Betreff
5. Nachtragssatzung vom zur Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005
Vorlage
WP 09-14 SV 60/022
Aktenzeichen
IV/60
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss:

 

Die in vollem Wortlaut vorliegende 5. Nachtragssatzung zur Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005 (Anlage) wird hiermit unter der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit der Sitzungsvorlage SV WP 09 - 14 SV 68/ 016 Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2011 beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

 

Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 5. Nachtragssatzung zur Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005 beigefügt.

 

In § 1 der Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund der SV

WP 09 – 14 SV 68/ 016 für die Stadtentwässerung für das Jahr 2011 beschließt und festsetzt.

 

 

Die Verwaltung empfiehlt, die 5. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

 

gez. Horst Thiele