Betreff
Auswahl eines Familienzentrums für das Kindergartenjahr 2011/2012
Vorlage
WP 09-14 SV 51/098
Aktenzeichen
III/51.1-Fu
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt folgende Rangfolge bei der Auswahl einer Kindertageseinrichtung zur Gründung eines Familienzentrums:

  1. Kath. Kindertageseinrichtung „St. Christophorus“
  2. Kindertageseinrichtung Caritas „St. Jacobus“

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen entsprechend zu informieren und die Fördermittel zu beantragen.

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Ausbau der Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren

 

Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MGFFI NRW)  teilte mit Erlass vom 05.02.2007 mit, dass sich die Landesregierung bis zum Jahr 2012 zum Ziel gesetzt hat, 3.000 Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren weiterzuentwickeln. Als Planungsgrundlage dient dem Ministerium ein Schlüssel auf der Basis der Anzahl von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren. Die Festlegung der Anzahl der Familienzentren der Stadt Hilden und der damit verbundenen Projektförderung bis zum Ende des Kindergartenjahres 2011/2012 wird bis Februar 2011 erwartet. Es ist davon aus zugehen, dass das Planungsziel auf 8 Familienzentren festgelegt wird. Bis zur Endstufe im Jahr 2012 werden 9 Familienzentren gefördert. Es kann sich demnach voraussichtlich 2011 eine weitere Kindertageseinrichtung um das „Gütesiegel Familienzentrum Nordrhein-Westfalen“ bewerben, in den Folgejahren noch eine weitere Einrichtung.

 

 

Folgende Familienzentren gibt es bereits:

 

1. Städt. Familienzentrum Kunterbunt/Traumquelle           Pilotphase 2006/2007 (Stadtteil Nord)

2. Ev. Familienzentrum „Erlöserkirche“                    Kindergartenjahr 2007/2008  (Stadtteil Süd)

3. Familienzentrum SPE Mühle e.V.                         Kindergartenjahr 2007/2008  (Stadtteil Mitte/Ost)

4. Kath. Familienzentrum „St. Konrad“                     Kindergartenjahr 2008/2009  Stadtteil Süd)

5. AWO Familienzentrum „Zur Verlach“                   Kindergartenjahr 2008/2009  (Stadtteil Süd)

6. Städt. Familienzentrum „Die Arche“                     Kindergartenjahr 2009/2010  (Stadtteil Innenstadt)

7. Ev. Familienzentrum „An der Friedenskirche“      Kindergartenjahr 2010/2011  (Stadtteil Nord)

 

Die Qualifizierung abgeschlossen haben bisher die unter Punkt 1.-6. genannten Familienzentren.

 

Die Auswahl erfolgt unter Einbezug der örtlichen Infrastruktur und der kommunalen Jugendhilfeplanung mit den entsprechenden sozialraumbezogenen Kenntnissen. Der Erlass vom 05.02.07 legt fest, dass geeignete Einrichtungen durch Beschluss des örtlichen Jugendhilfeausschusses ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Einrichtungen sind eine angemessene regionale Verteilung sowie die Sicherstellung der Trägervielfalt vor Ort zu gewährleisten. Die Kriterien für Familienzentren umfassen die folgenden 8 Punkte, die einzuhalten sind und zugleich für die Zertifizierung des Gütesiegels erforderlich sind:

 

1.    Bereithaltung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Kinder und Familien

2.    Förderung von Familienbildung und Erziehungspartnerschaft

3.    Unterstützung bei der Vermittlung und Nutzung der Kindertagespflege

4.    Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

5.    Ausrichtung des Angebotes am Sozialraum

6.    Aufbau einer verbindlichen Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Diensten, deren Tätigkeit den Aufgabenbereich des Familienzentrums berührt

7.    Bekanntmachung des Angebotes durch zielgruppenorientierte Kommunikation

8.    Sicherung der Qualität des Angebotes durch Leistungsentwicklung und Selbstevaluation

 

Darüber hinaus regelt die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Kinderbildungsgesetzes vom 14.11.08 das Anforderungsprofil, Leistungs- und Strukturbereiche, die Gültigkeitsdauer, die Zertifizierungsstelle und den Ablauf der Zertifizierung.

 

Die fachliche, inhaltliche Begleitung und Unterstützung sowie die letztendliche Zertifizierung erfolgt weiterhin über die PädQUIS – Pädagogische Qualitäts-Informations-Systeme gGmbH Berlin.

 

Grundsätzliches Interesse an der Gründung eines Familienzentrums haben aktuell folgende Tageseinrichtungen bekundet:

 

1. städt. Einrichtung „Rappelkiste“                                                   (Stadtteil Innenstadt),

2. evangelische Kindertagesstätte „Sonnenschein“                        (Stadtteil Mitte/Ost),

3. Caritas-Kindertageseinrichtung „St. Jacobus“                             (Stadtteil Innenstadt) und

4. katholische Kindertageseinrichtung „St. Christophorus“             (Stadtteil Mitte/Ost)

 

Weiterhin war in der Vergangenheit geplant, mit der Gemeinschafts-Grundschule Walter-Wiederhold und der städt. Kindertageseinrichtung „Pusteblume“, ein Familienzentrum im Hildener Westen aufzubauen. Voraussetzung zur Bildung eines Familienzentrums ist die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren. Dieses Kriterium erfüllt die Kindertageseinrichtung „Pusteblume“ nicht. Der Ausbau von Plätzen unter 3 Jahren kann derzeit aufgrund des vorhandenen Raumangebotes in dieser Kindertageseinrichtung auch nicht erfolgen, so dass der Ausbau zum Familienzentrum im Hildener Westen derzeit nicht möglich ist.

 

Die Familienzentren sollen gleichmäßig innerhalb der Stadt Hilden verteilt sein, um möglichst viele Bürger zu erreichen. Aufgrund der räumlichen Nähe zu den städt. Familienzentren „Kunterbunt/Traumquelle“ und „Die Arche“ scheiden zunächst die städt. Kindertageseinrichtung „Rappelkiste“ aus. Da es im Stadtteil Mitte/Ost bisher lediglich das Familienzentrum „Mühle“, von der Lage fast Stadtteil Innenstadt gibt, sollte grundsätzlich den Bewerbern aus diesem Stadtteil den Vorzug gegeben werden, so dass auch die Caritas-Kindertageseinrichtung „St. Jacobus“ zunächst ausscheidet.

 

Die evangelische Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“ wird 3-gruppig geführt und betreut 62 Kinder im Alter von 2 - 6 Jahren (davon 6 Kinder unter 3 Jahre). Die räumlichen Voraussetzungen können nur erfüllt werden, wenn diese Kita in eine enge Kooperation mit der GGS Kalstert treten würde und von dieser Grundschule Räume nutzen könnte. Derzeit kann jedoch auf Grund der Schulentwicklungsplanung und der darin enthaltenen evtl. Schließung einzelner Standorte nicht mit Bestimmtheit beantwortet werden, ob zukünftig die GGS Kalstert Räume für Dritte, im Sinne der Gütesiegelverordnung für Familienzentren, zur Verfügung stellen kann. Andernfalls wäre es notwendig, einen Ausbau dieser Ev. Kindertageseinrichtung (Eigentümer des Gebäudes ist die Stadt Hilden) vorzunehmen, um so die räumlichen Voraussetzungen zu schaffen. Nach dem derzeitigen Sachstand scheidet diese Lösung aus wirtschaftlichen Gründen aus. Demnach kann die ev. Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“ nicht zum kommenden Kindergartenjahr als Familienzentrum benannt werden.

 

Die katholische Kindertageseinrichtung „St. Christophorus“ wird 2-gruppig geführt. Derzeit besuchen 45 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren die Einrichtung. Durch den bevorstehenden Aus- und Umbau (gefördert durch Zuwendungen des MGFFI NRW zu den Investitionen zur Schaffung von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren) werden die vorhandenen 2 Gruppen um das Angebot für Kinder unter 3 Jahren erweitert. Nach dem Aus- und Umbau wird diese Einrichtung zukünftig 8 – 12 Kinder unter 3 Jahre und 28 - 32 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren besuchen, sie startet ab dem Kindergartenjahr 2011/2012 mit einer Gruppe Typ I (4 Kinder unter 3 Jahre).

 

Durch den geplanten Ausbau in der kath. Kindertageseinrichtung „St. Christophorus“ wird es möglich, die Räumlichkeiten in der Tagesseinrichtung für zusätzliche Angebote zu nutzten. Beide Bewerber können schon jetzt Kooperationspartner benennen und sich zudem durch die geografische Nähe zur städt. Grundschule Kalstert gut mit dieser Schule vernetzten.

 

Auf Grund der kath. Kindergartenbedarfsplanung droht zum kommenden Kindergartenjahr die Schließung einer Gruppe in der kath. Kita „St. Elisabeth“. Im Hinblick auf die Kindergartenbedarfsplanung der Stadt Hilden hätte dies zur Folge, dass das Angebot an Plätzen für Kinder unter 3 Jahren nicht wie geplant zum nächsten Kindergartenjahr erweitert werden könnte, da vorrangig die Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres zu gewährleisten ist. Es wären 20 - 25 Kinder über andere Kindertageseinrichtungen zu versorgen, die städt. Kindertageseinrichtungen und Familienzentren können dies nicht leisten. Unmittelbar betroffen wäre auch die kath. Kita „St. Christophorus“. Ohne dieses Angebot für Kinder unter 3 Jahren erfüllt diese Kita jedoch nicht die Voraussetzungen der Gütesiegelverordnung und würde aus dem Kreis der Bewerber herausfallen.

 

Die Verhandlungen über eine Sonderfinanzierung mit der kath. Kirchengemeinde St. Jacobus/Erzbistum Köln dauern an. Sollte nicht kurzfristig eine Einigung erzielt werden können, wird vorgeschlagen die Caritas Kindertageseinrichtung „St. Jacobus“ als weiteres Familienzentrum zu benennen, auch wenn grundsätzlich der Hildener Osten einen größeren Bedarf an einem Familienzentrum aufweist.

