Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss:
Die in vollem Wortlaut vorliegende 5. Nachtragssatzung zur Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005 (Anlage) wird hiermit unter der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit der Sitzungsvorlage SV WP 09 - 14 SV 68/ 016 Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2011 beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Erläuterungen und Begründungen:
Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 5. Nachtragssatzung zur Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005 beigefügt.
In § 1 der Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund der SV
WP 09 – 14 SV 68/ 016 für die Stadtentwässerung für das Jahr 2011 beschließt und festsetzt.
Die Verwaltung empfiehlt, die 5. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
gez. Horst Thiele