Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt folgende Rangfolge bei der Auswahl einer
Kindertageseinrichtung zur Gründung eines Familienzentrums:
- Kath. Kindertageseinrichtung „St.
Christophorus“
- Kindertageseinrichtung Caritas „St.
Jacobus“
Die Verwaltung
wird beauftragt, das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und
Integration des Landes Nordrhein-Westfalen entsprechend zu informieren und die
Fördermittel zu beantragen.
Erläuterungen und Begründungen:
Ausbau der Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen
für Kinder zu Familienzentren
Das Ministerium
für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes
Nordrhein-Westfalen (MGFFI NRW) teilte
mit Erlass vom 05.02.2007 mit, dass sich die Landesregierung bis zum Jahr 2012
zum Ziel gesetzt hat, 3.000 Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren weiterzuentwickeln.
Als Planungsgrundlage dient dem Ministerium ein Schlüssel auf der Basis der
Anzahl von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren. Die Festlegung der Anzahl der
Familienzentren der Stadt Hilden und der damit verbundenen Projektförderung bis
zum Ende des Kindergartenjahres 2011/2012 wird bis Februar 2011 erwartet. Es
ist davon aus zugehen, dass das Planungsziel auf 8 Familienzentren festgelegt
wird. Bis zur Endstufe im Jahr 2012 werden 9 Familienzentren gefördert. Es kann
sich demnach voraussichtlich 2011 eine weitere Kindertageseinrichtung um das
„Gütesiegel Familienzentrum Nordrhein-Westfalen“ bewerben, in den Folgejahren
noch eine weitere Einrichtung.
Folgende
Familienzentren gibt es bereits:
1. Städt.
Familienzentrum Kunterbunt/Traumquelle Pilotphase 2006/2007 (Stadtteil Nord)
2. Ev.
Familienzentrum „Erlöserkirche“ Kindergartenjahr
2007/2008 (Stadtteil Süd)
3. Familienzentrum SPE Mühle e.V. Kindergartenjahr
2007/2008 (Stadtteil Mitte/Ost)
4. Kath.
Familienzentrum „St. Konrad“ Kindergartenjahr
2008/2009 Stadtteil Süd)
5. AWO
Familienzentrum „Zur Verlach“ Kindergartenjahr
2008/2009 (Stadtteil Süd)
6. Städt.
Familienzentrum „Die Arche“ Kindergartenjahr
2009/2010 (Stadtteil Innenstadt)
7. Ev.
Familienzentrum „An der Friedenskirche“ Kindergartenjahr
2010/2011 (Stadtteil Nord)
Die Qualifizierung
abgeschlossen haben bisher die unter Punkt 1.-6. genannten Familienzentren.
Die Auswahl
erfolgt unter Einbezug der örtlichen Infrastruktur und der kommunalen
Jugendhilfeplanung mit den entsprechenden sozialraumbezogenen Kenntnissen. Der
Erlass vom 05.02.07 legt fest, dass geeignete Einrichtungen durch Beschluss des
örtlichen Jugendhilfeausschusses ausgewählt werden. Bei der Auswahl der
Einrichtungen sind eine angemessene regionale Verteilung sowie die
Sicherstellung der Trägervielfalt vor Ort zu gewährleisten. Die Kriterien für
Familienzentren umfassen die folgenden 8 Punkte, die einzuhalten sind und
zugleich für die Zertifizierung des Gütesiegels erforderlich sind:
1.
Bereithaltung von Beratungs- und
Unterstützungsangeboten für Kinder und Familien
2.
Förderung von Familienbildung und
Erziehungspartnerschaft
3.
Unterstützung bei der Vermittlung und Nutzung der
Kindertagespflege
4.
Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und
Familie
5.
Ausrichtung des Angebotes am Sozialraum
6.
Aufbau einer verbindlichen Zusammenarbeit mit
Einrichtungen und Diensten, deren Tätigkeit den Aufgabenbereich des
Familienzentrums berührt
7.
Bekanntmachung des Angebotes durch
zielgruppenorientierte Kommunikation
8.
Sicherung der Qualität des Angebotes durch
Leistungsentwicklung und Selbstevaluation
Darüber hinaus
regelt die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Kinderbildungsgesetzes
vom 14.11.08 das Anforderungsprofil, Leistungs- und Strukturbereiche, die
Gültigkeitsdauer, die Zertifizierungsstelle und den Ablauf der Zertifizierung.
Die fachliche,
inhaltliche Begleitung und Unterstützung sowie die letztendliche Zertifizierung
erfolgt weiterhin über die PädQUIS – Pädagogische Qualitäts-Informations-Systeme
gGmbH Berlin.
Grundsätzliches
Interesse an der Gründung eines Familienzentrums haben aktuell folgende Tageseinrichtungen
bekundet:
1. städt.
Einrichtung „Rappelkiste“ (Stadtteil
Innenstadt),
2. evangelische
Kindertagesstätte „Sonnenschein“ (Stadtteil
Mitte/Ost),
3.
Caritas-Kindertageseinrichtung „St. Jacobus“ (Stadtteil
Innenstadt) und
4. katholische
Kindertageseinrichtung „St. Christophorus“ (Stadtteil
Mitte/Ost)
Weiterhin war in
der Vergangenheit geplant, mit der Gemeinschafts-Grundschule Walter-Wiederhold
und der städt. Kindertageseinrichtung „Pusteblume“, ein Familienzentrum im
Hildener Westen aufzubauen. Voraussetzung zur Bildung eines Familienzentrums
ist die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren. Dieses Kriterium erfüllt die
Kindertageseinrichtung „Pusteblume“ nicht. Der Ausbau von Plätzen unter 3
Jahren kann derzeit aufgrund des vorhandenen Raumangebotes in dieser
Kindertageseinrichtung auch nicht erfolgen, so dass der Ausbau zum
Familienzentrum im Hildener Westen derzeit nicht möglich ist.
Die
Familienzentren sollen gleichmäßig innerhalb der Stadt Hilden verteilt sein, um
möglichst viele Bürger zu erreichen. Aufgrund der räumlichen Nähe zu den städt.
Familienzentren „Kunterbunt/Traumquelle“ und „Die Arche“ scheiden zunächst die
städt. Kindertageseinrichtung „Rappelkiste“ aus. Da es im Stadtteil Mitte/Ost
bisher lediglich das Familienzentrum „Mühle“, von der Lage fast Stadtteil
Innenstadt gibt, sollte grundsätzlich den Bewerbern aus diesem Stadtteil den
Vorzug gegeben werden, so dass auch die Caritas-Kindertageseinrichtung „St.
Jacobus“ zunächst ausscheidet.
Die evangelische
Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“ wird 3-gruppig geführt und betreut 62
Kinder im Alter von 2 - 6 Jahren (davon 6 Kinder unter 3 Jahre). Die räumlichen
Voraussetzungen können nur erfüllt werden, wenn diese Kita in eine enge
Kooperation mit der GGS Kalstert treten würde und von dieser Grundschule Räume
nutzen könnte. Derzeit kann jedoch auf Grund der Schulentwicklungsplanung und
der darin enthaltenen evtl. Schließung einzelner Standorte nicht mit
Bestimmtheit beantwortet werden, ob zukünftig die GGS Kalstert Räume für
Dritte, im Sinne der Gütesiegelverordnung für Familienzentren, zur Verfügung
stellen kann. Andernfalls wäre es notwendig, einen Ausbau dieser Ev.
Kindertageseinrichtung (Eigentümer des Gebäudes ist die Stadt Hilden)
vorzunehmen, um so die räumlichen Voraussetzungen zu schaffen. Nach dem
derzeitigen Sachstand scheidet diese Lösung aus wirtschaftlichen Gründen aus.
Demnach kann die ev. Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“ nicht zum kommenden
Kindergartenjahr als Familienzentrum benannt werden.
Die katholische
Kindertageseinrichtung „St. Christophorus“ wird 2-gruppig geführt. Derzeit besuchen
45 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren die Einrichtung. Durch den bevorstehenden
Aus- und Umbau (gefördert durch Zuwendungen des MGFFI NRW zu den Investitionen
zur Schaffung von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren) werden die vorhandenen 2
Gruppen um das Angebot für Kinder unter 3 Jahren erweitert. Nach dem Aus- und
Umbau wird diese Einrichtung zukünftig 8 – 12 Kinder unter 3 Jahre und 28 - 32
Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren besuchen, sie startet ab dem Kindergartenjahr
2011/2012 mit einer Gruppe Typ I (4 Kinder unter 3 Jahre).
Durch den geplanten
Ausbau in der kath. Kindertageseinrichtung „St. Christophorus“ wird es möglich,
die Räumlichkeiten in der Tagesseinrichtung für zusätzliche Angebote zu
nutzten. Beide Bewerber können schon jetzt Kooperationspartner benennen und
sich zudem durch die geografische Nähe zur städt. Grundschule Kalstert gut mit
dieser Schule vernetzten.
Auf Grund der kath. Kindergartenbedarfsplanung droht zum kommenden
Kindergartenjahr die Schließung einer Gruppe in der kath. Kita „St. Elisabeth“.
Im Hinblick auf die Kindergartenbedarfsplanung der Stadt Hilden hätte dies zur
Folge, dass das Angebot an Plätzen für Kinder unter 3 Jahren nicht wie geplant
zum nächsten Kindergartenjahr erweitert werden könnte, da vorrangig die
Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres
zu gewährleisten ist. Es wären 20 - 25 Kinder über andere
Kindertageseinrichtungen zu versorgen, die städt. Kindertageseinrichtungen und
Familienzentren können dies nicht leisten. Unmittelbar betroffen wäre auch die
kath. Kita „St. Christophorus“. Ohne dieses Angebot für Kinder unter 3 Jahren
erfüllt diese Kita jedoch nicht die Voraussetzungen der Gütesiegelverordnung
und würde aus dem Kreis der Bewerber herausfallen.
Die Verhandlungen über eine Sonderfinanzierung mit der kath.
Kirchengemeinde St. Jacobus/Erzbistum Köln dauern an. Sollte nicht kurzfristig
eine Einigung erzielt werden können, wird vorgeschlagen die Caritas
Kindertageseinrichtung „St. Jacobus“ als weiteres Familienzentrum zu benennen,
auch wenn grundsätzlich der Hildener Osten einen größeren Bedarf an einem Familienzentrum
aufweist.
Im Einzelnen wird
auf WP 04- 09 SV 51/109 und WP 04-09 SV 51/110 verwiesen
Bei der Auswahl
der Familienzentren ist auch die Trägervielfalt zu berücksichtigen. Die
Rangfolge berücksichtigt dieses Kriterium.
Eine der oben
genannten Kindertageseinrichtungen hat die Möglichkeit, im weiteren Ausbau von
Familienzentren Berücksichtigung zu finden.
Finanzielle Beteiligung des Landes
Es wird für
Februar 2011 ein Erlass des MGFFI NRW erwartet, der eine Projektförderung von Familienzentren
in Höhe von 12.000 € jährlich festlegt. Damit würde die ausgewählte
Kindertageseinrichtung gleichzeitig zur Zertifizierung des Gütesiegels
zugelassen. Die Zertifizierung muss binnen eines Jahres erfolgen. Sollte dies
nicht gelingen, erhält die Einrichtung ein zweites gefördertes
Entwicklungsjahr. Bei weiterem negativen Ausgang läuft die Förderung aus.
