Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Sachstandsbericht über die aktuellen
Verhandlungen zwischen der Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus und der Stadt
Hilden zur Sonderfinanzierung einer Kindergartengruppe der Kath.
Kindertageseinrichtung St. Elisabeth zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung, die Verhandlungen auf der Grundlage des beigefügten Vertragsentwurfs
fortzuführen und nach Beratung im nächsten Jugendhilfeausschuss an den Rat der
Stadt zur Beschlussfassung weiterzuleiten.
Erläuterungen und Begründungen:
Wie bereits in
mehreren Fachausschusssitzungen ausführlich dargestellt, hat das Erzbistum Köln
zum 01.08.2008 das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder von 3 – 6 Jahren in
Kath. Kindertageseinrichtungen dem Bedarf der katholisch getauften Kinder
angepasst, sodass lediglich für jedes katholische Kind ein Betreuungsplatz
vorgehalten werden soll.
Entsprechend der
Kath. Kindergartenplanung sollten bis zum 01.08.2008 von den ehemals 22 Gruppen
in 7 katholischen Kindertageseinrichtungen nur noch 12 Kindergartengruppen in
katholischer Trägerschaft verbleiben, die übrigen 10 Gruppen sollten bis zu
diesem Zeitpunkt abgebaut werden.
Ab dem 01.08.2008
werden folgende Kindertageseinrichtungen weiterhin in Kath. Trägerschaft
geführt:
- St. Elisabeth (3-gruppige
Kindertageseinrichtung)
- St. Konrad (allerdings bei
gleichzeitigem Abbau von 2 Gruppen)
- St. Marien (3-gruppige
Kindertageseinrichtung)
- St. Christophorus (2-gruppige
Kindertageseinrichtung.
Seitens des
Erzbistums Köln wurde bei dem Abbau von Kath. Kindergartengruppen grundsätzlich
von einem Trägerwechsel ausgegangen. Mit Zustimmung des Erzbistums Köln ist die
2-gruppige kath. Kindertageseinrichtung St. Josef in Katholischer Trägerschaft
verblieben - die Stadt Hilden gewährt zur Finanzierung der Betriebskosten
dieser kath. Kindertageseinrichtung einen Sonderzuschuss in Höhe des
Trägeranteils der kath. Kirche entsprechend einer vom Rat der Stadt beschossenen
vertraglichen Vereinbarung.
Die 4-gruppige
Kath. Kindertageseinrichtung St. Jacobus wurde zum 01.08.2008 von der Caritas
übernommen.
Zum 01.08.2008
erfolgte für die 2-gruppige Kath. Kindertageseinrichtung St. Johannes ein Trägerwechsel
zur Stadt Hilden – heute städt. Kindertageseinrichtung Pusteblume.
Entsprechend der
Kath. Kindergartenplanung waren bis spätestens zum 01.08.2008 u.a. bei der
Kath. Kindertageseinrichtung St. Konrad zwei Gruppen abzubauen: eine Hortgruppe
wurde bereits zum 31.07.2006 geschlossen - eine Kindergartengruppe sollte zum
31.07.2008 geschlossen werden.
Der tatsächliche
Bedarf an Betreuungsplätzen in kath. Kindertageseinrichtungen – u.a. auch für
Kinder unter 3 Jahren - und bei gleichzeitiger Vorhaltung eines entsprechenden
Raumangebotes in der Kath. Kindertageseinrichtung St. Konrad veranlasste die
Kath. Kirchengemeinde St. Konrad bzw. St. Jacobus, sich nachhaltig für den
Erhalt der Kindergartengruppe, die bis zum 31.07.2008 geschlossen werden
sollte, einzusetzen. Da auch die Kindergartenbedarfsplanung der Stadt Hilden
als örtlichem Jugendhilfeträger den Bedarf für diese Kindergartengruppe
ausweist, erklärte sich die Stadt Hilden bereit, den Trägeranteil für diese über
die kath. Kindergartenplanung hinausgehende Gruppe durch einen Sonderzuschuss
zu übernehmen.
Die 13 Kath.
Kindergartengruppen sind, wie im Jugendhilfeausschuss am 18.02.2010 mit SV
51/036 WP 09-14 zur fortgeschriebenen Kindergartenbedarfsplanung 2010 – 2013
dargestellt, notwendiger Bestandteil der Hildener Betreuungsangebote für Kinder
im Alter von 0 Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht. Derzeit kann im
Hinblick auf die Erfüllung des Rechtanspruchs für Kinder im Alter von 3 – 6
Jahren nicht auf diese Kindergartengruppen verzichtet werden.
Mit Schreiben vom
10.05.2010 teilt die Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus mit, dass eine Fortführung
dieser sonderfinanzierten Kindergartengruppe über den 31.07.2010 hinaus nur
möglich sei, wenn der Trägeranteil für eine Gruppe weiterhin durch die Stadt
Hilden übernommen würde. Die Sonderfinanzierung soll aber ab dem
Kindergartenjahr 2010/11 von St. Konrad auf eine Gruppe in St. Elisabeth
verlagert werden mit der Konsequenz, dass die Kath. Kindertageseinrichtung St.
Konrad weiterhin als 5-gruppige Kindertageseinrichtung geführt wird und bei
Auslaufen der Sonderfinanzierung die Gruppenschließung in St. Elisabeth
(derzeit 3-gruppig) erfolgen würde.
Der
Vertragsentwurf sah zunächst eine Laufzeit bis 31.07.2012 vor. Zum
Kindergartenjahr 2012/2013 sollte geprüft werden, ob der Bestand dieser Gruppe
weiterhin notwendig ist. Ggf. sollte dann die Versorgung der Kinder über die
städt. Kindertageseinrichtung „Mäusenest“ erfolgen. Zwischenzeitlich hat sich
jedoch über die evtl. sonderfinanzierte
Gruppe in der kath. Kindertageseinrichtung „St. Elisabeth“ hinaus, der
Bedarf an einer zeitlich befristetet 2. Gruppe in der städt. Kindertageseinrichtung
„Mäusenest“ ergeben, so dass aus Sicht der Verwaltung auch ein erhebliches
Interesse am Fortbestand der Kindergartengruppen in der kath.
Kindertageseinrichtung „St. Elisabeth“ besteht.
Da die Fortführung
dieser Kindergartengruppe gemäß der vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen
Kindergartenbedarfsplanung notwendig ist, spricht sich die Verwaltung für die
Fortsetzung der Verhandlungen zur Sonderfinanzierung aus. Die gültige
Kindergartenbedarfsplanung berücksichtigt das Betreuungsangebot sowie den
Betreuungsbedarf bis 31.07.2014. Die Verwaltung hat der Kath. Kirchengemeinde
den als Anlage 1 beigefügten
Vertragsentwurf vorgelegt, der im Wesentlichen von folgenden Eckpunkten
ausgeht:
-
Übernahme des Trägeranteils für eine
Kindergartengruppe des Gruppentyps III c mit 20 Plätzen
-
Laufzeit bis 31.07.2012
-
Kein Abbau einer Kath. Kindergartengruppe während
der Vertragslaufzeit.
Der
Vertragsentwurf wurde der Kath. Kirchengemeinde mit Schreiben vom 28.05.2010
zur Prüfung und Stellungnahme zugeleitet. In der Sitzung des
Jugendhilfeausschusses vom 30.06.2010 wurde über den Verhandlungsstand berichtet.
Leider konnte seit
dem 30.06.2010 kein Verhandlungsergebnis erzielt werden.
Das Erzbistum Köln besteht auf die Übernahme
eines notwendigen Erhaltungsaufwandes an Dach und Fach der entsprechenden
Kindertageseinrichtung. Dazu ist festzustellen, dass durch das KiBiz die
Fördersystematik für Kindertageseinrichtungen von einer auf die tatsächlichen
Kosten abgestellten erstattenden Spitzabrechnung auf eine pauschalierte
Förderung umgestellt wurde. Der Träger kann die Förderpauschalen frei verwenden
und unterliegt nur einer zweckentsprechenden Mittelverwendung für die Aufgaben
des KiBiz und Erfüllung eines Personalstandards. Es ergibt sich eine
Planungssicherheit und Verwendungsfreiheit. Die Summe der Kindpauschalen ergibt
das Einrichtungsbudgets inklusive Rücklage/Ausgaben für
Instandhaltungsmaßnahmen, sodass eine zusätzliche Übernahme dieser Kosten
grundsätzlich nicht in Frage kommen kann. Instandhaltungsmaßnahmen sind demnach
über das Einrichtungsbudgets finanziert. Die beabsichtigte Übernahme des
Trägeranteils für eine Gruppe impliziert demnach ebenfalls eine Beteiligung an
etwaigen Instandhaltungsmaßnahmen und zwar unabhängig davon, ob tatsächlich
solche Maßnahmen angefallen sind. Eine Spitzabrechnung dieser Maßnahmen kann
nicht erfolgen, da dies der oben genannten Fördersystematik widersprechen
würde. Würde die Stadt Hilden der Forderung des Erzbistums auf Übernahme von Erhaltungs-
und Reparaturaufwand nachkommen, würde hier eine doppelte Förderung dieses
Aufwandes und eine Besserstellung gegenüber anderen Trägern von
Kindertageseinrichtungen erfolgen.
Auch zu Zeiten der Gesetzesgrundlage des GTK
wurden diese Kosten nicht übernommen, sondern lediglich die gesetzlich
vorgesehenen Erhaltungs- und Grundpauschalen.
Nach Auskunft der Stadt Langenfeld, der
Stadt Erkrath und der Stadt Ratingen werden auch von diesen Städten solche
Aufwendungen nicht übernommen. Alle genannten Städte teilen diese
Rechtsauffassung.
Von der
ursprünglichen weiteren Forderung „Übernahme einer 2%igen Verwaltungskostenpauschale“
ist das Erzbistum Köln zurückgetreten. Auch hier ist klar zu sagen, dass 2%
Verwaltungskosten bereits im Einrichtungsbudget enthalten sind. Eine
Doppelförderung kann nicht erfolgen und würde einer sparsamen und
wirtschaftlichen Haushaltsführung widersprechen.
Die beschriebene Rechtsauffassung wurde der
kath. Kirchengemeinde mitgeteilt und um Verständnis dafür geworben, dass Aufwand
für Erhaltung/Instandhaltung/Reparatur nicht Gegenstand der Sonderfinanzierung
des Trägeranteils sein kann. Daraufhin hatte die Kath. Kirchengemeinde wiederum
die Genehmigung der Sonderfinanzierung beim Erzbistum Köln beantragt.
Für die Verwaltung nun völlig überraschend
und trotz eindeutiger Rechtslage teilte das Erzbistum Köln mit Schreiben vom
09.02.2011 mit, dass eine Genehmigung der Sonderfinanzierung nicht erfolgen
wird. Es
besteht nun fast kein zeitlicher Rahmen für weitere Verhandlungen/Planungen.
Das Einrichtungsbudget für die Einrichtung „St. Elisabeth“ muss zum 15.03.2011
in KiBiz.web.nrw eingestellt werden. Um noch eine Option auf die
Landesförderung zu behalten, wurde die kath. Kirchengemeinde gebeten, das
Einrichtungsbudget für 3 Gruppen zu beantragen.
Auswirkung der kath. Kindergartenbedarfsplanung des
Erzbistums Köln auf andere Träger von Kindertageseinrichtungen:
Der Ausgang der
Vertragsverhandlung hat maßgeblichen Einfluss auf die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung
und die Weiterentwicklung anderer Träger zum kommenden Kindergartenjahr
(Caritas, AWO + Kath. Kirche). Die Sicherstellung des Rechtsanspruchs für
Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren kann zum kommenden Kindergartenjahr bereits
nur durch die Erweiterung des städt. Kindertageseinrichtung „Mäusenest“ um eine
Gruppe Typ III gewährleistet werden (Siehe WP 09 -14 SV 51/ 109 + 51/036 +
51/093). Entfällt eine Gruppe in der Kita „St. Elisabeth“ müssen weitere 20 -
25 Kinder versorgt werden. Diese Versorgung könnte wie folgt sichergestellt
werden:
7 - 9 Kinder
Caritas St. Jacobus, Ablehnung der beantragten Gruppenumwandlung
7 - 9 Kinder Kath.
Kindertageseinrichtung St. Christophorus, Ablehnung der Gruppenumwandlung
und Ablehnung der Weiterentwicklung zum Familienzentrum
7 Kinder AWO Kolpingstraße, anteilige
Ablehnung der beantragten Gruppenumwandlungen
Die kath.
Kirchengemeinde wurde mit Schreiben vom 17.02.2011 erneut gebeten, beim
Erzbistum Köln um eine Zustimmung der Sonderfinanzierung zu werben.
Gleichzeitig wurden jedoch schon erste Schritte zur Versorgung von Kindern
unternommen, sofern sich die Gruppenschließung nicht abwenden lässt. Auch die
oben genannten betroffenen Träger wurden vorsorglich unterrichtet. Oberste
Prämisse ist es, jeder betroffenen Familie schnell eine Alternative bieten zu
können.
Fazit:
Die kath. Kirche
plant im Rahmen der kath. Kindergartenbedarfsplanung „Zukunft heute“ Teil 2 nur
noch mit 12 Kindergartengruppen auf dem Stadtgebiet Hilden. Derzeit sind 15
Gruppen in Betrieb, 2 Gruppen mit Sonderfinanzierung.
Aktuell soll zum
Kindergartenjahr 2011/2012 eine Gruppe für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren in
der kath. Kindertageseinrichtung „St. Elisabeth“ geschlossen werden, wenn nicht
der Trägeranteil und zusätzlich der o.g. anteilige Erhaltungs- und
Reparaturaufwand für diese Gruppe seitens der Stadt Hilden übernommen wird.
Die Übernahme des
anteiligen Erhaltungs- und Reparaturaufwandes scheidet aus, da dies der
Fördersystematik des KiBiz widerspricht und außerdem den Träger besser stellen
würde, als andere Träger, die einen freiwilligen Zuschuss zum Trägeranteil
erhalten.
Im Weiteren wird
auf die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung 2010 – 2014 verwiesen (WP
09-14 Sv 51.109). Die Schließung von einer Gruppe Typ III in der kath.
Kindertageseinrichtung „St. Elisabeth“ hat zur Folge, dass kurzfristig Anträge
anderer Träger auf Gruppenumwandlungen nicht genehmigt werden können (betroffen
sind. Caritas St. Jacobus, kath. Kita St. Christophorus, AWO Kolpingstraße).
Die
Sonderfinanzierung in Form eines freiwilligen städt. Zuschusses in Höhe des
Trägeranteils für eine Gruppe würde in 2011 23.800 Euro (01.08.10 bis 31.12.11)
und 2012 (bis 31.07.) 10.100 Euro betragen. Die Finanzierung wurde für 2011
eingeplant, der Ansatz ist für 2012 fortzuschreiben.
Die Verwaltung
wird weiterhin mit dem Pfarrverband in Hilden versuchen, die Schließung der Kindergartengruppe
in der kath. Kindertageseinrichtung „St. Elisabeth“ zu verhindern. Im nächsten
Jugendhilfeausschuss wird dazu berichtet werden.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
ja |
|
||
Produktnummer |
060101 |
Bezeichnung: |
Förderung von Kinder im Alter von 0 – 6
Jahren |
|
Investitions-Nr.: |
|
|
||
Mittel stehen zur Verfügung: |
ja |
|
||
Haushaltsjahr: |
|
|
||
Der Mehrbedarf besteht für folgendes
Produkt: |
|
|||
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
Sichtvermerk Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
5113001160 |
0601010050 |
531870 |
6.980 € (08 bis 12/2010) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Die Deckung ist durch folgendes Produkt
gewährleistet: |
||||
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzierung: |
Haushaltsjahr 2011: 23.880 € Haushaltsjahr 2012: 10.100 € |