Betreff
Bildungs- und Familienbüro "Stellwerk": Umsetzung des Bildungs- und Teilhabegesetzes
Vorlage
WP 09-14 SV 51/237
Aktenzeichen
III/51
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets zur  Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Durch Inkrafttreten des Bildungs- und Teilhabegesetzes am 29.03.2011 soll Kindern und Jugendlichen (bis 25 Jahre) aus Familien mit geringem Einkommen die Teilhabe am sozialen und kulturellen Gemeinschaftsleben erleichtert werden.

 

Mit dem in diesem Gesetz geschnürten Bildungs- und Teilhabepaket (kurz BTP) werden Kostenzuschüsse bis hin zu Kostenübernahmen für folgende Bereiche möglich:

-      Schulbeihilfe

-      Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

-      Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

-      Ausflüge der Schulen und Kindertagesstätten

-      Mehrtägige Ausflugs- und Klassenfahrten

-      Lernförderung (Nachhilfe)

-      Schülerbeförderung

 

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des BTP ist der parallel laufende Bezug von Sozialleistungen über das SGB XII (Grundsicherung), das Asylbewerberleistungsgesetz, das SGB II (ALG II) oder das Bundeskindergeldgesetz (Wohngeld, Kinderzuschlag).

 

Für alle SGB II Kunden ist in der Umsetzung des BTP das örtliche Jobcenter zuständig, für alle übrigen Anspruchsberechtigten liegt die Zuständigkeit im Bildungs- und Familienbüro Stellwerk des Amtes für Jugend, Schule und Sport.

 

Absolute Zahlen für das BTP nach BKGG, SGB XII und AsylbLG

Seit Beginn der Antragsbearbeitung zum 1.4.2011 bis zum 31.12.2012 hat das Stellwerk insgesamt 706 Anträge über eine oder mehrere Leistungen aus dem BTP bearbeitet. Diese Anträge wurden von 215 unterschiedlichen Familien gestellt und kamen insgesamt 406 unterschiedlichen Kindern und Jugendlichen zugute.

Bei 380 dieser Kinder und Jugendlichen begründete sich der Anspruch über das Bundeskindergeldgesetz, bei 19 über SGB XII und weitere 7 Heranwachsende erhielten Zuschüsse auf Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Insgesamt wurden seit Bestehen des Antragsgeschäftes (bis zum 31.12.2012) 1.160 Leistungen über das Stellwerk bewilligt. Die Zeiträume, für die bewilligt wurde, richten sich nach dem Bewilligungszeitraum der begründenden Transferleistung (bspw. Dauer des Wohngeldbezuges), oder nach den einzureichenden Bescheinigungen (bspw. für das Mittagessen im neuen Kindergarten-, oder Schuljahr).

 

 

 

Gewährte Leistungen

(Einmalzahlungen oder Mehrfachzahlungen, jeweils pro Bewilligungszeitraum):

 

Leistungskomponente

Insgesamt beansprucht

Schulausflüge einschl. Kita

35

Klassenfahrten einschl. Kita

113

Schulbedarfspaket

422

Schülerbeförderungskosten

5

Lernförderung

24

Mittagsverpflegung

306

Soziale und kulturelle Teilhabe

255

Summe

1.160

 

 

Relation der absoluten Zahlen

Die größte über das Stellwerk mit Bildung und Teilhabe-Leistungen zu versorgende Zielgruppe sind Familien im Wohngeldbezug. Möglichst alle Familien dieser Zielgruppe zu erreichen, ist erklärtes Ziel des Stellwerk-Teams für die nächsten Jahre.

Die Stärken des Hildener Ansatzes in der Vermittlung von Bildung und Teilhabe sind zum einen die hohe Beratungskompetenz durch die örtliche Kombination mit dem Familienbüro, zum anderen eine ausgeprägte „Geh-Struktur“. Die Bildung- und Teilhabecoaches (ab diesem Jahr Teil des Stellwerk-Teams) halten Kontakt zu den Hildener Kindertagesstätten, Schulen, Vereinen und sozialen Einrichtungen. Sie informieren über Bildung und Teilhabe, bieten Sprechstunden vor Ort an und sind auf öffentlichen Veranstaltungen präsent. Dieses Angebot wird von den Einrichtungen gerne angenommen und die Hemmschwelle für Familien, finanzielle Hilfen in Anspruch zu nehmen bewusst niedrig gehalten.

