Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, dass sich entweder
           A:       die
Johanniter Tageseinrichtung für Kinder „Tucherweg“               oder
           B:       die
Caritas Kindertageseinrichtung „St. Jacobus“
um das
„Gütesiegel Familienzentrum Nordrhein-Westfahlen“ bewerben kann:
Die Verwaltung
wird beauftragt, das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport
des Landes NRW entsprechend zu informieren und die Fördermittel zu beantragen.
Erläuterungen und Begründungen:
Ausbau
der Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren
Das Ministerium für Generationen, Familie,
Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MGFFI NRW) teilte mit
Erlass vom 05.02.2007 mit, dass sich die Landesregierung bis zum Jahr 2012 zum
Ziel gesetzt hat, 3.000 Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren weiterzuentwickeln.
Als Planungsgrundlage dient dem Ministerium ein Schlüssel auf der Basis der
Anzahl von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren. Aufgrund dieses Erlasses war
der Stadt Hilden ein Kontingent von 9 Familienzentren zugesprochen worden. Bis
zum Ende des Kindergartenjahres 2013/2014 ist das Planungsziel von 8
Familienzentren erreicht worden. Es kann sich voraussichtlich 2014 eine weitere
Kindertageseinrichtung um das „Gütesiegel Familienzentrum Nordrhein-Westfalen“
bewerben. Bei der Auswahl einer Kindertageseinrichtung sind seit 2013 jedoch
sozialraum- und einrichtungsbezogene Auswahlkriterien zu beachten mit dem Ziel,
die Lebenslagen der Bewohner und deren Teilhabechancen zu verbessern.
Folgende Familienzentren gibt es bereits:
1. Städt. Familienzentrum
Kunterbunt/Traumquelle Pilotphase
2006/2007 Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â (Stadtteil Nord)
2. Ev. Familienzentrum „Erlöserkirche“                   Kindergartenjahr 2007/2008 (Stadtteil Süd)
3. Familienzentrum
SPE Mühle e.V.                        Kindergartenjahr
2007/2008Â (Stadtteil Mitte/Ost)
4. Kath. Familienzentrum „St. Konrad“                    Kindergartenjahr 2008/2009 Stadtteil Süd)
5. AWO Familienzentrum „Zur Verlach“                  Kindergartenjahr 2008/2009 (Stadtteil Süd)
6. Städt.
Familienzentrum „Die Arche“                    Kindergartenjahr
2009/2010Â (Stadtteil Innenstadt)
7. Ev. Familienzentrum „An der
Friedenskirche“     Kindergartenjahr
2010/2011Â (Stadtteil Nord)
8. Kath. Familienzentrum „St. Christophorus“         Kindergartenjahr 2013/2014 (Stadtteil Ost)
Die Qualifizierung abgeschlossen haben
bisher die unter Punkt 1.- 7. genannten Familienzentren.
Der Erlass vom 05.02.07 legt fest, dass
geeignete Einrichtungen durch Beschluss des örtlichen Jugendhilfeausschusses
ausgewählt werden. Die Auswahl erfolgt unter Einbezug der örtlichen
Infrastruktur und der kommunalen Jugendhilfeplanung mit den entsprechenden
sozialraumbezogenen Kenntnissen. So sind gehäuft auftretende Faktoren, die die
Lebensbedingungen der Bewohner und insbesondere die Entwicklungschancen von
Kindern und Jugendlichen negativ bestimmen, in die Auswahl einzubeziehen. Bei
der Auswahl der Einrichtungen sind eine angemessene regionale Verteilung sowie
die Sicherstellung der Trägervielfalt vor Ort zu gewährleisten. Die Kriterien
für Familienzentren umfassen die folgenden 8 Punkte, die einzuhalten sind und
zugleich für die Zertifizierung des Gütesiegels erforderlich sind:
1.
Bereithaltung von Beratungs- und
Unterstützungsangeboten für Kinder und Familien
2.
Förderung von Familienbildung und
Erziehungspartnerschaft
3.
Unterstützung bei der Vermittlung und Nutzung der
Kindertagespflege
4.
Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und
Familie
5.
Ausrichtung des Angebotes am Sozialraum
6.
Aufbau einer verbindlichen Zusammenarbeit mit
Einrichtungen und Diensten, deren Tätigkeit den Aufgabenbereich des
Familienzentrums berührt
7.
Bekanntmachung des Angebotes durch
zielgruppenorientierte Kommunikation
8.
Sicherung der Qualität des Angebotes durch
Leistungsentwicklung und Selbstevaluation
Darüber hinaus regelt die Verordnung zur
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Kinderbildungsgesetzes vom
08.03.2012 das Anforderungsprofil, Leistungs- und Strukturbereiche, die
Gültigkeitsdauer, die Zertifizierungsstelle und den Ablauf der Zertifizierung.
