Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss im Produkt 060301 -Bereitstellung
von Hilfen innerhalb und außerhalb von Familien- einen Betrag in Höhe von
222.000 € überplanmäßig bereitzustellen.Â
Die Deckung
erfolgt durch Mehrerträge im Produkt 060301(siehe finanzielle Auswirkungen).
Erläuterungen
und Begründungen:
Für das Produkt 060301 / Bereitstellung von
Hilfen innerhalb und außerhalb von Familien- wird in 2013 ein Mehraufwand von
222.000 € prognostiziert. Dem steht ein prognostizierter Mehrertrag von
332.000€ gegenüber.
Gegenüber der Finanzstatusmeldung vom 4.9.2013
reduziert sich der prognostizierte Mehraufwand von 400.000 € um 178.000 € auf
222.000 €. Der prognostizierte Mehrertrag steigert sich um 32.000 € von
300.000€ auf 332.000 €.
Ursachen für den erwarteten Mehrertrag
Der Mehrertrag von 322.000 € ergibt sich
maßgeblich aus zusätzlichen Kostenbeiträgen und Erstattungen von Gemeinden.
Alleine die Zahlungen des Kreises Mettmann für die rückwirkende Erstattung der
Betreuungskosten für behinderte Kinder in Pflegefamilien beläuft sich
voraussichtlich auf insgesamt 186.600 €, hinzu kommt eine Erstattung des Landschaftsverbandes Rheinland in
Höhe von voraussichtlich insgesamt 63.000 €.
Im Detail ergeben sich die Mehrerträge aus
folgenden Positionen:
- §§27 ff. Ambulante Hilfen - Erstattung von Gemeinden
Dieser Bereich ist schwer planbar, da er von
Umzügen der Eltern, Sorgerechtsänderungen, etc. abhängig ist. In diesem Jahr
werden Kostenerstattungen für insgesamt vier Jugendhilfefälle erwartet, die,
aufgrund von Zuständigkeitswechsel, im Laufe des Jahres an andere Städte
abgegeben werden konnten (+15.000 €).
- § 33 Vollzeitpflege – Kostenbeiträge
Es werden hohe Kostenbeiträge
erwartet, die im letzten Jahr noch nicht absehbar waren. Darüber hinaus muss
ein kostenbeitragspflichtiger Vater rückwirkend für 1,5 Jahre einen außergewöhnlich
hohen Kostenbeitrag nachzahlen (+35.000€).
- § 33 Vollzeitpflege - Erstattungen von Gemeinden
Dieser Bereich ist ebenfalls kaum planbar, da
er von Umzügen der Eltern, Sorgerechtsänderungen, etc. abhängig ist. Für vier
behinderte Pflegekinder werden in diesem Jahr Erstattungen vom Kreis Mettmann
erwartet, und zwar rückwirkend ab September 2009. Darüber hinaus erfolgt durch
den Landschaftsverband Rheinland für ein weiteres behindertes Pflegekind eine
rückwirkende Kostenerstattung für insgesamt zwei Jahre (+176.000€).
- § 34 Heimpflege – Kostenbeiträge
Bedingt durch eine
außergewöhnlich hohe Anzahl einkommensstarker Eltern werden entsprechend höhere
Kostenbeiträge erwartet (+36.000€).
- § 34 Heimpflege –Erstattungen vom Land
Für einen unbegleiteten, minderjährigen Flüchtling
erstattet das Land Sachsen-Anhalt die entsprechenden Unterbringungskosten. Da
der Jugendliche im Laufe dieses Jahres in einer Jugendhilfeeinrichtung mit
höherem Pflegesatz untergebracht werden musste, fällt die Kostenerstattung des
Landes entsprechend höher aus. Darüber hinaus erfolgt die Kostenerstattung
rückwirkend ab dem 01.07.2012 (+63.000).
- § 34 Heimpflege – Erstattungen von Gemeinden
Zum 01.02.2012 mussten von einem Jugendamt
drei Geschwisterkinder, die alle im Heim leben, übernommen werden. Bedingt
durch den Umzug der Mutter nach Wuppertal konnten diese Jugendhilfefälle nun
zum 01.10.2013 an das dortige Jugendamt wieder abgegeben werden. Der Mehrertrag
ergibt sich aus der Kostenerstattung, die das neu zuständige Jugendamt an die
Stadt Hilden erstatten muss (+7.000€).
Ursachen für den
erwarteten Mehraufwand
Gesamtfallzahlen
Die Gesamtfallzahlen in 2013 sind mit 299
Durchschnittsfällen zu 313 Durchschnittsfällen in 2012 gegenüber dem Vorjahr
rückläufig. Der Fallrückgang fällt allerdings geringer aus als in der Planung
für 2013 erwartet.
Die Abweichungen im Einzelnen:
- §19 Mutter-Kind-Einrichtungen
Ein Mehraufwand von 44.000€ wird für den Bereich
der Mutter-Kind-Betreuungen erwartet. In der Planung waren 3 Durchschnittsfälle
für 2013 eingesetzt. Im August und September mussten zwei Familien in
Mutter-Kind-Einrichtungen untergebracht werden, dies führt zu monatlichen Kosten
von zusätzlich knapp 16.000 € und steigert die Durchschnittsfall auf 3,95
Fälle.
- §27,2 Ambulante
Hilfen
Die ambulanten Hilfen bewegen sich weiterhin auf
einem hohen Niveau. Die anvisierten Einsparungen bei den ambulanten Hilfen
konnte bislang nicht realisiert werden. Aktuell sind jedoch eine Reihe von
Maßnahmen ergriffen worden (siehe auch SV WP 09-14 SV 51/251 - Controlling und
Steuerungsunterstützung in den Sozialen Diensten) welche erwarten lassen, dass
eine Konsolidierung dieses Segmentes in den nächsten 1 bis 2 Jahren realisiert
werden kann.
- §30 Erziehungsbeistand
Zwei zusätzliche Fälle mussten der Hilfeart
Erziehungsbeistand zugeordnet werden, diese waren nicht eingeplant. Hierdurch
ergibt sich ein Mehraufwand von 16.000 €.
- §31 Sozialpädagogische Familienhilfe
Die Sozialpädagogische Familienhilfe wird
überwiegend über den Kontrakt mit dem Diakonischen Werk in Hilden geleistet.
Zwei weitere ambulante Fälle sind der Hilfeart Sozialpädagogische Familienhilfe
zugeordnet, diese waren nicht eingeplant. Dies führt zu einem Mehraufwand von
10.000 €.
- §33 Vollzeitpflege
Im Bereich der Vollzeitpflegen ergibt sich
ein Mehraufwand von 113.000 € durch eine Fallzahlsteigerungen von geplanten
35,8 Durchschnittsfällen auf 41,81 Durchschnittsfällen in der Prognose für 2013.
Die Erstattungen an Gemeinden im Bereich Vollzeitpflege verursachen eine
Fallsteigerung von 20,5 Durchschnittsfällen im Plan auf 23,17
Durchschnittsfällen in der aktuellen Prognose. Dies bedingt einen Mehraufwand
von 54.000 €. Die Steigerung der Fallzahlen im Bereich der Vollzeitpflege begründet
sich überwiegend in der Übernahme von Fällen aus anderen Städten.
- §34 Heimpflege
Dem Mehraufwand im Bereich der erzieherischen
Hilfen insgesamt steht im Bereich der Heimpflege aufgrund niedrigerer Kosten
pro Heimfall und geringeren Fallzahlen (56 Durchschnittsfälle in der Prognose
2013 zu 50,5 Durchschnittsfällen in der aktuellen Prognose) ein Minderaufwand
von insgesamt 338.000€ gegenüber.
Die Erstattungen an Gemeinden weisen
demgegenüber einen Mehraufwand von 81.000 € durch einen nicht vorsehbaren Fall
auf.
- §35 a
Eingliederungshilfe
Weiterhin hohe Steigerungsraten weist der
Bereich der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen aus. Für
diesen Bereich ist das Jugendamt Rehabilitationsträger.
Im Bereich der ambulanten
Eingliederungshilfen (Teilleistungsstörungen, Integrationshelfer, Familie- und
Gruppenangebote im Bereich Autismus) vollzog sich in 2013 eine Fallsteigerung
von 29 auf 40 Fälle (prognostizierter Mehraufwand: 29.000 €). Im Bereich der
stationären Eingliederungshilfen wird ein Mehraufwand von 93.000 € erwartet. In
diesem Bereich stieg die Anzahl der Durchschnittsfälle gegenüber der Planung
von 3 auf 5, bei Durchschnittsfallkosten von 50.000€. Hinzu kommt ein
Mehraufwand von 16.000 € durch einen Erstattungsfall an Gemeinden im Bereich
der Eingliederungshilfe außerhalb von Einrichtungen. Demgegenüber sind die
Fallzahlen im Bereich Eingliederungshilfe für der junge Volljährigen niedriger
als erwartet, so dass sich nach Prognose ein Minderaufwand von 78.000 € ergibt.
- §41 Hilfe für junge Volljährige
Ähnlich verhält es sich im Bereich der jungen
Volljährigen auch hier besteht ein Minderaufwand von insgesamt 96.000€. Die
Fallzahl ist in den vergangenen Jahren stetig zurückgegangen. Dieser
Minderaufwand begründet sich in niedrigeren, als erwarteten Fallzahlen und
einem deutlichen Rückgang der Durchschnittskosten im Bereich der Hilfen für
junge Volljährige außerhalb von Einrichtungen von erwarteten 18.792 € auf 8.888
€. Auf die Durchschnittskosten wirkt sich aus, dass fast alle betreuten
Heranwachsenden in eigenen Wohnungen leben. Demgegenüber besteht ein
Mehraufwand im Bereich der Erstattungen an Gemeinden durch einen nicht
vorhergesehenen Fall in Höhe von 38.000 €.
Fazit
Insgesamt wird in der skizzierten Entwicklung
deutlich, wie schwer eine punktgenaue Fall- und somit auch Finanzplanung im
Bereich der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe, trotz weit
entwickelter Controlling- und Steuerungsinstrumente, ist. Die Entwicklungen
sind letztlich nicht genau vorherzusagen. In jedem Fall wird die Notwendigkeit
und Geeignetheit der Hilfen intensiv nach den verabschiedeten Standards geprüft
(Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 51/012 – Standards der Aufgabenerfüllung im
Bereich des Allgemeinen Dienstes und Konzept der Passgenauen Hilfen – JHA am
19.11.2009).
Die bereits eingeleiteten weiteren
Optimierungsmaßnahmen (u.a. Präzisierung der Prognose, Laufzeitmodell, Ausbau
der Ziel- und Wirkungsorientierung), die in der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV
51/251 - Controlling und Steuerungsunterstützung in den Sozialen Diensten – JHA
am 27.06.2013 - bereits dargestellt wurden, sind bereits fast vollständig
umgesetzt, benötigen jedoch noch einige Zeit um ihre volle Wirkung zu
entfalten.
Der Bereich der Hilfen zur Erziehung und
Eingliederungshilfe wird zurzeit zusätzlich durch die externe Beratungsfirma IN/S/O
– Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung, unter Einbeziehung
des Rechnungsprüfungsamtes und des Hauptamtes, auf weitere Optimierungsmöglichkeiten
hin untersucht. Die ersten Ergebnisse werden für Anfang 2014 erwartet. Das
Ergebnis wir dem Fachausschuss in seiner Septembersitzung präsentiert werden.
Insgesamt wird durch die gewährten Hilfen
eine zielgerichtete Unterstützung für junge Menschen und Familien bei der
Erziehung und der Förderung der Entwicklung sichergestellt und damit sowohl die
bestehenden Rechtsansprüche als auch die inhaltlichen Zielsetzungen “Kein Kind,
kein Jugendlicher soll verloren gehen†umgesetzt.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
||||||
Produktnummer / -bezeichnung |
060301 |
Bereitstellung von Hilfen innerhalb u.
außerhalb von Familien |
|||||
Investitions-Nr./ -bezeichnung: |
|
|
|||||
Haushaltsjahr: |
2013 |
||||||
Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(x ) |
freiwillige Leistung |
(hier
ankreuzen) |
|||
Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
|
|
|
|||
Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
0603010020 |
Ambulante Erziehungshilfen § 27.2 SGB VIII |
533400 |
|
231.000 |
|||
0603010030 |
Eingliederungshilfe außerhalb v. E., § 35 a
SGB VIII Erstattung an Gemeinden |
523200 |
|
 16.000 |
|||
0603010030 |
Eingliederungshilfe außerhalb v. E., § 35 a
SGB VIII |
533400 |
|
 29.000 |
|||
0603010030 |
Eingliederungshilfe innerhalb v. E., § 35 a
SGB VIII |
533500 |
|
 93.000 |
|||
0603010050 |
Tagesgruppe, § 23 SGB VIII |
533500 |
|
   9.000 |
|||
0603010070 |
Vollzeitpflege § 33 SGB VIII Erstattung an Gemeinden |
523200 |
|
 54.000 |
|||
0603010070 |
Vollzeitpflege § 33 SGB VIII |
533400 |
|
113.000 |
|||
0603010080 |
Heimpflege, § 34 SGB VIII Erstattung an Gemeinden |
523200 |
|
 81.000 |
|||
0603010090 |
Hilfe für junge Volljährige § 41SGB VIII Erstattung an Gemeinden |
523200 |
|
 38.000 |
|||
0603010110 |
Sozialpädagogische Familienhilfe, § 31 SGB
VIII |
531800 |
|
 10.000 |
|||
0603010120 |
Mutter-Kind-Leistungen § 19 SGB VIII |
533500 |
|
 44.000 |
|||
0603010180 |
Erziehungsbeistand § 30 SGB VIII |
533400 |
|
 16.000 |
|||
Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
0603010080 |
Heimpflege, § 34 SGB VIII |
533500 |
|
338.000 |
0603010090 |
Hilfe für junge Volljährige außerhalb v.E.,
§ 41 SGB VIII |
533400 |
|
 38.000 |
0603010090 |
Hilfe f. junge Volljährige innerhalb v. E.,Â
§ 41 SGB VIII |
533500 |
|
 58.000 |
0603010160 |
Hilfe für junge Volljährige außerhalb v.E.,
§ 41 i.Vbg.m. § 35 a SGB VIII |
533400 |
|
 62.000 |
0603010160 |
Hilfe für junge Volljährige innerhalb v.E.,
§ 41 i.Vbg.m. § 35 a SGB VIII |
533500 |
|
 16.000 |
060301 |
Mehrerträge (Summe von Mehrerträgen aus
verschiedenen Kostenträgern des Produktes 060301) |
|
|
332.000 |
Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des
Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein) |
|
nein  |
||
Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
nein |
|||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft –
siehe SV? |
ja |
|
||
Finanzierung: Mehrerträge und Minderaufwand im Produkt 060301 Bereitstellung von
Hilfen innerhalb und außerhalb von Familien. |
||||
Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |