Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Schule und Sport nehmen den
Bericht zur Kinderschutzvereinbarung mit den Sportvereinen zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Das Wohl der Kinder liegt allen Hildener
Bürgerinnen und Bürgern und auch der Stadtverwaltung sehr am Herzen. Der
Gesetzgeber verpflichtet seit 2005 das Amt für Jugend, Schule und Sport mit
allen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Kooperationsvereinbarungen zum
Kinderschutz nach §8a SGB VIII abzuschließen. In diesen Vereinbarungen wird
geregelt, wer was zu tun hat, wenn es Anlass zur Sorge über das Kindeswohl
gibt. Gleichzeitig wird in den Vereinbarungen geregelt, dass die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die direkten Kontakt mit den Kindern und
Jugendlichen haben, regelmäßig erweiterte Führungszeugnisse vorlegen müssen, um
zu verhindern, dass einschlägig vorbestrafte Menschen Ihre Vertrauensstellung
gegenüber jungen Menschen missbrauchen können. Diese sinnvollen Regelungen
werden durch den Entwurf zum neuen Bundeskinderschutzgesetz noch weiter
ausgebaut werden.
Um den Kinderschutz in Hilden noch weiter zu
verstärken, wurde am 13.09.2011
erstmalig eine Kooperationsvereinbarung mit Hildener Sportvereinen zum Kinderschutz
unterzeichnet (siehe Anlage 1 und 2). Kaum eine Stadt kann eine solche
Kooperation vorweisen. Entsprechend wurde die Vereinbarung auch durch die
Berichterstatterin der Bundesregierung für das neue Bundeskinderschutzgesetz, Frau Michaela Noll, und die Vizepräsidentin
des Landessportbundes, Frau Gisela Hinnemann, als Vereinbarung mit
Vorreitercharakter gewürdigt.
Die Hildener Kooperationsvereinbarung wurde
vom Amt für Jugend, Schule und Sport gemeinsam mit dem Stadtsportverband
entwickelt und mit den Sportvereinen, die eine größere Anzahl von Kinder und Jugendlichen als
Mitglieder haben, abgestimmt. Durch die Vereinbarung sollen zwei Bereiche
sichergestellt werde:
1. Keine
einschlägig Vorbestraften sollen in Sportvereinen direkten Kontakt zu Kinder
und Jugendlichen erhalten können und
2. für den Fall,
dass die Not eines Kindes im Verein offenbar wird, werden Regelungen über die
weiteren Schritte getroffen, damit der Hilferuf nicht ungehört bleibt.
Folgende Vereine traten der Vereinbarung im
ersten Schritt bei: Billard-Club Hilden, Deutsche Lebens-Rettungsgesellschaft -
Ortsverband Hilden, Hildener Allgemeine Turnerschaft von 1864, Judo-Club
Hilden, Kanu-Club Hilden, Reit- und Fahrverein, Seglergemeinschaft Hilden, Sportvereinigung
Hilden 05/06, SV Hilden-Nord 1964, SV Hilden-Ost 1975, VfB 03 Hilden und
Billard Club Hilden.
Damit sind bereits jetzt 82% aller im
Sportverein organisierten Kinder und Jugendlichen in Hilden erfasst. Die Vereinbarung soll sukzessive auf alle
Sportvereine ausgedehnt werden, die junge Menschen betreuen.
Hilden ist damit weiterhin eine der führenden Kommunen im Bereich Kinderschutz.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Nein
Personelle Auswirkungen
Nein