Betreff
Ausschluss von Vergnügungsstätten in gültigen Bebauungsplänen
Antrag der Fraktion BA/CDf vom 01.09.2011
Vorlage
WP 09-14 SV 61/115
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll-STEP
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussfassung wird anheim gestellt.


Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.09.2011 stellte die Fraktion BA/CDf den als Anlage beigefügten Antrag.

In dem Antrag wird vorgeschlagen, rechtskräftige Bebauungspläne im Stadtgebiet dahingehend zu überprüfen, ob in ihren Geltungsbereichen Vergnügungsstätten (insbesondere Spielhallen) zulässig sind. Gleichzeitig soll eine Wertung vorgenommen werden, ob die Ansiedlung von Vergnügungsstätten/Spielhallen in den betroffenen Gebieten wünschenswert ist oder nicht; und welche planerischen Maßnahmen ergriffen werden könnten.

 

Hierzu kann folgendes ausgeführt werden:

 

Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung am 07.07.2010 das „Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Hilden“ als verbindliche Leitlinie für das planerische Handeln in Sachen Vergnügungsstätten in Stadtgebiet Hilden beschlossen.

Außerdem wurde die Verwaltung mit der sukzessiven Umsetzung der Handlungsempfehlungen und der Anpassung der Bebauungspläne beauftragt.

 

Seitdem sind verschiedene Planaufstellungsverfahren eingeleitet worden, die sich in verschiedenen Verfahrensstadien befinden:

 

-       Bebauungsplan Nr. 501 (aus April 2010) für das Gewerbegebiet Hilden-West nördlich der Düsseldorfer Straße;

-       Bebauungsplan Nr. 502 (aus Mai 2010) für das Gewerbegebiet Hilden-Nordwest zwischen Auf dem Sand, Herderstraße, Hans-Sachs-Straße;

-       Bebauungsplan Nr. 66B, 3.Änderung (aus Januar 2011) für den Bereich des Gewerbegebietes Hilden-Nordwest nördlich der Straße Auf dem Sand und In den Weiden;

-       Bebauungsplan Nr. 32B (aus Juni 2011) für den Bereich des Nahversorgungszentrums Beethovenstraße/ Johann-Sebastian-Bach-Straße;

-       Bebauungsplan Nr. 99, 1.Änd. (aus September 2011) für den Bereich des Nahversorgungszentrums Gustav-Mahler-Straße / Furtwänglerstraße.

 

Aus der Aufzählung wird deutlich, dass die Verwaltung ihrem Auftrag umfassend nachkommt. Es ist hierbei zu bedenken, dass mit diesen Verfahren (und den sonstigen laufenden Verfahren mit anderen Planungszielen) die Kapazitäten der planenden Verwaltung völlig ausgeschöpft sind.

 

Ebenso ist zu bedenken, dass Vergnügungsstätten/Spielhallen nicht per se im ganzen Stadtgebiet ausgeschlossen werden können; es handelt sich um legitime städtische Nutzungen.

Das Ziel, die bereits vorhandenen Vergnügungsstätten/ Spielhallen nicht weiter in Hilden ausufern zu lassen, so wie es das o.g. Steuerungskonzept vorgibt, wird durch die bisherige Vorgehensweise erreicht. Eine Umsetzung des vorliegenden Antrages liefert hierzu keinen weiteren zielführenden Beitrag.

 

H. Thiele


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

nein

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer