Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt nach Vorlage der abschließenden
Überprüfung durch den externen Gutachter die Aufhebung des HV6-Vermerkes zum
Kontrakt mit der AG Wohlfahrt über die Trennungs- und Scheidungsberatung,
Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren, Vormundschaften, Fachmediation und begleiteten Umgang.
Erläuterungen und Begründungen:
Am 02.03.2011 beschloss der JHA auf der Grundlage der Sitzungsvorlage WP
09-14 SV 51/111 die Erweiterung und Anpassung des Kontraktes mit der AG
Wohlfahrt über die Trennungs- und Scheidungsberatung/ Mitwirkung im
familiengerichtlichen Verfahren und Vormundschaften vorbehaltlich der
abschließenden Prüfung durch die externenÂ
Gutachter zur Haushaltskonsolidierung. Im Rahmen der Haushaltsberatungen
wurde der Beschluss daher mit einem HV6-Vermerk belegt. Der Bericht von BSL
liegt seit dem 13.10.2011 vor. Der Beschluss des JHAs wird von BSL nach der Prüfung
befürwortet.
Die Kontraktanpassung muss vor dem Hintergrund der gestiegenen
Fallzahlen und erhöhten Anforderungen im Bereich der Ergänzungspflegschaften/
Vormundschaften kurzfristig umgesetzt werden..
Die Mittel stehen im aktuellen Haushaltsjahr bereit und wurden für die
Folgejahre eingeplant.
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
060312 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2012ff |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0603120070 |
Mitwirkung bei Vormundschafts- und Familiengerichten |
533400 |
Leist. d. Jugendhilfe an natürl. Personen außerhalb von Einrichtungen |
194.550 € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer |
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Personelle Auswirkungen
Nein