Betreff
Betreuung zukünftiger Schulkinder in den Sommerferien 2011
Vorlage
WP 09-14 SV 51/121
Aktenzeichen
III/51/FU
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Regelungen des Fachamtes hinsichtlich der Betreuungsmöglichkeiten zukünftiger Schulkinder in den Sommerferien 2011 zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Nach § 35 Abs. 1 SchulG NRW beginnt die Schulpflicht für Kinder immer, unabhängig von den Ferien, am 01.08. eines Jahres. Durch die schulrechtlichen Vorschriften wird deutlich, dass zum 01.08. nicht nur das Schuljahr, sondern auch die Schulpflicht des jeweiligen Kindes beginnt und damit ein Schulrechtsverhältnis begründet wird. Ein Schuljahr beginnt am 01.08. und endet zum 31.07. des folgenden Jahres.

 

Das Kindergartenjahr endet immer, ebenfalls unabhängig von den Ferien, am 31.07. eines Jahres.

 

Mit Beginn der Schulpflicht endet der Rechtsanspruch nach § 24 SGB VIII auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte. Entsprechend hält § 18 Abs. 2 Kinderbildungsgesetz fest, dass das Kindergartenjahr dem Schuljahr entspricht. Eine Betreuung der zukünftigen Schulkinder über das Ende des Kindergartenjahrs hinaus entspricht nicht der Rechtsvorschrift. Grundsätzlich deckt die Unfallversicherung eine weitere Betreuung über diesen Zeitraum hinaus nicht ab, da dies nicht mehr dem „Gastkindprinzip“ entspricht. Auch der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat die fachliche Haltung, dass die Betreuung der schulpflichtigen Kinder in der Kindertageseinrichtung, die parallel die neuen (vermehrt unter 3 jährigen) Kinder eingewöhnen, nicht zumutbar ist.

 

In diesem Jahr beginnen die Sommerferien am 25.07.2011 und enden am 06.09.2011.

 

Insgesamt wechseln im Sommer 2011 473 Kinder vom Kindergarten in die Grundschule. Davon werden 337 Eltern einen Platz in einer Offenen Ganztagsschule (OGS) oder verlässlichen Grundschule 8 -1 (VGS) erhalten. 136 Eltern haben für ihre Kinder keinen Betreuungsbedarf angemeldet (diese Zahl deckt sich ungefähr mit der Anzahl der Kinder, die in Kindertageseinrichtungen nur 25 Stunden wöchentlich betreut werden). Es kann davon ausgegangen werden, dass davon der überwiegende Teil der Kinder mindestens ein nichterwerbstätiges Elternteil hat.

 

Ausgehend von den rechtlichen Vorgaben, könnte sich die obengenannte Sommerferiensituation für die Eltern, deren Kinder schulpflichtig werden, als Hürde darstellen, wenn die Betreuung ihrer Kinder erst mit der Aufnahme des Schulunterrichts beginnt. Auch Kinder im Übergang vom Primar- in den Sekundarbereich (Übergang Grundschule – weiterführende Schule) können eine Betreuungsbedarf haben, da auch die Betreuungsverträge der OGS zum 31.07.11 enden.

 

Für die Betreuung zukünftiger Schulkinder in den Sommerferien, bis zur tatsächlichen Einschulung, hält die Stadt Hilden verschiedene Betreuungsangebote vor:

 

  1. Kinder, die einen Betreuungsplatz in der OGS erhalten, können im Rahmen des Ferienprogramms der OGS durch die Schule betreut werden.
  2. Kinder ohne OGS - Platz können ein Angebot des Abenteuersommers des JugendZeit e.V. in Anspruch nehmen (auf das Alter der Kinder abgestimmt).
  3. Sollte es darüber hinaus zu Engpässen kommen, steht der Kinderbetreuungsservice im Rathaus für eine Beratung zur Verfügung.
  4. In besonderes begründeten Einzelfällen, werden die Kindertagesstätten darum gebeten, die Kinder im Rahmen der Gastkinderregelung in der eigenen KiTa zu betreuen.
  5. im Einzelfall Verlängerung der OGS-Verträge für Kinder im Übergang von Grundschule zur weiterführenden Schule um einen Monat.
  6. Planung einer „Notgruppe“, sofern kurzfristig ein über Punkt 1 – 5 hinausgehender Bedarf entsteht.

