hier: Bereitstellung von Haushaltsmitteln
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz
sowie im Haupt- und Finanzausschuss die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in
Höhe von 56.000,- € für die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes für die Stadt
Hilden (Haushaltsjahre 2011 bis 2013).
Entsprechend dem
Zuwendungsbescheid des BMU wird für das Jahr 2011 ein Betrag von 20.000€ überplanmäßig
bereitgestellt.
Deckung: Mehrerträge bei Gewerbesteuer mit 8.391,- € und Zuwendungen 11.609,- €.
Der weitere Mittelbedarf für die Jahre 2012 und 2013 wird in den
jeweiligen Haushaltsjahren bereitgestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Rat der Stadt Hilden hat zum Thema „Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes für Hilden“ (WP 09-14 SV 66/044) in seiner Sitzung am 10.11.2010 die Verwaltung beauftragt frühestmöglich einen Förderantrag beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) zu stellen.
Nachdem die aktuelle Förderrichtlinie am 01.01.2011 in Kraft getreten ist und laut dieser für die Antragstellung nur das Zeitfenster vom 01.01.2011 bis zum 31.03.2011 zur Verfügung stand, wurden in diesem Zeitfenster die Antragsunterlagen für eine entsprechende Projektförderung erarbeitet und fristgerecht eingereicht.
Aufgrund dieses äußerst knapp bemessenen Zeitfensters konnte
die ursprünglich vorgesehene nochmalige Beratung des Antrags im Ausschuss für
Umwelt- und Klimaschutz nicht mehr realisiert werden. Die Erstellung der
Antragsunterlagen sowie der Vorhabenbeschreibung erfolgte in Abstimmung mit den
entsprechenden Fachabteilungen der Stadt Hilden sowie in Zusammenarbeit mit der
„Koordinierungsstelle Kommunale Klimaschutzkonzepte“ bei der Kommunal- und Abwasserberatung NRW in
Düsseldorf. Ebenfalls wurde ein unverbindliches Angebot eines Fachbüros eingeholt
und dem Förderantrag beigefügt.
Die dem Förderantrag beigefügte Vorhabenbeschreibung des Projektes ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Nachdem zwischenzeitlich der Förderantrag in nochmaliger Abstimmung mit dem ptj - Projektträger Jülich (der ptj betreut für das Bundesumweltministerium die Abwicklung von Fördervorhaben) geringfügig angepasst wurde, liegt nunmehr der Förderbescheid für die „Erarbeitung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Hilden“ vor.
Ausgehend von einem Kostenvolumen für die Erstellung des
Konzeptes von 53.579,00 € bewilligt das BMU der Stadt Hilden als
Projektförderung eine nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von 65% der
zuwendungsfähigen Kosten höchstens jedoch 34.826,00€. Der Förderbescheid des
BMU sieht eine Aufteilung der Fördermittel über einen Zeitraum von 3 Jahren
(2011-2013) vor.
Demnach verbleibt bei der Stadt Hilden ein Eigenanteil in Höhe von 18.753,00€.
Hierfür müssen entsprechenden Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Da in den oben genannten Kosten nur die
Kosten für die Erstellung des Konzeptes enthalten sind sollten zusätzliche
Sachmittel (2.421€) für die Durchführung von Veranstaltungen,
Broschürenerstellung etc. eingeplant werden. Demnach ist von einem städtischen
Eigenanteil von insgesamt 21.174€ auszugehen.
Nach positiver Beschlussfassung durch den Rat können dann das
Vergabeverfahren und die Auftragsvergabe erfolgen. Gemäß Förderbescheid des BMU
wird von einem Vorhabenbeginn noch in 2011 ausgegangen.
Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
140101 |
Umweltschutz |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2011-13 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf für 2011 besteht in
folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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1401010010 |
Altlasten/Umwelt |
529100 |
Sonst. Aufwendungen für Dienstleistungen |
20.000,00 |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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1401010010 |
Altlasten/Umwelt |
414010 |
Zuweisung Bund |
11.609,00 |
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1601010040 |
Gewerbesteuer |
401300 |
Gewerbesteuer |
8.391,00 |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Die weiteren
Finanzmittel werden entsprechend dem Zuwendungsbescheid in den Haushaltsplan
2012 bzw. 2013 eingestellt. |
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Vermerk Kämmerer gesehen Klausgrete |
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