Betreff
Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung
- Umbau der Theodor-Heuss-Hauptschule zu einer Kindertagesstätteneinrichtung -
Vorlage
WP 14-20 SV 51/010
Aktenzeichen
Dez. III Ga/Ne
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt

-        dem Umbau eines Teils der Theodor-Heuss-Hauptschule zu einer bis zu sechsgruppigen Kindertagesstätteneinrichtung grundsätzlich zuzustimmen und die Maßnahme in die nächste Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung im ersten Quartal 2015 aufzunehmen

-        im Haushaltsplan 2015 Planungsmittel in Höhe von 83.000 € bereitzustellen, um die § 14-Unterlagen zu erstellen

-        über die endgültige Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2015 zu entscheiden.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Stadt Hilden schreibt jährlich ihre Kindergartenbedarfsplanung fort und stellt die Ergebnisse im Rahmen einer Sitzung des Jugendhilfeausschusses jeweils im ersten Quartal jeden Jahres vor. Zuletzt ist die Fortschreibung der Planung im Jugendhilfeausschuss mit der Sitzungsvorlage 51/289 am 13.02.2014 dargestellt worden. Die darin beschriebenen Maßnahmen zur Erweiterung des Angebotes für die Kinder über und unter drei Jahren sind zwischenzeitlich planmäßig umgesetzt worden:

 

-        Umwandlung in der integrierten Kindertageseinrichtung „Karnaper Regenbogen“

(eine altersgemischte Gruppe in eine Integrativgruppe)                        01.08.2013

 

-        Eröffnung der städtischen Kindertageseinrichtung „Itterpänz“

(eine Gruppe Typ III, 25 Kinder 3-6 Jahre)                                            01.11.2013

 

-        Eröffnung einer Wald- und Erlebnisgruppe im AWO Familienzentrum „Zur Verlach“

(eine Gruppe Typ III, 15 Kinder 3-6 Jahre)                                            01.03.2014

 

-        Erweiterung des Familienzentrums „An der Erlöserkirche“

(eine Gruppe Typ I, 6 Kinder unter 3 Jahre, 14 Kinder 3-6 Jahre)        01.04.2014

 

-        Erweiterung des Familienzentrums „Mühle“

(eine Gruppe Typ I, 6 Kinder unter 3 Jahre, 14 Kinder 3-6 Jahre)        01.05.2014

 

-        Eröffnung einer Wald- und Erlebnisgruppe in der ev. Kindertages-

einrichtung „Sonnenschein“

(eine Gruppe Typ III, 18 Kinder 3-6 Jahre)                                            01.08.2014

 

Damit konnte im Kindergartenjahr 2014/2015 für Kinder unter drei Jahren eine Versorgungsquote von 53%, bezogen auf die zwei Kernjahrgänge sogar von 68% erzielt werden. Eine Bedarfsdeckung wurde vollständig erreicht. Es ist gelungen, auch in diesem Jahr in Hilden den gesetzlichen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren zu erfüllen. Ebenso konnte die Zielvorgabe erreicht werden, für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zu gewährleisten.

 

Allerdings steigt die Nachfrage insbesondere im Bereich der U-3-Plätze weiter an. Die fortgeschriebene Kindergartenbedarfsplanung von Februar 2014 prognostiziert einen Platzbedarf

 

-        für Kinder unter einem Jahr in Höhe von 20%

-        für Kinder im Alter von einem bis zwei Jahre in Höhe von 50%

-        für Kinder im Alter von zwei bis Jahre in Höhe von 100%

 

Schon jetzt ist eine nahezu 100%ige Nachfrage bei den Zweijährigen zu verzeichnen. Sollte sich die Nachfrage wie prognostiziert entwickeln, fehlen in Hilden schon bald bis zu 70 Plätze für Kinder unter drei Jahren. Im Versorgungsbereich der Kinder über drei Jahre ist zudem festzustellen, dass die Erfüllung des Rechtsanspruches nur durch eine von allen Kindergartenträgern dankenswerterweise getragenen Überbelegung sichergestellt werden kann. Hier besteht ein deutlicher Handlungsbedarf.

 

Mit dem frühzeitigen Beginn eines flächendeckenden Ausbaus der Angebote für Kinder im Alter von null bis sechs Jahren ist es in Hilden bislang sehr gut gelungen, eine auch im Vergleich mit den Nachbargemeinden hohe Versorgungsquote zu erreichen und die stetig gestiegene Nachfrage auch mit einer hohen Qualität abzudecken. Daran haben sich alle Träger in vorbildlicher Weise beteiligt. Alle bislang erkennbaren möglichen Erweiterungspotentiale wurden an den vorhandenen Standorten ausgeschöpft. Seit dem Jahr 1994, in dem der städtische Kindergarten „Kunterbunt“ im Hildener Norden eröffnet wurde, ist in Hilden kein neuer Kindergarten gebaut worden. Eine nachhaltige deutliche Verbesserung des Angebotes kann nunmehr allein durch eine Maßnahme erzielt werden, durch die eine große Kindertageseinrichtung für U3- als auch für Ü3-Kinder realisiert wird. Folgerichtig hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 13.02.2014 die Verwaltung beauftragt, die Umbaumöglichkeit eines Teilgebäudes der Theodor-Heuss-Hauptschule zu einer mehrgruppigen Kindertageseinrichtung zu prüfen.

 

Das Architekturbüro Scheer hat eine vorläufige Kostenschätzung vorgenommen, um vor allem auch zu prüfen, ob ein Neubau in vergleichbarer Größe eine wirtschaftlichere Variante zu einem Umbau darstellen würde. Es wurden der zweigeschossige Trakt III und der unmittelbar angrenzende eingeschossige Trakt IV der Schule untersucht. Es handelt sich dabei um Gebäudeteile, die an die dort vorhandene Turnhalle unmittelbar angrenzen.

 

Im Umfeld würde eine dortige Kindertageseinrichtung sehr gute Rahmenbedingungen vorfinden. Die vorhandene Einfachsporthalle würde zusätzliche attraktive Sport- und Spielmöglichkeiten offerieren. In unmittelbarer Nähe befinden sich zudem die Sportplatzanlage und der Abenteuerspielplatz. Im Hildener Norden ist zudem im Vergleich zu den anderen Stadtgebieten ein Defizit an U-3-Plätzen vorhanden.

 

Das beauftragte Architekturbüro hat eine Planung entwickelt, die unter Berücksichtigung der genannten Gebäudetrakte eine sechsgruppige Kindertageseinrichtung ermöglichen würde. Die Planunterlagen und die Kostenschätzungsergebnisse sind als Anlage beigefügt. Danach ergeben sich Bauwerkskosten in Höhe von

 

Bauteil I                1.736.000 €

Bauteil II                  903.000 €

                             2.639.000 € einschließlich Mehrwertsteuer und Baunebenkosten

 

Hinzu kommen geschätzte Kosten für die Erstellung des Außenspielplatzes einschließlich Spielgeräten in Höhe von ca. 300.000 € und geschätzte Einrichtungskosten in Höhe von 450.000 €. Dies ergibt Umbaukosten von insgesamt

 

3.480.000 €.

 

Für einen Neubau würden sich Bauwerkskosten in Höhe von

 

Bauteil I               2.570.000 €

Bauteil II              1.330.000 €

Insgesamt            3.900.000 €

 

Zudem würden in gleicher Höhe wie beim Umbau Mittel für die Herrichtung der Außenanlage und für die Einrichtung hinzukommen, sodass sich folgender Kostenvergleich zwischen Umbau und Neubau ergibt:

 

Umbau                3.480.000 €

Neubau                4.650.000 €

 

Die Umbauvariante ist danach die eindeutig wirtschaftlichere Variante. Dazu trägt die vorhandene Betonskelettbauweise im Schulgebäude bei, die einen Umbau und eine Umgestaltung außerordentlich erleichtert. Mit dem Umbau würde eine vollständige Barrierefreiheit erzielt werden können. Damit könnte im Hildener Norden eine attraktive Kindertagesstätte mit einem Inklusionsschwerpunkt entstehen.