Die fachliche, inhaltliche Begleitung und
Unterstützung sowie die letztendliche Zertifizierung erfolgt weiterhin über die
PädQUIS – Pädagogische Qualitäts-Informations-Systeme gGmbH Berlin.
Alle Träger von Kindertageseinrichtungen in
Hilden haben die Gelegenheit erhalten, sich für das „Gütesiegel Familienzentrum
Nordrhein-Westfalen“ bewerben Grundsätzliches Interesse an der Gründung eines
Familienzentrums haben aktuell folgende Tageseinrichtungen bekundet:
A: Johanniter Kindertageseinrichtung für
Kinder „Tucherweg“       (Stadtteil
Mitte/Ost)
           Anlage 1
B: Caritas Kindertageseinrichtung „St. Jacobus“
                           (Stadtteil
Innenstadt) und
           Anlage 2
Die Caritas für den Kreis Mettmann e.V.
hatte sich bereits bei der Auswahl für das Kindergartenjahr 2011/2012 zur
Weiterentwicklung der Caritas Kindertageseinrichtung „St. Jacobus“ zu einem
Familienzentrum beworben. Da zu diesem Zeitpunkt jedoch der Stadtteil Ost
unversorgt war, konnte diese Bewerbung aus Sicht der Verwaltung nicht umgesetzt
werden.
Weiterhin war in der Vergangenheit geplant,
mit der Gemeinschafts-Grundschule Walter-Wiederhold und der städt.
Kindertageseinrichtung „Pusteblume“, ein Familienzentrum im Hildener Westen
aufzubauen. Voraussetzung zur Bildung eines Familienzentrums ist die Betreuung
von Kindern unter 3 Jahren. Dieses Kriterium erfüllt die Kindertageseinrichtung
„Pusteblume“ nicht. Der Ausbau von Plätzen unter 3 Jahren kann derzeit aufgrund
des vorhandenen Raumangebotes in dieser Kindertageseinrichtung auch nicht
erfolgen, so dass der Ausbau zum Familienzentrum im Hildener Westen derzeit
nicht möglich ist.
Die Familienzentren sollen gleichmäßig
innerhalb der Stadt Hilden verteilt sein, um möglichst viele Bürger zu
erreichen. Die Stadtteile Mitte/Ost und Innenstadt sind mit jeweils bereits 2
bestehenden Familienzentren vergleichbar ausgebaut. Aufgrund der räumlichen
Nähe der Caritas Kindertageseinrichtung „St. Jacobus“ zum städt.
Familienzentren „Die Arche“ und der Johanniter Kindertageseinrichtung für
Kinder „Tucherweg“ zum Familienzentrum „Mühle“ e.V. sind beide Bewerber sozialraumbezogen
zunächst gleichwertig.
Die Johanniter Kindertageseinrichtung für
Kinder „Tucherweg“ wird 3-gruppig geführt und betreut 65 Kinder im Alter von 2
- 6 Jahren (davon 12 Kinder unter 3 Jahre). Die räumlichen Voraussetzungen
können teils durch eigene Räumlichkeiten direkt in der Kindertageseinrichtung
sowie durch fußläufig erreichbare Räume des Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Ortsverbandes Hilden auf der Hochdahler Str. 100, erfüllt werden.
Die Caritas Kindertageseinrichtung „St.
Jacobus“ wird 4-gruppig geführt und betreut 90 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren
(davon 12 Kinder unter 3 Jahren). Die räumlichen Voraussetzungen können teils
durch eigene Räumlichkeiten direkt in der Kindertageseinrichtung sowie in
Kooperation mit dem SKFM Hilden e.V. durch fußläufig erreichbare Räume auf der Kirchhofstr.
18, erfüllt werden.
Hinsichtlich der räumlichen Voraussetzungen
sind beide Bewerber als gleichwertig zu bezeichnen.
Beide Bewerber können schon jetzt
Kooperationspartner benennen und sich zudem durch die geografische Nähe zur städt.
Grundschulen Schulstraße, städt. Grundschule Wilhelm-Hüls-Schule sowie städt.
Grundschule/Verbund Kalstert/Walderstraße – Standort Walderstraße gut
vernetzen.
Die Bewerber sind auch auf diese Kriterien
bezogen gleichwertig.
Bei der Auswahl der Familienzentren ist auch
die Trägervielfalt zu berücksichtigen. Beide Bewerber sind „freie Träger“, wenn
auch beide „konfessionsnahe Pädagogik“ anbieten. Beide Bewerber sind bezogen
auf die Trägervielfalt gleichwertig.
