Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz dem Verein……………………die Bewirtschaftung des Bürgertreffs zu übertragen.

 

Der abzuschließende Überlassungsvertrag sieht folgende Regelungen vor:

           

            1.         Der Trägerverein verpflichtet sich, die Verwaltung des Bürgertreffs und alle damit                      einhergehenden Pflichten wie z.B. Aufsichtspflicht, Verkehrssicherungspflicht etc. zu                übernehmen.

 

2.         Der Verein hat in vollem Umfang die Kosten für Strom, Wasser, Gasverbrauch und Müllabfuhr für die vereinbarten Veranstaltungen zu übernehmen. Des Weiteren hat er kleinere Instandhaltungen und Schönheitsreparaturen zu tragen.

 

            3.         Der Verein verpflichtet sich, den Bürgertreff für alle Nutzergruppen zugänglich zu                      machen.

 

4.         An 10 Wochenenden im Jahr und an jeweils einem Wochentag liegt das Belegungsrecht bei der Stadtverwaltung. Bei diesen Veranstaltungen kann auch von den sonst zu erhebenden Kosten abgewichen werden.

 

            5.         Der Verein verpflichtet sich, ausschließlich die vom Rat beschlossenen Gebühren                     zu erheben.

 

            6.         Falls aus der Bewirtschaftung des Bürgertreffs Überschüsse entstehen, so sind die                    se zu 50 % an die Stadt Hilden abzuführen. Der verbleibende Überschuss ist aus-                    schließlich zur Reinvestition in den Bürgertreff zu verwenden.

 

            7.         Der Verein verpflichtet sich, dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Hilden ein je-                      derzeitiges Prüfungsrecht sowie das Recht zur unvermuteten Kassen-, Buch- und                     Belegprüfungen einzuräumen.


Ergänzende Erläuterungen zur SV WP 09-14 SV 26/046 „Bewirtschaftung des Bürgertreffs, Lortzingstr. 1“:

 

Nach der Sitzung des Umwelt- und Klimaschutzausschusses vom 12.09.2011 wurden die beiden Bewerber um die Bewirtschaftung des Bürgertreffs, Bürgerverein Hilden-Nord e.V. und Hildener Werbegemeinschaft e.V. gebeten, ein Bewirtschaftungs- und Nutzungskonzept vorzulegen. Beide Bewerber kamen dieser Bitte nach. Die Bewirtschaftungskonzepte sind als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Weitere Erläuterungen zu Fragen in der Sitzung vom 12.09.2011:

 

Entsprechend des Gebrauchsüberlassungsvertrages zwischen der Stadt Hilden und dem Bürgertreff e.V. vom 06.08.1998 hat die Stadt Hilden mindestens an zehn Wochenenden und jeden Donnerstag ein kostenloses Belegungsrecht. Analog hierzu werden auch die Betriebskosten für diese Tage durch die Stadt Hilden getragen. Bei den städtischen und stadtnahen Belegungen handelt es sich um regelmäßige Nutzungen durch die VHS Hilden-Haan, die Deutsche Rheuma-Liga Nordrhein-Westfalen e.V. Arbeitsgemeinschaft Hilden, das Jugendamt, die Musikschule sowie Spielgruppen und Sprachförderung des Familienzentrums Kindertageseinrichtung Kunterbunt. Hierbei werden grundsätzlich Nutzungszeiten tagsüber in Anspruch genommen, zu denen private Vermietungen in der Regel nicht nachgefragt werden.

 

Bei den kleineren Instandhaltungen nach Nr. 2 des Beschlussvorschlages handelt es sich um solche, die den Gesamtbetrag von 255,65 € im Jahr nicht überschreiten.

 

Als Anlage beigefügt sind weiterhin das Schreiben des Bürgervereins Hilden-Nord e.V. vom 03.09.2011, welches in der Sitzung am 12.09.2011 verteilt wurde, und die Stellungnahme der Hildener Werbegemeinschaft e.V..

