Betreff
Einrichtung von 3 Erzieherstellen für die städt. Kindertageseinrichtung "Mäusenest", 2. Gruppe
Vorlage
WP 09-14 SV 51/093
Aktenzeichen
III/51.1-Fu
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst nach Vorberatung im Personalausschuss und im Jugendhilfeausschuss folgenden Beschluss:

 

Bedarfsorientiert ergibt sich die Notwendigkeit in der städt. Kindertageseinrichtung „Mäusenest“ vom 01.03.2011 bis voraussichtlich 31.07.2014 eine weitere Kindergartengruppe für 25 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren vorzuhalten. Zur Durchführung des gesetzlichen Bildungsauftrages werden insgesamt 104,88 Fachkraft-/Ergänzungskraftstunden benötigt. Der Einrichtung von 3, zunächst bis zum 31.07.2014 befristeten, Erzieher-/Erzieherinnenstellen wird zugestimmt.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 04.06.2009 (WP 04 – 09 SV 51/431) wurde bereits einer bedarfsorientierten Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe des Gruppentyps III (3 – 6 jährige Kinder) in der städt. Kindertageseinrichtung „Mäusenest“ zugestimmt. Zusätzlich wird auf die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung Zeitraum 2010 – 2013 (WP 09-14 SV 51/036) verwiesen. Um die gesetzliche Vorgabe des Landes NRW ab 2013 zu erfüllen, geht in den bestehenden Kindergartengruppen der Ausbau an Plätzen für Kinder unter 3 Jahren mit dem Abbau an Plätzen für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren einher. Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahres besteht ab 01.03.2011 temporär, voraussichtlich bis zum Ende des Kindergartenjahres 2013/2014 (bis zum 31.07.2014), der Bedarf eine weitere Kindergartengruppe in der städt. Kindertageseinrichtung „Mäusenest“ einzurichten.

Die Versorgung der Kinder über andere Kindertageseinrichtungen innerhalb des Stadtgebietes kann nicht erfolgen, da bereits der gesetzliche Belegungsrahmen ausgeschöpft ist. Der gesetzliche Betriebskostenzuschuss ist bereits vorsorglich für das laufende Kindergartenjahr beantragt worden.

 

Ausgehend von der derzeitigen Verteilung der Betreuungszeiten der Kinder und den Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) hinsichtlich des Personaleinsatzes werden bei Eröffnung einer 2. Gruppe des Gruppentyps III insgesamt 15,24 Fachkraft-Leitungsstunden, 83,82 Fachkraftstunden sowie 83,82 Ergänzungskraftstunden benötigt. Über das derzeit vorhandene Personal können 15,24 Fachkraft-Leitungsstunden und 62,76 Fachkraftstunden abgedeckt werden. Weitere 21,06 Fachkraft- und 83,82 Ergänzungskraftstunden (= 104,88 Personalstunden) werden benötigt, die bisher nicht in dem Stellenplan 2011 für diesen Aufgabenbereich zur Verfügung stehen. Diese verteilen sich auf:

 

1 VZ Stelle Erzieher/Erzieherin – Gruppenleitung, inkl. stellv. Leitung der Kindertageseinrichtung

1 VZ Stelle Erzieher/Erzieherin, 2. Fachkraft

1 TZ Stelle Erzieher/Erzieherin 26,88 Stunden – Ergänzungskraft, gruppenübergreifende Tätigkeit

 

Das Fachamt war davon ausgegangen, dass bereits zu einem früheren Zeitpunkt der Bedarf an einer 2. Gruppe vorhanden sein würde, im vergangenen Kindergartenjahr konnte die Versorgung jedoch verteilt auf das Stadtgebiet sichergestellt werden. Die in der Vergangenheit genehmigten 2 zusätzlichen Erzieherstellen für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Mäusenest“ wurden dem Bedarf des städt. Familienzentrums „Die Arche“ ab 01.01.2009 fortlaufend zugerechnet. Zu diesem Zeitpunkt war nicht absehbar, ab wann eine zusätzliche Kindergartengruppe zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz benötigt wird. Durch die erhebliche Bauverzögerung (die ursprüngliche Bauplanung ging von einer Fertigstellung in 2009 aus) konnte der genaue Bedarf letztlich erst bei Eröffnung der neuen 3 Gruppen zum 01.12.2010 genau ermittelt werden. Auch die nunmehr zur Eröffnung der 2. Gruppe in der Kindertageseinrichtung „Mäusenest“ zusätzlich zur ersten Personalbedarfsermittlung benötigten 26,88 Ergänzungskraftstunden resultieren aus der nun bekannten Verteilung der Betreuungsstunden.

 

Die Berechnung der Personalkosten erfolgte auf der Basis des KGSt - Berichtes „Kosten eines Arbeitsplatzes 2010/2011“. Für den Zeitraum 01.03.2011 bis 31.12.2011 ergibt sich ein zusätzlicher Personalaufwand in Höhe von 99.800 € brutto, ab 2012 in Höhe von ca. 119.750 € brutto jährlich. Dieser Aufwand wird im Rahmen der im KiBiz festgeschriebenen Betriebskosten zu 49% (19% Kostenbeiträge der Eltern sowie 30% Landeszuweisung zu den gesetzlichen Betriebskosten) refinanziert, so dass sich zur Deckung des Personalaufwandes anteilig für den Zeitraum 01.03.2011 bis 31.12.2011 ein Mehrbedarf in Höhe von 50.900 € netto, ab 2012 ein jährlicher Mehrbedarf in Höhe von ca. 61.100 € netto ergibt.

 


Fazit:

 

Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahres besteht ab 01.03.2011 temporär, voraussichtlich bis zum Ende des Kindergartenjahres 2013/2014 (bis zum 31.07.2014), der Bedarf eine weitere Kindergartengruppe in der städt. Kindertageseinrichtung „Mäusenest“ einzurichten.

 

Zur Durchführung des gesetzlichen Bildungsauftrages werden insgesamt 104,88 Fachkraft-/Ergänzungskraftstunden benötigt. Auf der Basis des KGSt - Berichtes „Kosten eines Arbeitsplatzes 2010/2011“ und unter Berücksichtigung der Refinanzierung der gesetzlichen Betriebskosten für diese Kindergartengruppe ergibt sich zur Deckung des Personalaufwandes anteilig für den Zeitraum 01.03.2011 bis 31.12.2011 ein Mehrbedarf in Höhe von 50.900 € netto, ab 2012 ein jährlicher Mehrbedarf in Höhe von ca. 61.100 € netto.

 

 

Horst Thiele

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Produktnummer

060101

Bezeichnung

Förderung von Kindern im Aller von 0 bis 6 Jahren

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 

Nein

 

Haushaltsjahr:

 

2011

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

Berechnung auf Basis des KGSt-Berichtes “Kosten eines Arbeitsplatzes 2010/2011” den Zeitraum 01.03.2011 bis 31.12.2011

 

 

 

 

Die Deckung ergibt sich aus 19% Kostenbeiträge (Eltern) und 30 % Landeszuweisung zu den gesetzlichen Betriebskosten.

5111004000

0601010030

501200

74.300

5111004000

0601010030

501250

1.200

5111004000

0601010030

502200

7.200

5111004000

0601010030

503200

16.700

5111004000

0601010030

509100

400

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

5111004000

0601010030

414100/433110

36.400

5111004000

0601010030

414100/433110

600

5111004000

0601010030

414100/433110

3.500

5111004000

0601010030

414100/433110

8.200

5111004000

0601010030

414100/433110

200

 

 

 

 

Finanzierung:

 

Mittel sind im Entwurf hierfür nicht vorgesehen.

 

Bei positiver Beschlussfassung müssen die Ansätze über die Änderungsliste zusätzlich bereitgestellt werden.

 

 

Vermerk Kämmerer:

 

Gesehen Klausgrete

 

 

 

 



Personelle Auswirkungen         

Im Stellenplan enthalten:

nein

 

 

Planstelle(n):

Im Stellenplan 2011 stehen für diesen Aufgabenbereich keine Planstellen zur Verfügung.

 

Vermerk Personaldezernent

Die drei Planstellen müssen mit dem Stellenplan 2011 befristet bis 31.07.2014 zusätzlich eingerichtet werden.

 

gez. Danscheidt