Beschluss über die Rahmenbedingungen
Beschlussvorschlag:
1.        Der Rat der Stadt Hilden
beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:
           Der Städtebauliche Realisierungswettbewerb
Albert-Schweitzer-Schule wird gemäß der
           beiliegenden
Bekanntmachung umgehend bekanntgemacht.
           Die Auslobung erfolgt
gemäß dem beiliegenden Auslobungstext ‚Städtebaulicher
           Realisierungswettbewerb
für den Bereich der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule in
           Hilden’ vom 17.06.2011.
2.        Der
Stadtentwicklungsausschuss gibt die im Produkt 090101 ‚Stadtplanung’ zur
Verfügung      gestellten Haushaltsmittel
zur Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbs frei.
1. Der städtebauliche Wettbewerb für das
Plangebiet ‚Albert-Schweitzer-Schule’ wird auf Grundlage folgender
Entwicklungsziele durchgeführt:
Im Plangebiet soll ein Wohngebiet für eine
sozial gemischte Bewohnerschaft aus allen Generationen entstehen. Es soll
folgende Eigenschaften aufweisen:
Art
und Maß der baulichen Nutzung
─
Maß der baulichen Nutzung: mindestens …... und
höchstens ..…. Vollgeschosse
─
Mischung der Wohnungsformen und Wohnungsgrößen in
Form von
1.
Wohnungen in Mehrfamilienhäusern (auf etwa ……% der
Wohnbauflächen)
2.
Reihenhäusern (auf etwa ……% der Wohnbauflächen)
3.
Doppelhäusern (auf etwa ……% der Wohnbauflächen)
4.
freistehenden Einfamilienhäusern (auf etwa ……% der
Wohnbauflächen)
─
Mindestens ……% Anteil an
öffentlich gefördertem Wohnungsbau in Form von (RH/MFH)
─
Durchgrünung des Wohnquartiers mit
1.
Erhalt einer Grünanlage in mindestens der
vorhandenen Größe
2.
Erhalt möglichst vieler der vorhandenen
erhaltenswerten Bäume
3.
Schaffung eines zusätzlichen Grünzugs im Bereich
der erhaltenswerten Großbäumen (etwa …… m²)
4.
Erweiterung der vorhandenen Grünanlage (um etwa ……
m²)
Sonstige
Rahmenbedingungen
─
Barrierefreie und barrierearme Bauweise
─
Klimafreundliches Bauen:
Die Gebäude müssen mindestens den Niedrigenergiestandard „Energieeffizienzhaus
55“ erfüllen, sowie weitere Maßnahmen zur CO2-Reduzierung sind
anzustreben
─
Beachtung der klimatischen Verhältnisse (Ergebnisse
des Klimagutachtens) bei der Stellung der Baukörper
─
Verkehrsberuhigte straßentechnische Erschließung
─
Angebot für verschiedene Eigentums- und
Besitzformen
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für den
Stadtentwicklungsausschuss eine Vorlage zur Entscheidung und Durchführung des
städtebaulichen Wettbewerbs zu erstellen.
3. Die im Produkt 090101 ´Stadtplanung´ auf dem
Konto 529100 ´Aufwendungen für Dienstleistungen´ zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel werden in einer Höhe von 20.000,- € freigegeben, um zur
Vorbereitung des städtebaulichen Wettbewerbs ein Stadtplanungsbüro mit der Betreuung
des Wettbewerbs zu beauftragen.
Stand: 15.09.2011
Zusätzliche
Erläuterungen
Der Sitzungsvorlage wurde je ein überarbeiteter Antrag der Fraktionen
BA/Cdf und ein Antrag der FL hinzugefügt, die vorschlagen, den von Frau
Stottrop in Zusammenarbeit mit der Verwaltung erstellten Entwurf der Rahmenbedingungen
des Wettbewerbs zu ändern. Diese werden hiermit zur Beratung vorgelegt.
Der Auslobungstext wurde der Bitte der dUH vom 06.07.2011 entsprechend
in Teil A, Punkt 3 redaktionell geändert (Streichung einer Wiederholung). Der
Antrag der dUH, die Anzahl der geforderten Stellplätze im Gebiet
Albert-Schweitzer-Schule von 1,0 auf 1,5 je Wohneinheit zu erhöhen, wurde im
Stadtentwicklungsausschuss am 06.07.2011 abgelehnt und daher nicht in den Auslobungstext
übernommen.
Der nichtöffentlichen Sitzungsvorlage 61/105 zum Thema Besetzung des
Preisgerichtes ist ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zur Änderung
des Auslobungstextes (Teils A, Verfahren, Punkt 11, Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten)
beigefügt. Sollte diesem Antrag stattgegeben werden, so ist der Text der
Auslobung im weiteren Beratungsweg entsprechend zu modifizieren.
