Antrag der Fraktion BA CDf
Erläuterungen zum
Antrag:
Der aktuelle Straßenzustand macht deutlich, dass eine Instandsetzung der Straße nicht nur mit der Erneuerung der Bürgersteige und Baumscheiben zu erzielen ist. Die Straßendecke befindet sich nach unzähligen Aufbrüchen und schlechter Wiederherstellung in einer Verfassung, die sanierungsbedürftig ist. Dazu bieten die in Kürze beginnenden Bauarbeiten auf dem Straßenabschnitt eine gute Gelegenheit: Sollte die Deckschicht jetzt nicht erneuert werden, werden Frostschäden in den nächsten Jahren zu einem beschleunigten Verfall der Straße führen.
Antragstext:
Im Rahmen des Ausbaus der Hoffeldstraße wird die Verwaltung beauftragt, im Bauabschnitt A zwischen Augustastraße und Wendehammer an der Berliner Straße auch die Asphaltdeckschicht der Fahrbahn zu erneuern.
Stellungnahme der
Verwaltung (neu):
Die eigentlich für die Ratssitzung am 19.10.2011 vorgesehene Vorlage musste aus nachfolgenden Gründen zurückgezogen werden:
Zum Zeitpunkt der Verfassung der Stellungnahme der Verwaltung für den STEA am 5.10.2011 gab es noch keine größeren Bauaktivitäten, welche neue Erkenntnisse über den Aufbau der vorhandenen Fahrbahn geben konnten. Auf der Basis einiger weniger alter Baugrunderkundigungen musste die Verwaltung daher davon ausgehen, dass eine konventionelle Deckenerneuerung möglich sei. Eine solche Maßnahme besteht aus dem Abfräsen der alten Deckschicht (4cm) und dem Einbau einer neuen Deckschicht in gleicher Stärke.
Aus dem aktuellen Bautenstand, welcher bis zum Neumarkt reicht, liegen jetzt aktuell bessere Kenntnisse über den Fahrbahnaufbau vor. Danach ist in großen Bereichen, insbesondere in der Fahrbahnmitte, nur eine Deckenstärke von bis zu 2cm anzutreffen. Darunter liegt direkt Schotter und Sand etc. Nur im Bereich von früheren Leitungsgräben sind stärkere Aufbauten aus bis zu 4cm Asphaltdeckschicht und 8cm Asphalttragschicht anzutreffen.
Dies hat zur Folge, dass das ursprünglich vorgeschlagene Bauverfahren nicht durchführbar ist, da
- Schotterschichten nicht gefräst werden können
- selbst wenn dies machbar wäre, eine Asphaltdeckschicht direkt auf Schotter den technischen     Anforderungen nicht genügt.
Als Alternative wurde dann geprüft, ob eine Sanierung im sogenannten Hocheinbau möglich ist. Dabei würde die vorhandene Fahrbahn nicht angetastet und die neue Asphaltdecke auf die vorhandene Konstruktion „draufgesetzt“ werden. Dies ist aber aus höhentechnischen Gründen nicht möglich, da
-schon zwischen Augustastraße und Neumarkt die neuen Parkplätze einschließlich Oberflächenentwässerung erstellt sind und diese dann 4cm zu tief lägen
-auf der anderen Straßenseite der alte Bürgersteig zu tief läge und komplett neu gebaut werden müsste
-möglicherweise wäre bereichsweise kein Höhenunterschied zwischen Fahrbahn und Bürgersteig mehr übrig geblieben
Fragen der Straßenentwässerung konnten ohne Detailplanung noch nicht abschließend beurteilt werden.
Wenn man also eine neue konventionelle Asphaltstraßendecke realisieren wollte, würde dies letztlich zu einem großen notwendigen Bauumfang führen. Bestehend aus:
-Ausbau der alten Asphaltdeckschicht
-Bereichsweise Ausbau alter Asphalttragschicht
-Teilausbau alter Schotterschicht
-Einbau neuer Asphalttragschicht
-Einbau neuer Deckschicht
Noch offen wäre, ob auch der derzeit nicht zur Sanierung vorgesehene westliche Bürgersteig zwingend mit erneuert werden müsste. Die Kosten nur für die Fahrbahnerneuerung mit neuer Asphaltdeckschicht, neuer Asphalttragschicht und teilweiser Erneuerung der Schottertragschicht belaufen sich auf ca. 100.000-150.000€. Wenn man den Bürgersteig dazurechnen muss, erhöht sich diese Summe um 30.000-50.000€.
Bei einer solchen Baumaßnahme wäre dann auch wieder die Frage der Refinanzierung nach Kommunalabgabengesetz zu klären, da mehr als eine Fahrbahnschicht erneuert würde.
Es ist aber noch eine, den allgemein anerkannten Regeln der Technik genügende, Bauweise zur Verbesserung der Gebrauchsfähigkeit der Fahrbahn denkbar. Es handelt sich um das Verfahren der „dünnen Schicht im Kalteinbau (DSK)“. Diese Technik wurde in den letzten Jahren schon vielfach in Hilden zur Straßeninstandhaltung eingesetzt (z.B. Körnerstraße, Beethovenstraße, Mozartstraße, Am Feuerwehrhaus, Ahornweg, Eschenweg etc.). Auch in anderen Städten z.B. Solingen wird dies vielfach eingesetzt.
Es ist kostengünstig, schnell und oft auch bei schwierigen Randbedingungen einsetzbar. Allerdings gibt es auch, im Vergleich zu der o.a. Lösung, Nachteile
- die Haltbarkeit ist deutlich kürzer max. 10 Jahre statt 15-25 Jahre
- die Oberflächenqualität (Ebenheit) ist geringer
Die Kosten für eine solche Maßnahme werden auf 30.000€ geschätzt.
Zu allen Bauverfahren ist abschließend zu sagen, dass eine Realisierung erst wieder ab Frühjahr 2012 technisch möglich ist.  Insofern wäre, je nach Beschlussfassung, eine Anmeldung zum Haushalt 2012 vorzunehmen.
gez.
In Vertretung
Norbert Danscheidt
1. Beigeordneter
Stellungnahme der
Verwaltung (alt):
Grundlage der bisher durchgeführten bzw. derzeit laufenden Arbeiten in der Hoffeldstraße ist der Ratsbeschluss zur SV 66/076 –Ausbau der Hoffeldstraße/Unterlagen nach §14 GemHVO- aus 2007. Darin wurde das Bauprogramm festgelegt. Es beinhaltet in dem im Antrag benannten Bereich:
Bei Anlage 1 werden die Teileinrichtungen
Gehweg und Beleuchtung überwiegend neu hergestellt.
Im Abschnitt 1 besteht der Leistungsumfang nur aus
den südlichen Nebenanlagen. Die Fahrbahn und der nördliche Gehweg bleiben unverändert
erhalten.
Im Abschnitt 1 sind aufgrund der
Baumstandorte und vorhandener Durchwurzelungen die südlichen Nebenanlagen zum
Großteil zerstört. Dies hat zur Folge, dass angrenzende Bordsteine und
Entwässerungsrinnen höhen- und lagemäßig partiell extrem versetzt wurden.
Daraus resultiert wiederum eine Beeinträchtigung der Straßenentwässerung, was
ebenfalls eine Verschlechterung der baulichen Substanz zur Folge hat.
Des
Weiteren sind die Gehwegplatten und die Asphaltbefestigung im Bereich der
zwischen den Bäumen vorhandenen ungeordneten
Längsparkstände und der angrenzenden Fahrbahn in Mitleidenschaft gezogen
worden.
Am Großteil Fahrbahn sowie am nördlichen Gehweg sind keine
baulichen Maßnahmen durchzuführen, da sich diese in einem technisch
vertretbaren Zustand befindet. Zur Sicherung der Verkehrssicherheit und der
technischen Funktionalität sind in diesem Bereich lediglich Anpassungsarbeiten
erforderlich.
Die unzureichende Straßenbeleuchtung wird erneuert und verbessert.
Eine Erneuerung der Fahrbahn und des nördlichen Gehwegs
wurde zum damaligen Zeitpunkt nicht eingeplant, da sie sich noch in einem zwar
nicht guten aber noch akzeptablen Zustand befanden. Grundlage für diese
Einschätzung war auch die stadtweite Zustandserfassung des Straßennetzes aus
2005/2006.
In der nun zurückliegenden Zeit seit der Zustandserfassung
bzw. der Bauprogrammfestlegung hat sich allerdings der Straßendeckenzustand
verschlechtert. Dies zeigen auch die Prognosedaten des Straßenkatasters.
Wenn dieser Abschnitt mit gemacht werden soll, werden daher
zusätzliche Finanzmittel erforderlich. Auf der Basis der Preise der derzeit
beauftragten Firma wäre ein Betrag von 50.000€ erforderlich. Dieser Betrag müsste
überplanmäßig vom Rat bereitgestellt werden. Insofern wäre ggfls. eine
Weiterleitung dieser SV an den H+F und den Rat erforderlich.
gez.
1. Beigeordneter
Zusätzliche Erläuterungen zur Sitzungsvorlage SV 66/077 nach dem
Beratungsergebnis STEA 05.10.2011
Ausbau der Hoffeldstraße, Erneuerung der Deckschicht in Abschnitt A
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 05.10.2011 wurde der Antrag der Fraktion BA/CDF bezüglich der Erneuerung der bituminösen Deckschicht in Abschnitt A der Hoffeldstraße (Abschnitt westlich der Augustastraße bis Wendehammer) beraten.
Es wurde mehrheitlich der Beschluss gefasst diesen Abschnitt im Zuge der derzeitigen Bauarbeiten mit einer neuen bituminösen Deckschicht zu versehen. Die Kosten hierfür betragen 50.000,- €. Der Betrag muss vom Rat überplanmäßig bereitgestellt werden.
Beschlussvorschlag für die Sitzung des
Rates am 19.10.2011
„Der Rat beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss, die bituminöse DeckÂschicht in Abschnitt A der Hoffeldstraße (Abschnitt westl. der Augustastraße bis Wendehammer) zu erneuern und die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von 50.000,00 € überplanmäßig bei Kostenträger 1201001010 "Verkehrsflächen" Kostenart 521151 "Straßenunterhaltung" bereitzuÂstellen.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer.
gez.
1. Beigeordneter
Finanzielle Auswirkungen
 (neu)Â
Finanzielle Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer / -bezeichnung |
120101 |
Verkehrsflächen
und Brücken |
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Investitions-Nr./ -bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2012 |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x |
freiwillige Leistung |
(hier
ankreuzen) |
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Die Mittel
stehen in folgender Höhe zur Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der
Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für
den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder
der EU zur Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier
ankreuzen) |
nein x (hier
ankreuzen) |
|||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
||||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier
ankreuzen) |
nein x (hier
ankreuzen) |
|||||
Finanzierung:
Im Budget des Amtes stehen keine Mittel für die beantragten Arbeiten zur
Verfügung. Die nach
Beschlussfassung müssten in den Haushaltsplan ggfls. Mittel investiv oder
konsumtiv eingestellt werden. |
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Vermerk
Kämmerer |
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Finanzielle Auswirkungen
 (alt)Â
Finanzielle Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer / -bezeichnung |
120101 |
Verkehrsflächen
und Brücken |
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Investitions-Nr./ -bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2011 |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x |
freiwillige Leistung |
(hier
ankreuzen) |
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Die Mittel
stehen in folgender Höhe zur Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der
Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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1201001010 |
Verkehrsflächen |
521151 |
Straßenunterhaltung |
50.000 |
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Die Deckung ist gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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1601010040 |
Gewerbesteuer |
401300 |
Gewerbesteuer |
50.000 |
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Stehen für
den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder
der EU zur Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier
ankreuzen) |
nein x (hier
ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier
ankreuzen) |
nein x (hier
ankreuzen) |
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Finanzierung:
Im Budget des Amtes stehen keine Mittel für die beantragten Arbeiten zur
Verfügung. Der Rat der
Stadt Hilden müsste überplanmäßig Mittel bereitstellen, wenn dem Antrag
gefolgt werden soll. |
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Vermerk
Kämmerer gesehen
Klausgrete |
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