Betreff
Jugendschutz - Jahresprogramm 2013 -
Vorlage
WP 09-14 SV 51/240
Aktenzeichen
III/51.2 - rk
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zu den geplanten Jugendschutzaktivitäten 2013 zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz verfolgt laut SGB VIII § 14, folgende Ziele:

 

 

(1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden.

 

(2) Die Maßnahmen sollen

1. junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen,

2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen

 

Der Kinder- und Jugendschutz wird in Hilden von mehreren Stellen organisiert und umgesetzt. Zum einen von der Suchtberatung der SPE Mühle e.V. für den Themenkomplex Sucht, von der Präventionsstelle der Psychologischen Beratungsstelle mit dem Schwerpunkt sexuelle Gewalt und (Cyber)Mobbing sowie von der städtischen Jugendförderung für weitere, bedarfsabhängige Themenfelder.

Der Kinder- und Jugendschutz hat in Hilden eine hohe Priorität. Aktuelle Themen wurden in der Vergangenheit immer wieder aufgegriffen und in passenden Angeboten für die Zielgruppe Kinder, Jugendliche bzw. Eltern überführt. Dies passiert auch gegenwärtig und soll auch zukünftig so ausgestaltet werden.

 

Nachfolgend werden die Aktivitäten für das Jahr 2013 vorgestellt.

 

Geplante Jugendschutzaktivitäten 2013

Das Jahr 2013 wird im Zeichen folgender Schwerpunkte stehen:

·        Weiterentwicklung der Alkoholtestkäufe

·        Weiterführung der Gewaltprävention „Stark im Konflikt“

·        Projekttage am HGH zum Thema „Medienschutz“

·        allgemeine Mobbing- und Gewaltprävention in Schulen und Kitas

·        „Anti-Drogen-Disco“

Alkoholtestkauf

Unter dem Motto: „Hier gibt’s für Kids nichts zu holen! Kein Alkohol und Tabak für Jugendliche“ startete im Jahr 2010 eine  Alkohol- und Tabak-Testkaufaktion zum Schutz der Kinder und Jugendlichen (siehe SV 51/070 vom 02.12.2010). Seitdem werden regelmäßig Kontrollen des Jugendschutzes in Form von Testkäufen durchgeführt.

Für das Jahr 2013 sind wieder Testkäufe in Hilden geplant, nach Möglichkeit werden alle 50 Einzelhändler aufgesucht. Schwerpunkt sind in diesem Jahr die Karnevalstage, allein während dieser Zeit sollen 20 Testkäufe stattfinden.

Jugendliche Testkäufer werden stichprobenweise eine Reihe von Einzelhändlern aufsuchen und testen, ob diese sich an das geltende Jugendschutzgesetz halten und keinen Alkohol oder Zigaretten an Minderjährige verkaufen.

Folgende Ergebnisse hat die Aktion in 2012 gebracht:

·        Es wurden in der Karnevalswoche 2012 insgesamt 12 Händler durch die Testkäufer aufgesucht. Zu 50% verkauften diese unerlaubt Alkohol und Zigaretten an die Jugendlichen, die andere Hälfte verkaufte nicht.

·        Die Ergebnisse geben einen Ãœberblick über das Verkaufsverhalten der Einzelhändler und die Möglichkeiten der Jugendlichen, sich Alkohol und Zigaretten zu beschaffen.

·        Durch die kontinuierliche Weiterführung der Testkäufe wird sichergestellt, dass die Einzelhändler sich ihrer Verantwortung bewusst werden, bzw. bleiben und keinen Alkohol an Kinder und Jugendliche verkaufen.

 

Sicherlich wird es nicht gelingen, dass alle Jugendlichen in der Karnevalszeit nüchtern bleiben. Erschwert man jedoch den Zugang zu Alkohol, gelingt es besser die Kinder und Jugendlichen vor zu viel Alkohol zu schützen. Besonders die ganz jungen Kinder und Jugendlichen stehen hier im Fokus, denn Alkohol schadet ihnen besonders schwerwiegend. 