Nach der
Gesetzesbegründung sind die Mittel sowohl für die Leitung, Koordinierung und
das Management des Familienzentrums wie auch dafür vorgesehen, dass das
Familienzentrum die für die Aufgabenstellung notwendigen Angebote bereitstellt
oder externe Leistungen Dritter einkauft. Die Mittel können in gleicher Weise
für die Bereitstellung zusätzlicher Personalressourcen für das Familienzentrum
(zusätzliches Personal, Finanzierung von Überstunden, Leistungsanreize oder Fortbildungen)
oder für Beratungsleistungen eingesetzt werden.
Personelle Auswirkungen
Die
Angebotspalette der Kindertageseinrichtung wird durch die Bildung des
Familienzentrums erweitert und vorrangig durch das vorhandene Personal
abgedeckt werden. Honorarkräfte können, finanziert durch die Landesmittel, für
zusätzliche Projekte beschäftigt werden.
Fazit
Im Februar 2011
wird ein Erlass des MGFFI NRW zur Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen
zu Familienzentren für das Kindergartenjahr 2011/2012 erwartet. Durch diesen
Erlass kann aller Voraussicht nach ein weiteres Familienzentrum gegründet
werden, dass mit 12.000 € jährlich gefördert wird.
Die Caritas
Kindertageseinrichtung St. Jacobus“ kann die Kriterien für die Verleihung eines
Gütesiegels in dem vom Erlass gesetzten Zeitrahmen von 2 Jahren erfüllen.
Mit dem Ausbau der
Kindertageseinrichtung zu einer 2-gruppigen Einrichtung, einem damit verbundenem
Angebot für Kinder unter 3 Jahren und einer schlüssigen Konzeption zur
Weiterentwicklung des Angebotes gemäß der Anforderungen an das Gütesiegel für
Familienzentren, erfüllt die kath. Kindertageseinrichtung „St. Christophorus“
wesentliche Voraussetzungen eines Familienzentrums.
Die kath.
Kindertageseinrichtung „St. Christophorus“ kann die Kriterien im Rahmen der
Kindergartenbedarfsplanung jedoch nur erfüllen, wenn nicht gleichzeitig in
einer anderen kath. Kindertageseinrichtung zum kommenden Kindergartenjahr eine
Gruppe für Kinder von 3 – 6 Jahren geschlossen wird. In diesem Fall kann der
geplante Ausbau an Plätzen für Kinder unter 3 Jahren in dieser Kita zur
Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres
nicht genehmigt werden.
Die Verhandlungen über eine Sonderfinanzierung mit der kath.
Kirchengemeinde St. Jacobus/Erzbistum Köln dauern an. Sollte nicht kurzfristig
eine Einigung erzielt werden können, wird vorgeschlagen die Caritas
Kindertageseinrichtung „St. Jacobus“ als weiteres Familienzentrum zu benennen,
auch wenn grundsätzlich der Hildener Osten einen größeren Bedarf an einem Familienzentrum
aufweist.
Die Verwaltung
spricht sich für folgende Rangfolge aus,
- die Kath. Kindertageseinrichtung „St.
Christophorus“
- die Caritas Kindertageseinrichtung „St.
Jacobus“
zum
Kindergartenjahr 2011/2012 zum Familienzentrum auszubauen.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen
ja |
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Produktnummer |
060101 |
Bezeichnung: |
Förderung von
Kinder im Alter von 0 – 6 Jahren |
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Investitions-Nr.: |
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Mittel stehen zur Verfügung: |
ja |
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Haushaltsjahr: |
2011 |
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Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
Sichtvermerk Kämmerer gesehen Klausgrete |
5113001150 |
0601010080 |
531800 |
5.000 |
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Bzw. 5113001150 |
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Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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5113001150 |
0601010080 |
414100 |
5.000 |
|
Bzw. 5113001140 |
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Finanzierung: |
Zuwendungen des Landes NRW für Familienzentren
(Projektförderung) |