Betreff
Übernahme der integrativen Kindertageseinrichtungen und des Abenteuerspielplatzes in städtische Trägerschaft: Prüfauftrag der SPD-Fraktion vom 2.3.2011
Vorlage
WP 09-14 SV 51/151
Aktenzeichen
III/51/Fu/Ka
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Beschlussfassung wird anheim gestellt.

 


Erläuterung und Begründung

 

Mit Datum vom 02.03.2011 stellte die SPD Fraktion einen Antrag auf Prüfung der Übernahme der integrativen Kindertageseinrichtungen und des Abenteuerspielplatzes der Freizeitgemeinschaft für Behinderte und Nichtbehinderte e.V. in städtische Trägerschaft (siehe Anlage 1).

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Hilden beschloss am 13. Juli mit SV 51/134 „die Verwaltung möge prüfen, ob zur Entlastung der Freizeitgemeinschaft für Behinderte und Nichtbehinderte e.V. (nachfolgend – FZG) die integrativen Kindertageseinrichtungen „Ellen - Wiederhold“ und „Karnaper Regenbogen“ sowie der Abenteuerspielplatz in eine städtische Trägerschaft übernommen werden können. Die zu erwartenden finanziellen und personellen Konsequenzen sollen dargestellt werden.“

Diesem Prüfauftrag kommt die Verwaltung mit nachfolgenden Ausführungen nach.

 

I. Integrative Kindertageseinrichtungen

 

Die Erkenntnis über die Bedeutung der frühkindlichen Bildung für eine erfolgreiche Bildungsbiografie junger Menschen ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen. Tageseinrichtungen für Kinder verfolgen in besonderer Weise die Förderung sozialer Verhaltensweisen. In diesem Zusammenhang kommt auch der Integration behinderter Kinder eine besondere Bedeutung zu. Die gelebte Gemeinsamkeit behinderter und nichtbehinderter Kinder soll als integrative Erziehung Sonderstellung und Sondereinrichtungen vermeiden und die gesellschaftliche Integration fördern. Der besonderen Aufgabenstellung der integrativen Erziehung wird zum Beispiel durch die spezifische Gruppenform der „Integrativen Kindergartengruppe“ mit einer speziell unterstützenden und fördernden Ausgestaltung der Rahmenbedingungen (Gruppengröße, Personalschlüssel) entsprochen.

 

 

Derzeit gibt es in Hilden 2 integrative Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Freizeitgemeinschaft für Behinderte und Nichtbehinderte e.V.:

 

- „Karnaper Regenbogen“       4 Gruppen, davon 2 integrative Gruppen

(14 Kinder U3/ 46 Kinder Ü3, davon 10 mit Behinderung)

- „Ellen – Wiederhold“ 3 Gruppen, davon 3 integrative Gruppen

                                                (45 Kinder Ü3, davon 16 mit Behinderung)

 

Durch den besonderen Einsatz der Vereinsmitglieder und Mitarbeiter und der langjährigen Erfahrung in dem Bereich Integration sind beide Einrichtungen pädagogisch, räumlich und personell gut aufgestellt.

 

Die Gebäude der beiden integrativen Kindertageseinrichtungen stehen im Eigentum der Stadt Hilden. Eine Überlassungsentschädigung erfolgt in Höhe von derzeit 23.475 € jährlich. Die FZG trägt die Kosten für kleine Instandhaltungen, alle Nebenkosten (Strom, usw.) und die Kosten für die Pflege der Außenanlage.

 

 

Hinsichtlich einer Übernahme der beiden Kindertagseinrichtungen in die kommunale Trägerschaft galt es verschiedene Aspekte zu prüfen:

 

Im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) wurde ausdrücklich das Subsidiaritätsprinzip verankert. Dieses Prinzip versteht sich als „Grundsatz des hilfreichen Beistandes“ der öffentlichen Jugendhilfe gegenüber den freien Trägern, d.h. für den Leistungsbereich der Jugendhilfe ein Nebeneinander von Freien und Öffentlichen Trägern der Jugendhilfe. Ausdruck dieses Verständnisses sind die Förderung und Stärkung von Formen der Selbsthilfe (§ 4 Abs. 3 SGB VIII) und die Bevorzugung von geeigneten Maßnahmen, die stärker an den Interessen der Betroffenen orientiert sind. Soweit geeignete Einrichtungen von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe betrieben werden oder rechtzeitig geschaffen werden können, soll die öffentliche Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen.“ (§ 4 Abs. 2 SGB VIII). Bei sonst gleich geeigneten Maßnahmen soll solchen der Vorzug gegeben werden, die stärker an den Interessen der Betroffenen orientiert sind und ihre Einflussnahme auf die Ausgestaltung der Maßnahmen gewährleisten.

