Betreff
Sprachförderung für Kinder im Alter von 1 - 3 Jahre mit Migrationshintergrund
Vorlage
WP 09-14 SV 51/261
Aktenzeichen
III/51 - Fu
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Auflösung des Vereins „Elternverband für Chancengleichheit e.V.“ und die Fortführung des Angebotes „Sprachförderung für Kinder im Alter von 1– 3 Jahren“ durch das DRK-Familienbildungswerk zustimmend zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Seit 2006 stand das Amt für Jugend, Schule und Sport der Stadt Hilden in Kontakt mit dem Elternverband für Chancengleichheit e. V. (EfC) mit Vereinssitz in Velbert. 6 Jahre führte dieser Verein in Hilden Sprachförderangebote für Kinder im Alter 1 ½ bis 3 Jahren (bis zum Besuch des Kindergartens) mit Migrationshintergrund durch. Die Kinder besuchten diese Sprachfördergruppe zusammen mit einem Elternteil.

 

Die hier verwandte Definition des Begriffes „Migrationshintergrund“ meint, dass entweder das Kind selbst im Ausland geboren wurde und/oder ein oder beide Elternteile im Ausland geboren sind oder die Familiensprache nicht Deutsch ist.

 

Das Konzept ging davon aus, das es selbstverständlich ist, dass Kinder zu Hause von ihren Eltern ihre Muttersprache erlernen. Genauso selbstverständlich sollte es jedoch sein, dass die Kinder parallel dazu Deutschkenntnisse erwerben. Geschieht dies schon im frühesten Kindesalter, wächst das Kind auf ganz natürliche Art und Weise spielerisch in die zweite Sprache hinein. Daher sollten Kinder mit Migrationshintergrund möglichst früh die deutsche Sprache erlernen und bereits vor dem Besuch einer Kindertageseinrichtung gefördert werden. Es gilt für zweisprachige Kinder eine ausgewogene Sprachkompetenz in beiden Sprachen zu erreichen. Dies gelingt besonders gut, wenn Kinder zusammen mit den Eltern angesprochen werden.

 

Der Verein hat sich nun Mitte des Jahres aufgelöst.

Das Fachamt prüfte daraufhin ob und wenn ja, wie, bzw. durch wen ein solches Sprachförderangebot weitergeführt werden könne. In diesem Zusammenhang hat es Gespräche mit dem DRK-Kreisverband Mettmann, e.V., DRK-Familienbildungswerk, hinsichtlich einer möglichen Trägernachfolge gegeben. Dieser bietet das Programm „Griffbereit –Eltern und Kinder entdecken gemeinsam Spiel und Sprache“ an. Griffbereit ist ein Programm, das die Erstsprachenkompetenz, erste Deutschkenntnisse und die Allgemeinentwicklung bei 1-3jährigen Kindern fördern will. Es wurde 1999 von der nordrheinwestfälischen RAA (Regionale Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien) aus den Niederlanden für Deutschland adaptiert. Mittlerweile existieren über 100 Griffbereit Gruppen in ganz Deutschland. Auch im weiteren Europa ist das Programm, welches eine Vorstufe des in Kindertageseinrichtungen bekannte und genutzte Projekt „Rucksack KITA“ – Konzept zur Sprachförderung und Elternbildung im Elementarbereich ist, verbreitet.

 

Das DRK-Familienbildungswerk hat sich bereiterklärt bis zu 2 Gruppen jährlich nach dem Konzept „Griffbereit „ – Eltern und Kinder entdecken gemeinsam Spiel und Sprache anzubieten.

Aus der Anlage 1 können Sie die Ziele, Methoden, Maßnahmen und weitere Informationen zum Konzept „Griffbereit“ entnehmen.

 

Das Konzept ermöglicht mehrsprachigen Kindern, die deutsche Sprache effektiv zu erlernen und deren Familiensprache/Erstsprache zu festigen. Gleichzeitig wird die Eltern-Kind-Interaktion gezielt verbessert sowie die Erziehungs-, Sozialisationskompetenz, Selbstbewusstsein, Selbstwirksamkeit und Handlungsfähigkeit von Eltern gestärkt.

 

Der Übergang aus der Betreuung in den Familien in eine Kindertageseinrichtung wird für viele Kinder wesentlich erleichtert, da dieser der Eintritt in den Kindergarten mit einer Umstellung und Neuorientierung verbunden ist. Eine Gewöhnung an die neue Situation ist umso schwieriger, wenn das Kind feststellen muss, dass es die Sprache der Erzieherin/des Erziehers und der anderen Kinder nicht versteht und sich nicht mit seiner Muttersprache verständlich machen kann. Die intensive Einbindung der Eltern ist ein weiterer Baustein. Die Eltern erfahren, wie sie ihre Kinder beim Zweitspracherwerb unterstützen und gleichzeitig den Erstspracherwerb in Gang halten können. Eltern erwerben insgesamt ein besseres Verständnis dafür, wie sie kindliches Lernen begleiten, das Weltwissen ihrer Kinder erweitern und ihnen damit bessere Grundlagen für ihre Bildungslaufbahn schaffen. fühlen.

Durch ein bewusst aufbereitetes Angebot erwerben die Kinder im Spiel und in alltäglichen Situationen einen umfangreichen Wortschatz und die deutsche Grammatik. Die Förderung der für die Bildungslaufbahn zentralen Kompetenzen in der deutschen Sprache steht im Mittelpunkt, zugleich wird jedoch auch die wertvolle Ressource der Mehrsprachigkeit genutzt.

 

Um die Qualität des Sprachförderangebotes zu sichern, bedarf es des Einsatzes von Elternbegleitern, die besonders geschult sind und eine kontinuierliche fachliche Begleitung sowie Praxiscoaching erfahren. Die Schulungen werden vom Kreis Mettmann, Kreisintegrationsbüro, durchgeführt.

 

Finanzierung

Das DRK-Familienbildungswerk finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, öffentliche Zuwendungen und Zuschüssen. Elternbeiträge für die Teilnahme an diesem Sprachförderangebot werden nicht erhoben. So können niederschwellig alle Familien erreicht werden.

 

Zuschussbedarf

Dem Elternverband für Chancengleichheit e.V. wurde zur Durchführung des Sprachförderprojektes für 2 Gruppen jährlich rd. 8.130 € zur Verfügung gestellt.

Für das Kindergartenjahr 2013/2014 wird das DRK-Familienbildungswerk wieder mit zwei Gruppe starten. Die vergangenen Jahre haben ein reges Interesse der Zielgruppe gezeigt. Das Fachamt geht davon aus, dass auch weiterhin in gleicher Höhe Interesse und Bedarf an dem dargestellten Projekt „Griffbereit“ besteht. Eine Möglichkeit der Landesförderung für dieses Projekt besteht nicht. Das Kreisintegrationszentrum Mettmann unterstützt das Angebot durch die Ausbildung der Kursleiter/Kursleiterinnen zu „Elternbegleitern“ sowie mit einer Anstoßfinanzierung in Höhe von 1.500 € für 2 Gruppen.

 

Der Zuschussbedarf wurde seitens des DRK-Familienbildungswerks mit ca. 3.100 Euro pro Gruppe beziffert. Die Mittel stehen bereits für den Haushalt 2013 zur Verfügung und sind in der Finanzplanung der Folgejahre enthalten.

 


 

 

Kostenaufstellung für eine Sprachfördergruppe (9 Kinder) für ein Jahr:

 

Zeitaufwand                                                                                                           8,6 Stunden/Monat

 

Honorar Kursleitung                                                                                 2.016 €/Jährlich

Anleitungs- und Auswertungstreffen                                                    1.050 €/Jährlich

Materialkosten                                                                                                50 €/Jährlich

Zuschussbedarf gesamt                                                ca.                  3.100 €/Jährlich

 

Anteilig Oktober – Dezember 2013                              ca.                     900 €

 

Der Zuschussbedarf für 2 Sprachfördergruppen beträgt gemäß der dargestellten Kostenaufstellung ca. 6.200 € jährlich. Durch die erwartete Anstoßfinanzierung des Kreisintegrationsbüros reduziert sich der Aufwand für 2013 in Höhe von 1800 € auf 300 €.

 

 

 

Fazit:

 

Nach Auflösung des Vereins „Elternverband für Chancengleichheit e.V.“ ist das DRK-Familienbildungswerk des DRK-Kreisverbands Mettmann e.V. bereit als Träger das Angebot „Sprachförderung für Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren mit Migrationshintergrund“ nach dem Konzept „Griffbereit“ anzubieten. Der Zuschussbedarf wird mit ca. 3.100 Euro pro Gruppe beziffert. Mit dem Trägerwechsel gelingt es nunmehr, das erfolgreich seit 7 Jahren in Hilden etablierte Sprachförderprogramm fortzusetzen und zudem eine jährliche Mitteleinsparung in Höhe von ca. 1930 € zu erreichen.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

060101

Förderung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2013

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0601010070

Sprachfördermaßnahmen in Kindertagesstätten

531800

Zuschüsse an übrige Bereiche

6.200,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete

 

 


Personelle Auswirkungen   Nein