Betreff
Einrichtung eines U3-Angebotes im Hildener Westen - Anregung nach § 24 GO NRW des BV Hilden-West und des Elternbeirates vom 30.06.2014 -
Vorlage
WP 14-20 SV 51/004
Aktenzeichen
III/51
Art
Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW

Begründung:

 

Im Interesse der im Hildener Westen lebenden Bürgerinnen und Bürger setzen wir uns dafür ein, für die dort lebenden Kinder das bedarfsgerechte Lebensumfeld zu verbessern. Dazu gehört auch zwingend die Einrichtung einer Kindergarten U3-Gruppe. Kinder und Familien brauchen beste Chancen und Perspektiven. Kinder brauchen beste Bildung und Betreuung in der Nähe ihrer Wohnung. Aktuell verfügt die Kita bzw. die ansässige Ogata im Bestand nicht über die erforderlichen Gruppennebenräume. Durch einen Anbau bzw. Neubau könnten durch die Erschließung neue zu nutzende Flächen geschaffen werden. Im Neubau könnten die erforderlichen Differenzierungs-, Ruhe- und Sanitärräume für die U3-Kinder untergebracht werden.

Durch die Schaffung von weiteren Nutzflächen wird der Kindergarten für die Zukunft nachhaltig gewinnen. Insbesondere um auch den Grundschulstandort der Walder-Wiederhold-Schule im Wohnquartier des Hildener Westens für die nächsten Jahre nachhaltig zu sichern.

 

Wir als Eltern und der Bürgerverein Hilden-West und Unterstadt e.V. möchten die Prinzipien leben „kurze Beine, kurze Wege".

 


Antragstext:

Um den Kindergarten- und Schulstandort im Hildener Westen zu stärken, beantragen wir hiermit die Einrichtung einer U3-Gruppe in der Kindertagesstätte „Pusteblume".

 

In diesem Zusammenhang bitten wir weiterhin zu prüfen, ob in den umliegenden Unternehmen im Hildener Westen der Bedarf besteht, im Rahmen eines Betriebskindergartens (nach dem Vorbild Familiengenossenschaft Monheim) eine U3-Gruppe einzurichten oder zu unterstützen bzw. mit zu finanzieren.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Derzeit besteht im Hildener Westen kein institutionelles Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren. Es werden im Kindergartenjahr 2014/2015 insgesamt 50 Plätze für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht in der städt. Kindertageseinrichtung „Pusteblume“ angeboten. Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, dass die Versorgung der Kinder aus dem Stadtteil für diese Altersgruppe sichergestellt ist. Zum Teil wurden die vorhandenen Plätze auch an Kindern aus den angrenzenden Stadtteilen Nord und Innenstadt vergeben.

 

Folgende Kinderzahlen sind in dem Stadtteil West vorhanden (Stand 31.12.13):

 

Alter in Jahre

Einwohner

0

27

1

23

2

28

Summe

78

3

16

4

26

5

23

Summe

65

 

 

 

Für den Bereich Tagespflege leben im Stadtteil West derzeit 2 Tagespflegepersonen mit insgesamt 6 möglichen Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahre. Im Kindergartenjahr 2012/2013 haben 3 Kinder unter 3 Jahren aus diesem Stadtteil einen Betreuungsplatz gesucht, im vergangenen Kindergartenjahr 5 Kinder. Nur in einem Fall haben sich die Eltern für die Tagespflegepersonen aus dem Stadtteil entschieden.

 

Die Nachfrage nach Betreuungsangeboten für Kinder unter 3 Jahren ist Bestandteil der laufenden Kindergartenbedarfsplanung und wird unter Einbezug der aktuellen Umsetzungen zur Erweiterung des Platzangebotes bis auf prognostisch fehlende 70 Plätze im Stadtgebiet Hilden für Kinder unter 3 Jahren gedeckt. Hinsichtlich dieser Kitaplatzerweiterung wird derzeit der Umbau der Theodor-Heuss-Schule zu einer Kindertageseinrichtung geprüft.

 

Es wurde bereits in der Vergangenheit im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung geprüft, ob der bestehende Standort der städt. Kindertageseinrichtung „Pusteblume“ im Erdgeschoß um ein U3-Angebot erweitert werden kann. Baulich ist dies nur im Erdgeschoß durch die Schließung einer Gruppe für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren möglich. Es würden 25 Plätze entfallen. Unter Verweis auf WP 09-14 SV 51/289 kann auch in den kommenden Kindergartenjahren auf diese Plätze nicht verzichtet werden. Die Versorgung der 3 - 6 jährigen Kinder wäre im Sozialraum nicht mehr ausreichend gegeben. Die 1. Etage des Gebäudes nutzt der Offene Ganztag, GGS Schulstraße, Teilstandort Walter-Wiederhold-Schule. Ausweichmöglichkeiten sind nicht vorhanden. Auf der 2. Etage befindet sich ein von Kita und Schule gemeinsam genutzter Mehrzweckraum (der Schule steht keine Turnhalle zur Verfügung), der insbesondere für die Betriebserlaubnis der Kita notwendig ist.

 

Somit kann ein U3 - Angebot nur durch eine bauliche Erweiterung der Kindertagesstätte erfolgen. Dabei handelt es sich um einen erforderlichen Umfang von ca. 200 qm. Die Kosten einer solchen Erweiterung können nur durch eine konkrete Planung ermittelt werden. Aktuell gibt es kein Landes- oder Bundesinvestitionsprogramm, dass die zu erwartenden erheblichen Investitionskosten mit finanzieren könnte.

 

Alternativ kommt auch die Gründung einer Großtagespflegestelle in anzumietenden Räumen in Größe einer Drei-Zimmerwohnung (ca. 100 qm) mit Außenfläche (ca. 100 qm) bzw. fußläufig erreichbare Grün- bzw. Spielplatzfläche in Frage. Damit können bis zu 9 Plätze für Kinder unter 3 Jahren geschaffen werden.

 

Letztlich wird es ausschlaggebend sein, ob ein dauerhafter Bedarf und ein jährliche Nachfrage nach U3 – Plätzen in diesem Stadtteil bestehen und die damit verbundenen erheblichen Investitionen rechtfertigen würden.

 

Hilfreich wäre in diesem Zusammenhang – wie von den Antragstellern vorgeschlagen – zu ermitteln, ob ein dauerhafter Bedarf von den umliegenden Betrieben gesehen wird und ob eine finanzielle Beteiligung ermöglicht werden könnte.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen:

 

-       die Bedarfsprüfung zur Einrichtung eines U3 – Angebotes im Hildener Westen  in die jährliche Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung zu integrieren und die Ergebnisse in der ersten Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Jahr 2015 vorzustellen

-       bei den Wirtschaftsbetrieben im Hildener Westen nachzufragen, ob ein Platzbedarf für Kinder im Alter unter 3 Jahren existiert und eine Bereitschaft zur Mitfinanzierung besteht

-       mit den Antragstellern die Möglichkeiten der Einrichtung einer Großtagespflegestelle zu erörtern und zu prüfen

 

gez Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Die entstehenden Kosten hängen von der jeweiligen Maßnahme ab und können zurzeit noch nicht konkretisiert werden.

 

Vermerk Kämmerer

 

gesehen, in Vertretung Danscheidt