Betreff
Spielgerätebedarf auf öffentlichen Spielplätzen /Schulhöfen im Stadtgebiet 2011
hier: Unterlage nach §14 GemHVO
Vorlage
WP 09-14 SV 66/066
Aktenzeichen
IV/66.3-Hen
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und  Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss die Lieferung und Montage fehlender bzw. defekter Spielgeräte auf  den Spielplätzen und Schulhöfen im Stadtgebiet  Hilden gemäß der Aufstellung  des Tiefbau- und Grünflächenamtes und stimmt den vorgelegten §14GemHVO-Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 78.400 € (Schulhöfe und Kindergärten) und 145.000€ (Spielplätze) zu.

 

Über die Aufnahme der Maßnahme in die Finanzplanung wird  im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden.“

 

 

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Für  die öffentlichen Spielplätze im Stadtgebiet Hilden werden für die Ersatzbeschaffung (Lieferung und Montage) von defekten Spielgeräten  jährlich Haushaltsmittel beantragt. Dabei wurde bislang ein Ersatz durch ein gleichwertiges  Spielgerät in den Fällen vorgenommen, in denen das Gerät bereits defekt ist bzw. bereits abgebaut  werden musste oder eine  Demontage im Haushaltsjahr  absehbar ist. Grundsätzlich erfolgt der Austausch nicht nach festgelegten Zeitintervallen, sondern wird immer vom Einzelzustand des jeweiligen Gerätes  abhängig gemacht. Dabei wird neben der Verkehrssicherheit des Gerätes auch der Zeitpunkt berücksichtigt, ab dem eine  Reparatur eines Spielgerätes im Hinblick auf die noch verbleibende Reststandzeit wirtschaftlich  nicht mehr  darstellbar ist. Im Hinblick auf die Gewährleistung der Verkehrssicherheit müssen Spielgeräte durchschnittlich  nach ca.  10 Jahren  erneuert werden . (= Abschreibungszeitraum gemäß NKF).

 

In den letzten Jahren sind neben den Spielmöglichkeiten auf öffentlichen Spielplätzen vielfach auch Spielgeräte auf Schulhöfen/Schulkindergärten aufgestellt  worden. Analog zu den Spielplätzen unterliegen auch die Spieleinrichtungen auf  den Schulhöfen/Schulkindergärten einer Abnutzung und Alterung, so dass auch in 2011 Ersatzbeschaffungen an den nachfolgend aufgeführten Standorten vorgenommen  werden müssen. Für die Ersatzbeschaffungen auf Schulhöfen wurde deshalb erstmals in 2002 eine neue Haushaltsstelle eingerichtet.

Da es sich in beiden Fällen um den Ersatz des gleichen Gegenstandes (Spielgeräte)  handelt wurde  vereinbart die  Beratung im Rahmen einer Sitzungsvorlage vorzunehmen.

 

Die im Einzelnen vorgesehenen Ersatzbeschaffungen auf Spielplätzen (Spielplätze: Am Heidekrug, Jahnplatz, Henkenheide, Köbenerstrasse, Lortzingstrasse, Warringtonplatz) sind in den Anlagen zur  Sitzungsvorlage aufgelistet.

 

Die vorgesehenen Ersatzbeschaffungen auf Schulhöfen und Kindergärten (KIGA Augustastrasse KIGA Schulstrasse und Schule Kalstert) sind ebenfalls in der Anlage zur Sitzungsvorlage  aufgelistet.

 

 

Bei der Auswahl der Spielgeräte soll das Jugendamt im Rahmen der Spielmobil-Einsätze die Wünsche der Kinder- und Jugendlichen sammeln und in Absprache mit den Nutzern und dem Kinderparlament die Spielgeräte auswählen.

Nach Durchführung dieses Beteiligungsverfahrens erfolgt die Auftragsvergabe auf dem Wege der freihändigen Vergabe entsprechend den Wertgrenzen des Gem. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie, des Innenministeriums, des Finanzministeriums, des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie und des Ministeriums für Bauen und Verkehr vom 3. Februar 2009 (Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachungen im Vergaberecht).

 

 

 

 

Horst Thiele

 

 

 

 

Anlagen 1+2 Kostenberechnungen

Anlagen 3+4 Folgekostenberechnungen

 



Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

Produktnummer

130101

Bezeichnung

Grünflächen, Spielplätze, Fließgewässer

Investitions-Nr.:

I076600053 + I076600061

 

Mittel stehen zur Verfügung:

(angemeldet)

ja

78.400€

145.000€

(+15.638€ AEL)

Schulhöfe und KiGa

Spielplätze

Haushaltsjahr:

2011

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

Im Haushaltsplanentwurf enthalten

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete