Betreff
Ausbau der Hoffeldstraße, Erneuereung der Deckschicht in Abschnitt A
Antrag der Fraktion BA CDf
Vorlage
WP 09-14 SV 66/077
Aktenzeichen
66.1 Hoffeldstraße
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Der aktuelle Straßenzustand macht deutlich, dass eine Instandsetzung der Straße nicht nur mit der Erneuerung der Bürgersteige und Baumscheiben zu erzielen ist. Die Straßendecke befindet sich nach unzähligen Aufbrüchen und schlechter Wiederherstellung in einer Verfassung, die sanierungsbedürftig ist. Dazu bieten die in Kürze beginnenden Bauarbeiten auf dem Straßenabschnitt eine gute Gelegenheit: Sollte die Deckschicht jetzt nicht erneuert werden, werden Frostschäden in den nächsten Jahren zu einem beschleunigten Verfall der Straße führen.


Antragstext:

 

Im Rahmen des Ausbaus der Hoffeldstraße wird die Verwaltung beauftragt, im Bauabschnitt A zwischen Augustastraße und Wendehammer an der Berliner Straße auch die Asphaltdeckschicht der Fahrbahn zu erneuern.


Stellungnahme der Verwaltung (neu):

 

Die eigentlich für die Ratssitzung am 19.10.2011 vorgesehene Vorlage musste aus nachfolgenden Gründen zurückgezogen werden:

 

Zum Zeitpunkt der Verfassung der Stellungnahme der Verwaltung für den STEA am 5.10.2011 gab es noch keine größeren Bauaktivitäten, welche neue Erkenntnisse über den Aufbau der vorhandenen Fahrbahn geben konnten. Auf der Basis einiger weniger alter Baugrunderkundigungen musste die Verwaltung daher davon ausgehen, dass eine konventionelle Deckenerneuerung möglich sei. Eine solche Maßnahme besteht aus dem Abfräsen der alten Deckschicht (4cm) und dem Einbau einer neuen Deckschicht in gleicher Stärke.

 

Aus dem aktuellen Bautenstand, welcher bis zum Neumarkt reicht, liegen jetzt aktuell bessere Kenntnisse über den Fahrbahnaufbau vor. Danach ist in großen Bereichen, insbesondere in der Fahrbahnmitte, nur eine Deckenstärke von bis zu 2cm anzutreffen. Darunter liegt direkt Schotter und Sand etc. Nur im Bereich von früheren Leitungsgräben sind stärkere Aufbauten aus bis zu 4cm Asphaltdeckschicht und 8cm Asphalttragschicht anzutreffen.

 

Dies hat zur Folge, dass das ursprünglich vorgeschlagene Bauverfahren nicht durchführbar ist, da

 

- Schotterschichten nicht gefräst werden können

- selbst wenn dies machbar wäre, eine Asphaltdeckschicht direkt auf Schotter den technischen      Anforderungen nicht genügt.

 

Als Alternative wurde dann geprüft, ob eine Sanierung im sogenannten Hocheinbau möglich ist. Dabei würde die vorhandene Fahrbahn nicht angetastet und die neue Asphaltdecke auf die vorhandene Konstruktion „draufgesetzt“ werden. Dies ist aber aus höhentechnischen Gründen nicht möglich, da

-schon zwischen Augustastraße und Neumarkt die neuen Parkplätze einschließlich Oberflächenentwässerung erstellt sind und diese dann 4cm zu tief lägen

-auf der anderen Straßenseite der alte Bürgersteig zu tief läge und komplett neu gebaut werden müsste

-möglicherweise wäre bereichsweise kein Höhenunterschied zwischen Fahrbahn und Bürgersteig mehr übrig geblieben

Fragen der Straßenentwässerung konnten ohne Detailplanung noch nicht abschließend beurteilt werden.

 

Wenn man also eine neue konventionelle Asphaltstraßendecke realisieren wollte, würde dies letztlich zu einem großen notwendigen Bauumfang führen. Bestehend aus:

-Ausbau der alten Asphaltdeckschicht

-Bereichsweise Ausbau alter Asphalttragschicht

-Teilausbau alter Schotterschicht

-Einbau neuer Asphalttragschicht

-Einbau neuer Deckschicht

Noch offen wäre, ob auch der derzeit nicht zur Sanierung vorgesehene westliche Bürgersteig zwingend mit erneuert werden müsste. Die Kosten nur für die Fahrbahnerneuerung mit neuer Asphaltdeckschicht, neuer Asphalttragschicht und teilweiser Erneuerung der Schottertragschicht belaufen sich auf ca. 100.000-150.000€. Wenn man den Bürgersteig dazurechnen muss, erhöht sich diese Summe um 30.000-50.000€.

Bei einer solchen Baumaßnahme wäre dann auch wieder die Frage der Refinanzierung nach Kommunalabgabengesetz zu klären, da mehr als eine Fahrbahnschicht erneuert würde.

 

Es ist aber noch eine, den allgemein anerkannten Regeln der Technik genügende, Bauweise zur Verbesserung der Gebrauchsfähigkeit der Fahrbahn denkbar. Es handelt sich um das Verfahren der „dünnen Schicht im Kalteinbau (DSK)“. Diese Technik wurde in den letzten Jahren schon vielfach in Hilden zur Straßeninstandhaltung eingesetzt (z.B. Körnerstraße, Beethovenstraße, Mozartstraße, Am Feuerwehrhaus, Ahornweg, Eschenweg etc.). Auch in anderen Städten z.B. Solingen wird dies vielfach eingesetzt.

 

Es ist kostengünstig, schnell und oft auch bei schwierigen Randbedingungen einsetzbar. Allerdings gibt es auch, im Vergleich zu der o.a. Lösung, Nachteile

- die Haltbarkeit ist deutlich kürzer max. 10 Jahre statt 15-25 Jahre

- die Oberflächenqualität (Ebenheit) ist geringer

Die Kosten für eine solche Maßnahme werden auf 30.000€ geschätzt.

 

Zu allen Bauverfahren ist abschließend zu sagen, dass eine Realisierung erst wieder ab Frühjahr 2012 technisch möglich ist.  Insofern wäre, je nach Beschlussfassung, eine Anmeldung zum Haushalt 2012 vorzunehmen.

 

 

gez.

In Vertretung

Norbert Danscheidt

1. Beigeordneter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung (alt):

 

Grundlage der bisher durchgeführten bzw. derzeit laufenden Arbeiten in der Hoffeldstraße  ist der Ratsbeschluss zur SV 66/076 –Ausbau der Hoffeldstraße/Unterlagen nach §14 GemHVO- aus 2007. Darin wurde das Bauprogramm festgelegt. Es beinhaltet in dem im Antrag benannten Bereich:

 

Bei Anlage 1 werden die Teileinrichtungen Gehweg und Beleuchtung überwiegend neu hergestellt.

Im Abschnitt 1 besteht der Leistungsumfang nur aus den südlichen Nebenanlagen. Die Fahrbahn und der nördliche Gehweg bleiben unverändert erhalten.

Im Abschnitt 1 sind aufgrund der Baumstandorte und vorhandener Durchwurzelungen die südlichen Nebenanlagen zum Großteil zerstört. Dies hat zur Folge, dass angrenzende Bordsteine und Entwässerungsrinnen höhen- und lagemäßig partiell extrem versetzt wurden. Daraus resultiert wiederum eine Beeinträchtigung der Straßenentwässerung, was ebenfalls eine Verschlechterung der baulichen Substanz zur Folge hat.

Des Weiteren sind die Gehwegplatten und die Asphaltbefestigung im Bereich der zwischen den Bäumen vorhandenen ungeordneten Längsparkstände und der angrenzenden Fahrbahn in Mitleidenschaft gezogen worden.

Am Großteil Fahrbahn sowie am nördlichen Gehweg sind keine baulichen Maßnahmen durchzuführen, da sich diese in einem technisch vertretbaren Zustand befindet. Zur Sicherung der Verkehrssicherheit und der technischen Funktionalität sind in diesem Bereich lediglich Anpassungsarbeiten erforderlich.

Die unzureichende Straßenbeleuchtung wird erneuert und verbessert.

 

 

Eine Erneuerung der Fahrbahn und des nördlichen Gehwegs wurde zum damaligen Zeitpunkt nicht eingeplant, da sie sich noch in einem zwar nicht guten aber noch akzeptablen Zustand befanden. Grundlage für diese Einschätzung war auch die stadtweite Zustandserfassung des Straßennetzes aus 2005/2006.

 

In der nun zurückliegenden Zeit seit der Zustandserfassung bzw. der Bauprogrammfestlegung hat sich allerdings der Straßendeckenzustand verschlechtert. Dies zeigen auch die Prognosedaten des Straßenkatasters.

 

Wenn dieser Abschnitt mit gemacht werden soll, werden daher zusätzliche Finanzmittel erforderlich. Auf der Basis der Preise der derzeit beauftragten Firma wäre ein Betrag von  50.000€ erforderlich. Dieser Betrag müsste überplanmäßig vom Rat bereitgestellt werden. Insofern wäre ggfls. eine Weiterleitung dieser SV an den H+F und den Rat erforderlich.

 

 

gez.

Norbert Danscheidt

1. Beigeordneter


Zusätzliche Erläuterungen zur Sitzungsvorlage SV 66/077 nach dem Beratungsergebnis STEA 05.10.2011

 

Ausbau der Hoffeldstraße, Erneuerung der Deckschicht in Abschnitt A

 

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 05.10.2011 wurde der Antrag der Fraktion BA/CDF bezüglich der Erneuerung der bituminösen Deckschicht in Abschnitt A der Hoffeldstraße (Abschnitt westlich der Augustastraße bis Wendehammer) beraten.

 

Es wurde mehrheitlich der Beschluss gefasst diesen Abschnitt im Zuge der derzeitigen Bauarbeiten mit einer neuen  bituminösen Deckschicht zu versehen. Die Kosten hierfür betragen 50.000,- €. Der Betrag muss vom Rat überplanmäßig bereitgestellt werden.

 

 

Beschlussvorschlag für die Sitzung des Rates am 19.10.2011

 

„Der Rat beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss, die bituminöse Deck­schicht in Abschnitt A der Hoffeldstraße (Abschnitt westl. der Augustastraße bis Wendehammer) zu erneuern und die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von 50.000,00 € überplanmäßig bei Kostenträger 1201001010 "Verkehrsflächen" Kostenart 521151 "Straßenunterhaltung" bereitzu­stellen.

Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer.

 

 

gez.

Norbert Danscheidt

1. Beigeordneter

 


Finanzielle Auswirkungen  (neu) 

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

120101

Verkehrsflächen und Brücken

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2012

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Finanzierung: Im Budget des Amtes stehen keine Mittel für die beantragten Arbeiten zur Verfügung.

 

Die nach Beschlussfassung müssten in den Haushaltsplan ggfls. Mittel investiv oder konsumtiv eingestellt werden.

 

Vermerk Kämmerer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen  (alt) 

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

120101

Verkehrsflächen und Brücken

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2011

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1201001010

Verkehrsflächen

521151

Straßenunterhaltung

50.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1601010040

Gewerbesteuer

401300

Gewerbesteuer

50.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Finanzierung: Im Budget des Amtes stehen keine Mittel für die beantragten Arbeiten zur Verfügung.

Der Rat der Stadt Hilden müsste überplanmäßig Mittel bereitstellen, wenn dem Antrag gefolgt werden soll.

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

gesehen Klausgrete