Am Rosenmontag werden Mitarbeiter der Jugendförderung auch auf den Straßen Hildens unterwegs sein und als Ansprechpartner für bereits alkoholisierte Jugendliche zur Unterstützung der Mitarbeiter des DRK vor Ort sein. Eltern deren Kinder alkoholisiert aufgegriffen werden, erhalten mit der Zuführung ihres Kindes eine schriftliche Einladung zu einem Beratungsgespräch.

 

Gewaltprävention „Stark im Konflikt“

Seit dem Schuljahr 2005/2006 findet das Deeskalationsprojekt „Stark im Konflikt“ an allen weiterführenden Schulen in Hilden statt.

Seit dem Schuljahr 2009/2010 führt eine Fachkraft des Amtes für Jugend, Schule und Sport, die als Anti-Gewalt-Trainer ausgebildet ist, an der Fabry-Realschule regelmäßige Trainings durch.

In der Reflexion mit Lehrkräften, Eltern, Schülern hat sich die positive Entwicklung durch diese Trainings bestätigt.

Ziel ist es daher, die Arbeit in diesem Projektbereich konstant beizubehalten.

Die Schülerinnen und Schüler werden von Klasse 5 bis Klasse 7 einmal jährlich von dem Projekt begleitet. Dieses Angebot gilt schulübergreifend für maximal 3 Klassen pro Jahrgang. Da die Nachfrage der Schulen zum Teil höher ist, wurde vereinbart, dass für jede weitere Klasse die kirchlichen Träger sich mit 200 Euro an den Unkosten beteiligen. Dies ist fast kostendeckend.

 

Die in den Klassen zuständigen Lehrkräfte werden mit 2 Workshops pro Jahr begleitet. Zusätzlich wird in der 7.Klasse das Theaterstück ‚Tatverdächtige‘ aufgeführt.

Für die 27 Klassen, die nach der 7. Klasse ausscheiden, werden die neuen 5.Klassen (voraussichtlich 17) in eine neue Projektstaffel einsteigen.

Die Anzahl verringert sich deshalb so deutlich, weil an der Fabry-Realschule das Anti-Gewalttraining in allen Jahrgangsstufen jetzt von einer hauptamtlichen Fachkraft der Jugendförderung übernommen werden kann (6 Klassen).

Im vergangenen Jahr haben insgesamt 8 Schulen mit 66 Klassen mit ca. 1750 Schülern an dem Deeskalationstraining teilgenommen.

 

Medienschutz

Erstmalig findet im Januar 2013 am städtischen Helmholtz-Gymnasium ein so genanntes ‚Medienschutz-Projekt‘ statt. Es wurde primär für die Schülerinnen und Schüler des 7. Jahrganges und deren Eltern und Lehrkräfte konzipiert.

Da unser Jahrhundert ganz im Zeichen von Vernetzung und mobilen Medien steht, soll es Ziel sein hier die Möglichkeiten aber auch die Risiken der so genannten ‚neuen Medien‘ aufzuzeigen.

Internet und Handys /Smartphones eröffnen völlig neue Möglichkeiten der Kommunikation, die von den jungen Menschen immer mehr genutzt werden. Die Orientierung ist nicht nur für die jungen Nutzerinnen und Nutzer häufig schwierig, sondern auch für ihre Eltern und Lehrkräfte, die oftmals mit den einzelnen Themen wenig vertraut sind.

Der richtige Umgang mit diesen komplexen Medien will gelernt sein; deshalb will dieses Projekt Eltern, Kinder und Lehrer informieren, aufklären, unterstützen und fördern.

So hat die Präventionsfachkraft der städtischen Psychologischen Beratungsstelle gemeinsam mit der Koordinatorin für Jugendschutz der Jugendförderung und der Drogenberatungsstelle der SPE Mühle e.V. verschiedene Bausteine für die unterschiedlichen Adressaten zusammengestellt, um möglichst ansprechend die Themen zu vermitteln.

