Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass sich entweder

 

            A:        die Johanniter Tageseinrichtung für Kinder „Tucherweg“                oder

            B:        die Caritas Kindertageseinrichtung „St. Jacobus“

 

um das „Gütesiegel Familienzentrum Nordrhein-Westfahlen“ bewerben kann:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW entsprechend zu informieren und die Fördermittel zu beantragen.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Ausbau der Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren

 

Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MGFFI NRW) teilte mit Erlass vom 05.02.2007 mit, dass sich die Landesregierung bis zum Jahr 2012 zum Ziel gesetzt hat, 3.000 Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren weiterzuentwickeln. Als Planungsgrundlage dient dem Ministerium ein Schlüssel auf der Basis der Anzahl von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren. Aufgrund dieses Erlasses war der Stadt Hilden ein Kontingent von 9 Familienzentren zugesprochen worden. Bis zum Ende des Kindergartenjahres 2013/2014 ist das Planungsziel von 8 Familienzentren erreicht worden. Es kann sich voraussichtlich 2014 eine weitere Kindertageseinrichtung um das „Gütesiegel Familienzentrum Nordrhein-Westfalen“ bewerben. Bei der Auswahl einer Kindertageseinrichtung sind seit 2013 jedoch sozialraum- und einrichtungsbezogene Auswahlkriterien zu beachten mit dem Ziel, die Lebenslagen der Bewohner und deren Teilhabechancen zu verbessern.

 

 

Folgende Familienzentren gibt es bereits:

 

1. Städt. Familienzentrum Kunterbunt/Traumquelle Pilotphase 2006/2007            (Stadtteil Nord)

2. Ev. Familienzentrum „Erlöserkirche“                    Kindergartenjahr 2007/2008  (Stadtteil Süd)

3. Familienzentrum SPE Mühle e.V.                         Kindergartenjahr 2007/2008  (Stadtteil Mitte/Ost)

4. Kath. Familienzentrum „St. Konrad“                     Kindergartenjahr 2008/2009  Stadtteil Süd)

5. AWO Familienzentrum „Zur Verlach“                   Kindergartenjahr 2008/2009  (Stadtteil Süd)

6. Städt. Familienzentrum „Die Arche“                     Kindergartenjahr 2009/2010  (Stadtteil Innenstadt)

7. Ev. Familienzentrum „An der Friedenskirche“      Kindergartenjahr 2010/2011  (Stadtteil Nord)

8. Kath. Familienzentrum „St. Christophorus“          Kindergartenjahr 2013/2014  (Stadtteil Ost)

 

Die Qualifizierung abgeschlossen haben bisher die unter Punkt 1.- 7. genannten Familienzentren.

 

Der Erlass vom 05.02.07 legt fest, dass geeignete Einrichtungen durch Beschluss des örtlichen Jugendhilfeausschusses ausgewählt werden. Die Auswahl erfolgt unter Einbezug der örtlichen Infrastruktur und der kommunalen Jugendhilfeplanung mit den entsprechenden sozialraumbezogenen Kenntnissen. So sind gehäuft auftretende Faktoren, die die Lebensbedingungen der Bewohner und insbesondere die Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen negativ bestimmen, in die Auswahl einzubeziehen. Bei der Auswahl der Einrichtungen sind eine angemessene regionale Verteilung sowie die Sicherstellung der Trägervielfalt vor Ort zu gewährleisten. Die Kriterien für Familienzentren umfassen die folgenden 8 Punkte, die einzuhalten sind und zugleich für die Zertifizierung des Gütesiegels erforderlich sind:

 

1.   Bereithaltung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Kinder und Familien

2.   Förderung von Familienbildung und Erziehungspartnerschaft

3.   Unterstützung bei der Vermittlung und Nutzung der Kindertagespflege

4.   Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

5.   Ausrichtung des Angebotes am Sozialraum

6.   Aufbau einer verbindlichen Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Diensten, deren Tätigkeit den Aufgabenbereich des Familienzentrums berührt

7.   Bekanntmachung des Angebotes durch zielgruppenorientierte Kommunikation

8.   Sicherung der Qualität des Angebotes durch Leistungsentwicklung und Selbstevaluation

 

Darüber hinaus regelt die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Kinderbildungsgesetzes vom 08.03.2012 das Anforderungsprofil, Leistungs- und Strukturbereiche, die Gültigkeitsdauer, die Zertifizierungsstelle und den Ablauf der Zertifizierung.