Die Auswertung der Sozialraumdaten (Quelle
Einwohnermeldedaten Stadt Hilden, Stand 30.04.2013) ergibt, dass für den
Innenstadtbereich ein größerer Bedarf an einem weiteren Familienzentrum
anzunehmen ist. Die Sozialraumdaten sprechen für die Auswahl der Caritas
Kindertageseinrichtung „St. Jacobus“.
|
Stadtteil Mitte/Ost (Johanniter) |
Stadtteil Innenstadt (Caritas) |
||
Haushalte (HH) |
ohne Kinder |
mit Kinder |
ohne Kinder |
mit Kinder |
HH gesamt |
3453 |
641 |
6713 |
1029 |
davon HH ausl. Familien |
253 |
47 |
837 |
155 |
davon HH unter 21jähriger |
213 |
0 |
272 |
3 |
davon HH Alleinstehender |
2191 |
113 |
4732 |
314 |
davon kinderreiche HH |
|
57 |
|
95 |
Da die beiden in Frage kommenden
Kindertageseinrichtungen lediglich ca. 800 Meter Luftlinie auseinanderliegen,
relativiert sich an dieser Stelle auch die Auswertung der Sozialraumdaten, die
gemäß der Einteilung in Stadtteile/Quartiere eher für die Caritas Kindertageseinrichtung
„St. Jacobus“ sprechen würde.
Im Ergebnis sind beide Bewerber als gleichwertig
zu betrachten. Dem Ausschuss wird anheim gestellt eine Auswahl vorzunehmen.
Finanzielle
Beteiligung des Landes
Es wird im Juni 2014 ein Erlass des MFKJKS
NRW erwartet, der eine Projektförderung von Familienzentren in Höhe von 13.000
€ jährlich festlegt. Damit würde die ausgewählte Kindertageseinrichtung
gleichzeitig zur Zertifizierung des Gütesiegels zugelassen. Die Zertifizierung
muss binnen eines Jahres erfolgen. Sollte dies nicht gelingen, erhält die
Einrichtung ein zweites gefördertes Entwicklungsjahr. Bei weiterem negativen
Ausgang läuft die Förderung aus.
Nach der Gesetzesbegründung sind die Mittel
sowohl für die Leitung, Koordinierung und das Management des Familienzentrums
wie auch dafür vorgesehen, dass das Familienzentrum die für die
Aufgabenstellung notwendigen Angebote bereitstellt oder externe Leistungen
Dritter einkauft. Die Mittel können in gleicher Weise für die Bereitstellung
zusätzlicher Personalressourcen für das Familienzentrum (zusätzliches Personal,
Finanzierung von Überstunden, Leistungsanreize oder Fortbildungen) oder für
Beratungsleistungen eingesetzt werden.
Personelle
Auswirkungen
Die Angebotspalette der
Kindertageseinrichtung wird durch die Bildung des Familienzentrums erweitert
und vorrangig durch das vorhandene Personal abgedeckt werden. Honorarkräfte
können, finanziert durch die Landesmittel, für zusätzliche Projekte beschäftigt
werden. Personelle Auswirkungen für die Stadt Hilden ergeben sich nicht.
Fazit
Im Juni 2014 wird ein Erlass des MFKJKS NRW
zur Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren für das
Kindergartenjahr 2014/2015 erwartet. Durch diesen Erlass kann aller Voraussicht
nach ein weiteres Familienzentrum gegründet werden, dass mit 13.000 € jährlich
gefördert wird.
Die Bewerber Johanniter
Kindertageseinrichtung für Kinder „Tucherweg“ und die Caritas Kindertageseinrichtung
„St. Jacobus“ können die Kriterien für die Verleihung eines Gütesiegels in dem
vom Erlass gesetzten Zeitrahmen von 2 Jahren erfüllen.
Beide Bewerber
sind gleichwertig. Die Caritas hat sich bereits zum Kindergartenjahr 2011/2102
um das „Gütesiegel Familienzentrum Nordrhein-Westfahlen“ beworben.
Dem Ausschuss wird anheim gestellt eine
Auswahl vorzunehmen und entweder
A: die Johanniter Kindertageseinrichtung
„Tucherweg“      oder
B: die Caritas Kindertageseinrichtung „St.
Jacobus“
als 9. Familienzentrum in Hilden zu
benennen.
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
||||||
Produktnummer
/ -bezeichnung |
060101 |
Förderung von Kindern im Alter von 0 – 6 Jahren |
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
|||||
Haushaltsjahr: |
2014 |
||||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
|||
|
|||||||
Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
0601010080 |
Förderung von Familienzentren |
531820 |
Gesetzl. Betriebskostenzuschüsse |
5.000 |
|||
Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
|
|
|
|||
Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
0601010080 |
Förderung von Familienzentren |
414100 |
Zuweisung des Landes |
5.000 |
|||
Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
|||||
Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
||||||
Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
|||||
Finanzierung: Zuwendung
des Landes NRW für Familienzentren |
|||||||
Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
|||||||
Personelle Auswirkungen - NEIN