Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Auflösung des Vereins „Elternverband für Chancengleichheit e.V.“ und die Fortführung des Angebotes „Sprachförderung für Kinder im Alter von 1– 3 Jahren“ durch das DRK-Familienbildungswerk zustimmend zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Die
hier verwandte Definition des Begriffes „Migrationshintergrund“ meint, dass
entweder das
Kind selbst
im Ausland geboren wurde und/oder ein oder beide Elternteile im Ausland geboren
sind oder die Familiensprache nicht Deutsch ist.
Das
Konzept ging davon aus, das es selbstverständlich ist, dass Kinder zu Hause von
ihren Eltern ihre Muttersprache erlernen. Genauso selbstverständlich sollte es
jedoch sein, dass die Kinder parallel dazu Deutschkenntnisse erwerben.
Geschieht dies schon im frühesten Kindesalter, wächst das Kind auf ganz
natürliche Art und Weise spielerisch in die zweite Sprache hinein. Daher
sollten Kinder mit Migrationshintergrund möglichst früh die deutsche Sprache
erlernen und bereits vor dem Besuch einer Kindertageseinrichtung gefördert
werden. Es gilt für zweisprachige Kinder eine ausgewogene Sprachkompetenz in
beiden Sprachen zu erreichen. Dies gelingt besonders gut, wenn Kinder zusammen
mit den Eltern angesprochen werden.
Der
Verein hat sich nun Mitte des Jahres aufgelöst.
Das
Fachamt prüfte daraufhin ob und wenn ja, wie, bzw. durch wen ein solches Sprachförderangebot
weitergeführt werden könne. In diesem Zusammenhang hat es Gespräche mit dem
DRK-Kreisverband Mettmann, e.V., DRK-Familienbildungswerk, hinsichtlich einer
möglichen Trägernachfolge gegeben. Dieser bietet das Programm „Griffbereit –Eltern und Kinder entdecken
gemeinsam Spiel und Sprache“ an. Griffbereit
ist ein Programm, das die Erstsprachenkompetenz, erste Deutschkenntnisse und
die Allgemeinentwicklung bei 1-3jährigen Kindern fördern will. Es wurde 1999
von der nordrheinwestfälischen RAA (Regionale Arbeitsstellen zur Förderung von
Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien) aus den Niederlanden für
Deutschland adaptiert. Mittlerweile existieren über 100 Griffbereit Gruppen in
ganz Deutschland. Auch im weiteren Europa ist das Programm, welches eine
Vorstufe des in Kindertageseinrichtungen bekannte und genutzte Projekt
„Rucksack KITA“ – Konzept zur Sprachförderung und Elternbildung im
Elementarbereich ist, verbreitet.
Das
DRK-Familienbildungswerk hat sich bereiterklärt bis zu 2 Gruppen jährlich nach
dem Konzept „Griffbereit „ – Eltern und
Kinder entdecken gemeinsam Spiel und Sprache anzubieten.
Aus
der Anlage 1 können Sie die Ziele,
Methoden, Maßnahmen und weitere Informationen zum Konzept „Griffbereit“ entnehmen.
Das
Konzept ermöglicht mehrsprachigen Kindern, die deutsche Sprache effektiv zu erlernen
und deren Familiensprache/Erstsprache zu festigen. Gleichzeitig wird die
Eltern-Kind-Interaktion gezielt verbessert sowie die Erziehungs-,
Sozialisationskompetenz, Selbstbewusstsein, Selbstwirksamkeit und
Handlungsfähigkeit von Eltern gestärkt.
Der
Ãœbergang aus der Betreuung in den Familien in eine Kindertageseinrichtung wird
für viele Kinder wesentlich erleichtert, da dieser der Eintritt in den
Kindergarten mit einer Umstellung und Neuorientierung verbunden ist. Eine
Gewöhnung an die neue Situation ist umso schwieriger, wenn das Kind feststellen
muss, dass es die Sprache der Erzieherin/des Erziehers und der anderen Kinder
nicht versteht und sich nicht mit seiner Muttersprache verständlich machen
kann. Die intensive Einbindung der Eltern ist ein weiterer Baustein. Die Eltern
erfahren, wie sie ihre Kinder beim Zweitspracherwerb unterstützen und
gleichzeitig den Erstspracherwerb in Gang halten können. Eltern erwerben insgesamt
ein besseres Verständnis dafür, wie sie kindliches Lernen begleiten, das Weltwissen
ihrer Kinder erweitern und ihnen damit bessere Grundlagen für ihre Bildungslaufbahn
schaffen. fühlen.
Durch
ein bewusst aufbereitetes Angebot erwerben die Kinder im Spiel und in alltäglichen
Situationen einen umfangreichen Wortschatz und die deutsche Grammatik. Die
Förderung der für die Bildungslaufbahn zentralen Kompetenzen in der deutschen
Sprache steht im Mittelpunkt, zugleich wird jedoch auch die wertvolle Ressource
der Mehrsprachigkeit genutzt.
Um
die Qualität des Sprachförderangebotes zu sichern, bedarf es des Einsatzes von
Elternbegleitern, die besonders geschult sind und eine kontinuierliche
fachliche Begleitung sowie Praxiscoaching erfahren. Die Schulungen werden vom
Kreis Mettmann, Kreisintegrationsbüro, durchgeführt.
Finanzierung
Das
DRK-Familienbildungswerk finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden,
öffentliche Zuwendungen und Zuschüssen. Elternbeiträge für die Teilnahme an
diesem Sprachförderangebot werden nicht erhoben. So können niederschwellig alle
Familien erreicht werden.
Zuschussbedarf
Dem
Elternverband für Chancengleichheit e.V. wurde zur Durchführung des Sprachförderprojektes
für 2 Gruppen jährlich rd. 8.130 € zur Verfügung gestellt.
Für
das Kindergartenjahr 2013/2014 wird das DRK-Familienbildungswerk wieder mit zwei
Gruppe starten. Die vergangenen Jahre haben ein reges Interesse der Zielgruppe
gezeigt. Das Fachamt geht davon aus, dass auch weiterhin in gleicher Höhe
Interesse und Bedarf an dem dargestellten Projekt „Griffbereit“ besteht. Eine
Möglichkeit der Landesförderung für dieses Projekt besteht nicht. Das
Kreisintegrationszentrum Mettmann unterstützt das Angebot durch die Ausbildung
der Kursleiter/Kursleiterinnen zu „Elternbegleitern“ sowie mit einer
Anstoßfinanzierung in Höhe von 1.500 € für 2 Gruppen.
Der
Zuschussbedarf wurde seitens des DRK-Familienbildungswerks mit ca. 3.100 Euro
pro Gruppe beziffert. Die Mittel stehen bereits für den Haushalt 2013 zur
Verfügung und sind in der Finanzplanung der Folgejahre enthalten.
Kostenaufstellung
für eine Sprachfördergruppe (9 Kinder) für ein Jahr:
Zeitaufwand                                                                                                          8,6
Stunden/Monat
Honorar Kursleitung                                                                                2.016
€/Jährlich
Anleitungs- und Auswertungstreffen                                                   1.050
€/Jährlich
Materialkosten                                                                                              50 €/Jährlich
Zuschussbedarf
gesamt                                               ca.                 3.100 €/Jährlich
Anteilig
Oktober – Dezember 2013                             ca.                   900 €
Der
Zuschussbedarf für 2 Sprachfördergruppen beträgt gemäß der dargestellten Kostenaufstellung
ca. 6.200 € jährlich. Durch die erwartete Anstoßfinanzierung des Kreisintegrationsbüros
reduziert sich der Aufwand für 2013 in Höhe von 1800 € auf 300 €.
Fazit:
Nach
Auflösung des Vereins „Elternverband für Chancengleichheit e.V.“ ist das
DRK-Familienbildungswerk des DRK-Kreisverbands Mettmann e.V. bereit als Träger
das Angebot „Sprachförderung für Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren mit
Migrationshintergrund“ nach dem Konzept „Griffbereit“ anzubieten. Der
Zuschussbedarf wird mit ca. 3.100 Euro pro Gruppe beziffert. Mit dem
Trägerwechsel gelingt es nunmehr, das erfolgreich seit 7 Jahren in Hilden
etablierte Sprachförderprogramm fortzusetzen und zudem eine jährliche
Mitteleinsparung in Höhe von ca. 1930 € zu erreichen.
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
060101 |
Förderung von
Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2013 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0601010070 |
Sprachfördermaßnahmen in Kindertagesstätten |
531800 |
Zuschüsse an übrige Bereiche |
6.200,- |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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Personelle Auswirkungen  Nein