Betreff
Umgestaltung des Holterhöfchen
- Vorschläge des Jugendparlamentes -
Vorlage
WP 14-20 SV 51/001
Aktenzeichen
III/51.2-rk/an
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die vom Jugendparlament entwickelten Vorschläge zur Umgestaltung der Parkanlage Holterhöfchen zur Kenntnis. Der Jugendhilfeausschuss spricht sich dafür aus, den Ideenkatalog weiter im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beraten und die Umsetzung der Vorschläge prüfen zu lassen.

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Grünanlage Holterhöfchen entstand in den 60-er und Anfang der 70-er Jahre nach dem Bau der Wilhelm-Fabry-Realschule und des Helmholtz-Gymnasiums. Seitdem hat sich die Nutzung und Beanspruchung der Anlage stark verändert. Viele bauliche Maßnahmen haben den Freiflächenanteil reduziert, parallel dazu haben sich die Schülerzahlen in den angrenzenden Schulen annähernd verdoppelt, womit die Nutzung der Grünanlage durch Jugendliche erheblich zugenommen hat.

Seit ihrer Entstehung wurden die Grün- und Außenanlagen weder saniert noch modernisiert. An vielen Stellen zeigen sich starke Abnutzungserscheinungen und Verfall. 2011 reagierte die Verwaltung mit der Erstellung eines Masterplans für das Holterhöfchen, der eine Bestandsaufnahme und Sanierungsvorschläge beinhaltete (WP 09-14 SV 66/061).

Seit 2013 wird der Schulhof des Helmholtz-Gymnasiums (WP 09-14 SV 66/163) und aufgrund der Umwandlung der Fabry-Realschule in eine Sekundarschule, auch dieser Schulhof saniert und umgestaltet (WP 09-14 SV 51/211).

Zunächst noch ohne Kenntnis des Masterplans ist auch Jugendlichen des Jugendparlaments der Zustand der Parkanlage Holterhöfchen aufgefallen. Von Januar 2013 bis Mai 2014 hat sich ein Arbeitskreis des Jugendparlaments intensiv mit der Parkanlage beschäftigt. Der Focus der Jugendlichen richtete sich dabei auf die zwei Areale, die für Jugendliche besonders relevant sind:

 

-       die Schulhöfe der städtischen Schulen

-       die Grün- und Freiflächen rund um den großen Teich.

Jeden dieser Bereiche hat sich der Arbeitskreis des Jugendparlaments gesondert angesehen, Prozesse begleitet, Beschlüsse gefasst und für den Bereich der Parkanlage eigene Ideen entwickelt.

 

1.    Schulhofsanierung- und gestaltung

 

Am Helmholtz-Gymnasium und an der Wilhelm-Fabry-Realschule haben im Vorfeld der nun laufenden Baumaßnahmen intensive Schülerbeteiligungsverfahren stattgefunden. Der Arbeitskreis des Jugendparlaments hat es für gut befunden, dass genau die Kinder und Jugendlichen am Gestaltungsprozess beteiligt waren, die den Schulhof zukünftig nutzen. Aus diesem Grund wurden keine weiteren eigenen Ideen zur Schulholhofgestaltung entwickelt.

 

2.    Ideenentwicklung Parkanlage

 

Eigene Gestaltungsideen hat der Arbeitskreis für den Bereich der Parkanlage entwickelt. Da an die Parkanlage derweil vier Schulen angrenzen, haben sich die Jugendlichen ausdrücklich für eine jugendgerechte Gestaltung ausgesprochen. Die Aufenthaltsqualität für kurze Zeiträume, wie zum Beispiel Freistunden und Mittagspausen, aber auch die Möglichkeiten der Freizeitgestaltung wurden diskutiert und herausgearbeitet. Fünf konkrete Vorschläge sind im Verlauf  des Arbeitsprozesses entstanden.

 

Erste Ideen und Zwischenergebnisse wurden im vergangenen Jahr bereits im Rahmen der Hildener Sportwoche und auf der Familienmesse präsentiert.

 

Folgende Vorschläge wurden durch das Jugendparlament entwickelt:

 

2.1.        Jugendgrillplatz

 

Die kleine Teichanlage wird von den Jugendlichen als schmutzig, langweilig und „unnötig“ beschrieben. Eine Aufenthaltsqualität wird nicht gesehen. Das Jugendparlament setzt sich dafür ein, den kleinen Teich zuzuschütten und auf der ehemaligen Teichfläche einen Jugendgrillplatz zu errichten.

 

Der Grillplatz sollte eine brandfeste Ausstattung haben und der Grill selber abschließbar sein. Der Grillplatz wäre für Jugendliche ein geeigneter Ort, um legal zu grillen und kommt dem Bedürfnis entgegen, sich zu treffen und etwas gemeinsam zu unternehmen und zu organisieren. Auch einzelne Klassen aus den umliegenden Schulen könnten den Grillplatz für Klassenfeste nutzen.

Verwaltet werden könnte der Grillplatz z.B. vom Jugendparlament. Hier kann der Schlüssel für den Grill gegen Kaution geliehen werden.

 

 

2.2.        Renaturierung und Gestaltung großer Teich

 

Die komplette große Teichanlage ist in sanierungsbedürftigem Zustand. Die Steineinfassungen sind nicht mehr in Takt, die Bepflanzung rund um den Teich spärlich und karg. Attraktive Sitzgelegenheiten am Wasser fehlen ganz. Die gesamte Fläche wirkt ungestaltet und lieblos.

 

Der Arbeitskreis des Jugendparlaments empfiehlt hier eine ästhetische und naturnahe Aufwertung des Teiches und des Uferbereiches. Dazu soll die bisher recht eckig gestaltete Uferanlage abgerundet und mit Wasser- und Uferpflanzen gestaltet werden. Durch den Einsatz von großen Natursteinen an unterschiedlichen Stellen soll das optische Erscheinungsbild zusätzlich abwechslungsreich und interessant werden.

 

Gewünscht wird von den Jugendlichen ein Ort mit echter Erholungsqualität, der von den Schülerinnen und Schülern der angrenzenden Schulen und von vielen anderen Menschen gerne besucht wird.

 

 

2.3.        Pavillon am großen Teich

 

Am Wegrand zwischen den beiden Teichen befinden sich drei Waschbeton-Sitzgelegenheiten. Dieser kleine Treffpunkt, unter einem großen Baum gelegen, wird offensichtlich gut genutzt. Die drei Waschbetonklötze wirken allerdings als Sitzgelegenheit unattraktiv. Ein Mülleimer ist derzeit nicht vorhanden.

 

Das Jugendparlament schlägt vor, an dieser Stelle einen überdachen Sitzplatz zu schaffen. Durch eine attraktive und originelle Ausstattung kann der Ort als Treffpunkt aufgewertet werden. Eine Überdachung gibt die Möglichkeit, den Platz auch bei schlechterem Wetter als Treffpunkt zu nutzen.

Bei der Diskussion über die Ausstattung wurde von den Jugendlichen unter mehreren Ideen auch ein halber Rheinbahnbus als Pavillon vorgeschlagen.

 

In Anlehnung an die Patenschaften für Spielplätze, könnte das Jugendparlament eine Patenschaft für diesen „Jugendtreffpunkt“ übernehmen.

 

 

2.4.        Sitzstufen mit Steg am großen Teich

 

Auf der gegenüberliegenden Seite des Teiches befinden sich derzeit ein paar ausgetretene, löchrige Holzstufen, die sehr ungepflegt und marode aussehen.

Das Jugendparlament findet eine Stufensitzgelegenheit zum Wasser hin an dieser Stelle grundsätzlich gut. Mittags liegt der Platz in der Sonne und ist somit eine schöne Ergänzung zum „Schattenpavillon“ auf der anderen Teichseite.

Die Jugendlichen empfehlen, die Stufen-Idee zu erhalten, jedoch die gesamte Teich Ecke instand zu setzen. Die Jugendlichen setzen sich für eine ästhetische, aber auch haltbare  Gestaltung mit Steinen ein. Außerdem wurde  an dieser Stelle ein Steg, der auf den Teich hinausführt, angeregt.

 

 

2.5.        Graffitiwände

 

Ausgehend von der Skateanlage wünscht sich das Jugendparlament im Holterhöfchen mehr Graffitimöglichkeiten. Unter dem Motto „Kunst im Park“ schlagen die Jugendlichen dazu vor, an unterschiedlichen Stellen der Anlage niedrige Wände und evtl. Objekte zu installieren. Gut aufgestellt und auch abends mit schöner Beleuchtung in Szene gesetzt, könnte so ein Ort für Jugendkultur entstehen. Mit einbezogen werden kann dabei die Unterführung an der Pungshausstraße.

 

Über die Möglichkeiten für Sprayer hinaus sehen die Jugendlichen auch für die angrenzenden Schulen und den Kindergarten die Chance, Wandmalprojekte im Park zu starten.

 

Das übermalen der Wände und Objekte könnte zukünftig vom Jugendparlament übernommen werden.

 

 

 

Im gesamten Arbeitsprozess wurde immer wieder deutlich, wie gerne sich Jugendliche auch im Freien aufhalten und ein schön gestaltetes Umfeld zu schätzen wissen. Kreativ, farbenfroh, ästhetisch soll es sein. Die Vorschläge werden durch die Mitglieder des Jugendparlamentes in der Sitzung konkreter vorgestellt.

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Ideenkatalog im Rahmen dieser Sitzungsvorlage im zuständigen Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz weiter beraten zu lassen. Dort sollte entschieden werden, ob und in welchem Umfang die vorgeschlagenen Maßnahmen in eine Entwurfsplanung mit einer damit verbundenen Kostenschätzung einfließen sollen. Mittel für eine solche Planung wären dann im Haushaltsplan 2015 bereitzustellen.

 

 

 

gez. Birgit Alkenings

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Je nach Beratungsergebnis

Produktnummer / -bezeichnung

130101

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1301010050

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen, in Vertretung Danscheidt