Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss beschließt nach Vorberatung im Integrationsrat die „Richtlinien über die Förderung ausländischer Vereine“ in „Richtlinien über die Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Migrantenvereinen und die finanzielle Förderung von Integrationsrat und Migrantenvereinen“ umzubenennen, sowie die von der Verwaltung vorgeschlagenen inhaltlichen Veränderungen.
Erläuterungen
und Begründungen:
Am 14.06.1989 erließ der Rat der Stadt Hilden die „Richtlinien über die finanzielle Förderung ausländischer Vereine“. Ziel der Bereitstellung entsprechender Mittel war die Förderung der „ausländischen Vereine“ und der „Ausländerarbeit“.
Mit dem Erlass dieser Richtlinien war die Absicht verbunden, die Existenz der Vereine zu sichern und den Vereinsmitgliedern einen Raum zu geben, wo sie mit Menschen gleicher Herkunft zusammen kommen konnten - einerseits um die gemeinsame Kultur zu pflegen, andererseits um eine gegenseitige Hilfestellung bei Fragen der Alltagsbewältigung zu ermöglichen.
Insofern trug der Ratsbeschluss bereits damals dem Gedanken der Integration Rechnung.
In der Folge wurde in den Richtlinien auch ein Betrag festgesetzt, der dem damaligen Ausländerbeirat für eigene Aktionen zur Verfügung stand.
Schließlich, nach einer weiteren, bis heute gültigen Änderung der Richtlinien, wurde festgesetzt, dass die bereitgestellten Mittel
a) als Globalzuschuss den „ausländischen“ Vereinen zugute kommen (zuletzt € 1.022,50 / Verein), ohne Führung eines Verwendungsnachweises,
b) weiterhin dem Ausländerbeirat (zuletzt Integrationsrat, in Höhe von € 510,--)
c) und den „ausländischen“ Vereinen als „zweckgebundene Einzelzuschüsse“ (unter Vorlage eines Verwendungsnachweises), wobei der Zweck durch „kulturelle, ethnische, sportliche und gesellige Aktivitäten“ definiert wurde (zuletzt € 3.070,--).
Welche Vereine dabei als „förderungswürdig“ eingestuft und in eine entsprechende Liste aufgenommen wurden, wurde vom Haupt- und Finanzausschuss entschieden.
Aus verschiedenen Gründen heraus ist es notwendig, die Richtlinien sprachlich und inhaltlich zu aktualisieren.
Aus bekannten Gründen wird der Begriff „Ausländer“ immer seltener verwendet, da er die Lebenswirklichkeit nicht richtig beschreibt, da einerseits die damit bezeichneten Menschen zum Teil schon seit Jahrzehnten hier leben und/oder vorhaben, auch auf Dauer in Deutschland zu leben. Andererseits besitzen viele der einst als „Ausländer“ bezeichneten Menschen oder deren Kinder mittlerweile die deutsche Staatsangehörigkeit - wobei natürlich kulturelle Bezüge zu den Herkunftsländern nach wie vor vorhanden sind.
Die Begrifflichkeiten, die das Wort „Ausländer“ in fachlichen Zusammenhängen weitgehend abgelöst haben, lauten „Migranten“, „Menschen mit Migrationshintergrund“ oder „Menschen mit Zuwanderungsgeschichte“.
Das Gremium „Ausländerbeirat“ wurde wiederholt umbenannt. Seit dem Jahr 2010 heißt es „Integrationsrat“.
Daher werden die Richtlinien in dieser Hinsicht sprachlich angepasst.
Eine inhaltliche Änderung der Richtlinien ergibt sich aus einem veränderten Verständnis von Integration. Das Hildener Strategiekonzept „Integration ist machbar!“, das vom Rat der Stadt Hilden im Jahr 2005 einstimmig verabschiedet wurde, definiert Integration als eine Querschnittsaufgabe.
Auf Seite 31 heißt es:
„Integration ist eine
kommunale Querschnittsaufgabe und nicht unbedingt ein Spezialthema für ein
bestimmtes Dezernat. Deshalb liegt die Verantwortung für die Weiterentwicklung
der integrationsfördernden Maßnahmen in den Ämtern und bei den freien Trägern
und den zuständigen Organisationen.“
Selbstverständlich spielen die Migrantenvereine („ausländische Vereine“) in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle.
In den letzten Jahren waren die Migrantenvereine zunehmend in die Planung der stadtweiten Integrationsarbeit einbezogen, wichtige Multiplikatoren wurden aus den Reihen der Migrantenvereine gewonnen, was sich u.a. auch in der Besetzung des aktuellen Integrationsrates wiederspiegelt.
Die Vereine haben auch von sich aus die Verantwortung für das Gelingen von Integration erkannt, akzeptiert und ihre inhaltliche Arbeit vielfach entsprechend ausgerichtet.
Ziel einer neuen Förderrichtlinie soll es deshalb sein, speziell die Aktivitäten und Projekte der Vereinsarbeit zu fördern, die integrativen Charakter haben.
Ausgehend von derzeit € 12.800,-- Euro pro Jahr, die derzeit im Haushalt bereits verankert sind und die auf Grundlage der bisherigen Förderrichtlinien wie oben erwähnt vergeben werden, wird folgender neuer Modus zur Förderung vorgeschlagen:
a) Jeder förderungswürdige Migrantenverein (derzeit 9) erhält € 700,-- Globalzuschuss pro Jahr. Die Förderungswürdigkeit wird in den neuen Richtlinien definiert (siehe Anlage 2)
b) Der Integrationsrat erhält für seine Arbeit jährlich € 500,--.
c) Die laut Haushaltsplan verbleibenden Mittel (nach derzeitigem Stand also € 6.000,--) werden an die Migrantenvereine als zweckgebundene Einzelzuschüsse vergeben, die allerdings im Gegensatz zur Vergangenheit (siehe oben) nunmehr an Projekte und Maßnahmen gebunden sind, die integrativen Charakter haben. In Anlage 2 ist, in Anlehnung an das Strategiepapier „Integration ist machbar!“, näher erläutert, wodurch integrative Maßnahmen gekennzeichnet sind.
Die bestehenden Förderrichtlinien (Anlage 1) und die hier vorgeschlagenen neuen Richtlinien
(Anlage 2) sind zum besseren Vergleich dieser Sitzungsvorlage als Anlagen beigefügt.
In Anlage 2 wurden dabei alle Änderungen bzw. Neuerungen unterstrichen.
Anlage 3 enthält die Liste aller derzeitigen förderungswürdigen Migrantenvereine.
Unabhängig von der Förderung gemäß dieser Richtlinien, wonach eine Förderung nach Abschluss von Maßnahmen und Projekten beantragt werden kann, steht den Migrantenvereinen selbstverständlich zusätzlich die Möglichkeit offen, für geplante Aktivitäten Mittel aus dem „Maßnahmenkatalog Integration“ zu beantragen, für den Rat der Stadt seit dem Jahr 2006 ca. € 23.000,-- pro Jahr bereit gestellt hat.
Gez. Horst Thiele
Anlagen 1-3
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
050501 |
Hilfen zur Integration |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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