Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
nimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von den in der
Zeit vom 01.01.2011 bis 31.08.2011 erteilten Genehmigungen zur Leistung von
unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen (s. Anlage 1) und
investiven Auszahlungen (siehe Anlage 2).“
Erläuterungen und Begründungen:
Gemäß § 9 der
Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt vom 01.10.1999, zuletzt geändert mit
Datum vom 07.07.2010, gilt für die Zustimmung von über- / außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NW folgende Regelung:
Aufwendungen
innerhalb eines Budgets und investive Auszahlungen innerhalb einer Investition
sind als erheblich im Sinne des § 83
Abs. 2 GO NW anzusehen und bedürfen der Zustimmung
des Rates, wenn sie 25.000,- € übersteigen.
Sonstige
Auszahlungen gelten generell als unerheblich.
Aufwendungen und
investive Auszahlungen innerhalb eines Budgets, die einen Betrag von 5.000,- € übersteigen, sind dem Rat zur Kenntnis
vorzulegen.
In unbeschränkter
Höhe als unerheblich anzusehen sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen auf Grund:
a)
gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung
(inkl. der Auswirkungen aus dem Gemeinderefinanzierungsgesetz, z. B.
Gewerbesteuerumlagen, Solidarbeitrag, Kreisumlage).
b)
Interne Leistungsverrechungen,
c)
kalkulatorische Kosten,
d)
Mehrwert- / Vorsteuern,
e)
Verluste aus Wertveränderungen bei Steuern,
Gebühren und Beiträgen (z.B. Niederschlagungen, Erlasse),
f)
Systembedingte Veränderungen bzw. des doppischen
Haushaltes auf Grund neuerer Erkenntnisse, gesetzlicher Grundlagen (z. B.
Anpassung des Konten- und Produktplanes),
g)
Umschuldungen / Sondertilgungen und
h)
Abschlussbuchungen.
Verpflichtungsermächtigungen
nach § 85 Abs. 1 GO NW sind als erheblich anzusehen, wenn sie 25.000,- €
übersteigen.
In den beigefügten
Verzeichnissen sind die in der Zeit vom 01.01.2011 bis 31.08.2011 bewilligten
unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen (Anlage 1) und die
unerheblichen über- und außerplanmäßigen investiven Ausgaben (Anlage2) aufgeführt.
Horst Thiele
Bürgermeister