Betreff
Produkt "Bereitstellung von Hilfen innerhalb und außerhalb von Familien" - Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
Vorlage
WP 09-14 SV 51/273
Aktenzeichen
III/51 Scha
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss im Produkt 060301 -Bereitstellung von Hilfen innerhalb und außerhalb von Familien- einen Betrag in Höhe von 222.000 € überplanmäßig bereitzustellen. 

Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge im Produkt 060301(siehe finanzielle Auswirkungen).

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Für das Produkt 060301 / Bereitstellung von Hilfen innerhalb und außerhalb von Familien- wird in 2013 ein Mehraufwand von 222.000 € prognostiziert. Dem steht ein prognostizierter Mehrertrag von 332.000€ gegenüber.

 

 

Gegenüber der Finanzstatusmeldung vom 4.9.2013 reduziert sich der prognostizierte Mehraufwand von 400.000 € um 178.000 € auf 222.000 €. Der prognostizierte Mehrertrag steigert sich um 32.000 € von 300.000€ auf 332.000 €.

 

 

Ursachen für den erwarteten Mehrertrag

 

Der Mehrertrag von 322.000 € ergibt sich maßgeblich aus zusätzlichen Kostenbeiträgen und Erstattungen von Gemeinden. Alleine die Zahlungen des Kreises Mettmann für die rückwirkende Erstattung der Betreuungskosten für behinderte Kinder in Pflegefamilien beläuft sich voraussichtlich auf insgesamt 186.600 €, hinzu kommt eine Erstattung des Landschaftsverbandes Rheinland in Höhe von voraussichtlich insgesamt 63.000 €.

 

Im Detail ergeben sich die Mehrerträge aus folgenden Positionen:

 

  • §§27 ff. Ambulante Hilfen - Erstattung von Gemeinden

 

Dieser Bereich ist schwer planbar, da er von Umzügen der Eltern, Sorgerechtsänderungen, etc. abhängig ist. In diesem Jahr werden Kostenerstattungen für insgesamt vier Jugendhilfefälle erwartet, die, aufgrund von Zuständigkeitswechsel, im Laufe des Jahres an andere Städte abgegeben werden konnten (+15.000 €).

 

  • § 33 Vollzeitpflege – Kostenbeiträge

 

Es werden hohe Kostenbeiträge erwartet, die im letzten Jahr noch nicht absehbar waren. Darüber hinaus muss ein kostenbeitragspflichtiger Vater rückwirkend für 1,5 Jahre einen außergewöhnlich hohen Kostenbeitrag nachzahlen (+35.000€).

 

  • § 33 Vollzeitpflege - Erstattungen von Gemeinden

 

Dieser Bereich ist ebenfalls kaum planbar, da er von Umzügen der Eltern, Sorgerechtsänderungen, etc. abhängig ist. Für vier behinderte Pflegekinder werden in diesem Jahr Erstattungen vom Kreis Mettmann erwartet, und zwar rückwirkend ab September 2009. Darüber hinaus erfolgt durch den Landschaftsverband Rheinland für ein weiteres behindertes Pflegekind eine rückwirkende Kostenerstattung für insgesamt zwei Jahre (+176.000€).

 

  • § 34 Heimpflege – Kostenbeiträge

 

Bedingt durch eine außergewöhnlich hohe Anzahl einkommensstarker Eltern werden entsprechend höhere Kostenbeiträge erwartet (+36.000€).

 

  • § 34 Heimpflege –Erstattungen vom Land

 

Für einen unbegleiteten, minderjährigen Flüchtling erstattet das Land Sachsen-Anhalt die entsprechenden Unterbringungskosten. Da der Jugendliche im Laufe dieses Jahres in einer Jugendhilfeeinrichtung mit höherem Pflegesatz untergebracht werden musste, fällt die Kostenerstattung des Landes entsprechend höher aus. Darüber hinaus erfolgt die Kostenerstattung rückwirkend ab dem 01.07.2012 (+63.000).

 

  • § 34 Heimpflege – Erstattungen von Gemeinden

 

Zum 01.02.2012 mussten von einem Jugendamt drei Geschwisterkinder, die alle im Heim leben, übernommen werden. Bedingt durch den Umzug der Mutter nach Wuppertal konnten diese Jugendhilfefälle nun zum 01.10.2013 an das dortige Jugendamt wieder abgegeben werden. Der Mehrertrag ergibt sich aus der Kostenerstattung, die das neu zuständige Jugendamt an die Stadt Hilden erstatten muss (+7.000€).

 

 

 

Ursachen für den erwarteten Mehraufwand

 

Gesamtfallzahlen

 

Die Gesamtfallzahlen in 2013 sind mit 299 Durchschnittsfällen zu 313 Durchschnittsfällen in 2012 gegenüber dem Vorjahr rückläufig. Der Fallrückgang fällt allerdings geringer aus als in der Planung für 2013 erwartet.