Ziel soll es sein, die Kluft zwischen den Generationen zu schließen, umso die Verständigung und das Verständnis mit den neuen Medien und für die neuen Medien zu ermöglichen und zu vertiefen.

Folgende Themenbereiche werden für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern mit entsprechendem Fachpersonal für die jeweilige Zielgruppe bearbeitet: 

·        Computerspiele, Referent Horst Pohlmann, Köln

·        Internetkriminalität, Referent Ralf Billen, Kriminalpolizei

·        Facebook und Cybermobbing, Referenten Susanne Hentschel, Präventionsstelle Hilden, Ansgar Sporkmann

·        Medien und Sucht, Referent Hannes Becker, Drogenberatungsstelle Mühle e.V.

 

Für die Schülerinnen und Schüler findet dieses Projekt an zwei Schultagen im Rahmen ihres Unterrichts statt, für die Eltern sind Abendveranstaltungen in einem Zeitraum von sechs Wochen geplant.

 

Den Lehrkräften werden Fortbildungen zu diesen Themen angeboten: 

·        Medien und Sucht (siehe oben)

·        Internetkriminalität (siehe oben)

·        Medienkompetent oder digital dement? (Referentin Dr. Katja vom Schemm, Psychologische Beratungsstelle)

 

Zur Umsetzung eines funktionierenden Kinder- und Jugendmedienschutz ist die Förderung von Medienkompetenz ein wirkungsvolles Mittel, bei deren Umsetzung alle gefordert sind: Eltern, Schule, Kinder- und Jugendhilfe.

Diese wird mit dem Medienschutzprojekt am Helmholtz-Gymnasium nun erstmalig umgesetzt.

 

Allgemeine Mobbing- und Gewaltprävention in Schulen und Kitas
(Präventionsstelle und Psychologische Beratungsstelle)

Das genannte Medienschutz-Projekt ist Teil der von der Präventionsmanagerin und den Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle im Rahmen des schulpsychologischen Arbeitsbereichs angebotenen Unterstützung von Schulen beim Cyber-Mobbing-Umgang. Weitere Angebote in diesem Arbeitsschwerpunkt von Präventionsstelle und Beratungsstelle sind:

·        An Kinder und Jugendliche gerichtete unterrichtsintegrierte Projekte:

o    Elementar/Primarbereich: Präventionsprojekt mit Kindern, die aggressives Verhalten zeigen

o    Primarbereich 4.Klassen/Sek I-Bereich: unterrichtsintegrierte „Kinder und Medien“/„Kommunikationsmedien“-Projekte

o    Elementarbereich bis Sek I-Bereich: Präventionsarbeit mit Kindern und Jugendlichen gegen sexuelle Gewalt - auch sexuelle Belästigung im Internet/Soziale Netzwerke durch ältere Jugendliche oder Erwachsene

o    Sek I-Bereich: Projektarbeit mit Schülern zum Thema Cybermobbing – im Zusammenhang mit sex. Belästigung auch im Rahmen von geschlechtsspezifischer Gruppenarbeit

·        An Lehrer, Lehrerinnen, Erzieher und Erzieherinnen gerichtet:

o    Primarbereich: ‚Faustlos-Projekt‘, Mobbing-Bearbeitung in der Schule nach dem NoBlame-Ansatz,

o    Primar/Sek I-Bereich: Schulklimaentwicklung nach dem MindMatters-Programm

o    Sekundarbereich: Unterstützung der Lehrkräfte bei der Stärkung des Klassenklimas, Mobbing-Bearbeitung nach dem Farsta-Ansatz, Schulungsangebote für Lehrkräfte zur Thematik Umgang mit Cybermobbing in der Schule

 

Gemeinsam für Eltern, Lehr- und Erziehungskräfte werden darüber hinaus zu den an Kinder und Jugendliche gerichteten Projektthemen „Aggressives Verhalten von Kindern“, „Kinder / Jugendliche und Medien“, „Sexuelle Gewalt“ Informationsveranstaltungen angeboten, die die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen flankieren.

 

Als Grundsatz gilt in diesem Bereich: Abbau und Prävention von Mobbing und anderen Grenzverletzungen verlangen einen umfassenden Ansatz in Schule/Kita/OGS mit Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen (Elternabend, strukturierte Begleitung durch die Einrichtungsleitung, Raumgestaltung etc.). Zu einzelnen der angebotenen Maßnahmen (Faustlos, MindMatters, NoBlame) bestehen vertiefende externe Fortbildungen, die dringend empfohlen werden.

 

Anti-Drogen-Disco

Für alle 12 bis 15 Jährigen findet am Dienstag, den 30. April 2013 die „Mai light“- Party statt. Von 18.00 bis 22.00 Uhr veranstaltet die Jugendförderung gemeinsam mit dem Kommissariat Vorbeugung der Polizei und der Drogenberatung der SPE Mühle e.V. eine professionelle Anti-Drogen-Disco in den Räumen des Area 51.

Den Jugendlichen wird hier in einer nikotin- und alkoholfreien Umgebung die Möglichkeit gegeben, eine tolle Party zu feiern und zu merken, dass man auch ohne Rauchen und Trinken Spaß haben kann.

Ein professioneller DJ und verschiedene Show-Acts werden für Stimmung sorgen. Im Foyer wird es diverse Stände mit verschiedenen suchtpräventiven Angeboten geben. Securitykräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abt. Jugendförderung sind vor Ort, um die Sicherheit der Jugendlichen zu gewährleisten

Weiterhin gibt es die Möglichkeit, an einem Quiz zum Thema Drogen teilzunehmen und hier attraktive Preise zu gewinnen. Auch ein Bobby Car Rennen mit der so genannten Rauschbrille steht auf dem Programm. Hier können die Jugendlichen dann konkret erleben, wie es sich anfühlt und wie die Welt aussieht, wenn man sich unter dem Einfluss von Drogen fortbewegt. Die Chillout Area bietet dann die Möglichkeit zu interessanten Gesprächen. Bei alkoholfreien Cocktails können sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die Folgen von Drogenkonsum  aller Art in lockerer Atmosphäre informieren.

Die Anti-Drogen-Party ist als ein ergänzender Baustein, zu dem, was Kinder und Jugendliche bereits im Rahmen des Schulunterrichts über das Thema Sucht und die damit verbundenen Gefahren und Risiken erfahren haben, zu betrachten.

Diese Party orientiert sich an den Bedürfnissen der Zielgruppe: Spaß, Zeit mit Freunden, dem Wunsch der Erwachsenenwelt anzugehören und Freiheit.

Geselligkeit und Partystimmung sind in unserer Gesellschaft oft mit dem Konsum von Alkohol und Tabak verbunden. Deshalb soll hier den Kindern und Jugendlichen ganz bewusst eine Alternative geboten werden und auch durch entsprechende Ausstattung und Effekte unterhaltsame Partystimmung ohne Rausch ermöglicht werden.

 

 

Deutlich wird in der Auflistung der unterschiedlichen Projekte und Angebote, dass den verschiedensten Bedarfen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten und finanziellen Mittel adäquat Rechnung getragen wird.

 

Horst Thiele


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja – im Entwurf 2013

Produktnummer / -bezeichnung

060201

Jugendschutz

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2013

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0602010020

Jugendschutz

501900

Honorare

3.000,00

0602010020

Jugendschutz

527910

Verbrauchsmaterial

500,00

0602010020

Jugendschutz

527950

Lebensmittel

500,00

0602010020

Jugendschutz

529100

Aufwendungen für Sachleistungen

16.500,00

0602010020

Jugendschutz

531800

Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche

500,00

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

      nein

 

        x

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

x

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete

 

 

 


Personelle Auswirkungen

Nein

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

 

 

Vermerk Personaldezernent