Betreff
Prüfung Entlastung des Trägers Freizeitgemeinschaft für Behinderte und Nichtbehinderte e.V. - Übernahme des Abenteuerspielplatzes sowie der integrativen Kindertageseinrichtungen in städtische Trägerschaft- Antrag der SPD Ratsfraktion
Vorlage
WP 09-14 SV 51/134
Aktenzeichen
III/51-Fu
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Der Träger der o.g. integrativen Kindertageseinrichtungen und des Abenteuerspielplatzes steht evtl. vor einer Umstrukturierung des Vereins. Durch verschiedenste gesetzliche Veränderungen (z.B. Einführung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – KiBiz- oder Wegfall des Zivildienstes ab 2012) steht der Verein unter finanziellem und damit auch personellen Druck.

 


Antragstext:

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Hilden beschließt, die Verwaltung möge prüfen, ob zur Entlastung der Freizeitgemeinschaft für Behinderte und Nichtbehinderte e.V. (nachfolgend – FZG-) die integrativen Kindertageseinrichtungen „Ellen - Wiederhold“ und „Karnaper Regenbogen“ sowie der Abenteuerspielplatz in eine städtische Trägerschaft übernommen werden können. Die zu erwartenden finanziellen und personellen Konsequenzen sollen dargestellt werden.

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Derzeit gibt es in Hilden 2 integrative Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Freizeitgemeinschaft für Behinderte und Nichtbehinderte e.V., die durch den besonderen Einsatz der Vereinsmitglieder und Mitarbeiter und der langjährigen Erfahrung in dem Bereich Integration pädagogisch, räumlich und personell gut aufgestellt sind:

 

Ellen – Wiederhold :

 

3 Gruppen, davon 3 integrative Gruppen

(45 Kinder Ü3, davon 16 mit Behinderung)

 

            8 pädagogische Mitarbeiterinnen             (264 Std./Woche)

            2 Motopädinnen                                           (58,50 Std./Woche)

            1 Leitung (Heilpädagogin)                         (39 Std. /Woche)

 

Gesetzliche Betriebskosten gemäß KiBiz 440.000 € pro Kindergartenjahr, Fördersatz 91%, Trägeranteil 9% (entspricht ca. 39.600 €).

 

Karnaper – Regenbogen:

 

4 Gruppen, davon 2 integrative Gruppen

(14 Kinder U3/46 Kinder Ü3, davon 10 mit Behinderung)

 

            10 pädagogische Mitarbeiterinnen           (341,25 Std./Woche)

              1 Physiotherapeutin                                  (19,5 Std./Woche)

              1 Logopädin                                                (39 Std./Woche)

              1 Motopädin                                                (19,5 Std./Woche)

  1 Leitung/Gruppe                                       (33,22 Std./Woche + 5,78 Std./Woche)

 

Gesetzliche Betriebskosten gemäß KiBiz 570.000 € pro Kindergartenjahr, Fördersatz 91%, Trägeranteil 9% (entspricht ca. 51.300 €).

 

Die Gebäude der beiden integrativen Kindertageseinrichtungen sind Eigentum der Stadt Hilden, ein entsprechendes Raumprogramm wird vorgehalten.

 

Seit einigen Jahren erhält die FZG einen freiwilligen Zuschuss zur Übernahme des Trägeranteils an den gesetzlichen Betriebskosten der beiden integrativen Kindertageseinrichtungen. Für beide Kindertageseinrichtungen ca. 90.900 € pro Kindergartenjahr.

 

Des Weiteren wird der Abenteuerspielplatz von der FZG betrieben. Sowohl das Gelände als auch das Spielhaus stehen im Eigentum der Stadt Hilden. Es sind 4 pädagogische Fachkräfte und weitere Personen (Reinigungskraft, Bundesfreiwilligendienstler, Honorarkräfte, etc.) bei der FZG angestellt.

 

Der Betrieb des Abenteuerspielplatzes wird über einen städt. jährlicher Zuschuss in Höhe von ca. 242.000€ finanziert, der auf das pädagogische Konzept und die Öffnungszeiten abgestimmt ist.

 

Vor diesem Hintergrund könnte die Übernahme der integrativen Kindertageseinrichtungen und des Abenteuerspielplatzes in eine städtische Trägerschaft eine Entlastung des Trägers darstellen. Der Trägerwechsel sollte jedoch nicht erfolgen, sofern unverhältnismäßig hohe finanzielle und personelle Konsequenzen zu erwarten sind.

 

Das Jugendhilfegesetz (KJHG), Art. 1 = SGB VIII zielt auf eine pluralistische Trägerlandschaft ab. Die Jugendhilfe soll, im Sinne Sozialgesetzbuchs Achtes Buch (SGB VIII) durch die Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierungen und die Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen, gekennzeichnet sein.

 

Im Verständnis dieser Subsidiarität sollte der Grundsatz des hilfreichen Beistandes durch Förderung und Stärkung des freien Trägers, handlungsweisend sein. Von einem Trägerwechsel sollte ggfls. Abstand genommen werden, sofern so die durch den Verein verwirklichte besondere soziale Integration von Menschen mit Einschränkungen verloren gehen würde. Die Finanzkraft/Grenzen des Trägers müssen jedoch berücksichtigt werden.

 

Fazit:

Sollte der JHA den Prüfauftrag beschließen, wird die Verwaltung die finanziellen und personellen Auswirkungen für den Träger als auch für die Stadt Hilden umfassend ermitteln und darstellen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Jugendhilfeausschuss mit einer Handlungsempfehlung vorgestellt werden.

 

 

gez. Horst Thiele

Bürgermeister

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

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Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

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Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

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