Beschlussvorschlag:
„Der Rat der
Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
die Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2012 ff und die darin
aufgeführten Kanalbaunahmen und beauftragt die Verwaltung die
Mehrjahresfinanzplanung entsprechend fortzuschreiben.
Ãœber jede
Maßnahme entscheidet der Rat im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanberatungen.“
Erläuterungen und Begründungen:
1. Veranlassung und
Aufgabenstellung
Im Jahr 1995 hat die Stadt Hilden
letztmals ein Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) aufgestellt. Eine zeitnahe Fortschreibung
des ABK war erst sinnvoll, wenn der Generalentwässerungsplan (GEP) für das
gesamte Hildener Kanalnetz aufgestellt und den Aufsichtsbehörden angezeigt würde.
Dies ist in der Zwischenzeit
geschehen. Der Rat der Stadt Hilden hat den GEP mit Sitzungsvorlage SV 66/037
vom 10.1.2011 in seiner Sitzung am 6.4.2011 beschlossen.
Im Rahmen des GEP wurden auf
Grundlage der aktuellen Bemessungsvorgaben (DIN, EN, DWA, …) die aus wasserwirtschaftlicher
Sicht erforderlichen Maßnahmen erarbeitet und mit Kosten belegt. Mit dem
aktuellen GEP wurde somit eine Grundlage geschaffen, auf der auch das Abwasserbeseitigungskonzept
neu aufgestellt und vorgelegt werden kann. Hier wurden zunächst alle zukünftig
erforderlichen Kanalneubau- / -sanierungsmaßnahmen unabhängig einer zeitlichen
Umsetzung aufgelistet. Es wurde ein Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 57,5
Mill. € genannt.
Im Rahmen des ABK
werden die im GEP entwickelten Maßnahmen in Bezug zur zeitlichen Umsetzung
gebracht.
Damit
weist die Stadt Hilden für die kommenden Jahre in 3 Zeiträumen aus, welche
Maßnahmen
realisiert werden sollen.
2. Rechtliche Grundlagen
Nach der Änderung des
Landeswassergesetzes (LWG) des Landes Nordrhein - Westfalen vom 11.05.2005 sind
die Gemeinden gemäß § 53 Abs. 1 verpflichtet, in einem Abwasserbeseitigungskonzept
(ABK) darzustellen, wie der Stand der Abwasserbeseitigung auf ihrem Gebiet ist
und in welchen Zeiträumen der noch notwendige Ausbau der Abwasseranlagen
erfolgt. Inhalt und Form der Darstellung der Fortschreibung wurde in der
"Verwaltungsvorschrift über den Mindestinhalt der
Abwasserbeseitigungskonzepte der Gemeinden und die Form ihrer Darstellung"
mit dem Runderlass des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom
02.10.1984 festgelegt und bekannt gemacht.
Das
Abwasserbeseitigungskonzept ist im Abstand von 6 Jahren zu aktualisieren und
der Oberen Wasserbehörde vorzulegen.
3. Inhalt
Im ABK sind die erforderlichen
Maßnahmen zu beschreiben, die die Stadt Hilden in den kommenden Jahren umsetzen
wird, um das Kanalnetz nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik
betreiben zu können.
Hierbei muss nach folgenden Zeiträumen unterschieden werden:
2012 – 2017ð           Maßnahmen
werden mit Festlegung des Baubeginns und den
voraussichtlich jährlich anfallenden Kosten aufgeführt
2018 – 2023ð           Maßnahmen
werden in diesem Zeitraum mit vorgesehenem
Maßnahmenbeginn und Gesamtkosten aufgeführt
nach 2023ð             Maßnahmen werden ohne Angaben zum
Baubeginn und zu Kosten
angegeben
Die
gesamte Textfassung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2012 ff ist der Anlage 1 zu entnehmen.
4.