 

Im Einzelnen wird auf WP 04- 09 SV 51/109 und WP 04-09 SV 51/110 verwiesen

 

Bei der Auswahl der Familienzentren ist auch die Trägervielfalt zu berücksichtigen. Die Rangfolge berücksichtigt dieses Kriterium.

 

Eine der oben genannten Kindertageseinrichtungen hat die Möglichkeit, im weiteren Ausbau von Familienzentren Berücksichtigung zu finden.

 

 

Finanzielle Beteiligung des Landes

 

Es wird für Februar 2011 ein Erlass des MGFFI NRW erwartet, der eine Projektförderung von Familienzentren in Höhe von 12.000 € jährlich festlegt. Damit würde die ausgewählte Kindertageseinrichtung gleichzeitig zur Zertifizierung des Gütesiegels zugelassen. Die Zertifizierung muss binnen eines Jahres erfolgen. Sollte dies nicht gelingen, erhält die Einrichtung ein zweites gefördertes Entwicklungsjahr. Bei weiterem negativen Ausgang läuft die Förderung aus.

 

Nach der Gesetzesbegründung sind die Mittel sowohl für die Leitung, Koordinierung und das Management des Familienzentrums wie auch dafür vorgesehen, dass das Familienzentrum die für die Aufgabenstellung notwendigen Angebote bereitstellt oder externe Leistungen Dritter einkauft. Die Mittel können in gleicher Weise für die Bereitstellung zusätzlicher Personalressourcen für das Familienzentrum (zusätzliches Personal, Finanzierung von Überstunden, Leistungsanreize oder Fortbildungen) oder für Beratungsleistungen eingesetzt werden.

 

Personelle Auswirkungen

 

Die Angebotspalette der Kindertageseinrichtung wird durch die Bildung des Familienzentrums erweitert und vorrangig durch das vorhandene Personal abgedeckt werden. Honorarkräfte können, finanziert durch die Landesmittel, für zusätzliche Projekte beschäftigt werden.

 

Fazit

 

Im Februar 2011 wird ein Erlass des MGFFI NRW zur Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren für das Kindergartenjahr 2011/2012 erwartet. Durch diesen Erlass kann aller Voraussicht nach ein weiteres Familienzentrum gegründet werden, dass mit 12.000 € jährlich gefördert wird.

 

Die Caritas Kindertageseinrichtung St. Jacobus“ kann die Kriterien für die Verleihung eines Gütesiegels in dem vom Erlass gesetzten Zeitrahmen von 2 Jahren erfüllen.

 

Mit dem Ausbau der Kindertageseinrichtung zu einer 2-gruppigen Einrichtung, einem damit verbundenem Angebot für Kinder unter 3 Jahren und einer schlüssigen Konzeption zur Weiterentwicklung des Angebotes gemäß der Anforderungen an das Gütesiegel für Familienzentren, erfüllt die kath. Kindertageseinrichtung „St. Christophorus“ wesentliche Voraussetzungen eines Familienzentrums.

Die kath. Kindertageseinrichtung „St. Christophorus“ kann die Kriterien im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung jedoch nur erfüllen, wenn nicht gleichzeitig in einer anderen kath. Kindertageseinrichtung zum kommenden Kindergartenjahr eine Gruppe für Kinder von 3 – 6 Jahren geschlossen wird. In diesem Fall kann der geplante Ausbau an Plätzen für Kinder unter 3 Jahren in dieser Kita zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres nicht genehmigt werden.

 

Die Verhandlungen über eine Sonderfinanzierung mit der kath. Kirchengemeinde St. Jacobus/Erzbistum Köln dauern an. Sollte nicht kurzfristig eine Einigung erzielt werden können, wird vorgeschlagen die Caritas Kindertageseinrichtung „St. Jacobus“ als weiteres Familienzentrum zu benennen, auch wenn grundsätzlich der Hildener Osten einen größeren Bedarf an einem Familienzentrum aufweist.

 

Die Verwaltung spricht sich für folgende Rangfolge aus,

 

  1.  die Kath. Kindertageseinrichtung „St. Christophorus“
  2.  die Caritas Kindertageseinrichtung „St. Jacobus“

 

zum Kindergartenjahr 2011/2012 zum Familienzentrum auszubauen.

 

 

 

Horst Thiele

 



Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer

 060101

Bezeichnung:

Förderung von Kinder im Alter von 0 – 6 Jahren

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

ja

 

Haushaltsjahr:

2011

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

 

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

Sichtvermerk Kämmerer

 

gesehen Klausgrete

5113001150

0601010080

531800

5.000

Bzw. 5113001150

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

5113001150

0601010080

414100

5.000

Bzw. 5113001140

 

Finanzierung:

 Zuwendungen des Landes NRW für Familienzentren (Projektförderung)

 

 

 



Personelle Auswirkungen

 

Personelle Auswirkungen

Nein