Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss bzw. der Ausschuss für Schule und Sport nimmt den
Geschäftsbericht 2012 des Amtes für Jugend, Schule und Sport zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
In der Anlage wird der dritte Geschäftsbericht des Amtes für Jugend, Schule und Sport vorgelegt. Er bezieht sich auf das Jahr 2012.
Der Geschäftsbericht ist Teil eines langfristig angelegten Strategie- und Qualitätsentwicklungs-prozesses, zu dem mehrere Komponenten zählen. Details können der Sitzungsvorlage WP 4-19 51/131 entnommen werden.
Der Geschäftsbericht gibt einen Überblick über das Aufgabenspektrum des Amtes für Jugend, Schule und Sport im zurückliegenden Jahr. Er wird jeweils in der Sommersitzung den Fachaus-schüssen vorgelegt. Der Bericht gewährt einen transparenten Einblick in die Arbeit des Fachamtes. Dabei werden neben den inhaltlichen Beschreibungen auch finanzielle Rahmenbedingungen, wichtige Kennzahlen und kommunale Zahlen, Daten und Fakten abgebildet. Erstmalig erfolgt auch eine Bewertung des Arbeitsprogrammes des Jahres 2012. Anhand dieser Bewertung wird der jeweilige Umsetzungsstand der Maßnahmen/Aufgaben/Projekte sichtbar.
Bei Bedarf werden ausgewählte Themen auch weiterhin mit einer eigenen, detaillierten Sitzungsvorlage bedacht.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Nein
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer |
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Personelle Auswirkungen
Nein