Geplante Maßnahmen
Hydraulische und bauliche Kanalsanierung
Im Rahmen der GEP – Bearbeitung
wurden zum regelgerechten Netzbetrieb Kanalsanierungsmaßnahmen erarbeitet. Nach
Abschluss der Maßnahmen kann für das gesamte Kanalnetz der Überstau- und
Überflutungsnachweis eingehalten werden. Diese Maßnahmen wurden in das ABK
übernommen und je nach Dringlichkeit einem der o.g. Zeiträume zugeordnet.
Die Maßnahmen der Kanalsanierung – bauliche und hydraulische
Sanierung sind in der Liste „Maßnahmen Kanalbau aufgeführt (Anlage
3).
Alle
Maßnahmen sind in einem Übersichtsplan dargestellt (Anlage 2.1).
Regenwasserbehandlungsmaßnahmen
Â
Im Rahmen der
GEP-Bearbeitung wurde auch ein Nachweis der vorhandenen bzw. geplanten Regenwasserbehandlungsmaßnahmen
(Regenklärbecken, Regenrückhaltebecken vorgenommen.
Hier wurden entsprechend der
im sog. Trennerlass (Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren)
vorgegebenen Randbedingungen 50 Maßnahmen ermittelt Der Schwerpunkt liegt hier
bei der Regenklärung.
Die Maßnahmen der Regenwasserbehandlung sind in der Liste „ Maßnahmen Sonderbauwerke“ aufgeführt (Anlage 2).
5. Investitionskosten
Zur Umsetzung der
erforderlichen Maßnahmen in der Stadt Hilden wurden Investitionskosten in Höhe
von ca. 58 Mio. Euro (brutto incl. Nebenkosten) ermittelt. Die Kosten teilen
sich wie folgt auf die verschiedenen Zeiträume auf:
2012 –
2017ð           15 Mill. €
2018 –
2023ð           23 Mill. €
nach
2023ð              20 Mill €
Für die Umsetzung der
Maßnahmen ist, zunächst für den Zeitraum 2012 – 2017, ein durchschnittliches
jährliches Investitionsvolumen von ca. 2,5 Mio. Euro vorgesehen.
Folgende Maßnahmen sind schon
in der Mehrjahresfinanzplanung enthalten:
Kanalbau-Maßnahmen |
Baubeginn
gemäß Haushaltsplan |
Baukosten |
Schadstellensanierung
Invest. |
2012 - 2015 |
200.000,00 |
Schadstellensanierung
Aufwand |
2012 - 2015 |
440.000,00 |
RWK-San. Lindenstr |
2012 |
300.000,00 |
|
|
|
RWK-San. Narzissenweg |
2013 |
395.000,00 |
RWK-San.Taubenstr. |
2013 |
303.000,00 |
RWK-San. Gluckstraße |
2013 |
605.000,00 |
RWK-San. Herderstraße |
2013 |
680.000,00 |
|
|
|
RWK San. Nordstraße |
2014 |
415.000,00 |
RWK-San. Walter-Wiederhold-Str. |
2014 |
143.000,00 |
RWK Neubau Jahnstraße |
2014 |
217.000,00 |
|
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RWK-San. Lindenstr südl. Baustr. |
2015 |
200.000,00 |
|
|
|
RWK-San.Biesenstr. |
2015 |
435.000,00 |
RWK-San. Verdistr. |
2015 |
590.000,00 |
RWK-San. Baustr. |
2015 |
470.000,00 |
RWK Kantstraße |
2015 |
90.000,00 |
RWK Leibnizstraße |
2015 |
78.000,00 |
RWK Hegelstraße |
2015 |
155.000,00 |
RWK-San.Grabenstr. |
2015 |
375.000,00 |
RWK-Heerstraße |
2015 |
230.000,00 |
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Regenwasserbehandlungs- maßnahmen |
Baubeginn
gemäß Haushaltsplan |
Baukosten |
|
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RÜ /
RRB An den Gölden/ Diesterwegstr. |
2011/2012 |
80.000,00 |
RÃœB
Brucherhof |
2011/2012 |
165.000,00 |
RKB
Hofstr. |
2013 |
501.000,00 |
RÜ /
RRB Bruchhauser Kamp |
2014 |
385.000,00 |
|
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Regenwasserbehandlungsanlagen |
2012-2015 |
800.000,00 |
|
|
8.045.000,00 |
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Die Mehrjahresfinanzplanung
umfasst den Zeitraum bis einschl. 2015.
