Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die Einrichtung eines Familien- und
Bildungsbüros gemäß dem beigefügten Konzept.
Über die
Bereitstellung der finanziellen Mittel ist im Rahmen der Haushaltsplanberatung
zu entscheiden.
Erläuterungen
und Begründungen:
Der
Jugendhilfeausschuss stimmte in seiner Sitzung am 02.12.2010 den
vorgeschlagenen Maßnahmen zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen des
Familienberichtes grundsätzlich zu. Er beauftragte die Verwaltung, die
einzelnen vorgeschlagenen Konzeptionen zu entwickeln und dem JHA zur weiteren
Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Mit der vorliegenden
Sitzungsvorlage legt die Verwaltung das Konzept zur Einrichtung eines Familien-
und Bildungsbüros vor.
Die Entwicklung des Konzeptes erfolgte auf
Grundlage des Familienberichtes der Stadt Hilden 2010 der Faktor Familie GmbH,
des Rechercheberichtes, „Kommunale Familienbüros“ des Deutschen Vereins für
öffentliche und private Fürsorge e. V. und unter Berücksichtigung der Ausführungen
zum Thema im Familienportal „Familie kommt an“ des Ministeriums für Familie,
Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen. Ebenfalls
wurden die Erfahrungen bereits bestehender Familienbüros berücksichtigt.
Ziel der im folgenden Bildungs- und
Familienbüro genannten Koordinierungsstelle ist es, eine effektive
Zusammenarbeit aller familienrelevanten Akteure zu erreichen, um Familien ein
passgenaues Beratungs- , Informations- und Unterstützungsangebot an zentraler
Stelle zu bieten.
Hierdurch soll eine Steigerung der
Lebensqualität der Familien erfolgen und insbesondere im Hinblick auf den
demografischen Wandel die Präferenz von Familien für Hilden gestärkt bzw. gefestigt
werden. Zielgruppe des Bildungs- und Familienbüros ist die Familie, verstanden
als Gemeinschaft aus Eltern und Kindern, gleich in welcher Kombination.
Bei dem Konzept wurde der Schwerpunkt bewusst
auf Information, Kooperation und Beteiligung gelegt. Einzelne Akteure können
nur einzelne Maßnahmen voran treiben. Gemeinsam mit vielen Akteuren ist es
jedoch möglich, ein breites Spektrum abzudecken und mit den Kooperationspartnern
gemeinsam Angebote anzupassen oder bedarfsgerecht zu entwickeln.
Die Einrichtung eines Bildungs- und
Familienbüros ist eine strategische Maßnahme, die sich aus den
Handlungsempfehlungen zur Einrichtung eines kommunalen Familienmanagements
ableiten lässt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bildungs- und
Familienbüros setzen in ihrer Arbeit die strategischen Ziele in operative,
messbare Maßnahmen um.
Mit der im Konzept formulierten Struktur ist
die Verwaltung zudem bereits sehr gut aufgestellt, wenn es zu der derzeit
angedachten Übertragung der Abwicklung des Bundes-Bildungspaketes kommt. Durch
die Ansiedlung dieser Aufgabe im Familien- und Bildungsbüro besteht die Möglichkeit,
Familien niederschwelligen Zugang zum Bildungspaket zu ermöglichen und darüber
hinaus umfassend und kompetent über die unterschiedlichsten Angebote in Hilden
zu beraten und ggf. Unterstützung zu gewähren.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Finanzielle
Auswirkungen |
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Produktnummer |
060201 |
Förderung von Kindern und Jugendlichen |
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Investitions-Nr.: |
I 11 51 neu |
Einrichtung eines Familien- und Bildungsbüros |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
teilweise (10.000 € ) |
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Haushaltsjahr: |
2011 |
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Der
Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt: Förderung von Kindern und
Jugendlichen |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0602010100 |
Sonstige Projekte |
081300 |
Büromöbel und Ausstattung |
7.500,-- |
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542210 |
Mieten und Nebenkosten (ab Anfang April) |
7.200,-- |
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524500 |
Reinigung (ab Anfang April) |
2.000,- |
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Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Die Mittel sind im Haushalt 2011 nicht
enthalten. Über die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel ist im
Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2011 zu entscheiden. Ab 2012 fallen dann die Mietaufwendungen
von 9.600,- € (incl. Nebenkosten), Sachmittel von 12.000,- €,
Reinigungskosten von 2.700,- €, die jährlichen Abschreibungen aus der
Investition von 7.500,- € = geschätzt 750,- € und ggfl. weitere Aufwendungen
an. Klausgrete |
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Personelle Auswirkungen
Nein