein fester und konstanter Ansprechpartner für Familien und Kollegen geworden.

Seit Konzeptstart sind 300 Familien im Rahmen der Antragstellung bezüglich einer Förderung aus dem Bildungspaket betreut worden (Stand 31.07.2014). Davon sind 210 Familien über Bildung- und Teilhabe hinaus auch in weiteren (schulischen, finanziellen, erziehungsrelevanten, etc.) Angelegenheiten beraten bzw. an Netzwerkpartner weitergeleitet worden. Zudem sind 227 Familien in anderen Angelegenheiten beraten worden, die nicht unmittelbar mit einer Antragstellung auf Förderung aus dem Bildungspaket in Verbindung stehen,  bzw. bei denen die Familien nicht explizit zum Kreis der Anspruchsberechtigten gehören.

Der internen statistischen Erfassung ist abzuleiten, dass die Anzahl an Erstanträge im Vergleich zu den Jahren 2012 und 2013 im Jahr 2014 tendenziell rückläufig ist. Dieser Trend ist durch die flächendeckende und gute Informationsarbeit der Wegweiser in Hinblick auf das Bildungspaket zurückzuführen, die vor allem in 2012 und 2013 durchgeführt worden ist.

 

 

Es wird deutlich, dass durch die erfolgreiche Umsetzung des Konzeptes  nur noch wenigen Familien die Fördermöglichkeiten unbekannt sind, so dass sich die alltägliche Arbeit der Wegweiser von der reinen Information zum Bildungspaket hin, zu weitergehenden und individuellen Unterstützungsangeboten der Familien gewandelt hat. Infolgedessen ist in der  weiteren statistischen Erfassung seit Beginn des Jahres 2013 ein stetiger Zuwachs an Beratungskontakten insgesamt zu erkennen.

 

 

Der stetige Zuwachs an Beratungskontakten lässt sich u.a. wie folgt herleiten: Es ist einerseits zu einem Rückgang der Erstanträge für Bildungs- und Teilhableistungen gekommen, anderseits wird das Büro der Wegweiser aber nun verstärkt von Familien als niederschwellige Beratungsinstitution aufgesucht. Diese Familien haben zusätzlichen Beratungsbedarf zu individuellen Sachverhalten / Lebenslagen (z. B. Übergang Kita – Schule, Antragstellung ALG II, etc.) die nicht unmittelbar in einem Bezug zum Bildungs- und Teilhabe Paket stehen. Hinzu kommt, dass das Büro der Wegweiser von einer Vielzahl von Familien langfristig und regelmäßig für Beratungen bzw. Informationen aufgesucht wird. 

Auch sind die Beratungskontakte, die in keinem Zusammenhang mit dem Bildungspaket stehen (z.B. Unterstützung bei der Antragsstellung von Kindergeld, Elterngeld, Betreuungsgeld, Kinderzuschlag – erste Beratung in Trennungssituationen etc.), im laufenden Jahr 2014 angestiegen. Im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Vorjahr um rd. 40 %. Ein elementares Ziel des Familienberichtes und des daraus abgeleiteten Maßnahmenkataloges wurde durch die Einbindung der Schulsozialarbeiter im Familien- und Bildungsbüro erreicht. Vorhandene Erziehungsangebote werden passgenau an die bedürftigen Familien vermittelt

 

Erkannte Bedarfe und weitere Handlungsfelder

Die Erfahrungen aus der zweieinhalbjährigen Arbeit haben gezeigt, dass Schwierigkeiten,  die in Kita oder Schule auffallen, oft nicht unabhängig von anderen familiären Lebensbereichen betrachtet werden können. Bildungserfolg ist auch von einem wirtschaftlich stabilen Familienleben abhängig. Lösungsansätze müssen daher eine ganzheitliche Perspektive aufweisen und ggf. unterschiedliche Bereiche der sozialen Hilfesystems mit einbeziehen. Somit versteht sich die Arbeit der Wegweiser als eine schulübergreifende Sozialarbeit. Sie soll die Fachkräfte der klassischen Schulsozialarbeit über fest definierte Schnittstellen von begleitender Fallarbeit entlasten und so Ressourcen für diese Fachkräfte freisetzen.

Durch den intensiven und regelmäßigen Kontakt zu Familien in unterschiedlichen Lebenslagen ergibt sich für die Wegweiser die Möglichkeit, frühzeitig auftretende Bedarfe zu erkennen, zu analysieren und Lösungsansätze zu entwickeln.

