Erläuterungen zum
Antrag:
Der
Träger der o.g. integrativen Kindertageseinrichtungen und des
Abenteuerspielplatzes steht evtl. vor einer Umstrukturierung des Vereins. Durch
verschiedenste gesetzliche Veränderungen (z.B. Einführung des Gesetzes zur
frühen Bildung und Förderung von Kindern – KiBiz- oder Wegfall des
Zivildienstes ab 2012) steht der Verein unter finanziellem und damit auch
personellen Druck.
Antragstext:
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Hilden
beschließt, die Verwaltung möge prüfen, ob zur Entlastung der
Freizeitgemeinschaft für Behinderte und Nichtbehinderte e.V. (nachfolgend –
FZG-) die integrativen Kindertageseinrichtungen „Ellen - Wiederhold“ und „Karnaper
Regenbogen“ sowie der Abenteuerspielplatz in eine städtische Trägerschaft übernommen
werden können. Die zu erwartenden finanziellen und personellen Konsequenzen
sollen dargestellt werden.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Derzeit
gibt es in Hilden 2 integrative Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft
der Freizeitgemeinschaft für Behinderte und Nichtbehinderte e.V., die durch den
besonderen Einsatz der Vereinsmitglieder und Mitarbeiter und der langjährigen
Erfahrung in dem Bereich Integration pädagogisch, räumlich und personell gut
aufgestellt sind:
Ellen
– Wiederhold :
3
Gruppen, davon 3 integrative Gruppen
(45
Kinder Ü3, davon 16 mit Behinderung)
           8 pädagogische Mitarbeiterinnen            (264 Std./Woche)
           2 Motopädinnen                                         (58,50 Std./Woche)
           1 Leitung (Heilpädagogin)                        (39 Std. /Woche)
Gesetzliche
Betriebskosten gemäß KiBiz 440.000 € pro Kindergartenjahr, Fördersatz 91%, Trägeranteil
9% (entspricht ca. 39.600 €).
Karnaper
– Regenbogen:
4
Gruppen, davon 2 integrative Gruppen
(14
Kinder U3/46 Kinder Ü3, davon 10 mit Behinderung)
           10 pädagogische Mitarbeiterinnen          (341,25 Std./Woche)
           Â
1 Physiotherapeutin                                 (19,5
Std./Woche)
           Â
1 Logopädin                                               (39
Std./Woche)
           Â
1 Motopädin                                               (19,5
Std./Woche)
Â
1 Leitung/Gruppe                                      (33,22
Std./Woche + 5,78 Std./Woche)
Gesetzliche
Betriebskosten gemäß KiBiz 570.000 € pro Kindergartenjahr, Fördersatz 91%,
Trägeranteil 9% (entspricht ca. 51.300 €).
Die
Gebäude der beiden integrativen Kindertageseinrichtungen sind Eigentum der
Stadt Hilden, ein entsprechendes Raumprogramm wird vorgehalten.
Seit einigen Jahren erhält die FZG einen freiwilligen
Zuschuss zur Übernahme des Trägeranteils an den gesetzlichen Betriebskosten der
beiden integrativen Kindertageseinrichtungen. Für beide Kindertageseinrichtungen
ca. 90.900 € pro Kindergartenjahr.
Des Weiteren wird der Abenteuerspielplatz von der FZG
betrieben. Sowohl das Gelände als auch das Spielhaus stehen im Eigentum der
Stadt Hilden. Es sind 4 pädagogische Fachkräfte und weitere Personen (Reinigungskraft,
Bundesfreiwilligendienstler, Honorarkräfte, etc.) bei der FZG angestellt.
Der Betrieb des Abenteuerspielplatzes wird über einen
städt. jährlicher Zuschuss in Höhe von ca. 242.000€ finanziert, der auf das
pädagogische Konzept und die Öffnungszeiten abgestimmt ist.
Vor diesem Hintergrund könnte die Übernahme der
integrativen Kindertageseinrichtungen und des Abenteuerspielplatzes in eine
städtische Trägerschaft eine Entlastung des Trägers darstellen. Der
Trägerwechsel sollte jedoch nicht erfolgen, sofern unverhältnismäßig hohe
finanzielle und personelle Konsequenzen zu erwarten sind.
Das
Jugendhilfegesetz (KJHG), Art. 1 = SGB VIII zielt auf eine pluralistische Trägerlandschaft
ab. Die Jugendhilfe soll, im Sinne Sozialgesetzbuchs Achtes Buch (SGB VIII) durch
die Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierungen und die Vielfalt
von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen, gekennzeichnet sein.
Im Verständnis dieser
Subsidiarität sollte der Grundsatz des hilfreichen Beistandes durch Förderung
und Stärkung des freien Trägers, handlungsweisend sein. Von einem Trägerwechsel
sollte ggfls. Abstand genommen werden, sofern so die durch den Verein
verwirklichte besondere soziale Integration von Menschen mit Einschränkungen
verloren gehen würde. Die Finanzkraft/Grenzen des Trägers müssen jedoch
berücksichtigt werden.
Fazit:
Sollte
der JHA den Prüfauftrag beschließen, wird die Verwaltung die finanziellen und
personellen Auswirkungen für den Träger als auch für die Stadt Hilden umfassend
ermitteln und darstellen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem
Jugendhilfeausschuss mit einer Handlungsempfehlung vorgestellt werden.
gez. Horst Thiele
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle Auswirkungen |
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Mittel stehen zur Verfügung: |
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Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt: |
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Die Deckung ist durch folgendes Produkt
gewährleistet: |
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Konto |
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Betrag € |
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Finanzierung: |
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Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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