Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Kinder- und Jugendförderplan für
den Zeitraum 2010-2014.
Erläuterungen und Begründungen:
Hiermit legt die Verwaltung den 2. Hildener Kinder- und Jugendförderplan für die Geltungsperiode von 2010 – 2014 vor.
Bereits in der Sitzung des JHA am 30.06.2010 wurde der Plan in einer ersten Beratung vorgestellt. Alle Mitglieder des JHA hatten die Möglichkeit Änderungs- und Ergänzungsbedarf bis zum 01.09.2010 dem Fachamt mitzuteilen (vgl. SV 51/064). Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten Eingaben wurden aufgenommen und in den Plan eingearbeitet.
Der nun vorliegende 2. Kinder- und Jugendförderplan setzt sich in einem ersten Schritt kurz mit den Umsetzungen und Planungsempfehlungen des 1. Plans auseinander. Der Schwerpunkt des neuen Plans liegt jedoch in neuen Planungsempfehlungen, die die Dynamisierung und Veränderungen im Arbeitsfeld Kinder- und Jugendarbeit adäquat berücksichtigen und in einen mittelfristigen Planungshorizont überführen.
Der Plan überplant dabei alle Handlungsfelder der Kinder- und Jugendarbeit undberücksichtigt hierbei die großen fachlichen Strömungen, lässt aber auch noch genug Spielraum um auf kurzfristige Veränderungen flexibel zu reagieren.
Der Kinder- und Jugendförderplan ist ein zentrales Steuerelement und soll in 2015 fortgeschrieben werden. Die finanziellen Anforderungen werden äquivalent zur Haushaltsplanung jährlich eingebracht. Ein Großteil der Planungsempfehlungen geht nicht mit einem zusätzlichen Mittelbedarf einher, sondern wird durch vorhandene Ressourcen gedeckt.
Horst Thiele
Finanzielle
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
Ja |
|
||
Produktnummer |
060107 060201 |
Bezeichnung: |
Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Förderung von Kindern und Jugendlichen |
|
Investitions-Nr.: |
|
|
||
Mittel stehen zur Verfügung: |
ja |
|
||
Haushaltsjahr: |
2011-2014 |
|
||
In der Haushaltsanmeldung 2011 enthalten: |
|
|||
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
||||
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
|
|
|
|
|
|
Finanzierung: |
|
Vermerk Kämmerer: Der Kinder- und
Jugendförderplan steht natürlich unter dem Vorbehalt, dass auch die
Haushaltsmittel in den jeweiligen Haushaltsplänen eingestellt werden. Diese
Entscheidung muss - je nach zur Verfügung stehenden Finanzen - jährlich neu
getroffen werden. gesehen
Klausgrete |
Personelle Auswirkungen
Nein