hier: Unterlagen nach § 14 GemHVO
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss die Sanierung der Regenwasserkanäle in der
Taubenstraße und stimmt den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den
ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 303.000,00 € zu.
Nach dem
Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips sollen die
Gesamtkosten wie folgt veranschlagt werden:
                      Â
bisher
bereitgestellt   (Ansatz 2012) -            13.000,00 € (Planung
u.Planungsvorbereit.)
                                  Ansatz 2013   -          290.000,00
€  Â
                                 Â
Erläuterungen und Begründungen:
Die Regenwasserkanäle in der Taubenstraße
(Haltungen R 970 – R 456 siehe Kanalbestandsplan Anlage 1) sind auf der Grundlage des vom Rat am 6.4.2011 (SV
66/037) beschlossenen Generalentwässerungsplanes (GEP) sanierungsbedürftig. Die
vorgesehene Sanierung ist daher auch in dem vom Rat beschlossenen (SV 66/112)
und der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegten
Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) für 2013 enthalten. Der GEP basiert auf den
ausgewerteten und klassifizierten Kanal-TV- Untersuchungsdaten der vergangenen
Jahre nach Maßgabe der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwVKan) und der
hydrodynamischen Berechnung des Kanalnetzes.
Nach den Auswertungen der Untersuchungen
wurden zahlreiche bauliche Schäden wie Undichtigkeiten, Risse, Wurzeleinwuchs,
Betonkorrosion und nicht fachgerecht eingebaute Stutzen festgestellt. Die
Schäden wurden nach dem DWA Arbeitsblatt A149 klassifiziert und die Haltungen
den entsprechenden Zustandsklassen zugeordnet. Das Ergebnis (sofortiger und
kurzfristiger Sanierungsbedarf) ist der Anlage
2 zu entnehmen.
Die hydrodynamische Berechnung ergab eine
Ãœberlastung der betroffenen Haltungen im Ist-Zustand.
Durch diese Schäden und der Überlastung ist
ein schadloser Regenwasserabfluss nicht mehr gewährleistet.
Der hydraulische Abfluss ist derart
eingeschränkt, dass es bei starken Regenfällen zu Rückstauerscheinungen und
somit zu Ãœberschwemmungen kommen kann.
Darüber hinaus kann es durch die
Undichtigkeiten zu Exfiltrationen von Regenwasser in den Untergrund kommen.
Dadurch ist eine latente Gefahr von Hohlraumbildungen im Erdreich und Einbrüchen
im Straßenbereich gegeben.
Eine Sanierung der Kanäle ist also aus
baulichen und hydraulischen Gründen
erforderlich.
Alle betroffenen Kanalhaltungen sind
abgeschrieben (Baujahr 1964).
Der Regenwasserkanal Taubenstraße gehört zum
Teileinzugsgebiet DE-03-H. Die Einleitung erfolgt in den Hoxbach über die
Regenwasserbehandlungsanlage Westring – Süd. Das Einzugsgebiet ist im
Ãœbersichtplan der Anlage 3
dargestellt.
Bei der Sanierungsplanung des RWK-Kanals
Taubenstraße mussten sowohl die Randbedingungen in der Taubenstraße selbst, als
auch die Randbedingungen aus dem Gesamteinzugsgebiet und der Einleitung in den
Hoxbach berücksichtigt werden.
Die Sanierung erfolgt in offener Bauweise im
öffentlichen Straßenbereich. Der Verlauf der geplanten RW-Kanäle ist im
Kanalsanierungslageplan (Anlage 4)
dargestellt.
Die alten Betonrohre werden durch neue
Kanäle ersetzt. Abhängig von der Tiefe und dem Durchmesser und der daraus
ergebenen geringen Überdeckung kommen wandverstärkte Betonrohre DN 300 – DN
700) zur Anwendung. Die vorhandenen alten Kanäle werden außer Betrieb genommen,
die vorh. Grundstücks- und Sinkkastenanschlüsse werden umgeschlossen oder
teilweise erneuert.
Im Anschluss an die Kanalbaumaßnahme werden
auch die Versorgungsleitungen der Stadtwerke erneuert (Gas + Wasser).
Die Straßenwiederherstellung erfolgt nach
den anerkannten Regeln des Straßenbaus (RSTO) durch Schließen der Aufbrüche
oder durch eine neue Fahrbahndecke (Asphalt) als Unterhaltungsmaßnahme. Die
Kosten werden auf die Verursacher Stadtentwässerung, Stadtwerke und
Straßenunterhaltung aufgeteilt.Â
Im Rahmen der Planung wurden im Laufe des
Jahres des Jahres 2012Â alle
Grundstücksanschlüsse (Regenwasser- und Schmutzwasseranschlüsse) mittels
optischer Inspektion auf ihren baulichen Zustand überprüft, um festzustellen,
ob Reparaturen / Erneuerungen im Rahmen der Baumaßnahme in offener Bauweise
durchgeführt werden müssen.
Hierzu wurden die betroffenen
Grundstückeigentümer informiert. Jeder Eigentümer erhält für sein Grundstück
die entsprechende Auswertung und wird über die weitere Vorgehensweise
informiert.
Die Baukosten für die Sanierung der
Regenwasserkanäle betragen gemäß beigefügter Kostenberechnung (Anlage 5):
Planung u. vorbereit. Maßnahmen   :          - 13.000,00 €
Sanierung in offener Bauweise:                   -290.000,00 €
                                                                      ___________
                                                                      -303.000,00
€
Die Maßnahme soll 2013 durchgeführt werden.
Nach Bereitstellung der Planungskosten im
Jahre 2012    =     13.000,00 €      Â
sollen die Baukosten             =   290.000,00 €
nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung des
Kassenwirksamkeitsprinzips folgendermaßen veranschlagt werden:
Ansatz 2013Â Â =
        290.000,00 € Â
Der Sitzungsvorlage sind folgende Anlagen
beigefügt:
Anlage 1:Â Lageplan
- Auszug aus dem Kanalbestandsplan
Anlage 2:Â Liste
der Stammdaten -Auszug aus der Kanaldatenbank
Anlage 3:Â Einzugsgebietsplan
Anlage 4:Â Kanalsanierungslageplan
Anlage 5:Â Kostenberechnung
Anlage 6:Â Folgekostenermittlung
          Â
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
110302 |
Stadtentwässerung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I076600030 |
RWK-San. Taubenstraße |
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Haushaltsjahr: |
2013 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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1103020010 |
Abwassernetz |
785200 |
Ausz. für
Tiefbaumaßn. |
303.000,00 |
||||||
davon |
Im
Haushaltsplan 2013 |
|
2012 |
13.000,00 |
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|
enthalten |
|
2013 |
290.000,00 |
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1103020010 |
Abwassernetz |
471100 |
Aktivierte Eigenleistungen |
23.200,00 |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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1103020010 |
Abwassernetz |
432300 |
Benutzungs-gebühren
Stadtentwässerung- |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: durch Kanalbenutzungsgebühren |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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