Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss am 13.07.2011
die Sonderfinanzierung einer Kindergartengruppe der Kath.
Kindertageseinrichtung „St. Elisabeth“ gemäß dem vorliegenden Vertragsentwurfs.
Erläuterungen und Begründungen:
Wie bereits in
mehreren Fachausschusssitzungen ausführlich dargestellt, hat das Erzbistum Köln
zum 01.08.2008 das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder von 3 – 6 Jahren in
Kath. Kindertageseinrichtungen der Planungsgrundlage, Anzahl katholisch
getaufte Kinder im Stadtgebiet Hilden, angepasst.
Entsprechend
dieser Planungsgrundlage sollten bis zum 01.08.2008 von den ehemals 22 Gruppen
in 7 katholischen Kindertageseinrichtungen nur noch 12 Kindergartengruppen in
katholischer Trägerschaft verbleiben, die übrigen 10 Gruppen sollten bis zu
diesem Zeitpunkt abgebaut werden.
Ab dem 01.08.2008
werden folgende Kindertageseinrichtungen weiterhin in Kath. Trägerschaft
geführt:
-Â Â Â St. Elisabeth (3-gruppige
Kindertageseinrichtung)
-Â Â Â St. Konrad (5 Gruppen,
allerdings bei gleichzeitigem Abbau von 2 Gruppen)
-Â Â Â St. Marien (3-gruppige
Kindertageseinrichtung)
-Â Â Â St. Christophorus (2-gruppige
Kindertageseinrichtung).
Seitens des
Erzbistums Köln wurde bei dem Abbau von Kath. Kindergartengruppen grundsätzlich
von einem Trägerwechsel ausgegangen. Mit Zustimmung des Erzbistums Köln ist die
2-gruppige kath. Kindertageseinrichtung St. Josef in Katholischer Trägerschaft
verblieben - die Stadt Hilden gewährt zur Finanzierung der Betriebskosten
dieser kath. Kindertageseinrichtung einen Sonderzuschuss in Höhe des
Trägeranteils der kath. Kirche entsprechend einer vom Rat der Stadt beschossenen
vertraglichen Vereinbarung.
Die 4-gruppige
Kath. Kindertageseinrichtung St. Jacobus wurde zum 01.08.2008 von der Caritas
übernommen. Zum 01.08.2008 erfolgte für die 2-gruppige Kath. Kindertageseinrichtung
St. Johannes ein Trägerwechsel zur Stadt Hilden – heute städt.
Kindertageseinrichtung Pusteblume.
Entsprechend der
Kath. Kindergartenplanung waren bis spätestens zum 01.08.2008 u.a. bei der
Kath. Kindertageseinrichtung St. Konrad zwei Gruppen abzubauen: eine Hortgruppe
wurde bereits zum 31.07.2006 geschlossen - eine Kindergartengruppe sollte zum
31.07.2008 geschlossen werden.
Der tatsächliche
Bedarf an Betreuungsplätzen in kath. Kindertageseinrichtungen – u.a. auch für
Kinder unter 3 Jahren - und bei gleichzeitiger Vorhaltung eines entsprechenden
Raumangebotes in der Kath. Kindertageseinrichtung St. Konrad veranlasste die
Kath. Kirchengemeinde St. Konrad bzw. St. Jacobus, sich nachhaltig für den
Erhalt der Kindergartengruppe, die bis zum 31.07.2008 geschlossen werden
sollte, einzusetzen. Da auch die Kindergartenbedarfsplanung der Stadt Hilden
als örtlichem Jugendhilfeträger den Bedarf für diese Kindergartengruppe
ausweist, erklärte sich die Stadt Hilden bereit, den Trägeranteil für diese über
die kath. Kindergartenplanung hinausgehende Gruppe durch einen Sonderzuschuss
zu übernehmen.
Die 13 Kath.
Kindergartengruppen sind, wie im Jugendhilfeausschuss vom 18.02.2010 mit SV
51/036 WP 09-14 zur fortgeschriebenen Kindergartenbedarfsplanung 2010 – 2013
dargestellt, notwendiger Bestandteil der Hildener Betreuungsangebote für Kinder
im Alter von 0 Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht. Derzeit kann im
Hinblick auf die Erfüllung des Rechtanspruchs für Kinder im Alter von 3 – 6
Jahren nicht auf diese Kindergartengruppen verzichtet werden. Verstärkt wird
der Bedarf an dieser Kindergartengruppe durch die Änderung des Schulgesetzes
NRW. Der Einschulungsstichtag ist nunmehr der 30.09. (früher 31.12.), mit der
Folge, dass zukünftig ca. 40 Kinder jährlich 1 Jahr länger eine
Kindertageseinrichtung besuchen werden. Bezogen auf das KiBiz wären dies 2
Gruppen des Typs I (Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren) oder 1,6 Gruppen des Typs
III (Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren). Aus diesem Umstand ergibt sich ebenfalls
das besondere Interesse der Stadt Hilden an einer Vertraglaufzeit bis zum
31.07.2013.
Mit Schreiben vom
10.05.2010 teilt die Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus mit, dass eine Fortführung
dieser sonderfinanzierten Kindergartengruppe über den 31.07.2010 hinaus nur
möglich sei, wenn der Trägeranteil für eine Gruppe weiterhin durch die Stadt
Hilden übernommen würde. Die Sonderfinanzierung soll aber ab dem
Kindergartenjahr 2010/11 von St. Konrad auf eine Gruppe in St. Elisabeth
verlagert werden mit der Konsequenz, dass die Kath. Kindertageseinrichtung St.
Konrad weiterhin als 5-gruppige Kindertageseinrichtung geführt wird und bei
Auslaufen der Sonderfinanzierung die Gruppenschließung in St. Elisabeth
(derzeit 3-gruppig) erfolgen würde.
Der
Vertragsentwurf sah zunächst eine Laufzeit bis 31.07.2012 vor. Zum
Kindergartenjahr 2012/2013 sollte geprüft werden, ob der Bestand dieser Gruppe
weiterhin notwendig ist. Ggf. sollte dann die Versorgung der Kinder über die
städt. Kindertageseinrichtung „Mäusenest“ erfolgen. Zwischenzeitlich hat sich
jedoch über die evtl. sonderfinanzierte Gruppe in der kath. Kindertageseinrichtung
„St. Elisabeth“ hinaus, der Bedarf an einer zeitlich befristetet 2. Gruppe in
der städt. Kindertageseinrichtung „Mäusenest“ ergeben, so dass aus Sicht der
Verwaltung auch ein erhebliches Interesse am Fortbestand der
Kindergartengruppen in der kath. Kindertageseinrichtung „St. Elisabeth“ über
den 31.07.2012 hinaus besteht. In den Verhandlungen mit der Kath.
Kirchengemeinde St. Jacobus und dem Erzbistum Köln konnte erreicht werden, dass
die Laufzeit der Sonderfinanzierung erst zum 31.07.2013 endet. Zum 01.08.2013
würde die Gruppe dann geschlossen, damit die Qualifizierung dieser Einrichtung
hinsichtlich eines Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren im vom
Landschaftsverband vorgeschriebenen Maße (Umbau der Räumlichkeiten) erfolgen
kann.
Der ursprüngliche
Vertragsentwurf sah vor, dass sich die kath. Kirchengemeinde St. Jacobus verpflichtet,
während der Laufzeit des Vertrages keine weiteren Kindergartengruppen
abzubauen. Mit diesem Vertragsinhalt kann sich das Erzbistum Köln nicht
einverstanden erklären, da grundsätzlich immer besondere Umstände eintreten
könnten, die eine Schließung von Kindertageseinrichtungen notwendig machen. Die
Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus hat jedoch erklärt, dass es bis 2013 keine
Änderungs- oder Schließungspläne gäbe (Siehe Anlage 2 / Anlage 4).
In den
Vertragsentwurf aufgenommen wurde zusätzlich eine Forderung des Erzbistums Köln
hinsichtlich der Anerkennung der Regelungen von Personalausstattungen in kath.
Kindertageseinrichtungen. Diese Regelung bezieht sich auf freigestellte
Leitungsstunden in der Einrichtung (20% pro Gruppe). Da sich der freiwillige
Zuschuss aus Kindpauschalen errechnet, und nicht aus einer Spitzabrechnung von
Sach- und Personalkosten, ist die Aufnahme dieses Vertragsinhaltes für die
Stadt Hilden ohne Belang. Dem Wunsch des Erzbistums Köln kann entsprochen
werden.
Die Auswirkung der
Gruppenschließung in der kath. Kindertageseinrichtung „St. Elisabeth“ für das
kommende Kindergartenjahr wurde im Jugendhilfeausschuss vom 02.03.2011 (WP
09-14 SV 51/110) ausführlich dargestellt. So wäre der weitere Ausbau an Plätzen
für Kinder unter 3 Jahren, zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder im
Alter ab 3 Jahren, nur sehr eingeschränkt möglich gewesen.
Bis 13.05.2011 war die anteilige Ãœbernahme
des notwendigen Erhaltungsaufwandes an Dach und Fach der entsprechenden
Kindertageseinrichtung strittig. Maßnahmen in diesem Sinne sind nur der
notwendige Erhaltungsaufwand und erforderliche Baumaßnahmen mit einem Volumen
von über 15.000 €. Alle Maßnahmen unter 15.000 € unterliegen nicht der
Genehmigung/anteiligen Finanzierung durch das Erzbistums Köln, d.h. sie sind
von der Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus eigenständig, genehmigungsfrei zu
finanzieren.
Der aktuelle Vertragsentwurf (Siehe Anlage 1) mit dem Erzbistum Köln sieht
nun unter Berücksichtigung der besonderen Umstände, nämlich der unbedingten
Notwendigkeit die Gruppe zu erhalten, die Ãœbernahme von Erhaltungsaufwand vor,
auch wenn dies der Fördersystematik für Kindertageseinrichtungen nach dem KiBiz
grundsätzlich widerspricht. Möglich geworden ist dieser Zusatz im
Vertragsentwurf durch Verhandlungen mit der Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus
vor Ort. Diese hat mit Zustimmung des Erzbistums Köln eine kirchengemeindenahe
Stiftung gegründet, die Bürgerstiftung Hilden. Mit dieser Stiftung soll der in
der Anlage 3 beigefügte Vertragsentwurf
geschlossen werden. Die Stiftung würde in die Verpflichtung der Stadt Hilden
hinsichtlich der Beteiligung an notwendigem Erhaltungsaufwand und erforderlichen
Baumaßnahmen eintreten, so dass grundsätzlich aus Stiftungsmitteln der
Erhaltungsaufwand an Dach und Fach finanziert würde. Für den Zeitraum der
Vertragslaufzeit seien bisher keine notwendigen Maßnahmen ersichtlich oder
geplant.
Darüber hinaus hat die Kath. Kirchengemeinde
St. Jacobus der Stadt Hilden zugesagt, während der Vertragslaufzeit auf
jegliche Baumaßnahmen zu verzichten, es sei denn, dass ohne diese Maßnahmen der
Betrieb der Kindertageseinrichtung nicht aufrecht erhalten werden darf (Siehe Anlage 2). Für unvorhergesehene
notwendige Erhaltungsmaßnahmen und erforderlichen Baumaßnahmen mit einem
Volumen von über 15.000 € solle sich die Stadt Hilden mit einem Zuschuss in
Höhe von 5.000 € jährlich beteiligen, soweit der Kindertageseinrichtung zu
diesem Zeitpunkt keine Rücklagen zur Verfügung stehen. Eine Beteiligung der
Stadt entfällt bei allen Aufwendungen für Erhaltungsaufwand und Baumaßnahmen
unter 15.000 €. Im Ergebnis würde durch den Vertrag mit der Stiftung das Risiko
der Stadt Hilden an einer Beteiligung an Dach und Fach dieser Kindertageseinrichtung
in einem vertretbaren Rahmen, nämlich auf 5.000 € jährlich, begrenzt. Durch die
Absichtserklärung der Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus, für die Länge der
Vertragslaufzeit auf solche Maßnahmen zu verzichten und nur unabweisbare
Maßnahmen durchzuführen, wird die Wahrscheinlichkeit einer Beteiligung an Dach und
Fach zudem minimiert.
Von der
ursprünglichen weiteren Forderung „Übernahme einer 2%igen Verwaltungskostenpauschale“
ist das Erzbistum Köln zurückgetreten.
Da die Fortführung
dieser Kindergartengruppe gemäß der vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Kindergartenbedarfsplanung
notwendig ist, spricht sich die Verwaltung für die Sonderfinanzierung aus. Die
gültige Kindergartenbedarfsplanung berücksichtigt das Betreuungsangebot sowie
den Betreuungsbedarf bis 31.07.2014.
In der Sitzung des
Jugendhilfeausschusses vom 02.03.2011 wurde die Verwaltung beauftragt, den
Erhalt der Kindergartengruppe zu erreichen. Die Verwaltung hat der Kath.
Kirchengemeinde den als Anlage 1
beigefügten Vertragsentwurf vorgelegt, der im Wesentlichen von folgenden Eckpunkten
ausgeht:
-
Übernahme des Trägeranteils für eine
Kindergartengruppe des Gruppentyps III c mit 20 Plätzen
-
Laufzeit bis 31.07.2013
-
Beteiligung am Erhaltungsaufwand gruppenanteilig
(vorrangig sind Rücklagen der Kindertageseinrichtung)
-
Rücklagenbestand zum 31.07.2010:
GTK- Rücklage 6.301,26 € sowie KiBiz- Rücklage
24.891,76 €.
Der
Vertragsentwurf wurde der Kath. Kirchengemeinde am 13.05.2011 zur Prüfung und
Stellungnahme zugeleitet. Des weiteren hat die Bürgerstiftung Hilden am
13.05.2011 den Vertragsentwurf Anlage 2 zur
Prüfung und Stellungnahme erhalten. Die Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus, das
Erzbistum Köln und die Bürgerstiftung Hilden haben Ihr Einverständnis erklärt,
so dass nun die Verträge geschlossen werden könnten. Eine Überprüfung der Verträge
durch das Hauptamt, Abteilung Rechtsfragen, hat keine Beanstandungen ergeben.
Die
Sonderfinanzierung in Form eines freiwilligen städt. Zuschusses in Höhe des
Trägeranteils für eine Gruppe würde in 2011 insg. 23.850 € (01.08.10 bis
31.12.11), in 2012 insg. 22.100 € und in 2013 (bis 31.7.13) 15.100 € betragen.
Die Finanzierung wurde für 2011 eingeplant, der Ansatz ist bis zum 31.07.2013
fortzuschreiben.
Fazit:
Im Rahmen der
kath. Kindergartenbedarfsplanung „Zukunft heute“ sind für das Stadtgebiet Hilden
nur noch 12 Kindergartengruppen vorgesehen. Derzeit sind 15 Gruppen in Betrieb,
2 Gruppen mit Sonderfinanzierung.
Aktuell sollte zum
Kindergartenjahr 2011/2012 eine Gruppe für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren in
der kath. Kindertageseinrichtung „St. Elisabeth“ nur betrieben werden, sofern
der Trägeranteil und zusätzlich der o.g. anteilige Erhaltungs- und
Reparaturaufwand für diese Gruppe seitens der Stadt Hilden übernommen wird.
Für die Zeit vom
01.08.2010 bis 31.07.2013 konnte nun eine Einigung mit der Kath. Kirchengemeinde
St. Jacobus/ dem Erzbistum Köln (Anlage
1) und mit der Bürgerstiftung Hilden (Anlage
3) erzielt werden. Die Beteiligung an einem gruppenanteiligen Erhaltungsaufwand,
für notwendige Maßnahmen mit einem Finanzvolumen von über 15.000 €, wird für
die Vertragslaufzeit auf bis zu 5.000 € jährlich festgeschrieben. Vorrangig
müssen Rücklagen verwendet werden.
Die
Sonderfinanzierung in Form eines freiwilligen städt. Zuschusses in Höhe des
Trägeranteils für eine Gruppe würde in 2011 insg. 23.850 € (01.08.10 bis
31.12.11), in 2012 insg. 22.100 € und in 2013 (bis 31.7.13) 15.100 € betragen.
Die Finanzierung wurde für 2011 eingeplant, der Ansatz ist bis zum 31.07.2013
fortzuschreiben.
Die Gruppe wird
zum 01.08.2013 geschlossen, dies ist bei der weiteren Kindergartenbedarfsplanung
zu berücksichtigen.
gez. Horst Thiele
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
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Produktnummer / -bezeichnung |
060101 |
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Investitions-Nr./ -bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2011 |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
|
freiwillige Leistung |
X |
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Die Mittel
stehen in folgender Höhe zur Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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5113001160 |
Kath. Kita St. Elisabeth |
531870 |
Freiw. Zuschuss |
23.850 €/ 5.000 € =28.850 € |
|||
Der Mehrbedarf
besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
5113001160 |
Kath. Kita St. Elisabeth |
531870 |
Freiw. Zuschuss |
23.850
€/ 5.000
€ = 28.850
€
|
|||
Die
Deckung ist gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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|
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|
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Stehen für den
o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der
EU zur Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die Befristung
endet am: (Monat/Jahr) |
31.07.2013 |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
|||||
Finanzierung: Bei positiver Beschlussfassung müsste die Fortschreibung für die Jahre
2012 und 2013 erfolgen. 2012: 17.100 €= 17.100 €/ 5.000 €, gesamt: 22.100 €, 2013:
10.100 €/ 5.000 €, gesamt: 15.100 € |
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Vermerk Kämmerer gesehen, in Vertretung Danscheidt |
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