Betreff
Spielgerätebedarf auf öffentlichen Spielplätzen / Schulhöfen im Stadtgebiet 2013
hier: Unterlagen nach §14 GemHVO
Vorlage
WP 09-14 SV 66/136
Aktenzeichen
IV/66.3-Hen
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und  Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss die Lie-ferung und Montage fehlender bzw. defekter Spielgeräte auf  den Spielplätzen sowie den Schulhöfen und Kindergärten im Stadtgebiet  Hilden gemäß der Aufstellung  des Tiefbau- und Grünflächenamtes und stimmt den vorgelegten §14GemHVO-Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 67.500,00€ (Schulhöfe und Kindergärten) und 128.400,00€ (Spielplätze) zu. (In den Beträgen sind die aktivierten Eigenleistungen enthalten!) zu.

 

Über die Aufnahme der Maßnahme in die Finanzplanung wird  im Rahmen der Haushaltsplanbera-tungen entschieden.“


 

Erläuterungen und Begründungen:

Für  die öffentlichen Spielplätze im Stadtgebiet Hilden werden für die Ersatzbeschaffung (Lieferung und Montage) von defekten Spielgeräten  jährlich Haushaltsmittel beantragt. Dabei wurde bislang ein Ersatz durch ein gleichwertiges  Spielgerät in den Fällen vorgenommen, in denen das Gerät bereits defekt ist bzw. bereits abgebaut  werden musste oder eine  Demontage im Haushaltsjahr  absehbar ist. Grundsätzlich erfolgt der Austausch nicht nach festgelegten Zeitintervallen, sondern wird immer vom Einzelzustand des jeweiligen Gerätes  abhängig gemacht. Dabei wird neben der Verkehrssicherheit des Gerätes auch der Zeitpunkt berücksichtigt, ab dem eine  Reparatur eines Spielgerätes im Hinblick auf die noch verbleibende Reststandzeit wirtschaftlich  nicht mehr  darstellbar ist. Im Hinblick auf die Gewährleistung der Verkehrssicherheit müssen Spielgeräte durchschnittlich  nach ca.  10 Jahren  erneuert werden (= Abschreibungszeitraum gemäß NKF).

In den letzten Jahren wurden vermehrt Spielgeräte aus Metall bzw. mit Metallunterkonstruktionen verwendet. Hierdurch wie durch gezielte Renovationsmaßnahmen insbesondere an den relativ teuren Spielkombinationen ist zu erwarten, dass die Standzeiten von Spielgeräten zukünftig über den o.g. Zeitraum hinaus verlängert werden können.

 

In den letzten Jahren sind neben den Spielmöglichkeiten auf öffentlichen Spielplätzen vielfach auch Spielgeräte auf Schulhöfen/Schulkindergärten aufgestellt  worden. Analog zu den Spielplätzen unterliegen auch die Spieleinrichtungen auf  den Schulhöfen/Schulkindergärten einer Abnutzung und Alterung, so dass auch in 2013 Ersatzbeschaffungen an den nachfolgend aufgeführten Standorten vorgenommen  werden müssen.

Da es sich in beiden Fällen um den Ersatz von Spielgeräten  handelt erfolgt  die  Beratung im Rahmen einer Sitzungsvorlage.

 

Die im Einzelnen vorgesehenen Ersatzbeschaffungen auf Spielplätzen (Spielplätze: Karl-Robert-Kreiten-Str., Schumannstrasse, Nordmarkt, Hagdornstraße, Mettmanner Str., Oststraße, Jahnplatz, Am Weberschiffchen, Topsweg, Am Bruchhauser Kamp, Weißdornweg, Zur Bredharter Heide, Gerhard-Hauptmann Hof, Tizianweg, Pungshausstraße, Am Holterhöfchen, Warrington Platz,  Mittelstraße / Fußgängerzone, Oerkhaus, Topsweg) sind in den Anlagen zur  Sitzungsvorlage aufgelistet.

 

Die vorgesehenen Ersatzbeschaffungen auf Schulhöfen und Kindergärten (KIGA Lortzingstrasse / Roter Weg, KIGA Walter-Wiederhold-Straße, Schule Beethovenstrasse) sind ebenfalls in der Anlage zur Sitzungsvorlage  aufgelistet.

 

 

Für die Spielgeräteauswahl werden vom Jugendamt bei den Spielmobil-Einsätzen die Wünsche der Kinder- und Jugendlichen gesammelt und in Absprache mit den Nutzern und dem Kinderparlament bei der späteren konkreten Spielgeräteauswahl berücksichtigt.

 

 

 

Horst Thiele

 

 

Anlagen 1+2 Kostenberechnungen

Anlagen 3+4 Folgekostenberechnungen


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

130101

Grünflächen, Spielplätze

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I660000053

 

 

 

I660000061

Lieferung u. Montage Spielgeräte -  Schulen und Kindergärten

 

Lieferung u. Montage Spielgeräte - öffentl. Spielplätze

Haushaltsjahr:

2013

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1301010050

Außenanlagen an Gebäuden

096021

Zugänge AIB Sonstiges

67.500,00€

1301010030

Spielplätze

096021

Zugänge AIB Sonstiges

128.400,00€

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

 

nein

 

 

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

x

Finanzierung:

 

Im Haushaltsplanentwurf enthalten

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete