Betreff
Kindergartenplanung der Kath. Kirche, hier: Vertrag zur Sonderfinanzierung der Kath. Kindertageseinrichtung "St. Elisabeth"
Vorlage
WP 09-14 SV 51/122
Aktenzeichen
III/51/FU
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss am 13.07.2011 die Sonderfinanzierung einer Kindergartengruppe der Kath. Kindertageseinrichtung „St. Elisabeth“ gemäß dem vorliegenden Vertragsentwurfs.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Wie bereits in mehreren Fachausschusssitzungen ausführlich dargestellt, hat das Erzbistum Köln zum 01.08.2008 das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder von 3 – 6 Jahren in Kath. Kindertageseinrichtungen der Planungsgrundlage, Anzahl katholisch getaufte Kinder im Stadtgebiet Hilden, angepasst.

 

Entsprechend dieser Planungsgrundlage sollten bis zum 01.08.2008 von den ehemals 22 Gruppen in 7 katholischen Kindertageseinrichtungen nur noch 12 Kindergartengruppen in katholischer Trägerschaft verbleiben, die übrigen 10 Gruppen sollten bis zu diesem Zeitpunkt abgebaut werden.

 

Ab dem 01.08.2008 werden folgende Kindertageseinrichtungen weiterhin in Kath. Trägerschaft geführt:

-    St. Elisabeth (3-gruppige Kindertageseinrichtung)

-    St. Konrad (5 Gruppen, allerdings bei gleichzeitigem Abbau von 2 Gruppen)

-    St. Marien (3-gruppige Kindertageseinrichtung)

-    St. Christophorus (2-gruppige Kindertageseinrichtung).

 

Seitens des Erzbistums Köln wurde bei dem Abbau von Kath. Kindergartengruppen grundsätzlich von einem Trägerwechsel ausgegangen. Mit Zustimmung des Erzbistums Köln ist die 2-gruppige kath. Kindertageseinrichtung St. Josef in Katholischer Trägerschaft verblieben - die Stadt Hilden gewährt zur Finanzierung der Betriebskosten dieser kath. Kindertageseinrichtung einen Sonderzuschuss in Höhe des Trägeranteils der kath. Kirche entsprechend einer vom Rat der Stadt beschossenen vertraglichen Vereinbarung.

 

Die 4-gruppige Kath. Kindertageseinrichtung St. Jacobus wurde zum 01.08.2008 von der Caritas übernommen. Zum 01.08.2008 erfolgte für die 2-gruppige Kath. Kindertageseinrichtung St. Johannes ein Trägerwechsel zur Stadt Hilden – heute städt. Kindertageseinrichtung Pusteblume.

 

Entsprechend der Kath. Kindergartenplanung waren bis spätestens zum 01.08.2008 u.a. bei der Kath. Kindertageseinrichtung St. Konrad zwei Gruppen abzubauen: eine Hortgruppe wurde bereits zum 31.07.2006 geschlossen - eine Kindergartengruppe sollte zum 31.07.2008 geschlossen werden.

 

Der tatsächliche Bedarf an Betreuungsplätzen in kath. Kindertageseinrichtungen – u.a. auch für Kinder unter 3 Jahren - und bei gleichzeitiger Vorhaltung eines entsprechenden Raumangebotes in der Kath. Kindertageseinrichtung St. Konrad veranlasste die Kath. Kirchengemeinde St. Konrad bzw. St. Jacobus, sich nachhaltig für den Erhalt der Kindergartengruppe, die bis zum 31.07.2008 geschlossen werden sollte, einzusetzen. Da auch die Kindergartenbedarfsplanung der Stadt Hilden als örtlichem Jugendhilfeträger den Bedarf für diese Kindergartengruppe ausweist, erklärte sich die Stadt Hilden bereit, den Trägeranteil für diese über die kath. Kindergartenplanung hinausgehende Gruppe durch einen Sonderzuschuss zu übernehmen.