 

 

 

Die Abweichungen im Einzelnen:

 

  • §19 Mutter-Kind-Einrichtungen

 

Ein Mehraufwand von 44.000€ wird für den Bereich der Mutter-Kind-Betreuungen erwartet. In der Planung waren 3 Durchschnittsfälle für 2013 eingesetzt. Im August und September mussten zwei Familien in Mutter-Kind-Einrichtungen untergebracht werden, dies führt zu monatlichen Kosten von zusätzlich knapp 16.000 € und steigert die Durchschnittsfall auf 3,95 Fälle.

 

 

  • §27,2 Ambulante Hilfen

 

Die ambulanten Hilfen bewegen sich weiterhin auf einem hohen Niveau. Die anvisierten Einsparungen bei den ambulanten Hilfen konnte bislang nicht realisiert werden. Aktuell sind jedoch eine Reihe von Maßnahmen ergriffen worden (siehe auch SV WP 09-14 SV 51/251 - Controlling und Steuerungsunterstützung in den Sozialen Diensten) welche erwarten lassen, dass eine Konsolidierung dieses Segmentes in den nächsten 1 bis 2 Jahren realisiert werden kann.

 

 

  • §30 Erziehungsbeistand

 

Zwei zusätzliche Fälle mussten der Hilfeart Erziehungsbeistand zugeordnet werden, diese waren nicht eingeplant. Hierdurch ergibt sich ein Mehraufwand von 16.000 €.

 

  • §31 Sozialpädagogische Familienhilfe

 

Die Sozialpädagogische Familienhilfe wird überwiegend über den Kontrakt mit dem Diakonischen Werk in Hilden geleistet. Zwei weitere ambulante Fälle sind der Hilfeart Sozialpädagogische Familienhilfe zugeordnet, diese waren nicht eingeplant. Dies führt zu einem Mehraufwand von 10.000 €.

 

  • §33 Vollzeitpflege

 

Im Bereich der Vollzeitpflegen ergibt sich ein Mehraufwand von 113.000 € durch eine Fallzahlsteigerungen von geplanten 35,8 Durchschnittsfällen auf 41,81 Durchschnittsfällen in der Prognose für 2013. Die Erstattungen an Gemeinden im Bereich Vollzeitpflege verursachen eine Fallsteigerung von 20,5 Durchschnittsfällen im Plan auf 23,17 Durchschnittsfällen in der aktuellen Prognose. Dies bedingt einen Mehraufwand von 54.000 €. Die Steigerung der Fallzahlen im Bereich der Vollzeitpflege begründet sich überwiegend in der Übernahme von Fällen aus anderen Städten.

 

  • §34 Heimpflege

 

Dem Mehraufwand im Bereich der erzieherischen Hilfen insgesamt steht im Bereich der Heimpflege aufgrund niedrigerer Kosten pro Heimfall und geringeren Fallzahlen (56 Durchschnittsfälle in der Prognose 2013 zu 50,5 Durchschnittsfällen in der aktuellen Prognose) ein Minderaufwand von insgesamt 338.000€ gegenüber.

Die Erstattungen an Gemeinden weisen demgegenüber einen Mehraufwand von 81.000 € durch einen nicht vorsehbaren Fall auf.

 

  • §35 a Eingliederungshilfe

 

Weiterhin hohe Steigerungsraten weist der Bereich der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen aus. Für diesen Bereich ist das Jugendamt Rehabilitationsträger.

Im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfen (Teilleistungsstörungen, Integrationshelfer, Familie- und Gruppenangebote im Bereich Autismus) vollzog sich in 2013 eine Fallsteigerung von 29 auf 40 Fälle (prognostizierter Mehraufwand: 29.000 €). Im Bereich der stationären Eingliederungshilfen wird ein Mehraufwand von 93.000 € erwartet. In diesem Bereich stieg die Anzahl der Durchschnittsfälle gegenüber der Planung von 3 auf 5, bei Durchschnittsfallkosten von 50.000€. Hinzu kommt ein Mehraufwand von 16.000 € durch einen Erstattungsfall an Gemeinden im Bereich der Eingliederungshilfe außerhalb von Einrichtungen. Demgegenüber sind die Fallzahlen im Bereich Eingliederungshilfe für der junge Volljährigen niedriger als erwartet, so dass sich nach Prognose ein Minderaufwand von 78.000 € ergibt.

 

  • §41 Hilfe für junge Volljährige

 

Ähnlich verhält es sich im Bereich der jungen Volljährigen auch hier besteht ein Minderaufwand von insgesamt 96.000€. Die Fallzahl ist in den vergangenen Jahren stetig zurückgegangen. Dieser Minderaufwand begründet sich in niedrigeren, als erwarteten Fallzahlen und einem deutlichen Rückgang der Durchschnittskosten im Bereich der Hilfen für junge Volljährige außerhalb von Einrichtungen von erwarteten 18.792 € auf 8.888 €. Auf die Durchschnittskosten wirkt sich aus, dass fast alle betreuten Heranwachsenden in eigenen Wohnungen leben. Demgegenüber besteht ein Mehraufwand im Bereich der Erstattungen an Gemeinden durch einen nicht vorhergesehenen Fall in Höhe von 38.000 €.

 

 

Fazit

 

Insgesamt wird in der skizzierten Entwicklung deutlich, wie schwer eine punktgenaue Fall- und somit auch Finanzplanung im Bereich der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe, trotz weit entwickelter Controlling- und Steuerungsinstrumente, ist. Die Entwicklungen sind letztlich nicht genau vorherzusagen. In jedem Fall wird die Notwendigkeit und Geeignetheit der Hilfen intensiv nach den verabschiedeten Standards geprüft (Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 51/012 – Standards der Aufgabenerfüllung im Bereich des Allgemeinen Dienstes und Konzept der Passgenauen Hilfen – JHA am 19.11.2009).

 

Die bereits eingeleiteten weiteren Optimierungsmaßnahmen (u.a. Präzisierung der Prognose, Laufzeitmodell, Ausbau der Ziel- und Wirkungsorientierung), die in der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 51/251 - Controlling und Steuerungsunterstützung in den Sozialen Diensten – JHA am 27.06.2013 - bereits dargestellt wurden, sind bereits fast vollständig umgesetzt, benötigen jedoch noch einige Zeit um ihre volle Wirkung zu entfalten.

 

Der Bereich der Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe wird zurzeit zusätzlich durch die externe Beratungsfirma IN/S/O – Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung, unter Einbeziehung des Rechnungsprüfungsamtes und des Hauptamtes, auf weitere Optimierungsmöglichkeiten hin untersucht. Die ersten Ergebnisse werden für Anfang 2014 erwartet. Das Ergebnis wir dem Fachausschuss in seiner Septembersitzung präsentiert werden.

 

Insgesamt wird durch die gewährten Hilfen eine zielgerichtete Unterstützung für junge Menschen und Familien bei der Erziehung und der Förderung der Entwicklung sichergestellt und damit sowohl die bestehenden Rechtsansprüche als auch die inhaltlichen Zielsetzungen “Kein Kind, kein Jugendlicher soll verloren gehen” umgesetzt.

 

 

Horst Thiele


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

060301

Bereitstellung von Hilfen innerhalb u. außerhalb von Familien

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2013

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(x )

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0603010020

Ambulante Erziehungshilfen  § 27.2 SGB VIII

533400

 

231.000

0603010030

Eingliederungshilfe außerhalb v. E., § 35 a SGB VIII

Erstattung an Gemeinden

523200

 

  16.000

0603010030

Eingliederungshilfe außerhalb v. E., § 35 a SGB VIII

533400

 

  29.000

0603010030

Eingliederungshilfe innerhalb v. E., § 35 a SGB VIII

533500

 

  93.000

0603010050

Tagesgruppe, § 23 SGB VIII

533500

 

    9.000

0603010070

Vollzeitpflege § 33 SGB VIII

Erstattung an Gemeinden

523200

 

  54.000

0603010070

Vollzeitpflege § 33 SGB VIII

533400

 

113.000

0603010080

Heimpflege, § 34 SGB VIII

Erstattung an Gemeinden

523200

 

  81.000

0603010090

Hilfe für junge Volljährige

§ 41SGB VIII

Erstattung an Gemeinden

523200

 

  38.000

0603010110

Sozialpädagogische Familienhilfe, § 31 SGB VIII

531800

 

  10.000

0603010120

Mutter-Kind-Leistungen § 19 SGB VIII

533500

 

  44.000

0603010180

Erziehungsbeistand § 30 SGB VIII

533400

 

  16.000

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0603010080

Heimpflege, § 34 SGB VIII

533500

 

338.000

0603010090

Hilfe für junge Volljährige außerhalb v.E., § 41 SGB VIII

533400

 

  38.000

0603010090

Hilfe f. junge Volljährige innerhalb  v. E.,  § 41 SGB VIII

533500

 

  58.000

0603010160

Hilfe für junge Volljährige außerhalb v.E., § 41 i.Vbg.m. § 35 a SGB VIII

533400

 

  62.000

 

0603010160

Hilfe für junge Volljährige innerhalb v.E., § 41 i.Vbg.m. § 35 a SGB VIII

533500

 

  16.000

060301

Mehrerträge (Summe von Mehrerträgen aus verschiedenen Kostenträgern des Produktes 060301)

 

 

332.000

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

 

nein

 

 

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

nein

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

Finanzierung:

Mehrerträge und Minderaufwand im Produkt 060301 Bereitstellung von Hilfen innerhalb und außerhalb von Familien.

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete