Betreff
Kindergartenplanung der Kath. Kirche, hier: Vertrag zur Sonderfinanzierung der kath. Kindertageseinrichtung "St. Elisabeth"
Vorlage
WP 09-14 SV 51/110
Aktenzeichen
III/51/Fu
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Sachstandsbericht über die aktuellen Verhandlungen zwischen der Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus und der Stadt Hilden zur Sonderfinanzierung einer Kindergartengruppe der Kath. Kindertageseinrichtung St. Elisabeth zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Verhandlungen auf der Grundlage des beigefügten Vertragsentwurfs fortzuführen und nach Beratung im nächsten Jugendhilfeausschuss an den Rat der Stadt zur Beschlussfassung weiterzuleiten.

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Wie bereits in mehreren Fachausschusssitzungen ausführlich dargestellt, hat das Erzbistum Köln zum 01.08.2008 das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder von 3 – 6 Jahren in Kath. Kindertageseinrichtungen dem Bedarf der katholisch getauften Kinder angepasst, sodass lediglich für jedes katholische Kind ein Betreuungsplatz vorgehalten werden soll.

 

Entsprechend der Kath. Kindergartenplanung sollten bis zum 01.08.2008 von den ehemals 22 Gruppen in 7 katholischen Kindertageseinrichtungen nur noch 12 Kindergartengruppen in katholischer Trägerschaft verbleiben, die übrigen 10 Gruppen sollten bis zu diesem Zeitpunkt abgebaut werden.

 

Ab dem 01.08.2008 werden folgende Kindertageseinrichtungen weiterhin in Kath. Trägerschaft geführt:

-    St. Elisabeth (3-gruppige Kindertageseinrichtung)

-    St. Konrad (allerdings bei gleichzeitigem Abbau von 2 Gruppen)

-    St. Marien (3-gruppige Kindertageseinrichtung)

-    St. Christophorus (2-gruppige Kindertageseinrichtung.

 

Seitens des Erzbistums Köln wurde bei dem Abbau von Kath. Kindergartengruppen grundsätzlich von einem Trägerwechsel ausgegangen. Mit Zustimmung des Erzbistums Köln ist die 2-gruppige kath. Kindertageseinrichtung St. Josef in Katholischer Trägerschaft verblieben - die Stadt Hilden gewährt zur Finanzierung der Betriebskosten dieser kath. Kindertageseinrichtung einen Sonderzuschuss in Höhe des Trägeranteils der kath. Kirche entsprechend einer vom Rat der Stadt beschossenen vertraglichen Vereinbarung.

Die 4-gruppige Kath. Kindertageseinrichtung St. Jacobus wurde zum 01.08.2008 von der Caritas übernommen.

Zum 01.08.2008 erfolgte für die 2-gruppige Kath. Kindertageseinrichtung St. Johannes ein Trägerwechsel zur Stadt Hilden – heute städt. Kindertageseinrichtung Pusteblume.

 

Entsprechend der Kath. Kindergartenplanung waren bis spätestens zum 01.08.2008 u.a. bei der Kath. Kindertageseinrichtung St. Konrad zwei Gruppen abzubauen: eine Hortgruppe wurde bereits zum 31.07.2006 geschlossen - eine Kindergartengruppe sollte zum 31.07.2008 geschlossen werden.

Der tatsächliche Bedarf an Betreuungsplätzen in kath. Kindertageseinrichtungen – u.a. auch für Kinder unter 3 Jahren - und bei gleichzeitiger Vorhaltung eines entsprechenden Raumangebotes in der Kath. Kindertageseinrichtung St. Konrad veranlasste die Kath. Kirchengemeinde St. Konrad bzw. St. Jacobus, sich nachhaltig für den Erhalt der Kindergartengruppe, die bis zum 31.07.2008 geschlossen werden sollte, einzusetzen. Da auch die Kindergartenbedarfsplanung der Stadt Hilden als örtlichem Jugendhilfeträger den Bedarf für diese Kindergartengruppe ausweist, erklärte sich die Stadt Hilden bereit, den Trägeranteil für diese über die kath. Kindergartenplanung hinausgehende Gruppe durch einen Sonderzuschuss zu übernehmen.

 

Die 13 Kath. Kindergartengruppen sind, wie im Jugendhilfeausschuss am 18.02.2010 mit SV 51/036 WP 09-14 zur fortgeschriebenen Kindergartenbedarfsplanung 2010 – 2013 dargestellt, notwendiger Bestandteil der Hildener Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht. Derzeit kann im Hinblick auf die Erfüllung des Rechtanspruchs für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren nicht auf diese Kindergartengruppen verzichtet werden.

 

Mit Schreiben vom 10.05.2010 teilt die Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus mit, dass eine Fortführung dieser sonderfinanzierten Kindergartengruppe über den 31.07.2010 hinaus nur möglich sei, wenn der Trägeranteil für eine Gruppe weiterhin durch die Stadt Hilden übernommen würde. Die Sonderfinanzierung soll aber ab dem Kindergartenjahr 2010/11 von St. Konrad auf eine Gruppe in St. Elisabeth verlagert werden mit der Konsequenz, dass die Kath. Kindertageseinrichtung St. Konrad weiterhin als 5-gruppige Kindertageseinrichtung geführt wird und bei Auslaufen der Sonderfinanzierung die Gruppenschließung in St. Elisabeth (derzeit 3-gruppig) erfolgen würde.

 

Der Vertragsentwurf sah zunächst eine Laufzeit bis 31.07.2012 vor. Zum Kindergartenjahr 2012/2013 sollte geprüft werden, ob der Bestand dieser Gruppe weiterhin notwendig ist. Ggf. sollte dann die Versorgung der Kinder über die städt. Kindertageseinrichtung „Mäusenest“ erfolgen. Zwischenzeitlich hat sich jedoch über die evtl. sonderfinanzierte  Gruppe in der kath. Kindertageseinrichtung „St. Elisabeth“ hinaus, der Bedarf an einer zeitlich befristetet 2. Gruppe in der städt. Kindertageseinrichtung „Mäusenest“ ergeben, so dass aus Sicht der Verwaltung auch ein erhebliches Interesse am Fortbestand der Kindergartengruppen in der kath. Kindertageseinrichtung „St. Elisabeth“ besteht.

 

Da die Fortführung dieser Kindergartengruppe gemäß der vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Kindergartenbedarfsplanung notwendig ist, spricht sich die Verwaltung für die Fortsetzung der Verhandlungen zur Sonderfinanzierung aus. Die gültige Kindergartenbedarfsplanung berücksichtigt das Betreuungsangebot sowie den Betreuungsbedarf bis 31.07.2014. Die Verwaltung hat der Kath. Kirchengemeinde den als Anlage 1 beigefügten Vertragsentwurf vorgelegt, der im Wesentlichen von folgenden Eckpunkten ausgeht:

 

-                      Übernahme des Trägeranteils für eine Kindergartengruppe des Gruppentyps III c mit 20 Plätzen

-                      Laufzeit bis 31.07.2012

-                      Kein Abbau einer Kath. Kindergartengruppe während der Vertragslaufzeit.

 

Der Vertragsentwurf wurde der Kath. Kirchengemeinde mit Schreiben vom 28.05.2010 zur Prüfung und Stellungnahme zugeleitet. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 30.06.2010 wurde über den Verhandlungsstand berichtet.

 

Leider konnte seit dem 30.06.2010 kein Verhandlungsergebnis erzielt werden.

 

 

 

Das Erzbistum Köln besteht auf die Übernahme eines notwendigen Erhaltungsaufwandes an Dach und Fach der entsprechenden Kindertageseinrichtung. Dazu ist festzustellen, dass durch das KiBiz die Fördersystematik für Kindertageseinrichtungen von einer auf die tatsächlichen Kosten abgestellten erstattenden Spitzabrechnung auf eine pauschalierte Förderung umgestellt wurde. Der Träger kann die Förderpauschalen frei verwenden und unterliegt nur einer zweckentsprechenden Mittelverwendung für die Aufgaben des KiBiz und Erfüllung eines Personalstandards. Es ergibt sich eine Planungssicherheit und Verwendungsfreiheit. Die Summe der Kindpauschalen ergibt das Einrichtungsbudgets inklusive Rücklage/Ausgaben für Instandhaltungsmaßnahmen, sodass eine zusätzliche Übernahme dieser Kosten grundsätzlich nicht in Frage kommen kann. Instandhaltungsmaßnahmen sind demnach über das Einrichtungsbudgets finanziert. Die beabsichtigte Übernahme des Trägeranteils für eine Gruppe impliziert demnach ebenfalls eine Beteiligung an etwaigen Instandhaltungsmaßnahmen und zwar unabhängig davon, ob tatsächlich solche Maßnahmen angefallen sind. Eine Spitzabrechnung dieser Maßnahmen kann nicht erfolgen, da dies der oben genannten Fördersystematik widersprechen würde. Würde die Stadt Hilden der Forderung des Erzbistums auf Übernahme von Erhaltungs- und Reparaturaufwand nachkommen, würde hier eine doppelte Förderung dieses Aufwandes und eine Besserstellung gegenüber anderen Trägern von Kindertageseinrichtungen erfolgen.

 

Auch zu Zeiten der Gesetzesgrundlage des GTK wurden diese Kosten nicht übernommen, sondern lediglich die gesetzlich vorgesehenen Erhaltungs- und Grundpauschalen.

 

Nach Auskunft der Stadt Langenfeld, der Stadt Erkrath und der Stadt Ratingen werden auch von diesen Städten solche Aufwendungen nicht übernommen. Alle genannten Städte teilen diese Rechtsauffassung.

Von der ursprünglichen weiteren Forderung „Übernahme einer 2%igen Verwaltungskostenpauschale“ ist das Erzbistum Köln zurückgetreten. Auch hier ist klar zu sagen, dass 2% Verwaltungskosten bereits im Einrichtungsbudget enthalten sind. Eine Doppelförderung kann nicht erfolgen und würde einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung widersprechen.

 

Die beschriebene Rechtsauffassung wurde der kath. Kirchengemeinde mitgeteilt und um Verständnis dafür geworben, dass Aufwand für Erhaltung/Instandhaltung/Reparatur nicht Gegenstand der Sonderfinanzierung des Trägeranteils sein kann. Daraufhin hatte die Kath. Kirchengemeinde wiederum die Genehmigung der Sonderfinanzierung beim Erzbistum Köln beantragt.

 

Für die Verwaltung nun völlig überraschend und trotz eindeutiger Rechtslage teilte das Erzbistum Köln mit Schreiben vom 09.02.2011 mit, dass eine Genehmigung der Sonderfinanzierung nicht erfolgen wird. Es besteht nun fast kein zeitlicher Rahmen für weitere Verhandlungen/Planungen. Das Einrichtungsbudget für die Einrichtung „St. Elisabeth“ muss zum 15.03.2011 in KiBiz.web.nrw eingestellt werden. Um noch eine Option auf die Landesförderung zu behalten, wurde die kath. Kirchengemeinde gebeten, das Einrichtungsbudget für 3 Gruppen zu beantragen.

