Beschlussvorschlag:
"Der Jugendhilfeausschuss nimmt den
Abschlussbericht zum Zuschussbudget der Psychologischen Beratungsstelle 2004
zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Ratsbeschluss vom
16.2.2000 wurde die Einrichtung eines Zuschussbudgets für die Psychologische Beratungsstelle
beschlossen.
Hiermit wird nun der Abschlussbericht 2004 zum Zuschussbudget der
Psychologischen Beratungsstelle mit dem Stichtag 31.12.2004 vorgelegt. Dieser
geht auf die im Kontrakt 2004 genannten Vereinbarungen ein.
Die Psychologische Beratungsstelle ist ein ambulantes Angebot der
Hilfe zur Erziehung und gehört zu den zentralen Angeboten der Jugendhilfe gem.
§28 KJHG. Es besteht ein Rechtsanspruch gem. § 27 KJHG, wenn eine dem Wohl des
Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und
die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Mit der Erziehungs-,
Familien- und Schulpsychologischen Beratung hält das interdisziplinäre
Fachkräfteteam der Beratungsstelle ein entsprechendes Hilfeangebot vor.
Zu den präventiven Aufgaben
der Beratungsstelle gehört vor allem die Gewaltprävention, u.a. in Form von
Präventionsprojekten in Schulen zur Vorbeugung sexueller Gewalt sowie der
Eltern- und Multiplikatorenarbeit.
Die Beratungsstelle leistet
direkte Unterstützung für sich selbstmeldende Eltern und Minderjährige.
Zugleich ist sie ein qualifizierter Kooperationspartner für die Hilfe
vermittelnden Fachkräfte der Sozialen Dienste, freien Träger und Schulen.
Auf der Grundlage einer
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Haan führt die Psychologische
Beratungsstelle seit dem 1.1.1996 als Abteilung des Jugendamtes Hilden für die
Städte Hilden und Haan die Aufgaben der Beratung in Fragen der Erziehung gem.
§28 KJHG durch.
Günter Scheib
Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
|
|
Haushaltstelle: |
Bezeichnung: |
||
Kosten Siehe
Anlage Folgekosten |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr |
|
Mittel stehen zur Verfügung |
|||
Finanzierung: |
Sichtvermerk Kämmerer |
||