hier: Antrag der CDU-Fraktion in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss am 06.07.2011
Antragstext:
Hiermit beantragt
die CDU-Fraktion für die Freifläche hinter der Musikschule einen
Gestaltungsentwurf vorzulegen. Dieser sollte folgende Rahmendaten erfüllen:
1. Der vorhandene
Parkplatz sollte um zwei zusätzliche Parkreihen für die Besucher der
Musikschule erweitert werden.
2. Die restliche
Freifläche soll von einem Landschaftsplaner unter Berücksichtigung des
vorhandenen Baumbestandes und der Wünsche der Musikschule überplant werden.
3. Es ist die
Möglichkeit einer Verbindung zur Hoffeldstraße zu prüfen und – falls machbar –
in die Planung einzuarbeiten.
Dieser Entwurf auch
mit Alternativen ist dem Stea nach der Sommerpause vorzulegen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Nachdem bereits in
der Vergangenheit die Anlegung einer Grünfläche hinter der Musikschule
angedacht war, wurde von der Verwaltung im Jahr 2009 eine Kostenschätzung für
die Herrichtung der Fläche in eine Grünfläche erstellt.
Diese
Kostenschätzung wurde gemäß dem nunmehr vorliegenden Antrag angepasst und
umfasst auf der Fläche von insgesamt ca. 2800m² die
- Anlegung einer Rasenfläche von ca. 1200m²
- Anlegung einer Vegetationsfläche
(Bodendecker und Sträucher) von ca. 1.200m²
- Anlegung einer durch die Anlage führenden
wassergebundenen Wegefläche (ca. 400m²)
- Ausstattung der Parkfläche mit Bänken und
Papierkörben
- Erneuerung der Zaunanlage zu den
Nachbargrundstücken
- Herstellung von 2 zusätzlichen
Parkplatzreihen inkl. Entwässerung
Für eine Erstellung
einer Grünanlage mit den o.g. Anlagenteilen ist von einem Kostenvolumen in Höhe
von ca. 148.000 € auszugehen. Hierzu wären ggfls. noch die Kosten für weitere
Wünsche der Musikschule, für eine Wegeverbindung zur Hoffeldstraße sowie das
Honorar des Landschaftsplaners hinzuzufügen. Fachlich ist die Verwaltung
allerdings ohne weiteres in der Lage, diese Planung selbst zu erstellen.
Nicht in diesen
Kosten enthalten ist eine endgültige Herstellung der derzeitig nur
provisorischen Zufahrt über den vorhandenen Parkplatz. Diese liegt auf dem
Grundstück der Stadtwerke Grundstücksgesellschaft.
Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass laut
den vorliegenden Lärmschutzgutachten für den Bebauungsplan 236A bei einer
Parkplatzerweiterung die Grenzwerte für den Zeitraum nach 22.00 Uhr
überschritten werden. Für diesen Fall wird empfohlen, das der Betrieb des
Weiterbildungszentrums inkl. der zugehörigen Pkw-Bewegungen nur während
der Tagzeit zwischen 06.00 Uhr und 22.00 Uhr erfolgen darf. Es wäre
daher zu prüfen, welche Auswirkungen damit auf den VHS-Betrieb verbunden wären.
Abschließend ist
ebenfalls darauf hinzuweisen, dass die Anlage einer Grünanlage auf dem
genannten Grundstück auch einen bilanziellen Wertverlust zur Folge hat.
Entsprechend seiner früheren Nutzung (Schulgrundstück/Baugrundstück) weist das
Grundstück derzeit einen Bilanzwert von aktuell 561.875€ auf. Durch die Anlage
eines Parks wäre auch eine Änderung der Grundstücksbewertung erforderlich.
Grün- und
Parkflächen werden entsprechend dem Bilanzierungsleitfaden der Stadt Hilden mit
25% des Bodenwertes benachbarter Baugrundstücke bewertet. Der Bodenrichtwert
beträgt im angesprochenen Bereich 390€, hieraus ergibt sich ein Bodenwert für
eine Grünfläche in Höhe von 269.392,5€ (390€ x 2.763m²).
Der bilanzielle
Verlust für den Bodenwert der Fläche beläuft sich somit auf 292.482,50€.
Rechnet man die
Erstellungskosten hinzu, würde die Stadt Hilden die Anlegung einer Parkfläche
auf dem Grundstück insgesamt einen Betrag von 440.482,50€ kosten.
Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
||||||
Produktnummer / -bezeichnung |
13010101 |
Grünflächen |
|||||
Investitions-Nr./ -bezeichnung: |
|
|
|||||
Haushaltsjahr: |
|
||||||
Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier
ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier
ankreuzen) |
|||
|
|||||||
Die Mittel
stehen in folgender Höhe zur Verfügung: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Der
Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Die Deckung ist gewährleistet durch: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Stehen für
den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder
der EU zur Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier
ankreuzen) |
nein x (hier
ankreuzen) |
|||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
||||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier
ankreuzen) |
nein x (hier
ankreuzen) |
|||||
Finanzierung: Die Gesamtkosten in Höhe von 440.482,50 € ergeben sich aus den
reinen Baukosten (148.000,- €), sowie dem bilanziellen Wertverlust beim
Bodenwert (292.482,50 €). Ergänzend kann noch ausgeführt werden, dass nach
einer evtl. Fertigstellung  für die
zwei zusätzliche Parkreihen für die Besucher der Musikschule „Parkgebühren“
vereinnahmt werden können in einer Größenordnung von etwa 2,- € je Tag und
Platz. Im Haushaltsplan sind keine Aufwendungen
für die Erstellung einer Parkfläche und Erträge aus Parkeinnahmen enthalten. |
|||||||
Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
|||||||