 

Die 13 Kath. Kindergartengruppen sind, wie im Jugendhilfeausschuss vom 18.02.2010 mit SV 51/036 WP 09-14 zur fortgeschriebenen Kindergartenbedarfsplanung 2010 – 2013 dargestellt, notwendiger Bestandteil der Hildener Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht. Derzeit kann im Hinblick auf die Erfüllung des Rechtanspruchs für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren nicht auf diese Kindergartengruppen verzichtet werden. Verstärkt wird der Bedarf an dieser Kindergartengruppe durch die Änderung des Schulgesetzes NRW. Der Einschulungsstichtag ist nunmehr der 30.09. (früher 31.12.), mit der Folge, dass zukünftig ca. 40 Kinder jährlich 1 Jahr länger eine Kindertageseinrichtung besuchen werden. Bezogen auf das KiBiz wären dies 2 Gruppen des Typs I (Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren) oder 1,6 Gruppen des Typs III (Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren). Aus diesem Umstand ergibt sich ebenfalls das besondere Interesse der Stadt Hilden an einer Vertraglaufzeit bis zum 31.07.2013.

 

Mit Schreiben vom 10.05.2010 teilt die Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus mit, dass eine Fortführung dieser sonderfinanzierten Kindergartengruppe über den 31.07.2010 hinaus nur möglich sei, wenn der Trägeranteil für eine Gruppe weiterhin durch die Stadt Hilden übernommen würde. Die Sonderfinanzierung soll aber ab dem Kindergartenjahr 2010/11 von St. Konrad auf eine Gruppe in St. Elisabeth verlagert werden mit der Konsequenz, dass die Kath. Kindertageseinrichtung St. Konrad weiterhin als 5-gruppige Kindertageseinrichtung geführt wird und bei Auslaufen der Sonderfinanzierung die Gruppenschließung in St. Elisabeth (derzeit 3-gruppig) erfolgen würde.

 

Der Vertragsentwurf sah zunächst eine Laufzeit bis 31.07.2012 vor. Zum Kindergartenjahr 2012/2013 sollte geprüft werden, ob der Bestand dieser Gruppe weiterhin notwendig ist. Ggf. sollte dann die Versorgung der Kinder über die städt. Kindertageseinrichtung „Mäusenest“ erfolgen. Zwischenzeitlich hat sich jedoch über die evtl. sonderfinanzierte Gruppe in der kath. Kindertageseinrichtung „St. Elisabeth“ hinaus, der Bedarf an einer zeitlich befristetet 2. Gruppe in der städt. Kindertageseinrichtung „Mäusenest“ ergeben, so dass aus Sicht der Verwaltung auch ein erhebliches Interesse am Fortbestand der Kindergartengruppen in der kath. Kindertageseinrichtung „St. Elisabeth“ über den 31.07.2012 hinaus besteht. In den Verhandlungen mit der Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus und dem Erzbistum Köln konnte erreicht werden, dass die Laufzeit der Sonderfinanzierung erst zum 31.07.2013 endet. Zum 01.08.2013 würde die Gruppe dann geschlossen, damit die Qualifizierung dieser Einrichtung hinsichtlich eines Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren im vom Landschaftsverband vorgeschriebenen Maße (Umbau der Räumlichkeiten) erfolgen kann.

 

Der ursprüngliche Vertragsentwurf sah vor, dass sich die kath. Kirchengemeinde St. Jacobus verpflichtet, während der Laufzeit des Vertrages keine weiteren Kindergartengruppen abzubauen. Mit diesem Vertragsinhalt kann sich das Erzbistum Köln nicht einverstanden erklären, da grundsätzlich immer besondere Umstände eintreten könnten, die eine Schließung von Kindertageseinrichtungen notwendig machen. Die Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus hat jedoch erklärt, dass es bis 2013 keine Änderungs- oder Schließungspläne gäbe (Siehe Anlage 2 / Anlage 4).

 

In den Vertragsentwurf aufgenommen wurde zusätzlich eine Forderung des Erzbistums Köln hinsichtlich der Anerkennung der Regelungen von Personalausstattungen in kath. Kindertageseinrichtungen. Diese Regelung bezieht sich auf freigestellte Leitungsstunden in der Einrichtung (20% pro Gruppe). Da sich der freiwillige Zuschuss aus Kindpauschalen errechnet, und nicht aus einer Spitzabrechnung von Sach- und Personalkosten, ist die Aufnahme dieses Vertragsinhaltes für die Stadt Hilden ohne Belang. Dem Wunsch des Erzbistums Köln kann entsprochen werden.

