Betreff
Zukunft der Jugendarbeit im Hildener Osten
Vorlage
WP 09-14 SV 51/146
Aktenzeichen
III/51/Au
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Fortführung des Jugendtreffs in den Räumlichkeiten des SV Ost ab 01.07.2012 (Ende des derzeitigen Kontraktes) für die Dauer von drei Jahren. Die jährlichen Kosten in Höhe von 12.200 € sind im Haushalt bereitzustellen.

 

Über die Bereitstellung der Mittel wird abschließend im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden.


Erläuterungen und Begründungen:

 

In den Stadtteilen Mitte (St. Jacobus, SPE Mühle, Jueck), Nord (Area 51) und Süd (St. Konrad, JAW) befinden sich Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen. Über deren Ausrichtung und Arbeitsweise wurde ausführlich im Jugendhilfeausschuss am 2.12.2010 im Rahmen des beschlossenen Kinder- und Jugendförderplan berichtet (SV 51/078).

Die Stadteile West und Ost verfügen über keine originäre Jugendeinrichtung. Im Ortsteil West leben verhältnismäßig wenig Kinder und Jugendliche. Diese werden über Angebote der Aufsuchenden Jugendarbeit erreicht oder begeben sich in die Einrichtungen im Stadtteil Mitte oder besuchen Einrichtungen im Düsseldorfer Süden.

 Im Stadtteil Ost betreibt der SV Hilden Ost seit 01.07.2002 in einem Teil seines Vereinsheims für den vertraglich gebundenen Zeitraum von 10 Jahren (bis 30.06.2012) einen Jugendtreff. Er offeriert an drei Tagen die Woche jeweils 4 Stunden Öffnungszeit, die im vergangenen Jahr gut angenommen wurden. Auch das Aufsuchen der Schutzhütte im Bereich Kalstert hat sich die im Jugendtreff arbeitende Kraft zur Aufgabe gemacht. Zu diesen Jugendlichen besteht reger Kontakt.

Die Gestaltung des Jugendtreffs liegt in der Hand des SV Hilden Ost. Es werden regelmäßige Gespräche zwischen dem Fachamt und dem Sportverein geführt, um den Jugendtreff in die flächendeckende Fachplanung mit einzubinden. Die vor Ort arbeitenden Kräfte sind in die Arbeitsgemeinschaft gem. §78 SGB VIII der Offenen Jugendarbeit eingebunden, die sich viermal pro Jahr austauscht.

 

Um im Hildener Osten für den Zeitraum nach Ablauf der vertraglichen Bindung die Offene Jugendarbeit weiter qualifiziert umzusetzen, wurde in 2011 eine Bedarfsanalyse durch die Jugendhilfeplanung des Amtes für Jugend, Schule und Sport durchgeführt (siehe Anlage 1).

 

Ergebnis ist im Kern, dass sich die Jugendlichen einen Ort wünschen, an dem sie primär „abhängen“ können. Das Angebot des SV Ost ist den Jugendlichen bekannt, wird von den Befragten jedoch eher weniger aufgesucht. Als Gründe hierfür werden zu enge Räumlichkeiten, „zu viele Kinder“ und fehlende Geräte wie Billardtisch oder „Kaffeeautomat“ angegeben.

Die „Wunscheinrichtung“ wird relativ konkret beschrieben mit; „größerer Raum“ (im Vergleich zum Jugendtreff Ost), Billardtisch, „längere Öffnungszeiten“, „mal was trinken können“, etc.

 

Die befragten Experten, die alle langjährige Kenner der Jugendszene sind, sprechen sich einheitlich für die Notwendigkeit bzw. für den Bedarf nach einem angemessen Angebot für die Jugendlichen im Stadtteil Ost aus. Aufgeführt werden u.a. die langjährigen Konflikte an der Schutzhütte am Kalstert, an der es vor allem an Wochenenden teilweise zu Beschädigungen oder Verschmutzungen der anliegenden Kita gekommen ist. Auch Alkoholkonsum wird als Thematik benannt.

Es wird von allen Interviewten die Notwendigkeit nach einer langfristigen Beziehungsarbeit bzw. einem verlässlichen pädagogischen Ansprechpartner für die Jugendlichen im Stadtteil aufgeführt, der die unterschiedlichen Cliquen betreut.

 

Eine städtische Räumlichkeit, die den Wunschvorstellungen der Jugendlichen entspricht, befindet sich nicht im Hildener Osten. Auch gibt es keine Räumlichkeit, die diesen Zweck erfüllt und für eine angemessene Summe angemietet werden könnte. Ein Neubau schließt sich aus mehreren Gründen aus.

Der SV Ost hat klar signalisiert, dass er die übernommene Aufgabe auch in Zukunft fortführen wolle. Er fühle sich verpflichtet, diese wichtige soziale Aufgabe auch künftig wahrzunehmen.

 

Nach Prüfung aller Optionen und Gesprächen mit dem SV Ost schlägt die Verwaltung folgendes Vorgehen vor:

Erhalt des Angebotes im SV Ost, um der Zielgruppe Kinder und Jugendliche ein Angebot im Stadtteil zu offerieren.

Die Kosten belaufen sich hierfür laut dem Sportverein auf 12.107 €. Davon entfallen 9.583 € auf Personalkosten, 1.380 € auf Sachkosten und weitere 1.144 € auf Betriebskosten.

Diese Kosten erscheinen durchaus angemessen im Hinblick auf die erbrachte Leistung.

Die Mittel müssten zusätzlich bereitgestellt werden.

 

Die von den befragten Experten artikulierte Notwendigkeit eines pädagogischen Ansprechpartners kann mit dem ggf. bereitgestellten Zuschuss nicht realisiert werden. Auch ein Einsatz von städtischem Personals ist nicht möglich.

 

Der Vertrag sollte für die Dauer von zunächst 3 Jahren geschlossen werden.

 

 

 

Horst Thiele

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

060107

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2012ff

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0601070050

Treffpunkt Ost

531800

Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche

6.100 €

(in 2012)

12.200 €(in Folgejahren)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete

 

 

 


Personelle Auswirkungen

Nein