 

Die fachliche, inhaltliche Begleitung und Unterstützung sowie die letztendliche Zertifizierung erfolgt weiterhin über die PädQUIS – Pädagogische Qualitäts-Informations-Systeme gGmbH Berlin.

 

Alle Träger von Kindertageseinrichtungen in Hilden haben die Gelegenheit erhalten, sich für das „Gütesiegel Familienzentrum Nordrhein-Westfalen“ bewerben Grundsätzliches Interesse an der Gründung eines Familienzentrums haben aktuell folgende Tageseinrichtungen bekundet:

 

A: Johanniter Kindertageseinrichtung für Kinder „Tucherweg“        (Stadtteil Mitte/Ost)

            Anlage 1

B: Caritas Kindertageseinrichtung „St. Jacobus“                             (Stadtteil Innenstadt) und

            Anlage 2

 

Die Caritas für den Kreis Mettmann e.V. hatte sich bereits bei der Auswahl für das Kindergartenjahr 2011/2012 zur Weiterentwicklung der Caritas Kindertageseinrichtung „St. Jacobus“ zu einem Familienzentrum beworben. Da zu diesem Zeitpunkt jedoch der Stadtteil Ost unversorgt war, konnte diese Bewerbung aus Sicht der Verwaltung nicht umgesetzt werden.

 

Weiterhin war in der Vergangenheit geplant, mit der Gemeinschafts-Grundschule Walter-Wiederhold und der städt. Kindertageseinrichtung „Pusteblume“, ein Familienzentrum im Hildener Westen aufzubauen. Voraussetzung zur Bildung eines Familienzentrums ist die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren. Dieses Kriterium erfüllt die Kindertageseinrichtung „Pusteblume“ nicht. Der Ausbau von Plätzen unter 3 Jahren kann derzeit aufgrund des vorhandenen Raumangebotes in dieser Kindertageseinrichtung auch nicht erfolgen, so dass der Ausbau zum Familienzentrum im Hildener Westen derzeit nicht möglich ist.

 

Die Familienzentren sollen gleichmäßig innerhalb der Stadt Hilden verteilt sein, um möglichst viele Bürger zu erreichen. Die Stadtteile Mitte/Ost und Innenstadt sind mit jeweils bereits 2 bestehenden Familienzentren vergleichbar ausgebaut. Aufgrund der räumlichen Nähe der Caritas Kindertageseinrichtung „St. Jacobus“ zum städt. Familienzentren „Die Arche“ und der Johanniter Kindertageseinrichtung für Kinder „Tucherweg“ zum Familienzentrum „Mühle“ e.V. sind beide Bewerber sozialraumbezogen zunächst gleichwertig.

 

Die Johanniter Kindertageseinrichtung für Kinder „Tucherweg“ wird 3-gruppig geführt und betreut 65 Kinder im Alter von 2 - 6 Jahren (davon 12 Kinder unter 3 Jahre). Die räumlichen Voraussetzungen können teils durch eigene Räumlichkeiten direkt in der Kindertageseinrichtung sowie durch fußläufig erreichbare Räume des Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Ortsverbandes Hilden auf der Hochdahler Str. 100, erfüllt werden.

Die Caritas Kindertageseinrichtung „St. Jacobus“ wird 4-gruppig geführt und betreut 90 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren (davon 12 Kinder unter 3 Jahren). Die räumlichen Voraussetzungen können teils durch eigene Räumlichkeiten direkt in der Kindertageseinrichtung sowie in Kooperation mit dem SKFM Hilden e.V. durch fußläufig erreichbare Räume auf der Kirchhofstr. 18, erfüllt werden.

Hinsichtlich der räumlichen Voraussetzungen sind beide Bewerber als gleichwertig zu bezeichnen.

 

Beide Bewerber können schon jetzt Kooperationspartner benennen und sich zudem durch die geografische Nähe zur städt. Grundschulen Schulstraße, städt. Grundschule Wilhelm-Hüls-Schule sowie städt. Grundschule/Verbund Kalstert/Walderstraße – Standort Walderstraße gut vernetzen.

Die Bewerber sind auch auf diese Kriterien bezogen gleichwertig.

 

Bei der Auswahl der Familienzentren ist auch die Trägervielfalt zu berücksichtigen. Beide Bewerber sind „freie Träger“, wenn auch beide „konfessionsnahe Pädagogik“ anbieten. Beide Bewerber sind bezogen auf die Trägervielfalt gleichwertig.


 

Die Auswertung der Sozialraumdaten (Quelle Einwohnermeldedaten Stadt Hilden, Stand 30.04.2013) ergibt, dass für den Innenstadtbereich ein größerer Bedarf an einem weiteren Familienzentrum anzunehmen ist. Die Sozialraumdaten sprechen für die Auswahl der Caritas Kindertageseinrichtung „St. Jacobus“.

 

 

Stadtteil Mitte/Ost

(Johanniter)

Stadtteil Innenstadt

(Caritas)

Haushalte (HH)

ohne

Kinder

mit

Kinder

ohne

Kinder

mit

Kinder

HH gesamt

3453

641

6713

1029

davon HH

ausl. Familien

253

47

837

155

davon HH

unter 21jähriger

213

0

272

3

davon HH

Alleinstehender

2191

113

4732

314

davon

kinderreiche HH

 

57

 

95

 

Da die beiden in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen lediglich ca. 800 Meter Luftlinie auseinanderliegen, relativiert sich an dieser Stelle auch die Auswertung der Sozialraumdaten, die gemäß der Einteilung in Stadtteile/Quartiere eher für die Caritas Kindertageseinrichtung „St. Jacobus“ sprechen würde.

 

Im Ergebnis sind beide Bewerber als gleichwertig zu betrachten. Dem Ausschuss wird anheim gestellt eine Auswahl vorzunehmen.

 

Finanzielle Beteiligung des Landes

 

Es wird im Juni 2014 ein Erlass des MFKJKS NRW erwartet, der eine Projektförderung von Familienzentren in Höhe von 13.000 € jährlich festlegt. Damit würde die ausgewählte Kindertageseinrichtung gleichzeitig zur Zertifizierung des Gütesiegels zugelassen. Die Zertifizierung muss binnen eines Jahres erfolgen. Sollte dies nicht gelingen, erhält die Einrichtung ein zweites gefördertes Entwicklungsjahr. Bei weiterem negativen Ausgang läuft die Förderung aus.

 

Nach der Gesetzesbegründung sind die Mittel sowohl für die Leitung, Koordinierung und das Management des Familienzentrums wie auch dafür vorgesehen, dass das Familienzentrum die für die Aufgabenstellung notwendigen Angebote bereitstellt oder externe Leistungen Dritter einkauft. Die Mittel können in gleicher Weise für die Bereitstellung zusätzlicher Personalressourcen für das Familienzentrum (zusätzliches Personal, Finanzierung von Überstunden, Leistungsanreize oder Fortbildungen) oder für Beratungsleistungen eingesetzt werden.

 

Personelle Auswirkungen

 

Die Angebotspalette der Kindertageseinrichtung wird durch die Bildung des Familienzentrums erweitert und vorrangig durch das vorhandene Personal abgedeckt werden. Honorarkräfte können, finanziert durch die Landesmittel, für zusätzliche Projekte beschäftigt werden. Personelle Auswirkungen für die Stadt Hilden ergeben sich nicht.

 

Fazit

 

Im Juni 2014 wird ein Erlass des MFKJKS NRW zur Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren für das Kindergartenjahr 2014/2015 erwartet. Durch diesen Erlass kann aller Voraussicht nach ein weiteres Familienzentrum gegründet werden, dass mit 13.000 € jährlich gefördert wird.

 

Die Bewerber Johanniter Kindertageseinrichtung für Kinder „Tucherweg“ und die Caritas Kindertageseinrichtung „St. Jacobus“ können die Kriterien für die Verleihung eines Gütesiegels in dem vom Erlass gesetzten Zeitrahmen von 2 Jahren erfüllen.

 

Beide Bewerber sind gleichwertig. Die Caritas hat sich bereits zum Kindergartenjahr 2011/2102 um das „Gütesiegel Familienzentrum Nordrhein-Westfahlen“ beworben.

 

Dem Ausschuss wird anheim gestellt eine Auswahl vorzunehmen und entweder

 

A: die Johanniter Kindertageseinrichtung „Tucherweg“       oder

B: die Caritas Kindertageseinrichtung „St. Jacobus“

 

als 9. Familienzentrum in Hilden zu benennen.

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

060101

Förderung von Kindern im Alter von 0 – 6 Jahren

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2014

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0601010080

Förderung von Familienzentren

531820

Gesetzl. Betriebskostenzuschüsse

5.000

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0601010080

Förderung von Familienzentren

414100

Zuweisung des Landes

5.000

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Zuwendung des Landes NRW für Familienzentren

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete

 

 



Personelle Auswirkungen - NEIN