Betreff
Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet von Hilden für den öffentlichen Verkehr
Wegverbindung zwischen der St.-Konrad-Allee und der Straße Am Wiedenhof
Vorlage
WP 09-14 SV 61/107
Aktenzeichen
61.2 - 6123 12-138
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss wie folgt:

 

Folgende Straßen in der Stadt Hilden werden gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) vom 23. September 1995 (GV NW S. 1028 ff.) in der z. Z. gültigen Fassung

 

-   als Gemeindestraße, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen (§ 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NW), durch Widmung der Allgemeinheit (beschränkt auf den Nutzerkreis Fußgänger- und Fahrradverkehr) zur Verfügung gestellt:

 

 

Lfd. Nr.

 

Weg

 

von - bis

 

Gemarkung Hilden

 

Flur

 

Flurstück

 

1

 

Weg

 

St.-Konrad-Allee zur Straße Am Wiedenhof

 

60

 

Teilflächen aus Flurstück 177, 500 und 1061

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Die lfd. Nr. 1 wird dem öffentlichen Verkehr als Weg erstmalig gewidmet.

 

Eigentümer des Weges ist die kath. Kirchengemeinde, die den Weg mittels Widmung auf die Stadt Hilden überträgt. Die Zustimmung zur Widmung liegt vor.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

( Horst Thiele )