Die Zielgruppe wird somit durch die Bildungs- und Teilhabecoaches, welche noch bis April 2014 aus Mitteln des Bundes finanziert werden, sehr gut erreicht. Auch Beratungsbedarfe jenseits des Bildungs- und Teilhabepaketes spielen immer wieder ein Rolle und können adäquat aufgefangen werden.

Zurzeit stellt sich das Fallaufkommen nach dem BTP in Relation zu allen anspruchsberechtigten Familien im Wohngeldbezug wie folgt dar:

 

Im Jahr 2012 wurden insgesamt 311 Kinder und Jugendliche mit Leistungen aus dem BTP erreicht.

Davon im Wohngeldbezug: 270

Davon mit Kindergeldzuschlag: 21 

Davon auf Grundlage SGB XII: 15

Davon auf Grundlage Asylbewerberleistungsgesetz: 5

 

 

Von der Wohngeldstelle des Amtes für Soziales und Integration wurde die Zahl von 641 Kindern U18 übermittelt, deren Eltern im Jahre 2012 Wohngeld beantragt haben. Dies ist zurzeit der genaueste Näherungswert, um die tatsächliche Erreichungsquote von Bildung und Teilhabe bei Wohngeld beziehenden Familien zu ermitteln.

Gemessen an dieser Bezugsgröße hätte das Stellwerk bei Wohngeldempfängern in 2012 einen Erreichungsgrad von 42,12 %.

Aus folgenden Gründen liegt der faktische Erreichungsgrad sicher höher:

  1. Es handelt sich um Wohngeldbeantragungen, nicht um Bewilligungen.

Hier sind auch Kinder gezählt, die faktisch kein Wohngeld erhalten. Dies  können bis zu 10 % sein.

  1. Bei den Wohngeldempfängern sind auch Kinder und Jugendliche erfasst, die noch nicht in die Kindertagesstätte oder nicht mehr zur Schule gehen. Etliche Leistungen des BTP greifen hier nicht.  

Die Quote soll im laufenden Jahr weiter ausgebaut werden.

 

Ãœber die Verausgabungsquote der Bundesmittel kann seitens des Stellwerks keine Auskunft gegeben werden. Diese Auswertungen obliegen der Kreisverwaltung Mettmann. Hier ist es jedoch so, das an einem belastbaren Datensatz noch gearbeitet wird.

Dem Antwortschreiben der Kreisverwaltung Mettmann vom 17.12.2012 an die Verwaltung, das sich auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur Umsetzung des BTP bezog, ist diesbezüglich zu entnehmen:

„…, dass die zugrundeliegende, kommunalscharfe Auswertung des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW) für den Kreis Mettmann falsche Zahlen enthält. Auch andere Kreise haben im Rahmen einer Erörterung beim Landkreistag NRW die mangelnde Validität der Daten heftig kritisiert. Die dem Kreis Mettmann unterstellten Mittelabflüsse aus dem ersten Halbjahr 2012 und damit die gesamte Ausschöpfungsquote der Bundesmittel bedürfen einer deutlichen Korrektur.“

 

Insgesamt ist der Ansatz, die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes mit niedrigschwelligen Beratungsmöglichkeiten und weitergehenden Hilfestellungen und Unterstützungsleistungen zu verknüpfen, eine sehr erfolgreiche Variante, um Bildung familiengerecht zu vermitteln. Es handlelt sich um einen Baustein, um der Chancengerechtigkeit ein Stück näher zu kommen.

 

Horst Thiele


 

Finanzielle Auswirkungen  

Nein

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

 

Produktnummer / -bezeichnung

060305

Beratungsangebote für Familien und Bildung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete

 

 

 

 


Personelle Auswirkungen

Nein

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

 

 

Vermerk Personaldezernent