Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
beschließt zur Sanierung der Reformationskirche der Evangelischen Kirchengemeinde
Hilden einen Zuschuss von maximal 116.700,- Euro zu gewähren.
Die Mittel werden
außerplanmäßig bei Hhst. 3411.000.9882 „Zuschüsse zur Denkmalpflege – Sanierung
Reformationskirche“ bereitgestellt.
Deckung:
Mehreinnahmen bei
Hhst. 9000.0030 „Gewerbesteuer“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Schreiben vom 19. Oktober 2004 hat die
Evangelische Kirchengemeinde bei der Stadt Hilden einen Zuschuss in Höhe von
175.000,- Euro beantragt, um die notwendigen Arbeiten zur Sanierung der Reformationskirche
finanzieren zu können.
Wie aus dem beigefügten Schreiben hervorgeht,
hat sich die Sanierung des Bauwerkes nach Beginn der Arbeiten als wesentlich
aufwendiger herausgestellt als kalkuliert.
Um den Antrag prüfen zu können, wurde die
Evangelische Kirchengemeinde gebeten eine Kostenaufstellung einzureichen.
Die beigefügte Kostenaufstellung ging am 24.
November 2004 bei der Verwaltung ein. Danach stellt sich die Situation wie
folgt dar:
Gesamtkosten
491.700,- Euro
dem stehen folgende Einnahmen gegenüber
Spenden 25.000,- Euro
Zuschuss Denkmalschutz 15.000,- Euro
Zuschuss Kirchenkreis 45.000,- Euro
aufzunehmendes Darlehen durch die
Kirchengemeinde 290.000,- Euro
Gesamt
375.000,- Euro.
Der Evangelischen Kirchengemeinde verbleibt
somit planmäßig ein ungedeckter Bedarf von 116.700,- Euro.
Unbestritten ist die Reformationskirche das
herausragenste Denkmal unserer Stadt. Die Verwaltung sieht bei diesem
Kulturerbe durchaus eine Berechtigung hier einen Zuschuss zu gewähren, ohne
dass dies sogleich einen Präzedenzfall auslöst.
Da in der Kostenkalkulation mit 38.000,- Euro
auch ein Betrag für Unvorhergesehenes eingerechnet ist, kann der Betrag der
genauen Spitzenfinanzierung deshalb heute noch nicht endgültig benannt werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, der
Kirchengemeinde einen Zuschuss von maximal 116.700,- Euro zu gewähren.
Die Kirche ist durch einen Bescheid zu
verpflichten eine Endabrechnung vorzulegen, in der dann mindestens die oben
genannten Einnahmen gegengerechnet werden und lediglich der Betrag bewilligt
wird, der dann nach der Endabrechnung auch tatsächlich als Fehlbetrag entsteht.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: 3411.000.9882 |
Bezeichnung: Zuschüsse zur
Denkmalpflege – Sanierung Reformationskirche |
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Kosten Max. 116.700 € Folgekosten |
außerplanmäßig im |
Haushaltsjahr 2004 |
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Mittel stehen
außerplanmäßig zur Verfügung |
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Finanzierung: Mehreinnahmen bei Hhst. 9000.0030
„Gewerbesteuer“ |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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