 

Die Freizeitgemeinschaft für Behinderte und Nichtbehinderte e.V. erfüllt alle fachlichen Voraussetzungen für den Betrieb der integrativen Kindertageseinrichtungen. Es werden im besonderen Maße gemeinnützige Ziele verfolgt und es ist die Gewähr für eine zweckentsprechende sowie wirtschaftliche Mittelverwendung gegeben. Dem Subsidiaritätsprinzip wird damit Rechnung getragen.

 

 

Für eine Übernahme in städtische Trägerschaft würde die Erweiterung des städtischen Portfolios sprechen: Das städtische Kinderbetreuungsangebot in den Stadtteilen Süd und Nord/West würde durch die Übernahme ausgebaut. Das pädagogische Spektrum würde durch die pädagogischen Fachkräfte der FZG ebenfalls erweitert. Eine Steuerung der Anzahl an Plätzen für Kinder mit Behinderung wäre unter eigener Trägerschaft einfacher.

Die Zusammenarbeit der Stadt Hilden als Jugendhilfeträger und der FZG stellt sich über all die Jahre jedoch als so positiv und konstruktiv dar, dass allein finanzielle Aspekte für eine evtl. Übernahme der beiden Kindertageseinrichtungen ausschlaggebend sind.

 

Die finanzielle Förderung von Kindertageseinrichtungen wird durch das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (nachfolgend Kinderbildungsgesetz - KiBiz) geregelt und wird in Form von Pauschalen für jedes in der Kindertageseinrichtung aufgenommene Kind (Kindpauschalen) gezahlt. Der pädagogische Mehraufwand, der durch die gemeinsame Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung bedingt ist, wird ebenfalls einheitlich finanziert. Für jedes Kind mit Behinderung, das einen Platz in einer Kindertageseinrichtung in Anspruch nimmt, wird die 3,5 fache Kindpauschale gewährt.

 

Die Summe der Kindpauschalen und sonstigen Förderbestandteilen (wie z.B. Kaltmiete) ergeben die gesetzlichen Betriebskosten einer Kindertageseinrichtung, die wie folgt finanziert werden sollen:

 

Finanzierungs-

anteile

Anteil

Land

Anteil

Stadt

Fiktiver Elternbeitrag

 = Anteil Stadt

Anteil

Träger

freie

Träger = FZG

36 %

36 %

19 %

9%

kommunale

Träger

30 %

30 %

19 %

21 %

 

Da die FZG als finanzschwacher Träger gilt, übernimmt die Stadt Hilden derzeit den Trägeranteil an den gesetzlichen Betriebskosten in Höhe von 9% als freiwilligen städt. Zuschuss (SV 51/356 Rat 29.04.2008).

Die Refinanzierung der Betriebskosten ist maßgeblich vom Trägerstatus abhängig. Zu erkennen ist, dass sich der Anteil an den Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen unter kommunaler Trägerschaft zu Lasten der Stadt Hilden um 12 % erhöhen würde. Bezogen auf das Kindergartenjahr 2011/2012 ergäbe sich ein städtischer Mehraufwand in Höhe von ca. 26.300 € für Ellen - Wiederhold und ca. 34.200 € für den Karnaper Regenbogen, gesamt ca. 60.500 €.

 

Eine Übernahme der integrativen Einrichtungen würde zwangsweise zu einem erhöhten Arbeitsaufkommen in der Gesamtverwaltung führen. Nicht einbezogen/beziffert werden konnten weitere Folgekosten in den städtischen Fachbereichen 10, 14, 20, 26, 37, 66 und 67. Hier wären beispielhaft Personalkosten und Personalbetreuung, Reinigungs- und Hausmeisterleistungen, Pflege- und Unterhaltung der Außenflächen, Organisation und Vergabe des Fahrdienstes, etc. zu nennen.

 

Ebenso konnte nicht berücksichtigt werden, ob der pädagogische Aufwand/Geräte - Ausstattung mit den entsprechenden Jahresbudgets mit der städtischen Ausstattung zu vergleichen ist. Die vorhandene Ausstattung ist jedoch grundsätzlich gut.

 

Durch die Übernahme des Personals würde sich das Risiko von weiteren Personalkostensteigerungen auf die Stadt Hilden verlagern. Es ist davon auszugehen, dass die Anpassung der gesetzlichen Betriebskosten an die tatsächlichen Betriebskosten immer nur zeitversetzt nachträglich erfolgen wird.

 

Im Ergebnis entstünde aller Voraussicht nach bei der Übernahme der integrativen Kindertageseinrichtungen der FZG in die kommunale Trägerschaft ein städtischer Mehraufwand in Höhe von mindestens 60.000 € pro Kindergartenjahr.

 

Zusammenfassend wird vorgeschlagen, die integrativen Kindertageseinrichtungen nicht in die kommunale Trägerschaft zu übernehmen.

 

 

II. Abenteuerspielplatz

 

Abenteuerspielplätze sind pädagogisch betreute Spielplätze, die den in der Stadt lebenden Kindern als Ausgleich für verlorengegangene, ehemals natürliche Spielflächen geschaffen wurden.

Der Hildener Abenteuerspielplatz ist bereits seit 1978 in Trägerschaft der Freizeitgemeinschaft für Behinderte und Nichtbehinderte e.V. und erfreut sich seit über 33 Jahren einer großen Beliebtheit.

 

Die Freizeitgemeinschaft erhält zur Unterhaltung des Abenteuerspielplatzes einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 241.600 €. Dieser Zuschuss soll sowohl die Personal-, als auch die Unterhaltungskosten decken.

 

Zu den Unterhaltungskosten:

Zunächst ist festzuhalten, dass sowohl das Gelände des jetzigen Abenteuerspielplatzes als auch das Spielhaus bereits städtisches Eigentum sind.

 

Die Reinigung des Hauses könnte unter Umständen mit einer Reinigungsfirma preisgünstiger gestaltet werden, als derzeit mit einer festen Reinigungskraft. Hier wären jedoch die vertraglichen Konditionen der festangestellten Kraft zu prüfen.

Die Versicherungskosten für Gebäude ließen sich ggf. günstiger über eine Sammelversicherung innerhalb der Kommune gestalten.

Das Gelände des ASP ist naturgemäß groß und weitläufig und sowohl der darin eingebundene Baubereich als auch der Tierbereich benötigen eine relativ aufwendige und konstante Pflege. Das bedeutet einen größeren festen Sachkostenanteil und Dienstzeiten zu ungünstigen Arbeitszeiten. Hier wäre zusätzlich zu überlegen, in welchem Umfang verschiedenste Arbeiten z.B. in Zusammenarbeit mit der GJWH anders organisiert oder abgegeben werden können. Auch das Grünflächenamt könnte entsprechend einbezogen werden.

 

Die oben genannten Positionen lassen sich derzeit nicht auf ihre konkreten fiskalische Auswirkungen hin darstellen. Dies würde eine deutlich umfänglichere Prüfung erfordern. Ein Einsparpotential ist allerdings vorhanden.

 

Zu den Personalkosten:

Die pädagogischen Fachkräfte und alle weiteren Personen (Reinigungskraft, Bundesfreiwilligendienst, Honorarkraft etc), die auf dem Abenteuerspielplatz tätig sind, sind bei der „Freizeitgemeinschaft e.V. für Behinderte und Nichtbehinderte Hilden“ angestellt.

 

Geht man davon aus, dass der ASP in städtischer Trägerschaft betrieben wird, würde der Abenteuerspielplatz und sein Personal der Jugendförderung zugeordnet werden. Es handelt sich hierbei um 1 sozialpädagogische Fachstelle und 2 erzieherische Fachstellen in Vollzeit, die aktuell von insgesamt 5 Fachkräften besetzt werden. Diese Fachkräfte machen mit ca. 165.000 € den größten Teil des Zuschusses aus.

Die Einbindung des Teams wäre in der Jugendförderung grundsätzlich möglich, auch eine Vertretungsregelung könnte aufgrund des größeren Personalpools einfacher gestaltet werden.

 

 

Zu den Overheadkosten:

Derzeit werden von der Freizeitgemeinschaft 35% der Kosten des Geschäftsführers, sowie 25% der Kosten der stellvertretenden Geschäftsführung für die Steuerung des Abenteuerspielplatzes veranschlagt, dies entspricht einer Summe von ca. 43.750 € (Wirtschaftsplan 2009). Diese Summe ist nicht  in dem Zuschuss der Stadt für den Abenteuerspielplatz enthalten. Allerdings werden die Geschäftsführungskosten durch einen städtischen Zuschuss im Rahmen des Kontraktes mit der FZG mitfinanziert.

 

Die Kosten für die Geschäftsführung des Abenteuerspielplatzes könnten bei einer Übernahme in städtische Trägerschaft entfallen, da die Steuerung als zusätzliche Aufgabe durch den Leiter der  Jugendförderung erfolgen würde und somit kostenneutral gestaltet werden könnte. Dies würde zu einer finanziellen Entlastung des Trägers, als auch der Stadt führen.

Da die Freizeitgemeinschaft sich hinsichtlich ihrer Führung neu aufstellen will, kann jedoch keine Aussage dazu getroffen werden, in welcher Höhe künftig eine Einsparung auf Seiten des Trägers erfolgen könnte. Es wird daher vorgeschlagen, diesen Sachverhalt abzuwarten und in einer erneuten Prüfung auszuwerten.

 

 

Aus pädagogischer Sicht ist die Vernetzung mit anderen Fachstellen und Diensten jetzt schon sehr intensiv, da sowohl Angebote des ASD in Kooperation auf dem Gelände stattfinden als auch die Zusammenarbeit mit Schulen gut funktioniert.

 

Insgesamt wäre die Übernahme des Abenteuerspielplatzes in städtische Trägerschaft mit folgenden Auswirkungen verbunden:

 

·          Mögliche Einsparungen bei den Kosten für Reinigung, Versicherung und sonst. Unterhaltung

·          Einsparung der Kosten für Miete im Produkt 060107, Wegfall aber auch der Mieteinnahme im Bereich Gebäudemanagement über 40.000 € im Jahr

·          Ãœbernahme des Personals mit den entsprechenden Lohngruppen und Personalkostensteigerungen. Einsparungen bei den Verwaltungskosten (Geschäftsführung) auf Seiten der Freizeitgemeinschaft in Höhe von derzeit ca. 43.750 € jährlich. Dadurch würde sich auch eine finanzielle Entlastung der Stadt ergeben.

·          Bessere Verzahnung mit den Angeboten der Jugendförderung und Vertretungsregelung

 

Grundsätzlich würde sich bei einer Übernahme des Abenteuerspielplatzes in eine städtische Trägerschaft ein Ergebnisverbesserungspotential ergeben. Dies ist derzeit jedoch nicht exakt quantifizierbar, da die FZG eine Neustrukturierung der Geschäftsführung beabsichtigt und im nächsten Jahr realisieren möchte.

 

Gleichzeitig plant die Verwaltung eine Neuordnung der abgeschlossenen Kontrakte mit der FZG. Damit soll erreicht werden, dass die anfallenden Geschäftsführungs- und weiteren Overheadkosten unmittelbar den Kontrakten, u.a. dem Kontrakt zum Betrieb des Abenteuerspielplatzes zugeordnet werden. In diesem Kontext muss zwangsläufig geprüft und geklärt werden, in welchem Umfang Geschäftsführungs- und Overheadkosten für die einzelnen Geschäftsbereiche der FZG anfallen. Erst dann kann letztlich über die Frage einer Übernahme des Abenteuerspielplatzes in eine städtische Trägerschaft entschieden werden.

 

Die Neuordnung der Kontrakte mit der FZG soll im 1. Halbjahr 2012 abgeschlossen und den Fachausschüssen in den Sitzungen vor den Sommerferien vorgestellt werden.  

 

 

 

 

Horst Thiele

 

 

 



Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen

Ja, bei Übernahme der Einrichtungen würden sich finanzielle Auswirkungen ergeben

 

Produktnummer / -bezeichnung

060101

060107

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2012ff

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

freiwillige

Leistung

x

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

 

nein

X

 

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

ja

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

 

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

Vermerk Kämmerer

 

Unter finanziellen Gesichtspunkten sollte die integrative Kindertageseinrichtung nicht in die kommunale Trägerschaft übernommen werden.

 

Anders sieht es allerdings beim Abenteuerspielplatz aus. Da sich durch eine Ãœbernahme des Abenteuerspielplatzes ein Ergebnisverbesserungspotential ergibt, sollte dieses auch so beschlossen und eine Neuordnung der Kontrakte mit der FZG im 1. Halbjahr 2012 vorgesehen werden.

 

Gesehen Klausgrete

 

 

 


Personelle Auswirkungen  

Bei Ãœbernahme der Einrichtungen würden sich personelle Auswirkungen ergeben. Â