Betreff
Kinder- und Jugendförderplan 2010-2014
Vorlage
WP 09-14 SV 51/078
Aktenzeichen
III/51/Au
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Kinder- und Jugendförderplan für den Zeitraum 2010-2014.

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Hiermit legt die Verwaltung den 2. Hildener Kinder- und Jugendförderplan für die Geltungsperiode von 2010 – 2014 vor.

Bereits in der Sitzung des JHA am 30.06.2010 wurde der Plan in einer ersten Beratung vorgestellt. Alle Mitglieder des JHA hatten die Möglichkeit Änderungs- und Ergänzungsbedarf bis zum 01.09.2010 dem Fachamt mitzuteilen (vgl. SV 51/064). Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten Eingaben wurden aufgenommen und in den Plan eingearbeitet.

 

Der nun vorliegende 2. Kinder- und Jugendförderplan setzt sich in einem ersten Schritt kurz mit den Umsetzungen und Planungsempfehlungen des 1. Plans auseinander. Der Schwerpunkt des neuen Plans liegt jedoch in neuen Planungsempfehlungen, die die Dynamisierung und Veränderungen im Arbeitsfeld Kinder- und Jugendarbeit adäquat berücksichtigen und in einen mittelfristigen Planungshorizont überführen.

Der Plan überplant dabei alle Handlungsfelder der Kinder- und Jugendarbeit undberücksichtigt hierbei die großen fachlichen Strömungen, lässt aber auch noch genug Spielraum um auf kurzfristige Veränderungen flexibel zu reagieren. 

 

Der Kinder- und Jugendförderplan ist ein zentrales Steuerelement und soll in 2015 fortgeschrieben werden. Die finanziellen Anforderungen werden äquivalent zur Haushaltsplanung jährlich eingebracht. Ein Großteil der Planungsempfehlungen geht nicht mit einem zusätzlichen Mittelbedarf einher, sondern wird durch vorhandene Ressourcen gedeckt. 

 

 

 

Horst Thiele

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

Produktnummer

060107 060201

Bezeichnung:

Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

 Förderung von Kindern und Jugendlichen

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

ja

 

Haushaltsjahr:

2011-2014

 

In der Haushaltsanmeldung 2011 enthalten:

 

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer:

 

Der Kinder- und Jugendförderplan steht natürlich unter dem Vorbehalt, dass auch die Haushaltsmittel in den jeweiligen Haushaltsplänen eingestellt werden. Diese Entscheidung muss - je nach zur Verfügung stehenden Finanzen - jährlich neu getroffen werden.

 

gesehen Klausgrete

 

 

 

 

 


Personelle Auswirkungen

Nein