Hier sind schon Maßnahmen,
die im ABK enthalten sind in einer Größenordnung von mehr als 8,0 Mill. €
etatisiert, von einem Gesamtvolumen gemäß ABK in Höhe von 15,0 Mill. € bis einschl.
2017.
Die Mehrjahresfinanzplanung
wird jeweils entsprechend der Ausweisung im ABK fortgeschrieben.
Über alle Maßnahmen erhalt
der zuständige Ausschuss die Unterlagen nachÂ
§ 14 GemHVO. zur Beschlussfassung.
Die Maßnahmen des ABK, die in
der Mehrjahresfinanzplanung enthalten sind, sind in den entsprechenden Listen
der Anlagen 2 + 3 in der letzten Spalte markiert.
6. Zeitliche Umsetzung
Â
Die zeitliche Umsetzung der
Maßnahmen hängt von gänzlich verschiedenen Faktoren ab. So wird bei der
baulichen Sanierung die ermittelte Zustandsklasse berücksichtigt. Bei der hydraulischen
Sanierung wurden die Größe von Überstau- und Überflutungsvolumen sowie eine
evtl. geplante Erweiterung der Bebauung berücksichtigt. Außerdem wurden auch
geplante Straßenausbau- oder größere Straßenunterhaltungsmaßnahmen bei der
zeitlichen Einstufung berücksichtigt.
Bei der Umsetzung der Regenwasserbehandlungsanlagen
wird die geplante Fertigstellung der Niederschlagsabflussmodelle (NAM) des
Bergisch Rheinischen Wasserverbandes (BRW) berücksichtigt. Nach Fertigstellung
wird mit einer Planungs- und Genehmigungsphase von ca.3-5 Jahren gerechnet. Da
für mehrere Einleitungsstellen gleichzeitig mit der Fertigstellung des Niederschlagsabflussmodells
(NAM) zu rechnen ist, werden zusätzlich bei der baulichen Umsetzung die
Schutzwürdigkeit / Leistungsfähigkeit der Gewässer berücksichtigt.
7. Auswirkungen auf die
Gebührenentwicklung
Im Zuge der
ABK-Aufstellung wurde auch untersucht, wie sich die Neuinvestitionen auf die Entwässerungsgebühr
(Niederschlagswasser und Schmutzwasser) auswirken.
Bei dieser
Untersuchung wurden folgende Vorgaben zur Abschreibung, Verzinsung berücksichtigt:
·
Abschreibungszeitraum RW-Kanalneubau: 50 Jahre
·
Abschreibungszeitraum Kanalsanierung: 40
·
Abschreibungszeitraum Sonderbauwerke: 40
·
Abschreibungszeitraum technische Ausrüstung: 20
·
Verzinsung des Anlagekapitals (Restbuchwert): 6 %
·
Abschreibung auf den Wiederbeschaffungszeitwert
·
Summe der angeschlossenen Fläche: 5.270.000 m²/a
·
Summe des verbrauchten Schmutzwassers: 3.177.000
m³/a
·
Derzeitige Gebühr (NW: 0,64 €/m² und SW: 1,65 €/m³)
Bei der
Gebührenentwicklung wurden nur die im
ABK ausgewiesenen Maßnahmen berücksichtigt, eine Wertänderung des Bestandes
(Zugänge, Abgänge, Änderung des Wiederbeschaffungszeitwertes) wurde nicht
berücksichtigt.
Aus dem ABK wurden die geplanten Investitionen im Regenwassernetz
übernommen. Dabei wurden die Maßnahmen bis 2017 konkret mit einer zeitlichen
Abwicklung belegt. Der Zeitraum ab 2018 wurde nur vorgeschätzt.
Die Investitionen führen im Wesentlichen zu einer Erhöhung des
Anlagevermögens, Kanäle mit geringem oder ohne Restbuchwert werden gegen neue
ausgetauscht, Beckenanlagen werden neu errichtet. Das Anlagevermögen (Restbuchwert)
stellt die Grundlage für die Verzinsung dar.
Die Höhe der Abschreibung wird durch die Investitionen geringer
beeinflusst, bei einem Austausch der Kanäle nimmt lediglich eine größere
Dimensionierung Einfluss auf die Höhe der Abschreibung. Im Rahmen der Gebührenprognose
wird davon ausgegangen, dass nur 1/3 der Abschreibungen auf neue Kanäle sich
gebührenerhöhend auswirkt, die anderen 2/3 stellen einen Austausch „alt gegen
neu“ dar. Ergänzend kommt die Abschreibung für neue Beckenanlagen im vollen
Umfang hinzu.
Die Verzinsung des Anlagevermögens macht den wesentlichen Anteil an der
Gebührensteigerung aus. In Summe kommt es aufgrund der ausgewiesenen Maßnahmen
bei der Niederschlagswassergebühr in den kommenden Jahren zu einer Steigerung
von ca. 0,04 € / a bzw. 5 % / a.
Dabei ist schon eine
allgemeine Preissteigerungsrate von 2 % eingerechnet.
Im Bereich des Schmutzwassernetzes sind lediglich Sanierungsmaßnahmen
vorgesehen. Dies ergibt sich daraus, dass hier in der Vergangenheit schon
umfangreiche Investitionen zum Netzerhalt getätigt worden sind. Der Netzzustand
stellt sich damit als befriedigend dar. Die weiter notwendigen Investitionen
werden im ABK mit jährlich ca. 150.000 € ausgewiesen. Entsprechend gering sind
die Auswirkungen auf die Gebühr.
Aufgrund der ausgewiesenen Maßnahmen wird die Schmutzwassergebühr in den
kommenden Jahren um ca. 0,004 € / a bzw. 0,25 % / a steigen.
Am Beispiel eines „Mustergrundstückes“ wurde aufgrund der o.g.
Gebührenprognose die Entwicklung einer Gesamtbelastung aus Schmutz- und
Niederschlagswassergebühr ermittelt. Hierzu wurden die folgenden Annahmen
getroffen:
·
4-Personenhaushalt, Wasserverbrauch 120 l/Exd
·
150 m² angeschlossene versiegelte Fläche
Mit diesen
Annahmen stellt sich die folgende Gesamtbelastung in den kommenden Jahren dar:
Abb. 3.4: Gebührenentwicklung für
ein Mustergrundstück
Es ist zu erkennen, dass die Gesamtbelastung im Wesentlichen durch die
Schmutzwassergebühr beeinflusst wird, diese steigt in den kommenden Jahren
durch die Neuinvestitionen nur gering. Die Steigerung der Niederschlagswassergebühr
führt zu einer Steigerung der Belastung von ca. 6,50 € / a bzw. von 1,75 % / a.
Nach Beschlussfassung des
Abwasserbeseitigungskonzeptes 2012 ff durch den Rat der Stadt Hilden wird
dieses der Bezirksregierung gemäß § 53 Landeswassergesetz zur Genehmigung vorgelegt.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
110302 |
Stadtentwässerung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
Maßnahmen sind teilweise in der Mehrjahresfinanzplanung enthalten bzw.
werden entsprechend angemeldet |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Abwassergebühr |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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