Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt wählt auf Vorschlag des Haupt- und Finanzausschusses 18 Personen von der beigefügten Bewerberübersicht und schlägt diese dem Landrat zur Erstellung der dortigen Vorschlagsliste für die Wahl von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern für das Verwaltungsgericht in Düsseldorf (Wahlzeitbeginn:01.05.2010) vor.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim
Verwaltungsgericht in Düsseldorf endet zum 30.04.2010. Die neue Wahlperiode
beginnt am 01.05.2010.
Für die erforderliche Neuwahl stellen die Landkreise und kreisfreien
Städte gemäß § 28 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) Vorschlagslisten auf. Der
Landrat des Kreises Mettmann hat die kreisangehörigen Städte um Unterstützung
bei dieser Aufgabe gebeten. Entsprechend dem Verhältnis der Einwohnerzahlen wurde
Hilden aufgefordert, 18 Bewerber/innen zu benennen.
Ein vorgeschriebenes Verfahren zur Findung von Bewerbern gibt es nicht,
es sind bezüglich der Auswahl der vorzuschlagenden Personen die Vorschriften
der §§ 20 – 23 und 28 VwGO zu beachten. Hier wird insbesondere geregelt, dass
Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst nicht zu ehrenamtlichen Richter/innen
ernannt werden können. Der Bereich des öffentlichen Dienstes ist in diesem
Zusammenhang weit auszulegen.
Der/Die ehrenamtliche Richter/in muss Deutsche/r sein, mindestens das
30. Lebensjahr vollendet und einen einwandfreien Leumund haben. Vom Amt eines/einer
ehrenamtlichen Richters/Richterin ist insbesondere ausgeschlossen, wer infolge
Richterspruches die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt
oder gegen den/die mit entsprechender Folgenandrohung Anklage erhoben worden
ist.
Ergänzend bittet der Landrat um Mitteilung, von welcher Partei oder
sonstigen Organisation der Vorschlag eingebracht wurde sowie ob die/der
Vorgeschlagene Mitglied einer - ggf. welcher - kommunalen Vertretungskörperschaft
ist.
Die zu beschließende Personenliste muss Namen, Vornamen, Geburtstag,
Geburtsort, Beruf (nach Eintritt in den Ruhestand den zuvor ausgeübten Beruf)
und die vollständige, aktuelle Anschrift der vorgeschlagenen Personen
ausweisen.
Bei den vergangenen Wahlen hatten einige der vorgeschlagenen und gerade
gewählten Personen erst zu diesem Zeitpunkt unter Hinweis auf Einwendungen, die
aus persönlichen Gründen erfolgen konnten oder mussten, die Tätigkeit als
ehrenamtliche Richter/innen abgelehnt.
Um dies jetzt zu vermeiden, sind nur Personen in dieser Bewerberübersicht
aufgeführt, die für die Tätigkeit eines/einer ehrenamtlichen Richters/Richterin
nach Feststellungen der Verwaltung geeignet sind.
Die Verwaltung hat die im Rat vertretenen Parteien um geeignete
Personenvorschläge gebeten. Daneben wurde die Hildener Presse über das Thema
informiert. Insbesondere auch nach persönlichen Gespräche mit Interessierten
wurde die beigefügte Bewerberübersicht erstellt.
gez. Günter Scheib