 

Die Auswirkung der Gruppenschließung in der kath. Kindertageseinrichtung „St. Elisabeth“ für das kommende Kindergartenjahr wurde im Jugendhilfeausschuss vom 02.03.2011 (WP 09-14 SV 51/110) ausführlich dargestellt. So wäre der weitere Ausbau an Plätzen für Kinder unter 3 Jahren, zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder im Alter ab 3 Jahren, nur sehr eingeschränkt möglich gewesen.

 

Bis 13.05.2011 war die anteilige Übernahme des notwendigen Erhaltungsaufwandes an Dach und Fach der entsprechenden Kindertageseinrichtung strittig. Maßnahmen in diesem Sinne sind nur der notwendige Erhaltungsaufwand und erforderliche Baumaßnahmen mit einem Volumen von über 15.000 €. Alle Maßnahmen unter 15.000 € unterliegen nicht der Genehmigung/anteiligen Finanzierung durch das Erzbistums Köln, d.h. sie sind von der Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus eigenständig, genehmigungsfrei zu finanzieren.

 

Der aktuelle Vertragsentwurf (Siehe Anlage 1) mit dem Erzbistum Köln sieht nun unter Berücksichtigung der besonderen Umstände, nämlich der unbedingten Notwendigkeit die Gruppe zu erhalten, die Übernahme von Erhaltungsaufwand vor, auch wenn dies der Fördersystematik für Kindertageseinrichtungen nach dem KiBiz grundsätzlich widerspricht. Möglich geworden ist dieser Zusatz im Vertragsentwurf durch Verhandlungen mit der Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus vor Ort. Diese hat mit Zustimmung des Erzbistums Köln eine kirchengemeindenahe Stiftung gegründet, die Bürgerstiftung Hilden. Mit dieser Stiftung soll der in der Anlage 3 beigefügte Vertragsentwurf geschlossen werden. Die Stiftung würde in die Verpflichtung der Stadt Hilden hinsichtlich der Beteiligung an notwendigem Erhaltungsaufwand und erforderlichen Baumaßnahmen eintreten, so dass grundsätzlich aus Stiftungsmitteln der Erhaltungsaufwand an Dach und Fach finanziert würde. Für den Zeitraum der Vertragslaufzeit seien bisher keine notwendigen Maßnahmen ersichtlich oder geplant.

 

Darüber hinaus hat die Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus der Stadt Hilden zugesagt, während der Vertragslaufzeit auf jegliche Baumaßnahmen zu verzichten, es sei denn, dass ohne diese Maßnahmen der Betrieb der Kindertageseinrichtung nicht aufrecht erhalten werden darf (Siehe Anlage 2). Für unvorhergesehene notwendige Erhaltungsmaßnahmen und erforderlichen Baumaßnahmen mit einem Volumen von über 15.000 € solle sich die Stadt Hilden mit einem Zuschuss in Höhe von 5.000 € jährlich beteiligen, soweit der Kindertageseinrichtung zu diesem Zeitpunkt keine Rücklagen zur Verfügung stehen. Eine Beteiligung der Stadt entfällt bei allen Aufwendungen für Erhaltungsaufwand und Baumaßnahmen unter 15.000 €. Im Ergebnis würde durch den Vertrag mit der Stiftung das Risiko der Stadt Hilden an einer Beteiligung an Dach und Fach dieser Kindertageseinrichtung in einem vertretbaren Rahmen, nämlich auf 5.000 € jährlich, begrenzt. Durch die Absichtserklärung der Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus, für die Länge der Vertragslaufzeit auf solche Maßnahmen zu verzichten und nur unabweisbare Maßnahmen durchzuführen, wird die Wahrscheinlichkeit einer Beteiligung an Dach und Fach zudem minimiert.

 

Von der ursprünglichen weiteren Forderung „Übernahme einer 2%igen Verwaltungskostenpauschale“ ist das Erzbistum Köln zurückgetreten.

 

Da die Fortführung dieser Kindergartengruppe gemäß der vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Kindergartenbedarfsplanung notwendig ist, spricht sich die Verwaltung für die Sonderfinanzierung aus. Die gültige Kindergartenbedarfsplanung berücksichtigt das Betreuungsangebot sowie den Betreuungsbedarf bis 31.07.2014.

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 02.03.2011 wurde die Verwaltung beauftragt, den Erhalt der Kindergartengruppe zu erreichen. Die Verwaltung hat der Kath. Kirchengemeinde den als Anlage 1 beigefügten Vertragsentwurf vorgelegt, der im Wesentlichen von folgenden Eckpunkten ausgeht:

 

-               Ãœbernahme des Trägeranteils für eine Kindergartengruppe des Gruppentyps III c mit 20 Plätzen

-               Laufzeit bis 31.07.2013

-               Beteiligung am Erhaltungsaufwand gruppenanteilig (vorrangig sind Rücklagen der Kindertageseinrichtung)

-               Rücklagenbestand zum 31.07.2010:

GTK- Rücklage 6.301,26 € sowie KiBiz- Rücklage 24.891,76 €.

 

Der Vertragsentwurf wurde der Kath. Kirchengemeinde am 13.05.2011 zur Prüfung und Stellungnahme zugeleitet. Des weiteren hat die Bürgerstiftung Hilden am 13.05.2011 den Vertragsentwurf Anlage 2 zur Prüfung und Stellungnahme erhalten. Die Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus, das Erzbistum Köln und die Bürgerstiftung Hilden haben Ihr Einverständnis erklärt, so dass nun die Verträge geschlossen werden könnten. Eine Überprüfung der Verträge durch das Hauptamt, Abteilung Rechtsfragen, hat keine Beanstandungen ergeben.

 

Die Sonderfinanzierung in Form eines freiwilligen städt. Zuschusses in Höhe des Trägeranteils für eine Gruppe würde in 2011 insg. 23.850 € (01.08.10 bis 31.12.11), in 2012 insg. 22.100 € und in 2013 (bis 31.7.13) 15.100 € betragen. Die Finanzierung wurde für 2011 eingeplant, der Ansatz ist bis zum 31.07.2013 fortzuschreiben.


 

Fazit:

 

Im Rahmen der kath. Kindergartenbedarfsplanung „Zukunft heute“ sind für das Stadtgebiet Hilden nur noch 12 Kindergartengruppen vorgesehen. Derzeit sind 15 Gruppen in Betrieb, 2 Gruppen mit Sonderfinanzierung.

 

Aktuell sollte zum Kindergartenjahr 2011/2012 eine Gruppe für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren in der kath. Kindertageseinrichtung „St. Elisabeth“ nur betrieben werden, sofern der Trägeranteil und zusätzlich der o.g. anteilige Erhaltungs- und Reparaturaufwand für diese Gruppe seitens der Stadt Hilden übernommen wird.

 

Für die Zeit vom 01.08.2010 bis 31.07.2013 konnte nun eine Einigung mit der Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus/ dem Erzbistum Köln (Anlage 1) und mit der Bürgerstiftung Hilden (Anlage 3) erzielt werden. Die Beteiligung an einem gruppenanteiligen Erhaltungsaufwand, für notwendige Maßnahmen mit einem Finanzvolumen von über 15.000 €, wird für die Vertragslaufzeit auf bis zu 5.000 € jährlich festgeschrieben. Vorrangig müssen Rücklagen verwendet werden.

 

Die Sonderfinanzierung in Form eines freiwilligen städt. Zuschusses in Höhe des Trägeranteils für eine Gruppe würde in 2011 insg. 23.850 € (01.08.10 bis 31.12.11), in 2012 insg. 22.100 € und in 2013 (bis 31.7.13) 15.100 € betragen. Die Finanzierung wurde für 2011 eingeplant, der Ansatz ist bis zum 31.07.2013 fortzuschreiben.

 

Die Gruppe wird zum 01.08.2013 geschlossen, dies ist bei der weiteren Kindergartenbedarfsplanung zu berücksichtigen.

 

 

gez. Horst Thiele

Bürgermeister

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

060101

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2011

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

 

freiwillige

Leistung

X

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

5113001160

Kath. Kita St. Elisabeth

531870

Freiw. Zuschuss

23.850 €/ 5.000 €

=28.850 €

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

5113001160

Kath. Kita St. Elisabeth

531870

Freiw. Zuschuss

23.850 €/

5.000 € =

28.850 €

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

31.07.2013

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Bei positiver Beschlussfassung müsste die Fortschreibung für die Jahre 2012 und 2013 erfolgen. 2012: 17.100 €= 17.100 €/ 5.000 €, gesamt: 22.100 €, 2013: 10.100 €/ 5.000 €, gesamt: 15.100 €

 

Vermerk Kämmerer

gesehen, in Vertretung Danscheidt