Wegverbindung zwischen der St.-Konrad-Allee und der Straße Am Wiedenhof
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss wie folgt:
Folgende Straßen
in der Stadt Hilden werden gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) vom 23. September 1995 (GV NW S. 1028 ff.) in
der z. Z. gültigen Fassung
-  als Gemeindestraße, bei der die Belange
der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen (§ 3 Abs. 4 Ziffer 2
StrWG NW), durch Widmung der Allgemeinheit (beschränkt auf den Nutzerkreis Fußgänger-
und Fahrradverkehr) zur Verfügung gestellt:
Lfd. Nr. |
Weg |
von - bis |
Gemarkung
Hilden |
|
Flur |
Flurstück |
|||
1 |
Weg |
St.-Konrad-Allee
zur Straße Am Wiedenhof |
60 |
Teilflächen aus
Flurstück 177, 500 und 1061 |
Erläuterungen und Begründungen:
Die lfd. Nr. 1
wird dem öffentlichen Verkehr als Weg erstmalig gewidmet.
Eigentümer des
Weges ist die kath. Kirchengemeinde, die den Weg mittels Widmung auf die Stadt
Hilden überträgt. Die Zustimmung zur Widmung liegt vor.
( Horst Thiele )