Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss bzw. der Ausschuss für Schule und Sport nimmt das
Arbeitsprogramm 2014 des Amtes für Jugend, Schule und Sport zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Das Amt für Jugend, Schule und Sport veröffentlicht seit dem Jahre 2011 jährlich, jeweils im letzten Quartal, ein Arbeitsprogramm für das Folgejahr, um die Fachausschüsse über die wesentlichen Arbeitsschwerpunkte zu informieren.
Dieses Vorgehen soll die Planungen des Amtes und seine Weiterentwicklung transparent darstellen und ist als ein Bestandteil der strategischen Ausrichtung des Amtes zu verstehen (siehe auch SV 9-14 51/131). Selbstverständlich war eine Jahresplanung stets Arbeitsgrundlage im Fachamt, mit der vorliegenden Sitzungsvorlage wird sie lediglich veröffentlicht.
Aus dem nachfolgenden Arbeitsprogramm gehen alle (größeren) Aufgaben und Maßnahmen des Amtes für Jugend, Schule und Sport hervor, die in 2014 einen Schwerpunkt der Arbeit bilden werden. Ein Fokus ist hierbei insbesondere auf die qualitative Weiterentwicklung von Angeboten und Maßnahmen gelegt worden.
Geschäfte der laufenden Verwaltung, kleinere Projekte, Maßnahmen und sogenannte „Basisarbeiten“ (wie etwa die Beratung von Ratsuchenden im ASD oder der Psychologischen Beratungsstelle) bleiben ungenannt.
Unterjährig sind selbstverständlich Modifikationen möglich, sofern diese durch gesetzliche Änderungen, Modellprojekte etc. erforderlich werden.
Die Umsetzung des Arbeitsprogramms wird jeweils durch den im darauffolgenden Jahr erscheinenden Geschäftsbericht dokumentiert.
Die finanziellen Auswirkungen sind im Haushaltsplanentwurf 2014 enthalten.
Neue Projekte sind im Jahr 2014 nicht geplant.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2014
veranschlagt worden. |
||||||
Produktnummer
/ -bezeichnung |
|
|
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
|||||
Haushaltsjahr: |
|
||||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
|||
|
|||||||
Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
|||||
Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
||||||
Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
|||||
Finanzierung: |
|||||||
Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
|||||||
Personelle Auswirkungen: Nein