Betreff
Kinderschutz im Sportverein
Vorlage
WP 09-14 SV 51/142
Aktenzeichen
III/51/Scha
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Schule und Sport nehmen den Bericht zur Kinderschutzvereinbarung mit den Sportvereinen zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Das Wohl der Kinder liegt allen Hildener Bürgerinnen und Bürgern und auch der Stadtverwaltung sehr am Herzen. Der Gesetzgeber verpflichtet seit 2005 das Amt für Jugend, Schule und Sport mit allen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Kooperationsvereinbarungen zum Kinderschutz nach §8a SGB VIII abzuschließen. In diesen Vereinbarungen wird geregelt, wer was zu tun hat, wenn es Anlass zur Sorge über das Kindeswohl gibt. Gleichzeitig wird in den Vereinbarungen geregelt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die direkten Kontakt mit den Kindern und Jugendlichen haben, regelmäßig erweiterte Führungszeugnisse vorlegen müssen, um zu verhindern, dass einschlägig vorbestrafte Menschen Ihre Vertrauensstellung gegenüber jungen Menschen missbrauchen können. Diese sinnvollen Regelungen werden durch den Entwurf zum neuen Bundeskinderschutzgesetz noch weiter ausgebaut werden.

 

Um den Kinderschutz in Hilden noch weiter zu verstärken,  wurde am 13.09.2011 erstmalig eine Kooperationsvereinbarung mit Hildener Sportvereinen zum Kinderschutz unterzeichnet (siehe Anlage 1 und 2). Kaum eine Stadt kann eine solche Kooperation vorweisen. Entsprechend wurde die Vereinbarung auch durch die Berichterstatterin der Bundesregierung für das neue Bundeskinderschutzgesetz,  Frau Michaela Noll, und die Vizepräsidentin des Landessportbundes, Frau Gisela Hinnemann, als Vereinbarung mit Vorreitercharakter gewürdigt.

 

Die Hildener Kooperationsvereinbarung wurde vom Amt für Jugend, Schule und Sport gemeinsam mit dem Stadtsportverband entwickelt und mit den Sportvereinen, die eine größere Anzahl von Kinder und Jugendlichen als Mitglieder haben, abgestimmt. Durch die Vereinbarung sollen zwei Bereiche sichergestellt werde:

1. Keine einschlägig Vorbestraften sollen in Sportvereinen direkten Kontakt zu Kinder und Jugendlichen erhalten können und

2. für den Fall, dass die Not eines Kindes im Verein offenbar wird, werden Regelungen über die weiteren Schritte getroffen, damit der Hilferuf nicht ungehört bleibt.

 

Folgende Vereine traten der Vereinbarung im ersten Schritt bei: Billard-Club Hilden, Deutsche Lebens-Rettungsgesellschaft - Ortsverband Hilden, Hildener Allgemeine Turnerschaft von 1864, Judo-Club Hilden, Kanu-Club Hilden, Reit- und Fahrverein, Seglergemeinschaft Hilden, Sportvereinigung Hilden 05/06, SV Hilden-Nord 1964, SV Hilden-Ost 1975, VfB 03 Hilden und Billard Club Hilden.

Damit sind bereits jetzt 82% aller im Sportverein organisierten Kinder und Jugendlichen in Hilden erfasst. Die Vereinbarung soll sukzessive auf alle Sportvereine ausgedehnt werden, die junge Menschen betreuen.

 

Hilden ist damit weiterhin eine der führenden Kommunen im Bereich Kinderschutz.

 

 

 

 

Horst Thiele

 


Finanzielle Auswirkungen  

Nein


Personelle Auswirkungen

Nein