 

Auswirkung der kath. Kindergartenbedarfsplanung des Erzbistums Köln auf andere Träger von Kindertageseinrichtungen:

 

Der Ausgang der Vertragsverhandlung hat maßgeblichen Einfluss auf die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung und die Weiterentwicklung anderer Träger zum kommenden Kindergartenjahr (Caritas, AWO + Kath. Kirche). Die Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren kann zum kommenden Kindergartenjahr bereits nur durch die Erweiterung des städt. Kindertageseinrichtung „Mäusenest“ um eine Gruppe Typ III gewährleistet werden (Siehe WP 09 -14 SV 51/ 109 + 51/036 + 51/093). Entfällt eine Gruppe in der Kita „St. Elisabeth“ müssen weitere 20 - 25 Kinder versorgt werden. Diese Versorgung könnte wie folgt sichergestellt werden:

 

7 - 9 Kinder Caritas St. Jacobus, Ablehnung der beantragten Gruppenumwandlung

7 - 9 Kinder Kath. Kindertageseinrichtung St. Christophorus, Ablehnung der Gruppenumwandlung

und Ablehnung der Weiterentwicklung zum Familienzentrum

7      Kinder AWO Kolpingstraße, anteilige Ablehnung der beantragten Gruppenumwandlungen

 

Die kath. Kirchengemeinde wurde mit Schreiben vom 17.02.2011 erneut gebeten, beim Erzbistum Köln um eine Zustimmung der Sonderfinanzierung zu werben. Gleichzeitig wurden jedoch schon erste Schritte zur Versorgung von Kindern unternommen, sofern sich die Gruppenschließung nicht abwenden lässt. Auch die oben genannten betroffenen Träger wurden vorsorglich unterrichtet. Oberste Prämisse ist es, jeder betroffenen Familie schnell eine Alternative bieten zu können.

 

Fazit:

 

Die kath. Kirche plant im Rahmen der kath. Kindergartenbedarfsplanung „Zukunft heute“ Teil 2 nur noch mit 12 Kindergartengruppen auf dem Stadtgebiet Hilden. Derzeit sind 15 Gruppen in Betrieb, 2 Gruppen mit Sonderfinanzierung.

 

Aktuell soll zum Kindergartenjahr 2011/2012 eine Gruppe für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren in der kath. Kindertageseinrichtung „St. Elisabeth“ geschlossen werden, wenn nicht der Trägeranteil und zusätzlich der o.g. anteilige Erhaltungs- und Reparaturaufwand für diese Gruppe seitens der Stadt Hilden übernommen wird.

 

Die Übernahme des anteiligen Erhaltungs- und Reparaturaufwandes scheidet aus, da dies der Fördersystematik des KiBiz widerspricht und außerdem den Träger besser stellen würde, als andere Träger, die einen freiwilligen Zuschuss zum Trägeranteil erhalten.

 

 

Im Weiteren wird auf die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung 2010 – 2014 verwiesen (WP 09-14 Sv 51.109). Die Schließung von einer Gruppe Typ III in der kath. Kindertageseinrichtung „St. Elisabeth“ hat zur Folge, dass kurzfristig Anträge anderer Träger auf Gruppenumwandlungen nicht genehmigt werden können (betroffen sind. Caritas St. Jacobus, kath. Kita St. Christophorus, AWO Kolpingstraße).

 

Die Sonderfinanzierung in Form eines freiwilligen städt. Zuschusses in Höhe des Trägeranteils für eine Gruppe würde in 2011 23.800 Euro (01.08.10 bis 31.12.11) und 2012 (bis 31.07.) 10.100 Euro betragen. Die Finanzierung wurde für 2011 eingeplant, der Ansatz ist für 2012 fortzuschreiben.

 

Die Verwaltung wird weiterhin mit dem Pfarrverband in Hilden versuchen, die Schließung der Kindergartengruppe in der kath. Kindertageseinrichtung „St. Elisabeth“ zu verhindern. Im nächsten Jugendhilfeausschuss wird dazu berichtet werden.

 

 

 

Horst Thiele

 



Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer

 060101

Bezeichnung:

Förderung von Kinder im Alter von 0 – 6 Jahren

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

ja

 

Haushaltsjahr:

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

 

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

Sichtvermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete

5113001160

0601010050

531870

6.980 € (08 bis 12/2010)

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 Haushaltsjahr 2011: 23.880 €

 Haushaltsjahr 2012: 10.100 €