 

Möglich könnte folgende Gruppenstruktur werden:

 

Gruppe

Typ

Plätze U3

Plätze Ü3

Gesamt

1

I

6

14

20

2

I

6

14

20

3

II

10

0

10

4

II

10

0

10

5

III

0

25 (35 Std)

25

6

III

0

20 (45 Std)

20

 

 

32

73

105

 

Der städtische Anteil bei den jährlichen Betriebskosten würde

 

bei einer städtischen Trägerschaft                                437.200 €        (integrativ: 459.000 €)

bei einer Trägerschaft durch einen freien Träger          385.800 €        (integrativ: 405.000 €)

 

betragen. Von daher würde sich eine Trägerschaft durch einen freien Träger empfehlen. Aktuell gibt es in NRW kein Investitionsförderprogramm für den Kitabereich. Noch am 17.07.2014 hatte der Städte- und Gemeindebund zu Recht festgestellt:

 

„Weitere immense Mittel sind nicht nur in den Ausbau der U-3-Betreuung sondern auch für den Ü-3-Ausbau zur Verfügung zu stellen. Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen wird daher an seiner Forderung festhalten, dass bundesseitig Mittel aus dem 6 Milliarden € umfassenden Bildungspaket des Bundes zum einen auch für Investitionen im Ü-3-Bereich sowie für die stetig steigenden Betriebskosten zur Verfügung gestellt werden müssen.“

 

Der Landschaftsverband Rheinland hat mitgeteilt, dass mit einem entsprechenden Bundesgesetz für ein weiteres Kita-Ausbauprogramm im zweiten Halbjahr zu rechnen sei.

 

Von diesem Ausbauprogramm könnte auch das Vorhaben, die Theodor-Heuss-Hauptschule zu einem mehrgruppigen Kindergarten umzubauen, profitieren. Ein Teil der benötigten Kosten könnte damit finanziert werden.

 

Die Fertigstellung des Umbaus sollte spätestens im Jahr 2016 abgeschlossen sein. Das setzt voraus, dass im Jahr 2015 entsprechende Planungsmittel bereitgestellt werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, im Haushaltsplan 2015 Planungsmittel in Höhe von 83.000 € bereitzustellen, um § 14 Unterlagen zu erstellen. Im Rahmen der Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung im Februar 2015 soll über die dann vorhandenen Möglichkeiten eines Investitionsprogramms berichtet werden. Wichtig ist, dass alle Anstrengungen unternommen werden, das Vorhaben zeitnah zu realisieren, um die Nachfrage nach U-3- und Ü-3-Plätzen in Hilden weiter decken zu können.

 

Fazit

 

-        Die weiter steigende Nachfrage nach U-3-Plätzen und die notwendige Reduzierung der Ãœberbelegung im Ãœ-3-Bereich erfordert eine baldige Erweiterung der vorhandenen Kapazitäten

 

-        Der Umbau eines Teils der Theodor-Heuss-Hauptschule zu einer sechsgruppigen Kindertagesstätte ist möglich und gegenüber einem Neubau die eindeutig wirtschaftlichere Variante

 

-        Der Standort im Hildener Norden ist für eine große Kindertageseinrichtung in Nachbarschaft zur Turnhalle, Sportanlage und Abenteuerspielplatz sehr gut geeignet

 

-        Das Platzangebot soll spätestens im Kindergartenjahr 2016/2017 vorhanden sein

 

-        Durch die geplante Neuauflage eines Investitionsprogramms kann ein Teil der Gesamtkosten in Höhe von 3,48 Millionen € finanziert werden.

 

 

 

 

Birgit Alkenings


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

060101

Förderung von Kindern im Alter von 0 - 6 Jahren

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2015 Planungskosten

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

83.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Die Planungskosten müssen im Haushaltsplan 2015 veranschlagt werden.

 

Vermerk Kämmerer

gesehen, in Vertretung Danscheidt