Betreff
Einführung und Verpflichtung der stellvertretenden Bürgermeister
Vorlage
WP 04-09 SV 01/005
Aktenzeichen
01 - rb
Art
Mitteilungsvorlage
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 67 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen werden die Stellvertreter des Bürgermeisters vom Bürgermeister
eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften
Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die Verpflichtungsformel lautet:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach
bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes
und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen
werde.“