Entscheidung über den städtebaulichen Entwurf
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren auf Grundlage des vom
Vorhabenträger favorisierten Entwurfs, Variante 1, fortzuführen.
Erläuterungen und Begründungen:
Am 02.02.2011 wurde im Stadtentwicklungsausschuss der
Aufstellungsbeschluss gefasst für die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Hilden für den Bereich Schwanenstraße / Itterbach / Schwanenplatz
sowie für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 258 mit dem Vorhaben- und
Erschließungsplan Nr. 16 für den Bereich Schwanenstraße / Itterbach / Schwanenplatz.
Das Verfahren zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes soll parallel
zum Bebauungsplan Nr. 258 durchgeführt werden.
Auslöser für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 258 mit dem
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 16 ist die Absicht des Vorhabenträgers,
Architekturbüro Schuba, innerstädtischen Wohnraum im Plangebiet zu schaffen.
Grund für die Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Ausweisung des
Plangebietes im derzeit gültigen Flächennutzungsplan (FNP) als „Gemischte
Baufläche“ mit der Konkretisierung „Kerngebiet (MK)“, die für die Realisierung
der geplanten hauptsächlichen Nutzung für Wohnzwecke geändert werden muss in
eine ausgewiesene „Wohnbaufläche“, die im Bebauungsplan weiter konkretisiert
wird.
Aufgrund der im Stadtentwicklungsausschuss am 03.11.2010 entstandenen
Diskussion bezüglich des ersten vom Vorhabenträger vorgestellten Entwurfes, in
deren Verlauf insbesondere die Berücksichtigung des Grünbestandes sowie ein
Abstand zum Itterbach gefordert wurden, hatte der Investor bereits einen
überarbeiteten Entwurf, der die genannten Punkte berücksichtigt, im Ausschuss
am 02.02.2011 vorgestellt.
In diesem neuen Planungsentwurf wurden die Bäume, die zu Erhaltung
vorgesehen sind, benannt und dargestellt. Es wurde für diese Variante des Vorhabenträgers
durch einen Landschaftsarchitekten eine Erstbewertung der
Erhaltungsmöglichkeiten in den Bereichen vorgenommen, in denen Bäume an die
Bebauung grenzen. Grundsätzlich wird seitens des Landschaftsarchitekten keine
den Bestand der Bäume gefährdende Situation durch die Umsetzung der geplanten
Baumaßnahme gesehen.
Diese Bewertung sowie die Karte mit den Baumstandorten liegen der
Sitzungsvorlage bei.
Der neue Planentwurf wurde mit dem Bergisch-Rheinischen Wasserverband
(BRW) und der Unteren Wasserbehörde des Kreises Mettmann hinsichtlich der
Abstände zum Itterbach abgestimmt mit dem Ergebnis, dass keine Einwände
bestehen.
Auf Basis dieses zweiten Entwurfes des Vorhabenträgers wurden seitens
der politischen Parteien drei weitere Planungsvarianten gewünscht.
Es existieren nunmehr folgende vier Varianten:
1. die Variante, die vom Vorhabenträger bevorzugt wird – Variante 1:
      - 5
Häuser, 16 Wohneinheiten
      - Tiefgarage
mit Zufahrt Schwanenstraße
      - Baumbestand
bleibt weitestgehend erhalten
      - teilöffentliche
Wegeführung Schwanenstraße/Schwanenplatz
2. die Variante der CDU-Fraktion
      - Erwerb
von ca. 720qm durch die Stadt Hilden zur Gestaltung einer öffentlichen
Parkfläche
      - 4
Häuser, 14 Wohneinheiten
      - Tiefgarage
mit Zufahrt Schwanenstraße
      - teilöffentliche
Wegeführung Schwanenstraße/Schwanenplatz
3. die Variante der Fraktion Freie Liberale
      - Erwerb
von ca. 720qm durch die Stadt Hilden zur Gestaltung einer öffentlichen
Parkfläche
      - 4
Häuser, 14 Wohneinheiten
      - Tiefgarage
mit Zufahrt Schwanenstraße
      - veränderte
teilöffentliche Wegeführung und dadurch erhebliche Wertminderung des restlichen
Privatgrundstückes
4. die Variante der Fraktion Bündnis90 / Die Grünen
      - Erwerb
von ca. 1.870qm durch die Stadt Hilden zur Gestaltung einer öffentlichen Parkfläche
      - 2
Häuser, 7 Wohneinheiten
      - teilöffentliche
Wegeführung Schwanenstraße/Schwanenplatz
      - 7
oberirdische PKW Stellplätze
Die vier erstellten Planungsvarianten wurden im Rahmen der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung in der Bürgeranhörung am 31.03.2011 öffentlich vorgestellt
(Protokoll zur Bürgeranhörung im Anhang).
Ziel der Bürgeranhörung war es, das Meinungsbild der Öffentlichkeit
bezüglich der vier existierenden Planungsvarianten zu erkennen und die hieraus
als favorisiert hervorgehende Variante mit in die Beschlussfassung des
Stadtentwicklungsausschusses aufzunehmen.
In der Bürgeranhörung entstanden im Wesentlichen folgende Argumente und
Informationen:
§
eine
klare Mehrheit der Anwohner und Betroffenen hat sich gegen die Realisierung
einer öffentlichen Parkfläche im Plangebiet ausgesprochen. Gründe sind
einerseits die Befürchtung einer Verstärkung des bereits existierenden Problems
des Vandalismus und andererseits ein den öffentlichen Haushalt unnötigerweise
zusätzlich belastender Aufwand durch Erwerbs- und Herstellungs- sowie
Pflegekosten.
§
Die
Anwesenden sprachen sich für einen Schutz des hochwertigen vorhandenen
Grünbestandes sowie des Itterbaches aus.
§
Herr
Dieter Donner, Sprecher im BUND Hilden und Vorstand der BUND-Regionalgruppe Düsseldorf,
merkte an, dass die Wasserrahmenrichtlinie ein „Verschlechterungsverbot“ für
künftige Planungen vorsähe. Er hält es daher für einen „Planungsmangel“, den
Grünstreifen, der ursprünglich in der Flächennutzungsplanung vorgesehen war,
komplett wegzunehmen. Er stellte die Frage, ob die zuständigen Stellen wie die
Bezirksplanungsstelle sachgemäß darüber informiert wurden. Laut ihm würde auch
ein schmalerer Grünstreifen die Gewässerqualität sowie den Gewässerhabitus
schützen. In einem aktuellen Email-Schreiben (siehe Anlage) macht er erneut auf
diese Thematik aufmerksam.
§
Seitens
der Anwesenden der Bürgeranhörung wurde ein permanent öffentlicher Weg durch
die Wohnanlage durchweg abgelehnt. Ein halböffentlicher Weg, der abends
geschlossen wird, wie in Variante 1 vorgesehen, würde akzeptiert werden.
§
Die
Bürger äußersten Bedenken hinsichtlich einer möglicherweise entstehenden
Lärmbelästigung durch die geplante Tiefgaragenzufahrt über die Schwanenstraße.
§
Es
wurde seitens der Anwesenden die Frage gestellt, ob bei Umsetzung der Planung
genügend Parkraum für Pkws zur Verfügung stehen wird.
Im Folgenden nimmt der Vorhabenträger Stellung zu den genannten
Argumenten:
§
Aufgrund
der mehrheitlichen Ablehnung der Realisierung einer öffentlichen Parkfläche hat
sich die Mehrheit der Bürger de facto gegen die Varianten 2-4 ausgesprochen, in
denen eine öffentliche Grünfläche / Parkfläche vorgesehen ist.
§
Durch
eine äußerst behutsame Planung unter Einbeziehung eines öffentlich bestellten
Vermessungsingenieurs und der bereits erwähnten Erstbewertung durch einen
Landschaftsarchitekten wird die Berücksichtigung des erhaltenswerten und
qualitativ hohen Baum- und Pflanzenbestandes auch ohne die Realisierung einer
öffentlichen Grünfläche garantiert. Somit wird in Variante 1 der Forderung nach
einer Berücksichtigung des Grünbestandes Rechnung getragen.
§
Den vom
BUND vorgetragenen Bedenken in der Bürgeranhörung sowie in der Email (siehe Anlage),
bezüglich der Verschlechterung der Gewässersituation durch die geplante
Bebauung im Sinne der Variante 1, kann grundsätzlich nicht zugestimmt werden.
Der Grünstreifen längs der Itter
wird lediglich geringfügig in Teilbereichen verkleinert (Eckpunkte der Häuser
Nr. 1+2), um eine angepasste Bebauung zu realisieren. Im Bereich des Hauses Nr.
5 grenzt die derzeitige Bebauung direkt an den Itterbach an. Hier soll in
Zukunft ein größerer Abstand eingehalten werden, womit eine Verbesserung
erreicht ist. Im Sinne des Hochwasserschutzes ist laut BRW der geplante Abstand
ausreichend.
Im Bereich der Gebäude Nr. 1+2
ist eine mit dem BRW und der Unteren Wasserbehörde des Kreises Mettmann
abgestimmte Abflachung der Uferböschung geplant. Durch diese Maßnahmen erfolgt
nachweislich eine Verbesserung des Retentionsraumes für die Itter. Der
restliche Uferbereich bleibt unverändert, schon bedingt durch den üppigen
Baumbestand im westlichen Bereich des Grundstückes.
Des Weiteren wurde mit dem BRW
eine eindeutige Zonierung für den Gewässerschutz festgelegt, d.h. fest definierte
Bereiche, die für Privatnutzung gestalterisch nicht zur Verfügung stehen,
sondern dem BRW vorbehalten sind. Die erläuterten Maßnahmen unterstützen somit
die in der europäischen Wasserrahmenrichtlinie definierten Ziele für
Gewässerschutz.
Die Gesamtgröße, der aus der
Bebauung nach Variante 1 resultierenden Grünfläche, beträgt ca. 1.600m². Die
neu entstehende Grünfläche ist somit weitaus größer als der derzeit im FNP
ausgewiesene Grünstreifen, der auf Grund des hohen Maßes der Nutzung in einem
Kerngebiet (jetzige Ausweisung) nicht wesentlich durch weitere Grünfläche
ergänzt würde.
Zur rechtlichen Abklärung wird
diese Thematik selbstverständlich im Rahmen des weiteren
Bebauungsplanverfahrens im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
berücksichtigt und in die Abwägung mit einbezogen. Auch wird im weiteren
Verfahren geprüft werden, ob eine zumindest teilweise Erhaltung und Darstellung
des Grünstreifens in den Bauleitplänen sinnvoll erscheint.
§
Im
Vergleich zu einer herkömmlichen Tiefgarageneinfahrt über eine teils offene
Rampe ist die geplante Zuwegung über einen PKW Aufzug (Aufzugtechnik mit
Wartestellung oben) geräuschärmer und optisch eingebunden und würde somit
positiv bewertet.
§
Durch
die geplante Tiefgarage werden genügend Stellplätze angeboten. Dadurch entfallen
oberirdische Stellflächen, was zu einer Steigerung der städtebaulichen Qualität
führt.
§
Für den
Vorhabenträger sind die Varianten 2-4 unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten
nicht umsetzbar.
Da die vom Vorhabenträger vorgeschlagene
Variante 1 den in der Bürgeranhörung deutlich gewordenen Wünschen und
Forderungen entspricht, wird empfohlen, sich im weiteren Verfahren für diese zu
entscheiden.
Horst Thiele