-Überlassungsvertrag mit einem neuen Träger.-
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz dem Verein……………………die
Bewirtschaftung des Bürgertreffs zu übertragen.
Der abzuschließende Überlassungsvertrag sieht
folgende Regelungen vor:
          Â
           1.
       Der Trägerverein verpflichtet
sich, die Verwaltung des Bürgertreffs und alle damit                    einhergehenden
Pflichten wie z.B. Aufsichtspflicht, Verkehrssicherungspflicht etc. zu               übernehmen.
2.        Der Verein hat in vollem Umfang die
Kosten für Strom, Wasser, Gasverbrauch und Müllabfuhr für die vereinbarten
Veranstaltungen zu übernehmen. Des Weiteren hat er kleinere Instandhaltungen
und Schönheitsreparaturen zu tragen.
           3.        Der Verein verpflichtet sich, den
Bürgertreff für alle Nutzergruppen zugänglich zu                    machen.
4.        An 10 Wochenenden im Jahr und an
jeweils einem Wochentag liegt das Belegungsrecht bei der Stadtverwaltung. Bei
diesen Veranstaltungen kann auch von den sonst zu erhebenden Kosten abgewichen
werden.
           5.        Der Verein verpflichtet sich,
ausschließlich die vom Rat beschlossenen Gebühren                    zu erheben.
           6.        Falls aus der Bewirtschaftung des
Bürgertreffs Überschüsse entstehen, so sind die                   se
zu 50 % an die Stadt Hilden abzuführen. Der verbleibende Überschuss ist aus-                   schließlich zur Reinvestition
in den Bürgertreff zu verwenden.
           7.        Der Verein verpflichtet sich, dem
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Hilden ein je-                    derzeitiges Prüfungsrecht sowie das
Recht zur unvermuteten Kassen-, Buch- und                    Belegprüfungen
einzuräumen.
Ergänzende
Erläuterungen zur SV WP 09-14 SV 26/046 „Bewirtschaftung des Bürgertreffs, Lortzingstr.
1“:
Nach der Sitzung des Umwelt- und Klimaschutzausschusses
vom 12.09.2011 wurden die beiden Bewerber um die Bewirtschaftung des
Bürgertreffs, Bürgerverein Hilden-Nord e.V. und Hildener Werbegemeinschaft e.V.
gebeten, ein Bewirtschaftungs- und Nutzungskonzept vorzulegen. Beide Bewerber
kamen dieser Bitte nach. Die Bewirtschaftungskonzepte sind als Anlage dieser Sitzungsvorlage
beigefügt.
Weitere Erläuterungen zu Fragen in der
Sitzung vom 12.09.2011:
Entsprechend
des Gebrauchsüberlassungsvertrages zwischen der Stadt Hilden und dem Bürgertreff
e.V. vom 06.08.1998 hat die Stadt Hilden mindestens
an zehn Wochenenden und jeden Donnerstag ein kostenloses Belegungsrecht. Analog
hierzu werden auch die Betriebskosten für diese Tage durch die Stadt Hilden
getragen. Bei den städtischen und stadtnahen Belegungen handelt es sich um regelmäßige
Nutzungen durch die VHS Hilden-Haan, die Deutsche Rheuma-Liga
Nordrhein-Westfalen e.V. Arbeitsgemeinschaft Hilden, das Jugendamt, die Musikschule
sowie Spielgruppen und Sprachförderung des Familienzentrums
Kindertageseinrichtung Kunterbunt. Hierbei
werden grundsätzlich Nutzungszeiten tagsüber in Anspruch genommen, zu denen private Vermietungen in der Regel nicht
nachgefragt werden.
Bei den kleineren
Instandhaltungen nach Nr. 2 des Beschlussvorschlages handelt es sich um solche,
die den Gesamtbetrag von 255,65 € im Jahr nicht überschreiten.
