Betreff
Vorschlagsliste für die Wahl von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern für das Verwaltungsgericht in Düsseldorf
Vorlage
WP 04-09 SV 10/044
Aktenzeichen
I/10.5-30.10.06-Hs
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt wählt auf Vorschlag des Haupt- und Finanzausschusses 18 Personen von der beigefügten Bewerberübersicht und schlägt diese dem Landrat zur Erstellung der dortigen Vorschlagsliste für die Wahl von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern für das Verwaltungsgericht in Düsseldorf (Wahlzeitbeginn:01.05.2010) vor.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht in Düsseldorf endet zum 30.04.2010. Die neue Wahlperiode beginnt am 01.05.2010.

 

Für die erforderliche Neuwahl stellen die Landkreise und kreisfreien Städte gemäß § 28 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) Vorschlagslisten auf. Der Landrat des Kreises Mettmann hat die kreisangehörigen Städte um Unterstützung bei dieser Aufgabe gebeten. Entsprechend dem Verhältnis der Einwohnerzahlen wurde Hilden aufgefordert, 18 Bewerber/innen zu benennen.

 

Ein vorgeschriebenes Verfahren zur Findung von Bewerbern gibt es nicht, es sind bezüglich der Auswahl der vorzuschlagenden Personen die Vorschriften der §§ 20 – 23 und 28 VwGO zu beachten. Hier wird insbesondere geregelt, dass Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst nicht zu ehrenamtlichen Richter/innen ernannt werden können. Der Bereich des öffentlichen Dienstes ist in diesem Zusammenhang weit auszulegen.

 

Der/Die ehrenamtliche Richter/in muss Deutsche/r sein, mindestens das 30. Lebensjahr vollendet und einen einwandfreien Leumund haben. Vom Amt eines/einer ehrenamtlichen Richters/Richterin ist insbesondere ausgeschlossen, wer infolge Richterspruches die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder gegen den/die mit entsprechender Folgenandrohung Anklage erhoben worden ist.

 

Ergänzend bittet der Landrat um Mitteilung, von welcher Partei oder sonstigen Organisation der Vorschlag eingebracht wurde sowie ob die/der Vorgeschlagene Mitglied einer - ggf. welcher - kommunalen Vertretungskörperschaft ist.

 

Die zu beschließende Personenliste muss Namen, Vornamen, Geburtstag, Geburtsort, Beruf (nach Eintritt in den Ruhestand den zuvor ausgeübten Beruf) und die vollständige, aktuelle Anschrift der vorgeschlagenen Personen ausweisen.

 

Bei den vergangenen Wahlen hatten einige der vorgeschlagenen und gerade gewählten Personen erst zu diesem Zeitpunkt unter Hinweis auf Einwendungen, die aus persönlichen Gründen erfolgen konnten oder mussten, die Tätigkeit als ehrenamtliche Richter/innen abgelehnt.

Um dies jetzt zu vermeiden, sind nur Personen in dieser Bewerberübersicht aufgeführt, die für die Tätigkeit eines/einer ehrenamtlichen Richters/Richterin nach Feststellungen der Verwaltung geeignet sind.

 

Die Verwaltung hat die im Rat vertretenen Parteien um geeignete Personenvorschläge gebeten. Daneben wurde die Hildener Presse über das Thema informiert. Insbesondere auch nach persönlichen Gespräche mit Interessierten wurde die beigefügte Bewerberübersicht erstellt.     

 

 

 

gez. Günter Scheib