Für die Betreuung des Wettbewerbs wurden 20.000,-€ im StEA am 18.05.2011
für den Auftrag an das Stadtplanungsbüro Stottrop in Köln freigegeben. Nun ist
für die Durchführung des Wettbewerbs eine Mittelfreigabe gemäß HV 06 in Höhe
von insgesamt 62.000,- € erforderlich. Der HV 06-Vermerk muss für den gesamten
Betrag freigegeben werden, wenn die Bekanntmachung des Städtebaulichen
Wettbewerbs durchgeführt werden soll. Der Betrag setzt sich im Produkt 090101
„Stadtplanung“ folgendermaßen zusammen:
529100Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â 12.000,-
€      für Verfahrenskosten,
549610Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â 32.000,-
€      für das Preisgeld,
529100           18.000,-€
      für das Leistungsversprechen an
einen Preisträger, aus seinem                           Wettbewerbsbeitrag
einen Bebauungsplan entwickeln zu dürfen.
Wie im Haushaltsplan 2011 vermerkt, wurden die Finanzmittel bereits zum
Haushaltsjahr 2010 bereitgestellt und als Haushaltsrest in das Jahr 2011
übertragen. Sollte der Stadtentwicklungsausschuss diesen Betrag freigeben, sind
damit alle für den Städtebaulichen Wettbewerb bereitgestellten Haushaltsmittel
frei gegeben und der HV 06-Vermerk aufgehoben.
gez. Thiele
Stand: 24.06.2011
Zusätzliche
Erläuterungen
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 25.05.2011 wurde
über die Rahmenbedingungen der künftigen Wohnbebauung des Bereiches Albert-Schweitzer-Schule
beraten und einige Eigenschaften festgelegt, die die künftige Bebauung
auszeichnen sollen.
Es wurde beschlossen, dass ein ausformulierter Auslobungstext vorgelegt
werden soll, der die Grundlage der Entscheidung über die Auslobung bilden soll.
Dieser sowie der entsprechende Bekanntmachungstext wurde zwischenzeitlich vom
Büro STOTTROP Stadtplanung, Köln, erstellt und verwaltungsintern abgestimmt.
Beide Textentwürfe sind der Sitzungsvorlage beigefügt. Nach den formalen
Kriterien für einen Wettbewerb nach den „Regeln für die Auslobung von Wettbewerben" (RAW 2004), müssen die
endgültigen Texte der Bekanntmachung sowie der Auslobung des Wettbewerbes noch
von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen bestätigt werden. Die beigefügten
Entwürfe hat Frau Stottrop bereits mit der Architektenkammer besprochen.
Merkmale der
künftigen Bebauung des Bereiches Albert-Schweitzer-Schule:
Zusammengefasst wurde im Stadtentwicklungsausschuss am 25.05.2011 folgendes
diskutiert:
Das neue Wohngebiet soll einer sozial gemischten Bewohnerschaft aus
allen Generationen dienen. Es soll sich städtebaulich in die Umgebung einfügen
und gemischte Wohnformen und Wohnungsgrößen anbieten (Einfamilienhäuser
unterschiedlicher Ausprägung, Mehrfamilienhäuser). Die geplante Neubebauung
soll drei Vollgeschosse möglichst nicht überschreiten. Angesichts des hohen
Bodenpreis-Niveaus in Hilden sollen Angebote für preiswerten Wohnungsbau in die
Planung integriert werden. Diese sollen besonders Familien mit Kindern dienen,
aber auch Alleinlebenden, die z.B. älter als 35 Jahre sind. Über einen
möglichen Anteil an öffentlich gefördertem Wohnungsbau sollte hingegen keine
Aussage getroffen werden. Das neue Wohngebiet soll durchgrünt werden, hierbei
sollen die vorhandenen Grünstrukturen weitgehend erhalten werden.
Die Bauweise des neuen Wohngebietes soll heutigen und zukünftigen
Ansprüchen in Bezug auf Barrierearmut/-freiheit sowie Energieeffizienz gerecht
werden. Die Erschließung des neuen Wohngebietes soll verkehrsberuhigt gestaltet
werden; Aufenthaltsqualitäten für die zukünftigen Bewohner sollen Vorrang vor
dem Kfz-Verkehr erhalten.
Die oben genannten Kriterien für die Neubebauung sind dem Auslobungstext
zugrunde gelegt und bilden damit die Entwicklungsziele, die in der
Wettbewerbsaufgabe zu realisieren sind und gleichzeitig die Rahmenbedingungen
für die Beurteilung der Teilnehmerbeiträge.
Wettbewerbsjury:
Die formalen Kriterien für einen Wettbewerb nach den „Regeln für die Auslobung von Wettbewerben"
(RAW 2004) sehen außerdem vor, dass die Mitglieder und stellvertretenden
Mitglieder des Preisgerichts in der Auslobung des Wettbewerbs namentlich
benannt werden. Wenn der Stadtentwicklungsausschuss den vorgelegten Entwürfen zustimmt
oder sie nur geringfügig modifiziert, wird die Verwaltung bis zur Beratung im
Rat am 20.07.2011 einen mit der Architektenkammer und den möglichen
Jurymitgliedern abgestimmten Vorschlag für die Besetzung des Preisgerichts vorlegen.
Gemäß RAW 2004
soll die Zahl der Mitglieder des Preisgerichtes unter Berücksichtigung der Aufgabe
möglichst klein sein. Es ist mindestens zur Hälfte mit Personen zu besetzen,
die für die Tätigkeit hervorragend qualifiziert sind und die fachlichen
Voraussetzungen erfüllen, die zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigen.
Die Architektenkammer,
das beauftragte verfahrensbetreuende Stadtplanungsbüro sowie die Verwaltung
halten es für ausreichend und sinnvoll, fünf Preisrichter sowie zwei
Stellvertreter zu benennen. Neben den stimmberechtigten Preisrichtern können
nicht stimmberechtigte sachkundige Berater benannt werden, die auch Mitglieder
der fachlich zuständigen politischen Gremien (z.B. Stadtentwicklungsausschuss
sein können. Die Zahl dieser Berater muss kleiner als die Anzahl der
Preisrichter, also maximal vier Personen, sein.
Frau Hoff als
künftige Baudezernentin wird dabei seitens der Verwaltung als gesetzt betrachtet. Aus Sicht der Verwaltung sollen außer
Frau Hoff die Preisrichter und die stellvertretenden Preisrichter weder
Mitglieder noch ehemalige Mitglieder des Rates oder der Verwaltung sein. Es
sollen Persönlichkeiten gewählt werden, die die Eignung besitzen, sowohl die
städtebauliche als auch die architektonische Qualität sowie die Darstellung der
Wirtschaftlichkeit der Entwürfe zu beurteilen.
Erst wenn der
Auslobungstext als verbindliche Grundlage für den Wettbewerb feststeht, ist die
Festlegung eines verbindlichen Zeitplans möglich. Dann können unter
Berücksichtigung der Termine entsprechende Persönlichkeiten gesucht und
gefunden werden.
gez. Thiele
Erläuterungen und
Begründungen:
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 09.03.2011 wurde
über die Größe des Plangebietes im Bereich Albert-Schweitzer-Schule beraten und
im Rat am 06.04.2011 das Plangebiet beschlossen.
Heute sollen die Rahmenbedingungen für die künftige Bebauung beraten werden.
Um ein
realisierbares Wettbewerbsergebnis zu erhalten, ist es – wie auch in der
Informationsveranstaltung am 21.01.2010 ausführlich erläutert – erforderlich,
über die allgemeinen und besonderen Entwicklungsziele hinaus feste Werte
vorzugeben, die durch die Planung erfüllt werden sollen. Dies bezieht sich
insbesondere auf:
─
die Art der Bebauung (gewünschte Wohnformen)
─
die bauliche Dichte (Grundflächenzahl und
Geschossflächenzahl)
─
Höhenbeschränkung / Geschossigkeit
─
Umweltkriterien
─
soziale Kriterien
Die sozialen Kriterien beinhalten auch die Frage, ob der Wohnungsbau
öffentlich gefördert werden soll. Hierzu werden unter den „Grundlagen zur
Entscheidungsfindung“ einige Daten zusammengefasst dargestellt (siehe unten).
Als Grundlage für die Entscheidungen über die Rahmenbedingungen des
Städtebaulichen Wettbewerbes zur Zukunft des Bereiches Albert-Schweitzer-Schule
wurde eine Tabelle mit Bebauungsbeispielen erarbeitet, diese wird erläutert und
dargestellt (siehe unten, „Entscheidung über Art und Maß der Bebauung“).
Einige weitere Informationen aus dem bisherigen Verfahren, die
Grundlagen für die Entscheidungsfindung bieten, werden im Folgenden noch einmal
kurz dargestellt. Diese beziehen sich auf
-
öffentlich geförderten Wohnungsbau,
-
Baumbestand im Plangebiet,
-
Erkenntnisse aus dem Klimagutachten.
-
Nutzer der Bestandsgebäude
Einbeziehung der
Zielvorstellungen der Bürgerinnen und Bürger:
Aus den Anregungen der Bürgerinnen und Bürger während der
Bürgerdiskussionsveranstaltung am 18.11.2010, über die in der letzten
Sitzungsvorlage (09.03.2011 im Stadtentwicklungsausschuss / 06.04.2011 im Rat)
bereits berichtet wurde, ergeben sich keine klaren Vorstellungen über das Maß
und die Art der Bebauung. Dennoch gibt es Wünsche und Ideen, die häufig
geäußert wurden. Ganz wesentlich gehören dazu:
-
ein respektvoller Umgang mit den vorhandenen
Grünstrukturen. Dies schließt den Erhalt des Spielplatzes und der Bäume auf dem
Gelände und ggf. die Umgestaltung des Bachlaufes mit ein.
-
Von den meisten Meinungsäußerungen zu Art und Maß
der Bebauung wurde eine Mischung der Bautypen und Wohnformen gefordert.
-
Viele sprachen sich dafür aus, Sonderwohnformen für
Gemeinsames Wohnen von Senioren bzw. für „Generationenwohnen“ zu integrieren.
-
Ein weiterer Wunsch war es, öffentliche Nutzungen
am Standort zu erhalten (z.B. für Vereine und VHS).
Grundlagen für die
Entscheidungsfindung
Soziale Kriterien:
Bei der Planung neuer Wohngebiete sollten die zukünftigen Bedürfnisse
der gesamten Stadtgesellschaft beachtet werden. Dies spricht für die
Integration von Familienhausbebauung, preisgünstigem und gehobenem Geschosswohnungsbau
und ggf. Flächen von Gemeinschaftseinrichtungen in den Wohngebieten. Neben der
Mischung privaten und öffentlich geförderten Wohnungsbaues und verschiedener
Eigentumsformen spielen auch die demografischen Aspekte eine Rolle. Diese
sprechen für die Integration von „Wohnprojekten“ mit sozialem Anspruch und barrierefreie
Bauweisen zur Unterstützung der Nutzbarkeit der Neubauten für eine alternde
Gesellschaft.
Öffentlich geförderte
Wohnungen in Hilden
Im Jahr 2010 gab es laut Auskunft des Amtes für Gebäudewirtschaft in
Hilden 411 Anträge auf Erteilung
eines Wohnberechtigungsscheins (ohne Anträge auf Zinsreduktion) und in ganz
Hilden nur noch 1640 geförderte Wohnungen.
Dies entspricht 6,3% des
Gesamtbestandes von 27661 Wohnungen.
Zum Vergleich:
Erkrath hat eine Quote von ca. 19,4%,
Haan 7,2%,
Langenfeld ca. 6,9%,
Monheim ca. 12%,
Mettmann ca. 10%,
Ratingen ca. 10% öffentlich geförderte Wohnungen.
Die Quote im Land Nordrhein-Westfalen beträgt ca. 8,0%
Der Anteil geförderter Wohnungen am Wohnungsbestand wird jedes Jahr
durch Wegfall der Sozialbindung geringer.
Ein Ausgleich der entfallenden Wohnungen durch Neubau geförderter
Wohnungen findet derzeit nicht statt. Die letzte größere Neubaumaßnahme (in diesem
Falle durch die WGH) erfolgte im Jahr 2002/2003 in Form der Wohnbebauung „Am
Bürenbach“, hier entstanden insgesamt 44 Wohneinheiten. Die WGH baut zurzeit an
der Grünstraße 61 ein Gebäude mit 8 öffentlich geförderten Wohnungen. (Ein
weiteres Bauvorhaben mit voraussichtlich 28 öffentlich geförderten
Wohneinheiten ist zurzeit in der Planung eines privaten Investors.)
Ökologische
Kriterien:
Im Zusammenhang mit dem Klimaschutz gibt es viele beachtenswerte
Kriterien. Hierzu gehören:
-
stadtklimatische Aspekte wie Kaltluftentstehungsgebiete,
Kaltluftschneisen im Stadtgebiet: Diese können durch entsprechende Stellung der
Baukörper geschützt werden. Dieser Aspekt bedeutet aber auch, dass die
Baudichte ggf. niedriger liegen muss, als für eine hohe wirtschaftliche
Ausnutzung wünschenswert.
-
die Ausnutzung vorhandener Siedlungsflächen anstelle
der Erschließung neuer Bauflächen: Dieser Aspekt spricht für eine hohe Dichte
der Bebauung.
-
Baumschutz und die Schaffung neuer Grünflächen.
-
Bauökologie: Materialverwendung, Dämmung,
Berücksichtigung der solaren Ausnutzung bei der Stellung der Baukörper, Auswahl
der Heizanlagen.
Klimagutachten
2009
Im Klimagutachten wurde für das Areal der Albert-Schweitzer-Schule festgestellt:
Sportplatz und Grünanlage Am Lindengarten haben eine mittlere
stadtklimatische Bedeutung. D.h., dass es sich hier um
Kaltluftentstehungsgebiete handelt, und bei einer Nutzungsintensivierung der
Luftaustausch mit der Umgebung erhalten bleiben sollte. Dies ist beispielsweise
durch eine entsprechende Stellung der Baukörper möglich.
Die bebauten Flächen im Plangebiet südlich der Straße Am Lindengarten
sind zum großen Teil als stadtklimatisch günstige Siedlungsräume zu betrachten.
Die Höfe und bebauten Flächen der Albert-Schweitzer-Schule und der Turnhalle
sind in bioklimatischer Hinsicht als gering oder mäßig belastet anzusehen. D.
h., hier sollte die Nutzung nach Möglichkeit nicht intensiviert werden. Hier
ist zu beachten, dass bei einer Wohnbebauung des Gebietes große Bereiche auch
entsiegelt und als Gartenflächen genutzt werden würden.
Baumbestand „Am
Lindengarten“         Â
umfangreicher Baumbestand
Viele der vorhandenen Bäume sind laut Einschätzung des Tiefbau- und
Grünflächenamtes schützenswert, d.h., sie sind aufgrund ihrer Größe, Wuchses
und Standortes prägend für das Gebiet.
Schützenswerte Bäume
Diese stehen alle nördlich der Straße Am Lindengarten, entlang der
Straßen Am Lindengarten und Kunibertstraße und im Innenbereich des Areals
verteilt. Sie sollen nach Möglichkeit bei einer anstehenden Neubebauung im Bebauungsplan
als zu erhalten gekennzeichnet werden.
Erhaltenswert sind etliche weitere Bäume
Diese Bäume sind vital, haben eine gewisse Größe erlangt und könnten
ebenfalls das Gebiet auch weiterhin prägen. Auch bei diesen Bäumen ist zu prüfen,
ob sie bei einer Neubebauung erhalten werden können.
Südlicher Teilbereich
Dieser Bereich wird als öffentliche Grünanlage und Spielplatz genutzt
und ist von etlichen erhaltenswerten Bäumen und vielen weiteren Bäumen und
Sträuchern bestanden. Dieser Bereich wird heute nur fußläufig erschlossen.
Öffentliche
Nutzungen im Plangebiet
Folgende Nutzergruppen haben mittelfristig eine neue Unterbringung:
-    die TuS 96 und der Boxring werden zukünftig
in der neuen Dreifachsporthalle an der Grünstraße trainieren.
-
der Tanzsportclub wird über das Sportbüro der Stadt
Hilden anderweitig untergebracht.
-
der marokkanische Freundeskreis zieht
voraussichtlich Ende des Jahres 2011 in den Neubau an der Tellerringstraße.
Für folgende Nutzergruppen ist derzeit seitens der zuständigen Fachämter
noch keine anderweitige Unterbringung vorgesehen:
-
italienischer und türkischer Verein,
-
VHS (derzeit Nutzung von 7 Klassenräumen tagsüber),
Entscheidung über
Bautypen (Art) und Dichte (Maß) der Bebauung
Neben der Entscheidung über die Nutzungen (Wohnen, öffentliche Räume,
Grünanlage, Sonderwohnformen) muss für die Städtebaulichen Rahmenbedingungen
über die Bautypen und die Bebauungsdichte der nach Abzug der Grünfläche oder
anderweitig gewidmeten Flächen verbleibenden Wohnbaufläche entschieden werden.
Als Grundlage für diese Entscheidung werden im Folgenden drei Beispiele
für eine mögliche Bebauung einander gegenübergestellt. Alle Beispiele beinhalten
eine jeweils einheitliche Bebauung mit entweder ausschließlich freistehenden
Einfamilienhäusern, Reihenhäusern oder Mehrfamilienhäusern. Bei allen
Beispielen wird die Grünanlage in vorhandener Größe beibehalten (was bedeuten
würde, dass der Schutz der außerhalb der Grünanlage liegenden, für das Gebiet
identitätsstiftenden Großbäume durch entsprechende Festsetzungen in dem
aufzustellenden Bebauungsplan geschützt werden muss – mit den damit
einhergehenden möglichen Komplikationen der Umsetzung).
Zur Veranschaulichung für eine mögliche Realisation mit gemischter Bebauung
dient als Vergleich der schon bekannte Städtische Entwurf aus 2010, bei dem die
Grünanlage allerdings erheblich vergrößert worden ist. Der Entwurf ist im
Anhang beigefügt.
Anschließend wird eine Tabelle mit fünf möglichen Varianten mit einer
Mischung der Bebauungsformen, jedoch in unterschiedlichen Anteilen, als
Grundlage für eine Entscheidung über die Rahmenbedingungen des Städtebaulichen
Wettbewerbs dargestellt. Die Eigenschaften dieser Varianten werden unten
erläutert. Im Beschlussvorschlag sind deshalb noch die zu beschließenden städtebaulichen
Rahmenwerte (in der Tabelle fett
gedruckte Prozentangaben) zu ergänzen.
Die Entscheidung über den prozentualen Anteil von sozialem Wohnungsbau
wird separat dargestellt, da sie nur bedingt abhängig von der Art des
Wohnungsbaus ist. So ist es neben konventionellem Geschosswohnungsbau möglich,
öffentlich geförderte Reihenhäuser zu errichten. Zwei Beispiele dieses Bautyps:
Â
(Bsp.:
Reihenhäuser im öff. geförderten Wohnungsbau, „Glashausnachbarschaft“, Darmstadt)
(Bsp.:
Reihenhäuser im öff. geförderten Wohnungsbau, Wien 22, Heustadelgasse)
Das Plangebiet in
Zahlen
Das Plangebiet wird im Folgenden in Zahlen dargestellt. Hierbei wird der
Bestand dargestellt und einige Zahlen zur Veranschaulichung mit einer denkbaren
neuen Wohnbaunutzung mit dem Städtischen Entwurf verglichen (Entwurf 02/2010,
Plan im Anhang). Die Zahlen sind zur besseren Lesbarkeit in der Regel gerundet.
Die Gesamtfläche des festgelegten Plangebiets beträgt                32.564m².
Hiervon entfallen auf
Schul- und Sportfläche                                           21.492m²
Grünanlage/ Spielplatz                                            Â
3.557m²
Erschließung (Straße/ Weg Am Lindengarten)       Â
1.194m²
Stellplatzflächen an der Kunibertstraße                       542m²
Private Wohngrundstücke                                        5.778m²
Als umnutzbare Wohnbaufläche stehen zur Verfügung ca. 26.250m², (Schul-
und Sportfläche, Straße Am Lindengarten, vorhandene Grünanlage).
Durch die neue Nutzung des Gebietes werden neue Flächen versiegelt, andererseits
fallen aber auch derzeit versiegelte Flächen weg. In der folgenden Bilanz wird
dies beispielhaft aufgezeigt, wobei noch nicht alle Flächen berücksichtigt
werden konnten (siehe Anmerkungen).
Fläche (m²) |
Bestand (m²) |
Beispiel Städtischer
Entwurf (02/2010) (m²) |
Versiegelte
Flächen (Gebäude, Höfe, Gehwege; ohne Straße Am Lindengarten) |
9050 |
4141* |
Öffentliche Erschließung |
1.194 |
2.921 |
Grünanlage |
3.560 |
6.500 |
*(zuzügl. Wohnwege
der MFH, Terrassen etc.)
Um ein Gefühl für die Anzahl möglicher Wohneinheiten zu bekommen, soll
im Folgenden beispielhaft dargestellt werden, wie viele Wohneinheiten
entstehen, wenn die gesamte Wohnbaufläche mit einem Haustyp einheitlich bebaut
werden würde. Die nachfolgenden Beispiele 1 bis 3 für eine Wohnnutzung beruhen
auf folgenden Bautypen:
Mehrfamilienhäuser: 14 MFH à 300m²
Grundfläche + 150m² Tiefgaragenfläche zusätzlich
                                  6
Stadthäuser à 150m² Grundfläche + 75m² Tiefgaragenfläche, alle
                                  III-geschossig
                                  Durchschnittliche
Wohnfläche pro Wohneinheit ca. 80m²
Reihenhäuser:           5 pro
Zeile,
72m² Grundfläche +
40m² Grundfläche für Garagen und Stellplätze,
244m² Grundstück,
II-geschossig
Wohnfläche pro
Wohneinheit ca. 144m²
Doppelhäuser:           wie
Reihenhäuser, jedoch 300m² Grundstück
Freistehende EFH:    120m²
Grundfläche + 40m² Grundfläche für Garagen und Stellplätze,
                                  387m²
Grundstück (in den Varianten 400m²)
                                  I-geschossig
                                  Wohnfläche
pro Wohneinheit ca. 168m²
Diese Beispiele
werden zu Beispiel 4 (Städtischer Entwurf 02/2010) in Vergleich gesetzt:
Überbaute Grundfläche der MFH    insg.
2781m²
(inkl. 927m²
Tiefgaragen-Grundflächen unter Gartenflächen)
Geschossfläche MFH (III)                5562m²
Grundfläche EFH                            insg. 3963m² (inkl.
1380m² für Garagen/ Stellplätzen)
Geschossfläche EFH (II)                 5166m²
Alle Flächenangaben und daraus abgeleitete Zahlen können nur pauschal
angegeben werden. So werden z.B. die Erschließungserfordernisse je nach Entwurf
variieren und damit die Flächen sich von den Varianten, die nach den Beispielen
dargestellt werden, unterscheiden. Die Erschließungsflächen werden hier in
gleicher Größe angenommen, um eine Vergleichbarkeit der Varianten zu erhalten.
Die Flächengrößen der Beispiele und Varianten sind ungefähre Angaben
(zur Verbesserung der Lesbarkeit meist gerundet). Die Abkürzungen werden in den
Anmerkungen zur Tabelle erläutert.
Analyse der Beispiele
für eine jeweils einheitliche Bebauung
Verfügbare Fläche
in m² (Anzahl in Klammern) |
Bestand |
Beispiel 1 Bebauung mit freistehenden
EFH |
Beispiel 2 Bebauung mit RH
(5 Gebäude / Zeile) |
Beispiel 3 Bebauung mit
MFH, dreigeschossig |
Beispiel 4 Städtischer Entwurf
/ 02/2010 DH, RH, MFH |
|
Veränderung der Grünanlage |
|
unverändert |
unverändert |
unverändert |
um insg. 2940 m² vergrößert
(1190m² Grünzug / Großbäume + 1750 m² Grünfl.) |
|
|
||||||
Wohnbaufläche inkl. Erschließung |
--- |
22690 |
22690 |
22690 |
20363 |
|
Grundstücks-fläche für EFH gesamt |
--- |
19770 |
19770 |
--- |
10269 (36 WE) |
|
Grundstücks-fläche für MFH gesamt |
--- |
--- |
--- |
19770 |
7174 (52 WE) |
|
Grundstück pro WE im EFH |
|
400 |
244 |
|
285 |
|
Grundstück pro WE im MFH |
|
|
|
124 |
138 |
|
Durchschnittliche Grundstücksfläche pro WE |
|
403 |
244 |
124 |
198 |
|
Anzahl der WE |
|
49 |
81 |
160 |
88 |
|
GRZ / GFZ |
|
0,4
/ 0,3 |
0,46
/ 0,59 |
0,36
/ 0,73 |
0,39
/ 0,62 |
|
|
||||||
Grünanlage |
3.560 |
3.560 |
3.560 |
3.560 |
6.500 |
|
|
||||||
Erschließung |
1.194 |
2.920 |
2.920 |
2.920 |
2.920 |
|
davon |
|
|
|
|
|
|
Straße/ Weg Am
Lindengarten |
1.194 |
1.194 |
1.194 |
1.194 |
1.194 |
|
Planstraße |
--- |
1.727 |
1.727 |
1.727 |
1.727 |
|
Abkürzungen:
WE = Wohneinheit
EFH = Einfamilienhaus
RH = Reihenhaus
MFH = Mehrfamilienhaus
GRZ = Grundflächenzahl
GFZ = Geschossflächenzahl
Varianten mit einer
Durchmischung der Bebauungformen
Aus Sicht der Verwaltung kommt eine Bebauung mit nur einem Haustyp nicht
in Frage, sondern es sollte – wie in Hilden üblich – eine Durchmischung
angestrebt werden.
Die Varianten unterscheiden sich in
-
Anteil der Grünflächen,
-
Anteil der Wohnbauflächen und
-
Bebauungsdichte (Grundflächenzahl GRZ,
Geschossflächenzahl GFZ).
Es wird in allen Varianten – wie in der Analyse der Beispiele – davon
ausgegangen, dass freistehende Einfamilienhäuser eingeschossig,
Einfamilienhäuser als Doppelhäuser oder Reihenhäuser zweigeschossig und
Mehrfamilienhäuser dreigeschossig errichtet werden. Wenn von dieser Maßgabe
abgegangen wird, müssen entsprechend die Flächen für Stellplatzanlagen /
Garagen und die übrigen Werte baulicher Dichte angepasst werden. Für die Ermittlung
der Wohneinheiten in der Tabelle wurden ebenfalls die gleichen Ausgangswerte
wie bei den Beispielen 1 bis 3 vorausgesetzt.
Die öffentliche West-Ost-Erschließung „Planstraße“ wurde in allen
Varianten aus dem Städtischen Entwurf übernommen. Die Quadratmeterzahl ist
daher nur als Bestandteil der Berechnung zu sehen und kann sich in den Städtebaulichen
Entwürfen, die im Rahmen des Städtebaulichen Wettbewerbs einzureichen sind,
erheblich ändern und somit auch die in diesen Entwürfen tatsächlich zur
Verfügung stehende Wohnbaufläche. Zur Erschließungsfläche gehört auch die schon
vorhandene Erschließung Am Lindengarten, deren Fläche sich gegebenenfalls ebenfalls
ändern könnte, wenn sie in erhöhtem Maße der Erschließung von Wohngrundstücken
dienen soll.
Die Varianten 1 bis 4 sind relativ dicht bebaut, die Grünanlage wurde in
den Var. 1 bis 4 vergrößert und in Variante 5 in vorhandener Größe beibehalten.
Der hier genannte „Grünzug“ ist eine Verbindung der Grünanlage zur Kunibertstraße,
innerhalb derer vier besonders große, erhaltenswerte Großbäume stehen. Diese
könnten so in städtischer Hand und Pflege bleiben und dadurch dem Baugebiet
eine „grüne“ Identität erhalten. Wenn in die städtebaulichen Rahmenbedingungen
die Entwicklung von Sonderwohnformen oder die Erhaltung bzw. Schaffung
öffentlicher Räume (z.B. für Vereine und VHS) integriert werden soll, verändern
sich natürlich die zugrundeliegenden städtebaulichen Rahmenwerte.
Die benannte relativ hohe Dichte der Bebauung beinhaltet, dass
insbesondere in der Variante 3 die laut §17 Baunutzungsverordnung in
Allgemeinen Wohngebieten zulässige Grundfläche von 0,4 überschritten wird. Dies
ist laut §19 Abs. 4 BauNVO bis zu einer Geschossflächenzahl von 0,8 möglich, jedoch
hat dies natürlich einen Einfluss z.B. auf die Klimaaspekte. Sollte diesen
Aspekten Vorrang eingeräumt werden, muss diese Dichte vermutlich reduziert werden.
Die Varianten sind geordnet nach der Größe der Wohnbaufläche und
Grünfläche. Bei einer Mischung von Reihenhäusern und Doppelhäusern wurde ein
Verhältnis von 25% RH zu 75% DH zugrunde gelegt.
Der Antrag der FDP-Fraktion vom 16.06.2010 entspricht in etwa Variante
5. In dieser wurde davon ausgegangen, dass südlich der Planstraße freistehende
Einfamilienhäuser gebaut werden, wie im Antrag vorgeschlagen. Im Antrag sind
6-9 freistehende Einfamilienhäuser auf Grundstücken von 350m² projektiert. Da
aus Gründen der Vergleichbarkeit hier die Planstraße aus dem Städtebaulichen
Entwurf für alle Varianten übernommen wurde, stehen 8057m² für freistehende
Einfamilienhäuser zur Verfügung, dies ergibt bei 400m² großen Grundstücken 20
WE (bei 350m² pro Grundstück wären es entsprechend 23 WE). Der Antrag ist als
Anlage beigefügt.
Die von der dUH vorgeschlagene Dichte GRZ = 0,3 entspricht dem
dargestellten Beispiel 1, die geringste Dichte der vorgeschlagenen Varianten
wird im Variante 1 erreicht.
(Alle Flächen in m²) |
Variante 1 Entspricht
etwa Städt. Entwurf (02/2010) |
Variante 2 |
Variante 3 |
Variante 4 |
Variante 5 |
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Wohnbaufl. inkl.
Erschließung, ohne Grünanlagen) |
19750 |
21030 |
21550 |
21550 |
22690 |
Wohnbaufl. ohne
Erschließung |
16830 |
18110 |
18630 |
18630 |
19770 |
GRZ / GFZ |
0,36
/ 0,56 |
0,41
/ 0,67 |
0,48
/ 0,67 |
0,39
/ 0,55 |
0,38
/ 0,47 |
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Diese Bebauungsdichte ergibt bei Bautypen |
DH / RH 40%, WE in MFH 60%
|
RH
30 %, WE
in MFH 70 % |
RH 70%, WE in MFH 30
% |
DH/ RH 70%, Â WE in
MFH 30 % |
freistehende
EFH 25%, DH/RH
28 %, WE
in MFH 46 % |
Größe der öffentl. Grünanlage |
6.500 |
5.200 |
4700 |
4700 |
3.560 |
zusätzliche Grünfläche |
2.940 |
1.660 |
1.140 |
1.140 |
--- |
Anzahl der WE in
EFH
|
34
WE |
34
WE |
68
WE |
53
WE |
43
WE |
Anzahl der WE in MFH |
51
WE |
82
WE |
28
WE |
22
WE |
37
WE |
Anzahl WE gesamt |
85 |
116 |
99 |
75 |
80 |
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Erschließung |
2.920 |
2.920 |
2.920 |
2.920 |
2.920 |
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Weitere Angaben zur Dichte der Bebauung |
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Verbrauch Wohnbaufläche in m²/WE |
|||||
Alle WE |
198 |
155 |
190 |
245 |
244 |
MFH |
130 |
130 |
130 |
130 |
130 |
RH/DH (gemischt) |
300 |
--- |
--- |
300 |
300 |
RH |
--- |
220 |
220 |
--- |
--- |
freist. EFH |
--- |
--- |
--- |
--- |
400 |
Veränderung der
Grünanlage |
um Grünzug
(Großbäume) und weitere 1750 m² vergrößert |
um Grünzug
(Großbäume) und weitere 520 m² vergrößert |
um Grünzug
(Großbäume) vergrößert |
um Grünzug
(Großbäume) vergrößert |
unverändert |
In der Anlage wird die Flächenverteilung an Hand von Kreisdiagrammen
verdeutlicht. Die fett unterlegten Zahlen sind je nach Variante in den
Beschlussvorschlag einzusetzen.
Zur Entscheidung
über den Anteil geförderten Wohnungsbaus
stehen aus Sicht der Verwaltung folgende Varianten zur Wahl:
Anteil öffentlich
geförderter Wohnungsbau |
Keine öffentliche
Förderung |
15 % |
25 % |
30 % |
40 % |
Vorbereitung des
Städtebaulichen Wettbewerbs
Die im Haushalt 2011 für die Durchführung des Städtebaulichen
Wettbewerbs zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 32.000,- € wurden
mit einem HV 6-Vermerk versehen, so dass die Haushaltsmittel erst nach Freigabe
durch den Fachausschuss verwendet werden dürfen. Der zuständige Fachausschuss
ist der Stadtentwicklungsausschuss.
Zur Vorbereitung des Städtebaulichen Wettbewerbs ist ein
Stadtplanungsbüro zu beauftragen, das den Wettbewerb betreuen soll und muss.
Deshalb sind die hierfür notwendigen Haushaltsmittel – somit zunächst nur ein
Teilbetrag in Höhe von 20.000,- € – nunmehr freizugeben.
Auf Grund der Abfrage aus dem Jahr 2009 beabsichtigt die Verwaltung das
gleiche Stadtplanungsbüro zu beauftragen, dass auch das Bürgerkolloquium
moderiert und protokolliert hat.
Für den Stadtentwicklungsausschuss wird von der Verwaltung in
Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsbüro – sobald es beauftragt wurde – eine
Sitzungsvorlage vorbereitet, auf deren Grundlage der Ausschuss über Form und
formelle Inhalte des Wettbewerbs beraten und entscheiden kann.
gez. Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
090101 |
Stadtplanung |
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
|||||
Haushaltsjahr: |
2011 |
||||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
|||
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
090101010010 |
Stadtentwicklungsplanung |
529100 |
Dienstleistung |
|
|||
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|||
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
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|
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|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
|||||
Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
|||||
Finanzierung: Hinweis: Wie im Haushaltsplan 2011 und in dieser SV vermerkt, wurden die
Finanzmittel bereits zum Haushaltsjahr 2010 bereitgestellt und als
Haushaltsrest in das Jahr 2011 übertragen. Sollte der
Stadtentwicklungsausschuss diesen Betrag freigeben, sind damit alle für den
Städtebaulichen Wettbewerb bereitgestellten Haushaltsmittel frei gegeben und
der HV 06-Vermerk aufgehoben. Allerdings müssen im Jahre 2011 nicht
verbrauchte Mittel im Haushalt 2012 dann - aus haushaltsrechtlichen Gründen -
neu veranschlagt werden. |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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