Als Anlage
beigefügt sind weiterhin das Schreiben des Bürgervereins Hilden-Nord e.V. vom 03.09.2011,
welches in der Sitzung am 12.09.2011 verteilt wurde, und die Stellungnahme der
Hildener Werbegemeinschaft e.V..
gez. Horst Thiele
Bürgermeister
Erläuterungen
und Begründungen:
Durch Beschluss des Rates vom 19.06.1996 (SV
23/42) wurde dem damals neu gegründeten Verein Bürgertreff e.V. die
Bewirtschaftung des Bürgertreffs, Lortzingstr. 1 übertragen. Der Bürgertreff
e.V. bewirtschaftet nach vorherigem Abschluss eines Ãœberlassungsvertrages seit dem
01.05.1998 den Bürgertreff.
Der Ãœberlassungsvertrag beinhaltet aufgrund
des Ratsbeschlusses u.a. folgende grundsätzliche Regelungen:
1.
       Der Trägerverein verpflichtet
sich, die Verwaltung des Bürgertreffs und alle damit einher gehenden Pflichten
wie z.B. Aufsichtspflicht und Verkehrssicherungspflicht zu übernehmen.
2.        Der Verein hat in vollem Umfang die
Kosten für Strom, Wasser, Gasverbrauch und Müllabfuhr für die vereinbarten
Veranstaltungen zu übernehmen. Des Weiteren hat er kleinere Instandhaltungen und
Schönheitsreparaturen zu tragen.
3.        Der
Verein verpflichtet sich, den Bürgertreff für alle Nutzergruppen zugänglich zu
machen.
4.        An 10 Wochenenden im Jahr und jeweils einem
Tag in der Woche liegt das Belegungsrecht bei der Stadt Hilden. Bei diesen
Veranstaltungen kann auch von den sonst zu erhebenden Kosten abgewichen werden.
5.        Der Verein verpflichtet sich, ausschließlich
die vom Rat beschlossenen Gebühren zu erheben.
6.        Falls aus der Bewirtschaftung des
Bürgertreffs Überschüsse entstehen, so sind diese zu 50 % an die Stadt
Hilden abzuführen. Der verbleibende Überschuss ist ausschließlich zur
Reinvestition in den Bürgertreff zu verwenden.
7.        Der Verein verpflichtet sich, der Stadt
Hilden ein jederzeitiges Prüfungsrecht sowie das Recht zur unvermuteten
Kassen-, Buch- und Belegprüfungen einzuräumen.
In der Mitgliederversammlung des Vereins
Bürgertreff e.V. vom 07.09.2010 haben die Mitglieder des Vereins beschlossen,
die Bewirtschaftung des Bürgertreffs nicht weiter zu führen und den Verein
aufzulösen. Die Bewirtschaftung des Bürgertreffs ist somit auf Dauer nicht mehr
gewährleistet. Der Bürgertreff e.V. führt bis zur Übergabe an einen Dritten den
Bürgertreff weiter; erst anschließend soll die Auflösung des Vereins dem
Vereinsregister angezeigt werden.
Die Vereine aus Hilden, die ihr Interesse an
der Ãœbernahme der Bewirtschaftung bekundet haben, wurden gebeten, sich
schriftlich zu bewerben. Der Bürgerverein Hilden-Nord e.V. hat mit Schreiben
vom 20.01.2011 sein Interesse bekundet, die Bewirtschaftung des Bürgertreffs zu
übernehmen. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt. Auch der Verein
Werbegemeinschaft Hilden e.V. hat mit Schreiben vom 18.8.2011 eine Bewerbung
zur Übernahme der Bewirtschaftung des Bürgertreffs abgegeben. Das Schreiben ist
ebenfalls als Anlage beigefügt.
Der mit dem Verein zu schließende
Ãœberlassungsvertrag soll im Wesentlichen die bisherigen Regelungen und die
bisherige, nicht veränderte Gebührenstruktur beinhalten. Die Betriebskosten des
Bürgertreffs sind in voller Höhe für sonstige Veranstaltungen durch den Verein
zu tragen, im Ver-hältnis der Anzahl der städtischen bzw. durch die Stadt
Hilden veranlassten Veranstaltungen zu der Anzahl der sonstigen Veranstaltungen.
gez. Horst Thiele
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Nein |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
011302 -Bewirtschaftung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2011 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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