So  wurde aus den Erfahrungen in der Arbeit mit den Familien in Kooperation mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst der Stadt Hilden das Angebot eines „Familiencoaching“ entwickelt.  Das Familiencoaching wird seit Mai 2013 angeboten und durchgeführt. Es handelt sich hierbei um eine themenzentrierte Unterstützung von Familien, die Schwierigkeiten haben, sich mit behördlichen und finanziellen Angelegenheiten zu Recht finden. Fachkräfte der sozialen Dienste treten in diesen Fällen an die Wegweiser heran, der Bedarf wird gemeinsam festgestellt und ein gemeinsamer Termin mit der Familie vereinbart. Die Fachkräfte  legen gemeinsam  Ziele für die Arbeit fest, die  in der Regel nach 3 Monaten überprüft werden. Die Familien gewinnen auf diese Weise an Sicherheit in behördlichen Angelegenheiten und werden motiviert und gestärkt, diese eigenständig in die Hand zu nehmen. Das Familiencoaching ist ein niederschwelliges, freiwilliges Angebot für Familien, um behördliche Angelegenheiten zu regeln. Es beinhaltet ausdrücklich keine pädagogischen Themenbereiche, so dass es sich von Art und Inhalt einer flexiblen Erziehungshilfe deutlich unterscheidet. Es bewegt sich in seiner Ausrichtung vor oder am unteren Rand einer Beratung nach § 16 SGB VIII. Im Idealfall kann das Familiencoaching allerdings dazu beitragen den Einsatz einer flexiblen Hilfe zu vermeiden oder zu verkürzen.

Ein weiteres Beispiel eines bedarfsgerechten Angebots ist der seit Mai 2013 installierte  „Willkommenskurs“. Unter den von den Wegweisern betreuten Familien befanden und befinden sich Familien mit wenig oder gar keinen Deutschkenntnissen. Diese Familien werden von den Wegweisern bezüglich eines Austauschs mit anderen Behörden, Schulen etc. intensiver betreut. Die Familien haben somit einen erleichterten Start in Hilden und einen zuverlässigen Ansprechpartner. Dieser Kurs wurde zusätzlich als weitere Erleichterung  für Mütter zunächst  in den Räumen des Stellwerks, aktuell bei der AWO auf der Schulstraße eingerichtet. Hier können besonders die Frauen ohne Deutschkenntnisse eine erste alltagsrelevante Sprachförderung in Deutsch erhalten, bevor sie zu den Integrationskursen angemeldet sind.  Auch immer wiederkehrende Fragen bzw. Problemstellungen werden von den Wegweisern erfasst, so dass man sich in bestimmten Fragestellungen ein Expertenwissen (z.B. SGB II) angeeignet hat.

Da seit Anfang 2013 vermehrt südeuropäische Einwanderer ohne bzw. mit geringfügigen Deutschkenntnissen das Beratungsangebot der Wegweiser nutzen, wurde für die entsprechenden Familien ein gesondertes Betreuungs- bzw. Begleitungssetting konzipiert, die Betreuung der Seiteneinsteiger. Die Beratung und Betreuung dieses Personenkreises vollzieht sich in enger Abstimmung mit den Fachkolleginnen des Amtes für Soziales und Integration, sowie dem Kreisintegrationszentrum. Ziel der Wegweiser ist dabei zunächst die Heranführung der Kinder und Jugendlichen dieser Familien an unser Bildungssystem. Dabei stellen die Überwindung behördlicher Hürden, aber auch die Zuführung zustehender Leistungen, zentrale Arbeitsschwerpunkt dar. 

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf einer ausführlichen Beratung zum deutschen Betreuungs- und Bildungssystem. In Folge dessen werden Familien mit geringfügigen Deutschkenntnissen auch bei der Integration der Kinder in das hiesige Betreuungs- bzw. Schulsystem begleitet. Dies kann z. B. die Zusammenstellung aller für die Anmeldung relevanter Unterlagen, die Begleitung zur Anmeldung oder bei Bedarf auch zur amtsärztlichen Untersuchung beinhalten.

Den Kitas und Schulen wird für die Anfangszeit der entsprechende Bildungs- und Teilhabecoach als fester Ansprechpartner und Vermittler zwischen Familie und Einrichtung garantiert. Dieses Begleitungssetting hat sich bislang als erfolgreich erwiesen. Die Wegweiser konnten einen engen Kontakt zwischen Eltern und Einrichtungen aufbauen, sodass aufkommende Missverständnisse bei Eltern und Einrichtungen vermieden bzw. geklärt werden konnten.

Zurzeit werden einige Familien auch bezüglich der Übergänge an weiterführende Schulen begleitet. Seit April 2013 wurden 17 Familien im Kontext des schulischen bzw. sprachlichen Seiteneinstieges beraten. Davon sind 15 Familien aus dem EU-Raum. Hiervon befinden sich 8 Familien in einem längerfristigen Begleitungssetting d. h., neben BuT werden auch sämtliche Kita bzw. schulische Angelegenheiten von den Wegweisern strukturiert und begleitet. Zusätzlich ist der Wegweiser also als permanenter Ansprechpartner und Mittler für die entsprechende Kita oder Schule eingesetzt. Bereits als Anlage zur Vorlage im Februar 2014 verdeutlichten sowohl die Sekundarschule/Wilhelm-Fabry Realschule, wie auch das städtische Helmholtz-Gymnasium die positiven und unterstützenden Wirkungen der Schulsozialarbeit nach BuT in einem gemeinsamen Schreiben. Auch in zahlreiche alltägliche Abläufe der Hildener Grundschulen (Schulfeiern, Elternabende, Projektwochen) sind die Fachkräfte fest eingebunden.

Finanzierung im Jahr 2014

Mit der Übertragung von Restmitteln aus der Bundesfinanzierung der Jahre 2011 – 2013 und einer gleichzeitigen Reduzierung des Stellenumfangs gelang es im Kreis Mettmann, die Schulsozialarbeit – wenn auch in einem reduzierten Umfang- in einigen Kommunen bis zum 31.12.2014 fortzuführen und zu finanzieren. Für die Stadt Hilden bedeutet dies, dass bis zum 30.06.2014 die bisherigen Stellenanteile von 3,34 VZÄ erhalten blieben und in der Folge bis zum Jahresende eine Reduzierung auf 2,24 VZÄ eintrat. Damit kann bis 31.12. 2014 die Arbeit fortgeführt und mit den noch zur Verfügung stehenden Bundesmitteln auch vollständig finanziert werden. Die Arbeitsverträge wurden entsprechend gestaltet.

Die Reduzierung der personellen Ressource um mehr als eine volle Stelle zog ab dem 1. Juli 2014 eine konzeptionelle Anpassung der Arbeit nach sich, die sich in veränderten Öffnungszeiten und reduzierten Netzwerkaktivitäten dokumentierte. Dabei wurde sichergestellt, dass sich dies nicht in einer verminderten Beratungsqualität niederschlägt.

Perspektiven nach dem 31.12.2014

Aufgrund des großen Erfolges der Schulsozialarbeit im Rahmen des BTP wurden Anstrengungen auf unterschiedlichen Ebenen unternommen, um eine Anschlussfinanzierung der wichtigen Aufgabe auch weiterhin zu ermöglichen. So hatten sich die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz in der vergangenen Legislaturperiode des Bundestages im Wege eines Bundesratsantrages für eine dauerhafte Finanzierung der weiteren Schulsozialarbeit eingesetzt.

Im Rahmen der Beratungen dieses Antrages in den Fachausschüssen des Bundestages hatte die seinerzeitige Regierungskoalition auf die von Anfang an befristete Finanzierung und auf die grundsätzliche Verantwortung der Länder für den Bereich der Bildung hingewiesen und eine dauerhafte Finanzierung mit Bundesmitteln abgelehnt. Im ersten Halbjahr 2014  hat sich die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW – also Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund an die Ministerpräsidentin und den zuständigen Minister des Landes NRW gewandt und sich für die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit eingesetzt. Das Ergebnis, dass zur Zeit der letzten Sitzung noch ausstand, ist inzwischen bekannt und offiziell. „Der Silberstreifen am Horizont“ ist verpufft. Nach wie vor steht nicht fest, ob eine dauerhafte Finanzierung der von Bund, Ländern und Kommunen als wertvolle und unverzichtbare Aufgabe bezeichnete Leistung gelingen wird.

Mit dem Auslaufen der finanziellen Förderung über Bundesmittel für die Bildungs- und Teilhabecoaches besteht nunmehr die konkrete Gefahr, dass die oben ausgeführten Leistungen den Hildener Bürgerinnen und Bürgern dann nicht mehr zur Verfügung stehen. Das würde das soziale Gefüge der Stadt Hilden in mehrfacher Hinsicht betreffen.

Zunächst verlören die zurzeit 300 Hildener Familien ihre zentralen Ansprechpartner rund um das Thema Bildung und Teilhabe. Die auf Vertrauen und Bindung ausgelegten Hilfestrukturen würden erheblichen Schaden nehmen. Das Familien- und Bildungsbüro Stellwerk könnte ohne die fachlich versierten Mitarbeiter der Wegweiser dieses Angebot nur völlig unzureichend kompensieren. Weitere Beratungsbedarfe könnten nicht im bisherigen Rahmen bedient werden.

Neubürger oder Familien, die erstmalig Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes erhalten, könnten sich mit ihren Anliegen nicht an eine zentrale Stelle in der Stadt wenden. Ihnen bliebe ausschließlich die antragstechnische Beratung im Rahmen des Antragsbearbeitungsverfahrens im Stellwerk oder beim Jobcenter.

Damit würde sich zwangsläufig  der Beratungsdruck bei anderen, öffentlichen Instanzen erheblich erhöhen. Betroffen wären Schulen, Kindertageseinrichtungen, Soziale Dienste in der Stadt Hilden, Kirchen, Sportvereine etc. Alternativ könnten sich die betroffenen Familien aber auch zukünftig wieder in ihren „Nichtteilhabestrukturen“ einrichten und zumindest teilweise auf die ihnen zustehenden Leistungen verzichten. Aus prekären Lebenssituationen resultierende Problemlagen könnten sich manifestieren und möglicherweise zu persönlichen Krisen eskalieren, unter denen die Kinder der Familien am allermeisten leiden.

Das Projekt Pro.Te.Kt zur Prävention von Kinderarmut in Hilden verlöre bei einer solchen Entwicklung ein zentrales Handlungselement. Der Aufbau eines Mittlernetzwerkes als Ergebnis von Pro.Te.Kt ist für alle Mittler ein Aufwand, der „on top“ also zusätzlich zur alltäglichen beruflichen Belastung zu leisten ist. Das findet nachvollziehbar seine Grenzen in der Realisierung der alltäglichen pädagogischen oder sozialen Arbeit. Hier übernehmen die Wegweiser als professionelle Mittler oder stehen den Erstkontaktmittlern beratend zur Seite. Dieses wichtige Unterstützungselement würde entfallen.

Letztlich geriete das Hildener Familien und Bildungsbüro Stellwerk aus seiner - mit großem Einsatz und allein mit dem vorhandenen Personal aufgebauten -  Balance. Die Vernetzung des Quartetts Familie(nbüro), Bildung(snetzwerk), Teilhabe(paket) und dessen Antragsbearbeitung war in den vergangenen fast 4 Jahren ein großer Kraftakt für das Amt für Jugend, Schule und Sport und trägt mittlerweile gute Früchte. Der Wegfall einer tragenden Säule dieses Konstrukts hätte erhebliche Folgewirkungen für das Sachgebiet Stellwerk und die mit ihm verbundenen Arbeitsbereiche.

Finanzierung

Die von der Verwaltung um Unterstützung gebetenen Mitglieder des Landtages verweisen auf die jeweils unterschiedlichen Verantwortlichkeiten der Bundes- und Landesebene. Noch im Februar 2014 teilte Minister Schneider dem Sozialausschuss des Landtages mit:

„ Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales wird den Dialog zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit aus Bundesmitteln ab dem Jahr 2015 mit den Beteiligten fortsetzen.“ Bis heute ist allerdings kein Ergebnis vorhanden.

Aus diesem Grunde hatten die Städte Hilden, Mettmann und Ratingen die Initiative ergriffen und mit der Kreisverwaltung folgenden Vorschlag entwickelt:

  • Zweckgebundene Restmittel für Schulsozialarbeit auch im Jahr 2015 den kreisangehörigen Städten zur Verfügung zu stellen.
  • Die Schulsozialarbeit mit der Hälfte des ursprünglichen Personals kreisweit mit Mitteln des Kreises im Jahr 2015 zu finanzieren und fortzusetzen. Insgesamt hat der Kreis Mettmann in den Jahren 2011- 2013 4,9 Millionen der vom Bund erhaltenen Mittel für die Leistungspakete des BuT nicht verausgabt.

Der Kreiskämmerer hatte angekündigt, die entsprechenden Mittel in den Entwurf des Kreishaushaltes einzusetzen, sofern alle kreisangehörigen Städte dem Vorschlag des Arbeitskreises zustimmen würden. In mehreren Konferenzen haben die Jugend, Schul- und Sozialdezernenten  der Städte das Konzept und die damit verbundene Vorgehensweise befürwortet. In der abschließenden Kämmererkonferenz hat sich die Stadt Monheim überraschenderweise gegen den Vorschlag ausgesprochen. Ein einheitliches Votum für eine Kreisfinanzierung ist damit bislang nicht zustande gekommen. Zwischenzeitlich haben die Städte Monheim und Mettmann entschieden, die Schulsozialarbeiter im bisherigen, vollen Umfang dauerhaft weiter zu beschäftigen. Auch der Kreis Mettmann wird 4 Stellen für die Schulsozialarbeit an den Berufskollegs dauerhaft einrichten.

Die Verwaltung hatte bereits in den letzten Sitzungen des Ausschusses für Schule und Sport und des Jugendhilfeausschusses vorgeschlagen, das in Hilden entwickelte Konzept mit der Hälfte der bisherigen Personalausstattung dauerhaft fortzuführen. Für die sich daraus ergebenden Stellenanteile von 1,75 Vollzeitstellen sind jährliche Personalkosten in Höhe von 86.900 € erforderlich. Im Jahr 2015 könnten mit vorhandenen Restmitteln in Höhe von 32.630,75 € 4 Monate weiterfinanziert werden

Eine dauerhafte, aber nochmals reduzierte  Fortsetzung der Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket mit 1,75 VZÄ ab 1.1.2015 wäre aus Sicht des Fachamtes ein notwendiger aber auch ein vertretbarer Schritt. Dabei würde der „Kernauftrag“ des Tätigkeitsfeldes Förderung von Bildungschancen und Ermöglichung von Teilhabe sichergestellt werden.

Aus Sicht des Fachamtes bliebe aber auch bei einer Ausstattung mit 1,75 VZÄ ein effektives und schlagkräftiges Instrument zur Sicherung von Bildungs- und Teilhabemöglichkeiten von Familien in prekären Lebenssituationen erhalten.

In jedem Fall ist aber eine Entscheidung über eine Anschlusslösung nach dem 31.12.2014  zum jetzigen Zeitpunkt zwingend notwendig. Ein weiteres Zuwarten auf Entscheidungen von Kreis-  Landes- oder Bundesebene ist auf Grund der auslaufenden Verträge nicht möglich. Sollte sich in naher oder ferner Zukunft dennoch eine Refinanzierungsoption auf dieser Ebene entwickeln, so würde diese selbstverständlich zur Entlastung des kommunalen Haushaltes auch genutzt.

Die in diesem Arbeitsfeld tätigen Fachkräfte sind seit nunmehr über 3 Jahren in einer Befristung. Bei anhaltender Unklarheit über die individuelle Zukunftsperspektive werden sich die Fachkräfte spätestens im letzten Quartal 2014 um Anschlussverträge kümmern bzw. arbeitslos melden müssen Das würde mit großer Sicherheit zu einem „Ausbluten“ des Arbeitsbereiches führen. Die in dieser Vorlage vorgeschlagene Reduzierung der Schulsozialarbeit nach dem Bildungs und Teilhabegesetz auf 1,75 VZÄ lässt sich unter anderem auch nur deshalb realisieren, weil sich die vorhandenen Fachkräfte ihre Sachkenntnis durch die Umsetzung des Konzeptes erarbeitet haben und zukünftig von ihren gesammelten Erfahrungen profitieren werden. Eine Fortsetzung mit einem neuen Team, möglicherweise mit befristeten Arbeitsverhältnissen oder gar ein späterer Neustart des Konzeptes ist auf Grundlage des hier vorgestellten Rahmens nicht vorstellbar.

Die zukunftsorientierte Entscheidung über eine dauerhafte Fortsetzung der Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaketkann ist aus diesen Gründen von einem engen zeitlichen Korridor begrenzt, der im September dieses Jahres endet.

Von daher schlägt die Verwaltung vor, auf der Grundlage des vorgestellten Konzeptes und der damit verbundenen Personalreduzierung auf 1,75 Vollzeitkräfte die Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT dauerhaft fortzusetzen.

 

 

Birgit Alkenings

 

 

 

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

06030500

Beratungsangebote für Familien - Stellwerk

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2015

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung    X

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0603050060

Bildungs und teilhabecoaches

 

 

86.900 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

1.1.        2018

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

Die anfallenden Personalkosten müssen bei positiver Beschlussfassung im Haushaltsplan 2015 zusätzlich bereitgestellt werden.

gez. in Vertretung Danscheidt

 

 



Personelle Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

 

nein

 

Planstelle(n):

1,75 VZÄ

 

 

Vermerk Personaldezernent

Die Planstellen müssten bei positiver Beschlussfassung im Stellenplan 2015 eingerichtet werden und erhöhen die Personalkosten entsprechend.

gez. Danscheidt