 

 

gez. Horst Thiele

Bürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Durch Beschluss des Rates vom 19.06.1996 (SV 23/42) wurde dem damals neu gegründeten Verein Bürgertreff e.V. die Bewirtschaftung des Bürgertreffs, Lortzingstr. 1 übertragen. Der Bürgertreff e.V. bewirtschaftet nach vorherigem Abschluss eines Überlassungsvertrages seit dem 01.05.1998 den Bürgertreff.

 

Der Überlassungsvertrag beinhaltet aufgrund des Ratsbeschlusses u.a. folgende grundsätzliche Regelungen:

 

1.         Der Trägerverein verpflichtet sich, die Verwaltung des Bürgertreffs und alle damit einher gehenden Pflichten wie z.B. Aufsichtspflicht und Verkehrssicherungspflicht zu übernehmen.

 

2.         Der Verein hat in vollem Umfang die Kosten für Strom, Wasser, Gasverbrauch und Müllabfuhr für die vereinbarten Veranstaltungen zu übernehmen. Des Weiteren hat er kleinere Instandhaltungen und Schönheitsreparaturen zu tragen.

 

3.         Der Verein verpflichtet sich, den Bürgertreff für alle Nutzergruppen zugänglich zu machen.

 

4.         An 10 Wochenenden im Jahr und jeweils einem Tag in der Woche liegt das Belegungsrecht bei der Stadt Hilden. Bei diesen Veranstaltungen kann auch von den sonst zu erhebenden Kosten abgewichen werden.

 

5.         Der Verein verpflichtet sich, ausschließlich die vom Rat beschlossenen Gebühren zu erheben.

 

6.         Falls aus der Bewirtschaftung des Bürgertreffs Ãœberschüsse entstehen, so sind diese zu 50 % an die Stadt Hilden abzuführen. Der verbleibende Ãœberschuss ist ausschließlich zur Reinvestition in den Bürgertreff zu verwenden.

 

7.         Der Verein verpflichtet sich, der Stadt Hilden ein jederzeitiges Prüfungsrecht sowie das Recht zur unvermuteten Kassen-, Buch- und Belegprüfungen einzuräumen.

 

In der Mitgliederversammlung des Vereins Bürgertreff e.V. vom 07.09.2010 haben die Mitglieder des Vereins beschlossen, die Bewirtschaftung des Bürgertreffs nicht weiter zu führen und den Verein aufzulösen. Die Bewirtschaftung des Bürgertreffs ist somit auf Dauer nicht mehr gewährleistet. Der Bürgertreff e.V. führt bis zur Übergabe an einen Dritten den Bürgertreff weiter; erst anschließend soll die Auflösung des Vereins dem Vereinsregister angezeigt werden.

 

Die Vereine aus Hilden, die ihr Interesse an der Übernahme der Bewirtschaftung bekundet haben, wurden gebeten, sich schriftlich zu bewerben. Der Bürgerverein Hilden-Nord e.V. hat mit Schreiben vom 20.01.2011 sein Interesse bekundet, die Bewirtschaftung des Bürgertreffs zu übernehmen. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt. Auch der Verein Werbegemeinschaft Hilden e.V. hat mit Schreiben vom 18.8.2011 eine Bewerbung zur Übernahme der Bewirtschaftung des Bürgertreffs abgegeben. Das Schreiben ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

Der mit dem Verein zu schließende Überlassungsvertrag soll im Wesentlichen die bisherigen Regelungen und die bisherige, nicht veränderte Gebührenstruktur beinhalten. Die Betriebskosten des Bürgertreffs sind in voller Höhe für sonstige Veranstaltungen durch den Verein zu tragen, im Ver-hältnis der Anzahl der städtischen bzw. durch die Stadt Hilden veranlassten Veranstaltungen zu der Anzahl der sonstigen Veranstaltungen.

 

gez. Horst Thiele

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Nein

Produktnummer / -bezeichnung

011302 -Bewirtschaftung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2011

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete