Betreff
Zuschuss für die Evangelische Kirchengemeinde Hilden
Vorlage
WP 04-09 SV 20/006
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt zur Sanierung der Reformationskirche der Evangelischen Kirchengemeinde Hilden einen Zuschuss von maximal 116.700,- Euro zu gewähren.

Die Mittel werden außerplanmäßig bei Hhst. 3411.000.9882 „Zuschüsse zur Denkmalpflege – Sanierung Reformationskirche“  bereitgestellt.

Deckung:

Mehreinnahmen bei Hhst. 9000.0030 „Gewerbesteuer“

 

 

 

Günter Scheib

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit Schreiben vom 19. Oktober 2004 hat die Evangelische Kirchengemeinde bei der Stadt Hilden einen Zuschuss in Höhe von 175.000,- Euro beantragt, um die notwendigen Arbeiten zur Sanierung der Reformationskirche finanzieren zu können.

 

Wie aus dem beigefügten Schreiben hervorgeht, hat sich die Sanierung des Bauwerkes nach Beginn der Arbeiten als wesentlich aufwendiger herausgestellt als kalkuliert.

 

Um den Antrag prüfen zu können, wurde die Evangelische Kirchengemeinde gebeten eine Kostenaufstellung einzureichen.

 

Die beigefügte Kostenaufstellung ging am 24. November 2004 bei der Verwaltung ein. Danach stellt sich die Situation wie folgt dar:

 

Gesamtkosten                                                                                              491.700,- Euro

dem stehen folgende Einnahmen gegenüber

Spenden                                                                                                          25.000,- Euro

Zuschuss Denkmalschutz                                                                              15.000,- Euro

Zuschuss Kirchenkreis                                                                                   45.000,- Euro

aufzunehmendes Darlehen durch die Kirchengemeinde                             290.000,- Euro         

Gesamt                                                                                                         375.000,- Euro.

 

Der Evangelischen Kirchengemeinde verbleibt somit planmäßig ein ungedeckter Bedarf von 116.700,- Euro.

 

Unbestritten ist die Reformationskirche das herausragenste Denkmal unserer Stadt. Die Verwaltung sieht bei diesem Kulturerbe durchaus eine Berechtigung hier einen Zuschuss zu gewähren, ohne dass dies sogleich einen Präzedenzfall auslöst.

 

Da in der Kostenkalkulation mit 38.000,- Euro auch ein Betrag für Unvorhergesehenes eingerechnet ist, kann der Betrag der genauen Spitzenfinanzierung deshalb heute noch nicht endgültig benannt werden.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, der Kirchengemeinde einen Zuschuss von maximal 116.700,- Euro zu gewähren.

 

Die Kirche ist durch einen Bescheid zu verpflichten eine Endabrechnung vorzulegen, in der dann mindestens die oben genannten Einnahmen gegengerechnet werden und lediglich der Betrag bewilligt wird, der dann nach der Endabrechnung auch tatsächlich als Fehlbetrag entsteht.

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 


Finanzielle Auswirkungen

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

3411.000.9882                      

Bezeichnung:

Zuschüsse zur Denkmalpflege – Sanierung Reformationskirche

Kosten                                   

Max. 116.700 €

Folgekosten                           

außerplanmäßig im

 

Haushaltsjahr

2004

 

Mittel stehen außerplanmäßig zur Verfügung

Finanzierung:

Mehreinnahmen bei Hhst. 9000.0030 „Gewerbesteuer“

Sichtvermerk Kämmerer