 

Wie auch im letzten Jahr wurden alle Eltern schon frühzeitig über eine evtl. bestehende Betreuungslücke in den Sommerferien, und hier insbesondere über die bestehenden Angebote, informiert (Schreiben vom 24.02.2011 an alle Kindertageseinrichtungen in Hilden, mit der Bitte um Bekanntgabe an alle Eltern). Auch die OGS hat die Eltern bei der Neuanmeldung entsprechend der oben genannten Regelungen informiert und evtl. Betreuungsbedarfe vor der Einschulung abgefragt. Es werden jedoch auch kurzfristige Bedarfe gedeckt.

 

Bisher haben darüber hinaus keine Eltern eine Betreuungslücke in den Sommerferien 2011 angemeldet. Der Stadtelternrat hat als Arbeitsergebnis um die Planung einer Notgruppe für die Sommerferien gebeten. Neben der oben dargestellten Problematik könnten Eltern ggf. durch die gesetzlichen Regelungen des Kindergarten- bzw. Schuljahres und der ungünstigen diesjährigen Sommerferien keinen Familienurlaub machen (da Eltern zur Abdeckung dieser Zeiten getrennt Urlaub nehmen müssen). Es wird derzeit geprüft, wie diese Notgruppe realisiert werden könnte. Es ist nicht davon auszugehen, dass ein freier Träger diese Notgruppe in den Räumen einer Kindertageseinrichtung oder einem Jugendzentrum anbieten kann. Ggf. müsste diese in einer städtischen Kindertageseinrichtung/Familienzentrum angeboten werden. Dafür kann jedoch kein Stammpersonal herangezogen werden, das Personal müsste sonderfinanziert werden. Die Inanspruchnahme eines Platzes in der Notgruppe müsste darüber hinaus mit einem von der KiBiz - Finanzierung losgelösten Elternbeitrag abgerechnet werden, d.h. Sach- und Personalkosten würden in voller Höhe auf die Teilnehmer umgelegt, um einen kostendeckenden Elternbeitrag zu erzielen. Die Gruppe müsste bei 20 Kindern über eine personelle Mindestbesetzung (ohne Leitungs- und Vertretungsstunden) von 99 Wochenstunden verfügen. Dies entspräche 2,53 Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen, die monatlich Personalkosten würden ca. 8.000 € (einschließlich Lohnnebenkosten) betragen. Bezogen auf 6 Wochen Sommerferien ist von ca. 12.000 € Personalkosten zuzüglich mindestens 2.800 € Sachkosten auszugehen, die nicht im Haushalt 2011 veranschlagt sind. Ein kostendeckender Elternbeitrag würde bei ca. 370 € für 21 Tage liegen. Im Vergleich entstehen für die Inanspruchnahme des Abenteuersommers lediglich 150 € für 14 Tage (die Buchung von 21 Tagen ist nicht möglich). Um allen Personen die Inanspruchnahme des Angebotes zu ermöglichen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Familien zu berücksichtigen, sollten 1/3 der Kosten durch die Stadt Hilden finanziert werden, so dass sich für Eltern lediglich ein Kostenbeitrag in Höhe von 250 € ergeben würde. Zusätzlich sollten auf Antrag, in Anlehnung an die Satzung der Stadt Hilden über die Erhebung von Kostenbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen für Kinder in Stadtgebiet Hilden die Bestimmungen des § 90 Abs. 3 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) der Erlass des Kostenbeitrages geprüft werden. Auf eine Schätzung, wie viele Familien den Erlass des Kostenbeitrages in Anspruchnehmen könnten, muss an dieser Stelle verzichtet werden, da diesbezüglich keine verlässlichen Annahmen zugrunde gelegt werden können.

 

Die Erfahrung aus dem letzten Jahr zeigt, dass durch die frühzeitige Information der Eltern und Darlegung der Betreuungsmöglichkeiten die Bedarfe gedeckt werden konnten und keine Betreuungslücke entstanden ist. Eltern können auch in diesem Jahr davon ausgehen, dass bis zur Einschulung ihrer Kinder, verschiedene Betreuungsangebote für die Altersgruppe in den Sommerferien vorgehalten/geplant werden.

 

 

Horst Thiele

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja, bei Einrichtung einer Notgruppe

Produktnummer / -bezeichnung

060101/

Betreuung von Kindern im Alter von 0 – 6 Jahren

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2011

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 (hier ankreuzen)

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

Der Minderausgabe besteht in folgender Höhe: 2011

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0601010030/0601010050

5111*/511300*

433110

Elternbeitrag

12.000 €

0601010050

5111*/511300*

531870

Freiw. BKZ

  2.800 €

0601010030/0601010050

5111*/511300*

5*

Personal-/Sachkosten

14.800€

 

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0601010030/0601010050

5111*/511300*

433110

Elternbeitrag

14.800 €

0601010030/0601010050

5111*/511300*

5*

Personal-/Sachkosten

14.800€

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete