hier: Unterlage nach §14 GemHVO
Beschlussvorschlag:
Der Haupt-
und Finanzausschuss beschließt nach
Vorberatung im Jugendhilfeausschuss die Lie-ferung und Montage fehlender bzw.
defekter Spielgeräte auf den
Spielplätzen und Schulhöfen sowie Kindergärten im Stadtgebiet Hilden gemäß der Aufstellung des Tiefbau- und Grünflächenamtes und stimmt
den vorgelegten §14GemHVO-Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten in Höhe
von 83.995,00€ (Schulhöfe und Kindergärten) und 139.930,00€ (Spielplätze) zu.
(In den Beträgen sind die aktivierten Eigenleistungen enthalten!)
Ãœber die Aufnahme
der Maßnahme in die Finanzplanung wirdÂ
im Rahmen der Haushaltsplanbera-tungen entschieden.“
Erläuterungen und Begründungen:
Für die öffentlichen Spielplätze im Stadtgebiet Hilden werden für die Ersatzbeschaffung (Lieferung und Montage) von defekten Spielgeräten jährlich Haushaltsmittel beantragt. Dabei wurde bislang ein Ersatz durch ein gleichwertiges Spielgerät in den Fällen vorgenommen, in denen das Gerät bereits defekt ist bzw. bereits abgebaut werden musste oder eine Demontage im Haushaltsjahr absehbar ist. Grundsätzlich erfolgt der Austausch nicht nach festgelegten Zeitintervallen, sondern wird immer vom Einzelzustand des jeweiligen Gerätes abhängig gemacht. Dabei wird neben der Verkehrssicherheit des Gerätes auch der Zeitpunkt berücksichtigt, ab dem eine Reparatur eines Spielgerätes im Hinblick auf die noch verbleibende Reststandzeit wirtschaftlich nicht mehr darstellbar ist. Im Hinblick auf die Gewährleistung der Verkehrssicherheit müssen Spielgeräte durchschnittlich nach ca. 10 Jahren erneuert werden (= Abschreibungszeitraum gemäß NKF).
In den letzten Jahren wurden vermehrt Spielgeräte aus Metall bzw. mit Metallunterkonstruktionen verwendet. Hierdurch wie durch gezielte Renovationsmaßnahmen insbesondere an den relativ teuren Spielkombinationen ist zu erwarten, dass die Standzeiten von Spielgeräten zukünftig über den o.g. Zeitraum hinaus verlängert werden können.
In den letzten Jahren sind neben den Spielmöglichkeiten auf öffentlichen Spielplätzen vielfach auch Spielgeräte auf Schulhöfen/Schulkindergärten aufgestellt worden. Analog zu den Spielplätzen unterliegen auch die Spieleinrichtungen auf den Schulhöfen/Schulkindergärten einer Abnutzung und Alterung, so dass auch in 2012 Ersatzbeschaffungen an den nachfolgend aufgeführten Standorten vorgenommen werden müssen. Für die Ersatzbeschaffungen auf Schulhöfen wurde deshalb erstmals in 2002 eine neue Haushaltsstelle eingerichtet.
Da es sich in beiden Fällen um den Ersatz des gleichen Gegenstandes (Spielgeräte) handelt wurde vereinbart die Beratung im Rahmen einer Sitzungsvorlage vorzunehmen.
Die im Einzelnen vorgesehenen Ersatzbeschaffungen auf Spielplätzen (Spielplätze: Lodenheide, Schumannstrasse, Zwirnerweg, Tucherweg, Topsweg, Haselweg, Am Anger, Gerhard Hauptmann Hof, Tizianweg, Rubensweg, Käthe-Kollwitz-Weg, Pungshausstrasse, Am Lindengarten Kleinkinderteil und Schulkinderteil, Am Strauch, Mittelstrasse / Rathauscenter) sind in den Anlagen zur Sitzungsvorlage aufgelistet.
Die vorgesehenen Ersatzbeschaffungen auf Schulhöfen und Kindergärten (KIGA Lortzingstrasse / Roter Weg, KIGA Walter-Wiederhold-Straße, Schule Düsseldorfer Str., Schule Augustastrasse, Schule Klusenstrasse und Schule Pestalozzistrasse) sind ebenfalls in der Anlage zur Sitzungsvorlage aufgelistet.
Im Rahmen der Spielgeräteauswahl werden vom Jugendamt bei den Spielmobil-Einsätzen die Wünsche der Kinder- und Jugendlichen gesammelt und in Absprache mit den Nutzern und dem Kinderparlament bei der späteren konkreten Spielgeräteauswahl berücksichtigt.
Horst Thiele
Anlagen 1+2 Kostenberechnungen
Anlagen 3+4 Folgekostenberechnungen
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
130101 |
Grünflächen, Spielplätze |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I076600053 + Â I076600061 |
„Lieferung u.
Montage-Spielgeräte - Schulen, Kindergärten“ + „Lieferung u.
Montage -Spielgeräte öffentl. Spielplätze“ |
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Haushaltsjahr: |
2012 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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1301010050 |
Außenanlagen an Gebäuden |
096021 |
Zugänge AiB Sonstiges |
83.995,00 |
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1301010030 |
Spielplätze |
021201 |
Zugänge Aufbauten u. Betriebsvorricht. auf Grünfl. |
139.930,00 |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein x |
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Finanzierung: Im
Haushaltsplanentwurf enthalten |
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Vermerk Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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