Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung wird anheim gestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
Nicht zum ersten Mal liegt ein Antrag vor, für den Bereich zwischen
Karnaper Straße, Schürmannstraße, Diesterwegstraße und der Eisenbahntrasse im
Hildener Südwesten ein Bauleitplan-Verfahren einzuleiten. Zuletzt wurde im Juni
2006 im Stadtentwicklungsausschuss ein solcher Antrag diskutiert und letztendlich
durch die Ausschuss-Mehrheit abgelehnt.
Nunmehr wurde erneut ein Antrag zu dem Bereich vorgelegt, wiederum
initiiert von zwei dortigen Grundstückseigentümern (Thorsten Spelter, Dieter
van Arkel) und formuliert von einem Architekten aus Köln (Hamann, Stadtplaner +
Architekten).
Im Vergleich zu dem 2006 abgelehnten Antrag (von den gleichen
Antragstellern) sind die Planungen weiter ausgearbeitet worden, die
verschiedenen Informationen (insbesondere Projektbeschreibung und Entwurfsskizze)
liegen der Sitzungsvorlage bei.
Darüber hinaus hat es eine inhaltliche Konkretisierung gegeben, was die
Zielsetzung der geplanten Wohnbaumaßnahmen angeht: es soll Planungsrecht
geschaffen werden für den Bau einer „Solarsiedlung“ im Zuge eines
Modellvorhabens des Experimentellen Wohn- und Städtebaus. Hierzu hat es
seitens der Antragsteller zumindest Vorgespräche mit den betreffenden Stellen gegeben.
Aufgrund der Konstellation mit einem Vorhaben- und Erschließungsplan
(und dementsprechend auch einem Vorhabenträger) ließe sich im Anschluss an ein
Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren auch eine Umsetzung der Planung mit ihren
ökologischen Aspekten zumindest in Teilen des Plangebietes absichern.
Für Hilden wäre ein solcher Ansatz deshalb interessant, weil sich mit
diesem freiwilligen Ansatz der Vorhabenträger Erfahrungen gewinnen
ließen für andere Bauleitplanverfahren in der Stadt, insbesondere hinsichtlich
der Einbeziehung ökologischer Aspekte in die Bauleitplanung und deren Umsetzung
durch Architekten und Bauträger im Objektplanungs- und Genehmigungsverfahren.
Auch der geplante „Wohnungsmix“ ist ein interessanter Ansatz.
Da in einem Bauleitplan-Verfahren die verschiedenen offenkundigen
Umweltfragen ohnehin geklärt werden müssen (also z.B. das Thema Lärm und die
grünplanerische Eingriffs-/Ausgleichsregelung sowie ein Energiekonzept),
bestehen aus stadtplanerischer Sicht keine Bedenken gegenüber dem hier
beantragten Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen sind gegeben.
In den Erläuterungen zum Antrag wird insbesondere die Bereitschaft der
Vorhabenträger erwähnt, den Lärmschutz für den gesamten Bereich zu finanzieren.
Es muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass ein derartiges
Bauleitplan-Verfahren nicht alleine im Raum steht. Vielmehr kann aus der
Erfahrung der vergangenen VEP-Aufstellungsverfahren, die ja alle von privaten
Ingenieurbüros bearbeitet und betreut wurden, gesagt werden, dass der
Arbeitsaufwand in der Verwaltung für derartige Verfahren nicht geringer wird.
Daher ist es erforderlich zu erwähnen, dass – trotz der Abarbeitung
einer Anzahl bisher als prÃoritär angesehener Verfahren – eine Reihe anderer
Bauleitplan-Verfahren aus der Anfang 2007 beschlossenen Prioritätenliste zu
bearbeiten sind.
Dies gilt es bei einer Beschlussfassung über den vorliegenden Antrag zu
beachten.
Es sei auch darauf hingewiesen, dass durch die Planung teilweise
städtische Grundstücke in Anspruch genommen würden, die dem Vorhabenträger zur
Verfügung gestellt werden müssten.
Bei einer positiven Beschlussfassung stünde als nächster
Verfahrensschritt der Aufstellungsbeschluss für den konkreten Bebauungsplan an.
(G. Scheib)